Zitat von
Konich
Das stimmt so nich. Auf den Cimbra Seiten findet man folgendes seid dem:
Der nächste Schritt muss ein großer werden.
Die GeflügelpestSchutzVO ist in der jetzigen Fassung ca. 10 Jahre alt. Viele wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse lagen damals noch nicht vor.
Wie auf dem Symposium am 28.01.2017 in Kiel deutlich wurde, ist die Aufstallung als Maßnahme aber ebenso überholt, wie Tötung von gesunden Beständen, die erfolgreich LPAI Viren abgewehrt haben.
Mit der Anwendung dieses Gesetzes wird aber das Tierschutzgesetz und die Verfassung quasi „überstimmt“. Dies ist eine Abwägung, die grundsätzlich dann in Ordnung ist, wenn es darum geht ein höheres Gut, also die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Das ist erwiesenermaßen nicht der Fall.
Derjenige, der also heute in Anwendung der GeflügelpestSchutzVO das Tierschutzgesetz und die Verfassung bricht, tut es nicht abgewogen sondern zu Unrecht.
Das ist juristisch angreifbar aber teuer, daher benötigen wir weiter:
Da ich in Herne sein werde und die Klage meiner persönlichen Meinung nach der einzige Weg ist, der Änderungen wirklich versprechen würde, werde ich natürlich versuchen genau an dem Punkt nach zu fragen und ggf. auch hier neuste Informationen einzustellen.