Hallo ich brauch Euch schon wieder.
Habe gerade jemanden eingewiesen, der morgen beprobt werden soll. Nun habe ich auf das Recht auf Rückstellproben verwiesen und konnte die Rechtsquelle nicht benennen. Finde sie derzeit nicht und (....) kann auch nur darauf verweisen, dass dies auf den Schlachtanordnungen immer genannt wird. Er sucht jetzt aber könnt Ihr bitte auch noch mal mitsuchen?
Hintergrund. In Gütersloh sucht man offensichtlich geradezu krankhaft nach einem Virus. Mit demjenigen der jetzt betroffen ist haben wir 2007 schon zusammen gearbeitet. Dort soll jetzt ein Beobachtungsgebiet aufgehoben werden und der Kreisvet macht zur Bedingung, vorher alle oder viele Wassergeflügelbestände in dem betroffenen Gebiet zu beproben.
Mein Eindruck: Man will etwas finden. Und natürlich bemerke ich: Es ist Wochenende! Also bleibt in Alarmbereitschaft.