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Stallpflicht fällt in drei Kreisen weg
Die Stallpflicht für Geflügel wird im Altenburger Land, im Kreis Sömmerda und im Kreis Greiz zum 1. Februar aufgehoben. Im Altenburger Land hat es nach Angaben des Landratsamts seit Jahresbeginn fünf Routineuntersuchungen auf das Vogelgrippevirus gegeben - alle mit negativem Ergebnis. Erregernachweise bei Wildgeflügel gab es in dem Kreis nach Angaben des Amtstierarztes ebenfalls nicht. Der Kreis Greiz erklärte, es gebe nur noch ein moderates Risiko, dass das Geflügelpestvirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Landkreis eingeschleppt wird.