Hi,
frage mal Warnehof an, der hat das aufm Schirm , bestimmt.
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In der Düngeverordnung steht das.
Grundsätze für die Festmistlagerung am Feldrand
http://www.bauernverband-uer.de/uplo...ndlag.Mist.pdf
Staatliche Pflanzenbauberatung / Hühnertrockenkot und Geflügelmist
http://www.dlr.rlp.de/internet/global/themen.nsf/ALL/8A76F0DA3FBDB537C1257A720039229B/$FILE/Merkblatt%20HTK%2004-2014.pdf
Beliebtes Transportgut: Hühnertrockenkot - jedoch ohne Virusprüfung
http://wendland-net.de/post/ablageru...ockenkot-50638
Warendeklaration für Wirtschaftsdünger
https://www.lwk-niedersachsen.de/ind...cle/28887.html
AbL warnt vor Hühner-Trockenkot
https://www.agrarheute.com/news/abl-...ner-trockenkot
u.a. - Neue Düngeverordnung und 4. niedersächsischer Nährstoffbericht
http://www.abl-niedersachsen.de/file...-HINWEISE_.pdf
eben, eine toleranzgrenze und sei es nur dass da das wort "gering" in bezug auf kadaveranteile steht kann ich nirgendwo finden, auch nicht in der düngemitteVO sachsen-anhalt (muss mich ja auf mein bundesland beziehen) oder in der geflügelpestverordnung. die düngemittelVO kenne ich ja eigentlich recht gut, da ich selbst früher danach gearbeitet habe, aber ich kann mich nicht erinnern, dort irgend einen hinweis auf kadavermengen gefunden zu haben.
hab das internet schon hoch und runter gegoogled. allerdings steht auch nirgens drin, dass keine kadaver enthalten sein dürfen. hmm, muss ich vielleicht doch mal warnehof fragen.
ansonsten muss ich die stelle in meinem text nochmal umeseln.
Kleine Geschichte von heute. War Besuch aus einer Großstadt bei uns, sagten voller Stolz,, sie kaufen nur Eier aus Freilandhaltung im Supermarkt. Nach kurzer Aufklärung und besichtigung meiner Hühner im Auslauf. Ein ganz großes Ohhh!
Aber wenn in keinem gesetz und keiner VO aussrücklich steht, dass Kadaverteile in Mist sein dürfen, dann ist es m.E: verboten, überhaupt Kadaver im mist raus zu bringen, denn man darf nun mal keine Kadaver in die freie Landschaft befördern. Sonst hätte ja der alte herr, der da seine Hühner erschossen und in den Wald gebracht hat, eigentlich nur eine handvoll Stroh mit dazu packen müssen und das ganze dann nicht in den Wald sondern auf ein feld legen müssen - dann wäre alles paletti gewesen?
Mist darf vereinzelt(e) Tierkörper enthalten, da dies nicht vermeidbar sei ...
(Wenn man die toten Viecher nicht raus sammelt, ist es wohl unvermeidbar, dass die im Mist bleiben)
Es ist aber die Regel, dass industrieller Geflügelmist Tierkörper enthält.
Das ist also nie und nimmer vereinzelt!
ja, aber in welchem gesetz oder in welcher VO steht denn das so? das ist es was ich brauche