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So, jetzt hier http://www.mdr.de/sachsen/vogelgrippe118.html gefunden:
"Der Sprecher des sächsischen Verbraucherschutzministeriums, Ralph Schreiber, sagte, die betroffene Geflügelhalter in den Risikogebieten würden von den zuständigen Veterinärämtern informiert. Das Ministerium hatte die Landkreise aufgefordert, bis Freitag in Eigenverantwortung Betriebe zu prüfen und Risikozonen zu benennen. Allein im Kreis Görlitz gibt es fast 4.700 Geflügelhalter mit mehr als 162.000 Tieren. Eine sachsenweite Stallpflicht gibt es weiterhin nicht."
AHA, also bekommt man doch Post. Da kann man sich ja entspannt zurücklehnen und abwarten.
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Thüringen Landkreis Hildburghausen. Orte: Heckengereuth Oberrod Henfstädt und Themar
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Ich habe grade vom Amtsvet. des landreises Cuxhaven die Info bekommen, daß es keine Prognose gibt wann die Stallpflicht beendet werden soll. Sicher nicht mehr in diesem Jahr, April klingt realistisch.
Ich hatte angerufen wegen evt. Ausnahmegenehmigung, da wir aber innerhlab der 3 KM Küstenlinie wohnen - keine Chance.
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http://www.dresden.de/media/pdf/vete...-gefluegel.pdf :
Pressemitteilung vom Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt: (kommt heute od. morgen raus)
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza
Auf Grundlage der §§ 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes* und des § 13 der Geflügelpest-
Verordnung* ergeht hiermit nachstehende Allgemeinverfügung:
1. Sämtliches in der Landeshauptstadt Dresden innerhalb einer 500-Meter-Zone rechts
und links der Elbe gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhüh-
ner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist unverzüglich ausschließlich
-in geschlossenen Ställen oder
-unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen
Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrich-
tung),
zu halten.
2. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse
angeordnet.
3. Die Allgemeinverfügung gilt bis zu deren Widerruf.
4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann zu den Geschäftszeiten des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Burkersdorfer Weg 18, 01189
Dresden eingesehen werden.
Zum Glück wohne ich nur am Freibad, nicht an der Elbe!
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In Sachsen Stallpflicht ausgeweitet; LK Bautzen, Görlitz und Nordsachsen in Risikogebieten wie Uferbereich, Seen, Teiche und Flüsse.
Und auch im Vogtlandkreis. Als Risikogebiete werden außerdem die Seen im Südraum Leipzig sowie die Uferbereiche Mulde eingestuft (erweitert von Conny).
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Meck.Pom./Uckermark
Nun greift eine neue Verordnung aus Potsdam.
"Der rigide Sperrbezirk drei Kilometer rund um Heinrichswalde nördlich der Uckermark ist aufgehoben worden. Damit stehen die Geflügelhalter in Hansfelde und Wismar, Gemeinde Uckerland, nicht mehr unter strenger Quarantäne. Doch vor der nächsten Woche ist nach Information aus der Kreisverwaltung nicht damit zu rechnen, dass die Stallpflicht im Landkreis aufgehoben wird. Aber auch nach der Aufhebung des drei Kilometer Sperrgebietes bleiben der zehn Kilometer Bobachtungsradius und das 50 Kilometer große Restriktionsgebiet, das die gesamte Uckermark betrifft, bestehen. Selbst wenn in Mecklenburg-Vorpommern die Stallpflicht aufgehoben werden sollte, hat das brandenburgische Landwirtschaftsministerium neue Verfügungen getroffen. Demnach gilt die Aufstallpflicht einen Kilometer entlang von Wildvogeleinstandsgebieten sowie drei Kilometer rund um Regionen mit mehr als 20 000 Stück Geflügel."
http://www.uckermarkkurier.de/prenzl...tml?page=0%2C1
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Aktuell von Heute:
Uckermark lockert Vogelgrippe-Schutz
In der Uckermark sind die strengen Schutzmaßnahmen nach dem Ausbruch der Vogelgrippe Anfang November im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern gelockert worden. Tiere, Fleisch und Eier dürfen wieder vermarktet werden. Die Stallpflicht aber bleibt weiterhin bestehen.
http://www.maz-online.de/Brandenburg...lgrippe-Schutz
Weiter:
Die Stallpflicht für Geflügel bleibe aber bestehen, betonte das Verbraucherschutzministerium. Diese gilt im gesamten Landkreis Uckermark sowie in Gebieten in der Nähe von Zugvögel-Rastplätze und Großbetrieben. Auch der Kreis Ostprignitz-Ruppin hat sich für die Vorsichtsmaßnahme entschieden.
http://www.welt.de/regionales/berlin...gelockert.html
LG Conny
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http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpomm...Ausgangssperre
.....das wäre soooo toll.....denn ich wohne nicht in Küstennähe und auch größere Seen habe ich nicht bei mir....*hoff*
Hier noch ein Artikel vom 9.12.14
http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpomm...r-Stallpflicht