Danke Frank! :)
Ich versuche mal, das für Normalverbraucher verständlich zu übersetzen. :roll
Register nach § 2 der Eilverordnung bedeuten:
1. Anzahl der je Werktag verendeten Tiere
2. wer 10-1000 Tiere hat, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes
sind zu notieren und auf Verlangen der Behörde vorzuzeigen.
Mit meinen 7 Hühnchen betrifft mich also nur der erste Punkt. Und wenn eins an einem Sonn- oder Feiertag verendet, muss ich das nicht notieren. ??? Sehr sinnvoll.
Zu § 6 Nr. 2
Ich bin nicht betriebsfremd, also muss ich auch keine Schutzkleidung tragen.Zitat:
die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,