Da lag fast eine Woche dazwischen.
Und die Proben waren alle negativ...
Und plötzlich: tataaaa, fällt eine um und H5N8 hat zugeschlagen.
....ein Schelm der böses dabei denkt ;)
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Da lag fast eine Woche dazwischen.
Und die Proben waren alle negativ...
Und plötzlich: tataaaa, fällt eine um und H5N8 hat zugeschlagen.
....ein Schelm der böses dabei denkt ;)
das ist zwar schon von 2009 und betrifft Schweine und nicht Hühner -
aber hier liest man exakt genau dieselbe Problematik, die wir privaten Hühnerhalter gerade
haben
http://www.augsburger-allgemeine.de/...id6709771.html
Oh je das wird ja lustig. Wenn man Hühner durch Schweine ersetzt, würde das glatt in die jetzige Situation passen. Na da haben wir ja schon einen Ausblick in die Zukunft. Ach je ist das alles traurig - wo sind wir bloß hingekommen.
Wenn die Menschheit Glück hat implodiert irgentwann die ganze Massentierhaltung, so dass sie aufgegeben werden muß. Im Idealfall sind dann noch einige wenige robuste Landhühner übrig, mit denen man dann wieder eine gesunde Basis aufbauen kann - vorrausgesetzt man lernt aus seinen Fehlern - und da sehe ich das Problem.
Eine Aktion, die ich voll unterstütze!
Es würde mich nicht wundern, wenn Habeck im Laufe der nächsten Woche für Süd SH dieselbe Lockerung verfügt, wie sie für Nord SH schon da ist:
https://drive.google.com/file/d/0B3y...RmY0hLNmM/view
ich habe heute die ersten Schmeißfliegen gesehen...
Aktionsradius: ca. 2 km in 24h, übertragen die Vogelgrippe...
http://www.ajtmh.org/content/journal...#html_fulltext
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19645288
weiß jemand, wie hoch die Fliegendichte in Putenställen normalerweise ist?
jawohl, unterschreibe ich so ebenfalls!!!
das haut doch dem fass den boden aus!
http://www.badische-zeitung.de/schwo...tet-17-huehner
und die trauen sich tatsächlich das zu kommentieren???:hheiss
Im Wald zwischen Schwörstadt beobachtete ein Spaziergänger den 66-Jährigen. Diesem kam die Sache seltsam vor, weshalb er sie bei der Polizei anzeigte. Tatsächlich ist es verboten, Wirbeltiere zu töten: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", heißt es in Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes.