Ein kleiner Erfahrungsgruß aus der Vergangenheit... das Forum hier ist einigen Vetämtern bekannt und zumindest damals haben die auch ganz tüchtig mitgelesen... :pfeif
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Ein kleiner Erfahrungsgruß aus der Vergangenheit... das Forum hier ist einigen Vetämtern bekannt und zumindest damals haben die auch ganz tüchtig mitgelesen... :pfeif
Meine durften ja gestern mit der Option raus, sich ruhig zu verhalten und sich nicht blicken zu lassen und was macht Guido? Führt die Mädels dorthin, wo man sie von der Straße sehen kann, fliegt auf den Zaun und kräht was das Zeug hält :bash
Der unerlaubte Ausflug nach draußen tat ihnen aber sichtlich gut....von 8 Uhr morgens mit 15 Uhr am Nachmittag konnten sie schön herumlaufen und Gras futtern :)
@SuseL
Bei dem "Mit dem Wissen der Behörden" wäre ich vorsichtig, solange auf dein Gesuch keine ausdrückliche Genehmigung zurück kam. Und die am besten schriftlich.
Man kann doch auch kein Gesuch einreichen "Ich kann mir keinen Führerschein leisten und fahre deshalb ohne" und dann munter ohne Fahrerlaubnis rumdüsen nach dem Motto "ich tu das ja mit dem Wissen der Behörden. Hatte denen doch geschrieben und es kam nix zurück"..
Keine Antwort ist ja nicht automatisch eine Zustimmung.
Da hab ich es wieder mal gut. Meine Amtsveterinäre interessieren sich für uns kleine Hühnerhalter nur auf Druck von oben und der findet so gut wie nicht statt. Vom Taubenmarkt her kenne ich auch die örtlichen Landkreisveterinäre. Einer von denen stand mal bei mir am Zaun, weil er auf einen Verantwortlichen der benachbarten Fabrik wartete. Weil ich ihn kannte und um zu erfahren welches Anliegen er hatte, sprach ich ihn an. In der Folge fragte er mich was das für Tiere seien, die da herumstanden. Hätte ich gesagt, das sind Haubentauben, wäre er sicher zufrieden gewesen. An Hühnern kannte er nur die allgegenwärtigen Hybriden. Mit Paduanern wusste er nichts anzufangen.
Mein Vetamt hätte es auch nicht gejuckt. Mir isses auch relativ wumpe, wenn jemand hier postet, das seine Tiere "versehentlichen" Freigang genießen. Aber Nachbarn bzw. weiteres Umfeld (unbeabsichtigt) denunzieren ist was anderes. So anonym ist man hier im Netz nicht und wenn dann auch nur die ersten beiden Stellen von der PLZ stehen und das Bundesland... es reicht trotzdem.
Wie gesagt, was jeder für sich selbst entscheidet, mit der möglichen Konsequenz von einem Bußgeld a 30.000 €... mir wurscht, hier sind alle erwachsen und mündig. Aber andere reinziehen... hmmmm Leute... :neee:
Ich mußte erstmal suchen, Du meinst bestimmt den Beitrag:
Eigentlich ist es ganz einfach:
Egal ob eine Vorschrift, Anordnung oder ein Gesetz erlassen wird, es gilt und zwar so lange BIS man eine schriftliche Ausnahmegenehmigung in der Hand hat.
Wahrscheinlich interessiert es die Behörde zur Zeit nicht und sie wollen nicht handeln, sei Dir aber sicher wenn sie handeln müssen (zB. nach einer Anzeige) werden sie handeln. Du kannst Dir auch sicher sein das sie dann den Antrag nicht bekommen haben, es sei denn das Du das schriftlich hast, aber genehmigt wurde er ja trotzdem nicht.
Endlich zum 17.12.2014 gibt es eine Lockerung der Stallpflicht in MV. Nur noch in Risikogebieten gilt das Aufstallgebot. :)
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/index.jsp?pid=88908
Das wär ja absurd, wenn in dem betroffenen Bundesland die Stallpflicht gelockert wird, aber in den anderen Mitläufern nicht!
Absurd ist die komplette Aktion!