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Huhnihunde
Hier mal der Leitfaden für Betriebe mit QS-Siegel, beachte Punkt 3.4.3. Spezielle biosichernde Massnahmen.
https://www.q-s.de/services/files/do...01012015_d.pdf
Der von dir fotografierte Betrieb gehört offensichtlich nicht dazu, sonst würde der Mist nicht so rumliegen. Mich würde interessieren, was in dem Leitfaden mit: "Einstreu ist unschädlich zu beseitigen" gemeint ist...
Tja, nicht so voreilig bitte. ... theoretisch kann es sein, dass der Betrieb im Hintergrund formal nichts falsch gemacht hat.
Mit der Einhaltung weniger und einfacher Formalien kann man nach derzeitiger Rechtslage aus dem dort rumliegenden Mist in Deutschland ein wertvolles Wirtschaftsgut machen und auf die Äcker verteilen. Da gilt der alte Leitsatz: "Papier ist geduldig."
Grade deswegen ist es wichtig die Realität zu dokumentieren. Wenn wir an der derzeitigen Rechtslage einiges ändern wollen, haben wir keine Wahl.
LG
Bernd
http://www.zwerg-huehner.de
Anhang 185166