natürlich hast du recht, die offene lagerung von geflügelmist an feldrändern ist nicht erlaubt. auch in der sachsen-anhaltinischen durchführungsverordnung steht, dass frischer mist bis zur trocknung auf befestigten flächen gelagert und die gülle aufgefangen werden muss. weiterhin muss trockenmist umgehend eingearbeitet werden.
vielleicht erinnerst du dich an den ersten mistskandal in möser, den putin dokumentiert hat. damals hat der landesverband der rassegeflügelzüchter sachsen-anhalt die zustände bei der entsprechenden behörde angeprangert und wurde mit den worten abgespeist, man hätte das geprüft und keine gesetzesverstöße feststellen können. so langsam glaube ich, dass weder wir, noch ein LV gegen solche behörden ankommt, solange das gesetz nicht grundlegend geändert ist. es bleibt nur zu "sammeln" und irgendwann mit dem material zum "gegenschlag" auszuholen, wenn man die privaten geflügelzüchter (egal ob organisiert oder nicht) mal wieder an die restriktionsleine legen will. wichtig finde ich es auch, die zustände in der bevölkerung viel bekannter zu machen. die meisten menschen, die nicht gerade auf dem land leben, wenns geht noch neben einem großstall oder einem acker, auf dem regelmäßig geflügelmist ausgebracht wird, interessiert das doch nur dann, wenn sie wissen, dass ihr tinkwasser dadurch in gefahr ist, oder dass die nitratbelastung in ihrem biogemüse weit über den grenzwerten liegt.
und genau hier müssen wir einsetzen. informationen streuen wo immer es geht.