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Ausnahmegenehmigungen
Hi
Laut Tagesschau sollen Ausnahmegenehmigungen demnächst nur noch von den obersten Landesbehörden und nur in seltenen Fällen erteilt werden. Prüfen müssen die aber natürlich jeden Antrag.
Weiß schon jemand wohin konkret die Anträge müssen ? Ich kenne mich mit diesen Ämter und Behörden so gar nicht aus...
Wer die jetzt zuständigen Adressen für die einzelnen Bundelsländer weiß soll die doch bitte hier posten....
LG
Toffee, völlig verzweifelt, weil Volierenbau auf unserem Gelände unmöglich
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hey du, die ausnahmegenehmigung musst du direkt an dein veterinäramt schicken. die adresse solltest haben, da du ja dort deine tiere melden musst.
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Ich habe meine Hühner überdacht draußen(immer noch klein).Angemeldet hab ich das nich.Von daher ist mir das egal wohin der Antrag müsste.
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Die Info bekommt man zumindest in unserem Landkreis direkt bei VET- Amt. Dort ist man auch meiner Meinung nach an der richtigen Stelle um Antworten zu bekommen
Die Nummer von dem jeweiligen VET_ Amt müßte jeder haben, da die Hühner etc. ja angemeldet sein sollten.
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@ conrad
dann laß dich mal nicht erwischen. eine überdachte auslaufhaltung musst du melden, da du deine tiere auch 4 wöchentlich vom ta untersuchen lassen musst um die gesundheitsbescheinigung an das vet-amt zu schicken.
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Guten Morgen zusammen!
Ich gehe morgen früh zum Leiter meiner zuständigen Vet.-Behörde und beantrage eine Ausnahme. Weiß jemand schon, ob man die Tiere dann wie bisher geregelt, alle vier Wochen untersuchen lassen muß, oder in welchem Abstand? Mal sehen, was ich für eine Antwort bekomme, aber vertrösten oder abwimmeln lasse ich mich nicht.
Gruß Pauline971
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Ausnahme beantragen
Hi,
nicht so schnell! Wartet doch erstmal die Verordnung ab, vorher habt weder ihr eine Grundlage auf der die Audsnahme beantragt werden kann, noch haben die Vet-Ämter eine Grundlage auf der sie entscheiden können.
Gruß Sabine
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...vor dem 30.04. würde ich solch einen Antrag erst mal nicht stellen - denn noch gilt die alte Verordnung...
So wie ich das lese, sind auch nicht mehr die Veterinärämter zuständig, sondern die zuständigen, obersten Landesbehörden sollen künftig für die Erteilung von Ausnahmen zuständig sein.
An risikoarmen Standorten soll es solche Ausnahmegenehmigungen geben - d.h. in Bezirken mit geringer Geflügelhaltungsdichte.
Wobei dann wiederum fraglich ist, welche Kriterien für "Dichte" gesetzt werden. Vermutlich reicht schon ein Großbetrieb im 13 km Radius aus, um einem Halter die Ausnahmegenehmigung zu verweigern?
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hmm, ab wann gilt denn ein Betrieb als Großbetrieb?
Unser Bauer hat seine Hühnerzahl von 1000 auf 350 reduziert und die sind ca. 1 km weit von meinem Stall entfernt, ist so gesehen nicht die Dichte und draußen sind die eh nie!