Haben grad einen schönen Leserbrief von mir bekommen, läufT über Kontakt
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http://www.bild.de/regional/muenchen...9426.bild.html
Auch von mir haben sie einen Leserbrief erhalten. Sinngemäß in etwa so:
Sehr geehrte Redaktion,
mit Entsetzen habe ich erfahren, dass die Tötung des gesamten Vogelbestandes des Tierparks Höllohe angeblich alternativlos sei.
Ich bin fassungslos und zutiefst erschüttert. Ich bitte Sie inständigst, von Ihrem Auftrag zur vorurteilsfreien Recherche gebrauch zu machen!!
Dass alle gefiederten Tiere wegen des Seuchengeschehens im Park getötet werden müssen, ist leider eine Fehlinformation.
In Wörth am Rhein (einer Vereinsanlage, kein Zoo oder Park) z.B. hat der Landrat den Mut gehabt sich dem ganzen verrückten Blutrausch, der z.Zt. die Behörden und Ämter in Deutschland befallen hat, entgegen zu stellen. Im Opelzoo wurde nicht ein Tier getötet, obwohl ein Pelikan an H5N8 eingegangen war.
Die Geflügelpestseuchenschutzverordnung und die EU Richtlinien erlauben für den Fall wie er in Höllohe vorliegt problemlos Ausnahmen – man muss nur wollen:
Sowohl der Anhang IV der zugrundeliegenden
RICHTLINIE 2005/94/EG DES RATES vom 20.12. 2005 als
auch die Tierseuchenschutzverordnung
erlauben bei HPAI ab § 20 und bei LPAI ab § 47
für gehaltene Vögel unter Voraussetzungen,
wie sie hier gegeben sind, Ausnahmeregelungen.
Zudem ist zu prüfen, welche Tiere dort unter unter Anlage I der Geflügelpestverordnung fallen!
Ich bitte Sie noch einmal inständig, recherchieren sie vorurteilsfrei und berichten Sie dann von dem Ergebnis. Wenn schon nicht aus Liebe zu den Tieren, dann doch wenigstens aus Respekt vor Ihren Lesern.
Ich verbleibe mit freundlichen und hoffnungsvollen Grüßen,
http://www.nordbayern.de/region/neum...tsForm-3152909
Kommentiert:
Das stimmt so nicht! man muss nicht zwangsläufig keulen. Die Tierseuchenschutzverordnung erlaubt Ausnahmen - auch für Bestände, die KEIN Zoo sind. Wörth am Rehin, Opelzoo, Mannhein´m - es gibt Beispiele genug.
Wenn der Landrat behauptet, er könne dort die QUarantäne nicht leisten, glaube ich das nicht!.
Wie wäre es mit einem Aufruf Landes/Bundesweit in der Bevölkerung, dass Baucontainer, große Patrtyzelte etc. zur verfügung gestellt werden. irgendwo müssen doch die Oktoberfestzelte lagern?
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
diese paragraphen regeln die Möglichkeiten, die der Landrat hat:
Sowohl der Anhang IV der zugrundeliegenden
RICHTLINIE 2005/94/EG DES RATES vom 20.12. 2005 als
auch die Tierseuchenschutzverordnung
erlauben bei HPAI ab § 20 und bei LPAI ab § 47
für gehaltene Vögel unter Voraussetzungen,
wie sie hier gegeben sind, Ausnahmeregelungen.
Zudem ist zu prüfen, welche Tiere dort unter unter Anlage I der Geflügelpestverordnung fallen!
Hatte Gestern beim Vet Amt Hannover angerufen. Die sagten mir Stallpflicht bleibt bestehen weil noch Vogelzug ist und weil sie eine tote Ente in der Region gefunden haben. Bei TSIS steht aber Wildgans für den 31.1.2017
Auf meine Emails an das Büro von Minister Meyer habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Das ging vor ein paar Wochen bei meiner ersten Email wesentlich besser.
selber text ging an Bild
ans Wochenblatt:
habe gerade ans Wochenblatt geschrieben:
das stimmt so nicht - Wörth war auch kein Zoo.
Keiner kann mir sagen, dass man z.B. die Krähe nicht quarantänemäßig unterbringen kann
oder die Kanarien oder die Sperlinge oder die Eule.
Machen Sie einen Aufruf - öffentlich - für Leute die da Baucontainer und was weiss ich zur Verfügung
stellen - sagen Sie dem Landrat, dass ALLES möglich ist, wenn man wirklich WILL - es sind Lebewesen!
Gesunde Lebewesen! Welches Recht haben wir, sie einfach so dahin zu metzeln, nur weil es der bequemere Weg ist?
Die Massentierhalter bekommen aus den Steuergeldern Millionen an Entschädigung - und der Wildpark, der Allgemeingut ist,
der kann aus Steuergeldern keine Quarantäne finanzieren?
folgende Mail ging an die Redakteurin:
Sehr geehrte Frau Hildebrand,
bezugnehmend auf unser Telefonat, folgende Informationen für Sie:
als erstes mal den Link auf die Seiten der Wildvogelrettung und des Aktionsbündnis, denen Sie sehr viele Informationen entnehmen können:
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...ellohe-bayern/
https://www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com/
Wenn es darum geht, dass die Tiere im Wildpark mangels baulicher Möglichkeiten, nicht in Quarantäne genommen werden können, so wäre dies durch aufzustellende Container, Zelte und Bauzäune problemlos möglich.
Ich vermute ein Aufruf in Ihrer Zeitung würde örtliche Vereine und Unternehmer, die über solches verfügen, zu schnellem Handeln veranlassen – allein schon der Werbewirksamkeit wegen.
Außerdem verfügt ein Landrat über viele Mittel und Wege solches zu beschaffen, er muss nur wollen!
Bei den meisten Singvögeln konnte, ebenso wie bei Tauben, bis heute keine Empfänglichekit für die Geflügelpest festgestellt werden. Wieso dann diese auch getötet werden sollen, ist mir absolut unverständlich.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Fälle bei Regensburg wäre es sehr hilfreich, wenn die möglichen Eintragswege auch außerhalb der üblichen Wildvogelthese seitens der Behörde genauestens untersucht würden. Ein Landrat, der einmal Staatsanwalt war, wird wissen, wie man so etwas macht.
Gibt es in der Nähe der Fälle bei Regensburg Massentierhaltungen, Mast- Lege- oder Elterntierbetriebe?
Wurden die beprobt?
Wo wird deren Mist hingefahren? Wann wurde da der Mist zuletzt ausgebracht?
Die gleichen Untersuchungen sollten im Bereich des Tierparks unternommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Aktionsbündnis Vogelfrei
Vielleicht OT aber bei Schwandorf sind haufenweise Karpfen verendet. Mal bitte mit im Auge behalten.
http://www.wochenblatt.de/nachrichte...art1170,420457