http://www.focus.de/regional/wuerzbu...d_6655898.html
Versteht Ihr das?
Das ist ein Bericht von heute in Fokus Online ...und da steht u.a. drin:
.....Der Bund hat deshalb mit einer Eilverordnung reagiert. Diese Geflügelverbringungsbeschränkungs-Verordnung verpflichtet alle Halter von Enten und Gänsen, welche den Bestand lebend verlassen, diese innerhalb von sieben Tagen vor Verbringung auf das Vogelgrippevirus untersuchen zu lassen. Dazu sind pro Sendung 60 Tiere - bzw. falls es weniger als 60 Tiere sind, alle - zu untersuchen. Diese Vorgabe
ist ab dem 28.12.2014 verpflichtend vorgeschrieben.
.......