Dann wären wir ein ganzes Stück weiter!
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Ja, und ich hatte eher / auch an Klage gegen Tierschutzbestimmungen bei Massentierhaltung gedacht.
Die kenne ich aber nicht.
Was heute fast unmöglich scheint:
http://orf.at/stories/2256539/2256533/
Heute? Würde man nicht lang warten, sondern eingreifen, notfalls mit Drohnen.
War damals "Wald" so emotional besetzt, oder die Politik verständnisvoller...?
Aber, Geflügel sollte doch auch Emotionen hervorrufen?
Das sollte uns nu ma n'bischen auf'e Barrikaden bringen.
Dank Metti's unvergleichlich blödsinnigen Beharrens auf der Zugvogelthese können wir also jetzt dann absehen, dass wir die Chinesische Variante der Grippe hopplahopp hier haben und dann dieser Vet-Hamburger auch noch recht bekommt.
Ich warte drauf, dass die Ställe brennen; wenn ich noch 30 jahre jünger wäre, würde ich wohl zu voller Form auflaufen, heute hat man sich ja langsam im Griff.
Warst wohl mit 55 ein ganz Wilder? ;)
"brennen"? Meinst du doch nicht wörtlich?
Es sei denn, Ställe vor der Besiedelung mit Tieren?!
@yrwelcome: Erstmal runterfahren! Der "Faktencheck" läuft noch, ein weiteres Telefonat soll "nur" die Stallpflicht bis Mai bestätigt haben.
Bömmi wird nach Herne fahren, sich dort informieren.
Morgen fragt sie beim Vorstand ncohmal nach, was es konkret mit der (in meinen Laienaugen haltlosen) Drohung von Keulungen auf sich hat.
Sie will die LV am 18.3. abwarten und dann ggf. auch übver den BDRG aktiv werden - falls sie Hilfe braucht, gibt sie Bescheid.
http://www.hamburg1.de/nachrichten/2...wieder_da.html
ich habe gerade die Alsterschwäne kommentiert
leider keine Kopie angefertigt
hoffentlich wirds nicht gestrichen
Wie meist, Seiten zu spät- komm nicht mehr zeitlich hinterher, trotzdem:
Hab mal wegen dem Namen der Krankheit mein altes Buch hervorgeholt
Zum Datum:
Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911
Dort ist die Bezeichnung: Hühnerpest
„Die Hühnerpest ist eine ansteckende, durch einen nicht bekannten Ansteckungsstoff verursachte, schnell verlaufende Krankheit, die vom Hausgeflügel nur die Hühner und Truthühner, außerdem die Fasanen befällt.“
Bei den gesetzlichen Maßregeln steht: „Müssen die noch gesunden Tiere von den kranken abgesondert werden, nicht umgekehrt“
Die gesunden Tiere müssen also in einen anderen Stall/Auslauf gebracht werden!
„Die Stallungen und alle benützten Gerätschaften sind zu desinfizieren und zwar mit Kalkmilch oder dreiprozentigem Kresolwasser.“
„Zur Verhütung:
1. Vermeidung des Zukaufes von fremden, namentlich aus dem Auslande bezogenem Geflügel
2. unschädliche Beseitigung der Abgänge bei Verwendung von fremden Schlachtgeflügel im Haushalte
3. Fernhaltung des Geflügels von solchen Straßen Weiden usw. welche von fremden Gänseherden betreten oder befahren werden
4. Fernhalten der Geflügelhändler von den Gehöften“
„Der Ansteckungsstoff ist erst durch mindestens 20 Minuten langes Erhitzen bei 70 Grad, oder bei 10 Minuten dauernder Einwirkung einer Hitze von 80 Grad zerstörbar.“
Das Gesetz:
§290 ordnet Bekanntmachung des Seuchenausbruchs und Kennzeichnung der verseuchten Gehöfte an
§291 gibt die Anordnung zur Absonderung der kranken Tiere und Vernichtung der Seuche-Kadaver
§292 Durchführung der Gehöftsperre mit Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr.
§295 verfügt Massregeln beim Ausbruch der Seuche auf dem Transport
§296 Bei größerer Seuchengefahr hat Sperre des Ortes für Verkehr mit Geflügel zu erfolgen
Aufhebung der Schutzmaßnahmen
Die Geflügelcholera und die Hühnerpest gelten als erloschen und die Schutzmaßnahmen sind aufzuheben, wenn
A:der ganze Geflügelbestand verendet, getötet oder entfernt worden ist, oder
B: binnen zwei Wochen nach Beseitigung oder Genesung der kranken oder seuchenverdächtigen Tiere eine Neuerkrankung nicht vorgekommen, und
C: in beiden Fällen die Desinfektion ausgeführt und durch den beamteten Tierarzt abgenommen ist.
Nach Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist das Erlöschen der Seuche in gleicher Weise wie der Ausbruch bekannt zu machen.
Die Vorschrift § 291 gilt auch für Wildgeflügel“
In der Schweiz ist die Hühnerpest nicht als Seuche aufgeführt, Gesetz vom 8. Februar 1872
In Österreich:“
„Im Großen und Ganzen stimmt das österreichische Gesetz mit dem deutschen überein“
„In Österreich kann bei vereinzelten Auftreten in einer von diesen Seuchen sonst freien Gegend von der politischen Bezirksbehörde die Tötung der seuchekranken und verdächtigen Tiere angeordnet werden, wenn hierdurch eine schleunige Tilgung der Seuche zu erwarten ist. Im übrigen gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Außerdem ist bestimmt, dass gesundes Geflügel aus dem verseuchten Gehöft nur in geschlachtetem Zustand, wenn möglich ohne Federn und nach eingeholter Bewilligung des Amtstierarztes, Eier nur nach sorgfältiger Waschung mit Sodalösung ausgeführt werden dürfen.“
Es werden dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie bei Deutschland aufgeführt.
Dieses hat sich seit 100 Jahren bewährt, allerdings unter der Bedingung:
„wenn die Tierbesitzer und staatlichen Organe einträchtig zusammenwirken, dann entfaltet das Viehseuchengesetz seinen vollen Segen,…“
Nun haben wir die Vogelgrippe nicht Hühnerpest und die staatlichen Organe wirken unter Vogelgrippe nur noch mit den Agrarfabriken einträchtig zusammen und es wird versucht, die Kleinhalter von beiden Seiten vernichten zu wollen. Kleinhalter müssen ohne Erkrankung ihrer Tiere monatelang einstallen, während die Agrarfabriken ihre befallenen Betriebe nach DREI Wochen wieder befüllen können/dürfen.
Das ist die staatliche Willkür gegen die kleinen Halter von den staatlichen Organen, die gegen kleine Tierbesitzer einträchtig mit den Geflügelbaronen und Agrarfabriken zusammenwirken.