Sehr geehrte Frau ...,
da das Tierseuchengeschehen der letzten Monate im Aufgabenbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz liegt, wurde Ihr an die Sächsische Staatskanzlei und das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gerichtetes Schreiben an uns weitergeleitet.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen über die Anordnung der Aufstallung von gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest im Freistaat Sachsen“ vom 14. November 2016 am 20. März 2017 aufgehoben.
Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung waren aufgrund einer Risikoanalyse getroffen worden und erwiesen sich als erfolgreich. Durch das rückläufige Aviäre Influenza-Geschehen wurde erneut die Notwendigkeit einer landesweiten Aufstallung evaluiert und es wurde beschlossen diese Maßnahme aufzuheben. Die weiterhin betroffenen Gebiete sind nach wie vor durch Restriktionsmaßnahmen auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung belegt.
Wir hoffen, dass wir Ihnen, wenn auch etwas verspätet, darlegen können, dass wir durchaus nicht, wie in Ihrem Scheiben angesprochen „verheerende Spielchen mitspielen“ oder eine „Unterstützung der Zustände der Großgeflügelindustrie und daraus resultierenden Massenepidemien“ eine Grundlage für unser Handeln ist, sondern eine risikoorientierte, auf wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen gestützte Analyse des Ausbruchsgeschehens.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Köser
Bürgerbeauftragte
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
SAXON STATE MINISTRY OF SOCIAL AFFAIRS AND CONSUMER PROTECTION
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