Landkreis rudert schon zurück http://www.nordkurier.de/anklam/voge...227208003.html
Druckbare Version
Landkreis rudert schon zurück http://www.nordkurier.de/anklam/voge...227208003.html
Und echt verrückt...
https://www.tag24.de/nachrichten/dre...bleiben-222824
PS: Da steht auch, Händler sollen darauf achten, woher sie ihre Streu beziehen.
;) KEINE STREU AUS GETROCKNETEN ZUGVÖGELN!
Panikmache in Bielefeld 2/3 ihrer Schwäne tod durch Vogelgrippe :stupid
Bielefeld halt ... :stupid https://www.youtube.com/watch?v=LqY5Gf4pdNU
Aber echt, da ham die sich schnell nen toten Vogel aus dem Ärmel gezogen. Da steht ja nicht mal was für einTier, schon beprobt etc.
Das hat der Backhaus mit Sicherheit angeordnet. Und es wird mit Sicherheit kein Virus gefunden werden.
Das mit der Klage in M-V ist ja gut und schön, dafür muß die Aufstallung bestehen bleiben, wenn ich es recht verstehe.
Allerdings gibt es hier ne Menge ziemlich beschränkter Richter, also ausrangierte die in M-V nicht soviel Mist bauen können.
Da habe ich echt meine Bedenken.
Nicht nötig,
Diese im Verein mit unserem verehrten Bayerngott Horst, sind die Hauptakteure in dieser Schmierenkomödie.
eine kleine Leseprobe aus 2007:
http://www.ariwa.org/wissen-a-z/arch...gelgrippe.html
Minister Seehofer wird auf dieses Vogelgrippegeschehen reagieren, sobald er mit dem jüngsten Gammelfleischskandal um K3-Material im Döner durch ist – als Landwirtschaftsminister, nicht als Verbraucherschutzminister.
Wie er zum Verbraucherschutz steht, sollte spätestens klar sein, nachdem unbekannte Mengen H5N1- Geflügelfleisch in den Handel und zum Verbraucher gelangen konnten.
Zudem aufgrund der mangelhaften Information der Verbraucher sicherlich noch zahlreich die H5N1-kontaminierten Enten in den Kühltruhen schlummern und so das Virus optimal konserviert wird: perfekte Voraussetzungen für die weiter Verbreitung der Vogelgrippe.
Herr Seehofer wird das Problem „lösen“ - als Landwirtschaftsminister: mit einer neuen Geflügelpestschutzverordnung und sinnloser permanenter Stallpflicht für Geflügel, welche Ausnahmeregelungen für auch nur ein einziges Huhn nur mit behördlicher Genehmigung vorsieht (die neue Verordnung hier als PDF - 635kb).
Strikte Regelungen und Freibriefe zur Tötung von Vögeln nicht nur beim Nachweis der hochpathogenen H5 und H7 – Vogelgrippevarianten, sondern auch Tötung von Tieren in „Kontaktbetrieben“, bei niedrig pathogenen Virusstämmen und bei „Verdachtsfällen“– die vorsorgliche Impfung und Notimpfung im Seuchenfall hingegen bleibt laut neuem Verordnungsentwurf verboten.
Landwirtschaftsschutzminister Seehofer wird weder klären wollen noch erklären mögen, ob und wie Wildvögel massenhaft durch Wichmann-Betriebe und andere „Nutzgeflügelbestände“ infiziert wurden, noch warum der erste Vogelgrippeausbruch in Deutschland ausgerechnet auf Rügen, in unmittelbarer Nähe zum nationalen Referenzlabor für Vogelgrippe, dem FLI, stattfand.
Nun wissen wir, ausdrücklich, was der Schur der Politiker, der Amtseid, wert ist, man würde weh und Ach vom Volk abhalten
Kommt nur mir das so vor, dass die nur ihre Spezeln unter dem Begriff "Volk" subsummieren?
Der Artikelist insgesamt lesenswert.
Ob sich Politiker jemals Gedanken darüber machen, was das Resultat der Negierung selbstgeschaffener Gesetze ist?
Ich weiss wohl, was es bedeutet, einen Befehl nicht zu misachten, der eine strafbare Handlung fordert (Mauerschützen)!
Ob man sich bei der Negierung der Aufstallpflicht auf das berufen könnte, weshalb die Mauerschützen belangt wurden?
Das wäre aber wohl eine moralische "Größe", weiss jemand ob es sowas gibt
induLa?
Straffreiheit bei Gehorsamsverweigerung,
wenn ein Befehl unverbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder
wenn er die Menschenwürde verletzt oder
wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde (§ 11 SG, § 22 WStG).
(z.B. Missachtung des Tierschutzgesetzes)