-
Mir wurde am 5.12.13 mein schöner Brahma Hahn am helllichten Tag gekillt.
Zuerst hatte ich einen Fuchs in Verdacht.
Da ich heute einen Waschbär im Garten hatte, glaube ich, dass der den Hahn gekillt hat.
Der Kadaver war damals spurlos verschwunden und nach einer Woche lag er plötzlich unter einer großen Fichte im Garten. Spuren, das der Kadaver von einem Fuchs vergraben war gab es nicht. Die Federspur endete damals unter der Fichte. Nun gehe ich davon aus, dass der Waschbär den Kadaver auf die Fichte gezerrt hatte und der dann runtergefallen ist.
-
Hallo!
@Stephan, dass ist wirklich ärgerlich mit deinem Hahn.
Bei uns sind auch wieder vermehrt Waschbären unterwegs...ich sehe das an den Löchern in der Wiese. Sie graben nämlich mit ihren kleinen Händchen nach Schnecken und Würmern. Und außerdem wollten sie wieder über die Kaminattrappe in das Hühnerhaus. Aber das ist ja mittlerweile so gut abgeschottet, da haben sie keine Chance...
Aber lästig sind sie trotzdem allemal.. man kann nichts draußen liegen lassen...sofort wird es über Nacht inspiziert, wenn es etwas mit Nahrung zu tun hat. Ich hatte schon zerrissene Vogelfutterpakete+ Hühnerfutter und ein randaliertes Hühnerhaus, wegen der Biester.
LG Caecilie
-
Moin,
meines Wissen nach darf man auf eigenem Grund/Boden Waschbären schießen, meine so was in der Richtung gehört zuhaben.
-
Naja, für Waschbären braucht man aber ein bisschen was mit mehr Bums als ein herkömmliches Luftgewehrchen für den Sportgebrauch. Und schon sind wir wieder im Bereich der Waffen, für die man eine WBK braucht, und da das ja quasi Jagdausübung ist, auch noch 'nen Jagdschein.
Im Rahmen des sog. "Kleinen Jagdrechts" bist du als Grundstücksbesitzer berechtigt, Wildkaninchen, Füchsen und Mardern nachzustellen, zu töten und Dir anzueignen, solange aber a) das ganze auf Deinem Grund und Boden stattfindet, b) Du für Waffe, Falle etc. eine Sachkunde nachweisen kannst, ansonsten bleibt Dir nur der Weg über den zuständigen Jagdausübungsberechtigten, den man über den Gemeindebürgermeister sicher erfragen kann.
Und ich weiß auch nicht, ob da der Waschbär (regional) schon mit eingeschlossen ist...
Gruß,
Andreas
-
-
Stimmt wohl, habe ich aus dem Munde des Vorsitzenden des Landesjagdverbandes Rheinland- Pfalz ;)...
-
Ich vermute, das "stimmt nicht" von Dieselheimer bezog sich auf den Beitrag von HARU.
Wobei nur "stimmt nicht" zu schreiben.. bringt ja nicht wirklich was.
-
Die sache ist doch ganz einfach... nach dem waffengesetz darfst du auf deinem grund und boden mit waffen schießen die eine leistung von 7,5 Joule NICHT überschreiten. dabei muss gewährleistet sein das das geschoß dein grundstück nicht verlässt, wobei das nebensache ist.
mit <7,5 joule bekommst du so einfach keinen waschbären tot, ausser er sitzt in einer kiste und du hälst ihm das ding direkt ins ohr und da reicht 1 schuß dann aber auch noch nicht um dem tier leiden zu ersparen.
-
Nicht nur das das Geschoß das Grundstück nicht verlassen darf, das Grundstück muss umfriedet sein.
-
Zumindest in Ö ist es so:
Jeder Grundbesitzer darf die oben angeführten Tiere töten.
Aber mit erschießen:NEIN. Mit Schaufel erschlagen ist erlaubt. (Bei einem gesunden Waschbären wohl relativ aussichtslos)
Ausnahmslos Jäger dürfen Tiere erschießen. Alles andere wäre Jagdwilderei. Und das tote Tier gehört weiterhin dem Jagdinhaber. Also nix mit Waschbärmütze vom Eigengrund.
lg
Willi