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Bonn (GTAI) - Der föderale Dienst für veterinäre und phytosanitäre Aufsicht hat die Einfuhr von jeglichem Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnissen, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffen für Geflügel (mit Ausnahme von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs, der chemischen und mikrobiologischen Synthese) sowie gebrauchte Ausrüstung zum Halten, Schlachten und Zerteilen von Geflügel aus 14 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, vorübergehend verboten. Aus einzelnen Verwaltungsgebieten innerhalb Deutschlands und der anderen Ländern der Europäischen Union ist auch die Einfuhr von Lebendgeflügel und Bruteiern verboten.
Geflügelfleisch und bestimmte Geflügelerzeugnisse aus der EU waren auch bislang aufgrund der russischen Sanktionen gegen Lebensmittel mit Ursprung in der EU verboten. Einen Überblick über derzeit geltende Einfuhrverbote für Lebensmittel finden Sie auf der Sonderseite der GTAI.