Neue Stallpflicht ab 1. März
Neue Stallpflicht ab 1. März
Das deutsche Geflügel muss wieder in die Ställe: Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) verkündete die neue Stallpflicht in Berlin. Ab 1. März soll das Gefieder für mindestens zwei Monate eingesperrt werden. Mit der Maßnahme soll ein Einschleppen der Vogelgrippe durch Zugvögel verhindert werden.
Horst Seehofer
Sollte sich die Gefahrenlage ändern, so Seehofer, könne die Aufstallungspflicht auch früher in Kraft treten. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems hatte die neuerliche Stallpflicht empfohlen. Danach stellen nicht nur illegale Importe von lebendem Geflügel besondere Gefährdungsquellen dar. Auch der Vogelzug könne den gefährlichen Grippevirus vom Typ H5N1 einschleppen, so der Institutspräsident Thomas Mettenleiter.
Für das Geflügel kommt die Stallpflicht zum zweiten Mal: Bereits von Ende Oktober bis Mitte Dezember vergangenen Jahres mussten die Tiere im Stall bleiben.
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Schnappauf: Bund muss Geflügelpestimpfstoff rasch entwickeln
'Zugvögel-Frühjahrszug sehr gering riskant für Bayern'
Das Geflügel zwei mal jährlich in den Stall zu sperren, kann keine Dauerlösung sei. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf zur heutigen erneuten Anordnung des Bundes zur Stallpflicht für Geflügel. Schnappauf: 'Bis zum Herbst sind auch andere Alternativen anzustreben. Das ''Rein und Raus'' sollte ein Ende haben.' Eine mögliche Option bei erhöhter Seuchengefahr könne beispielsweise eine vorbeugende Impfung sein. Dann müssten die Tiere nicht mehr monatelang eingesperrt bleiben. Der Minister forderte den Bund auf, die Entwicklung eines zuverlässigen Impfstoffes energisch voranzutreiben.
Derzeit gibt es in der EU für die Impfung des Geflügels gegen hochpathogene Influenzaviren noch keinen zugelassenen Impfstoff. 'Impfungen gegen Geflügelpest ohne einen zuverlässigen Impfstoff sind grundsätzlich abzulehnen', so der Minister. Deshalb ist es nach den Worten Schnappaufs besonders wichtig, dass die wissenschaftlichen Studien zu einem geeigneten Markerimpfstoff und zugehörigen Diagnostika intensiviert und schnellstmöglich umgesetzt werden. Die derzeit verfügbaren Impfstoffe schützen Geflügel nur vor den klinischen Symptomen der Geflügelpest. Auch bei geimpften Tieren kommt es nach der Infektion zu einer Virusvermehrung im Tier. Dadurch könnten geimpfte Tiere, ohne ernsthaft krank zu werden, das Virus weiter ausscheiden. Damit würde nach einer Impfung ein Infektionsrisiko für Geflügel weiter bestehen.
Beim Frühjahrszug der Zugvögel schätzt die von Schnappauf eingesetzte bayerische Vogelzugexperten-Kommission das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpest-Erregers im Gegensatz zum Herbstzug als deutlich geringer ein. Denn Bayern wird von den zurückfliegenden Zugvögeln gewissermaßen ''umkurvt'': Etwa drei Viertel aller Zugvögel gelangen über die Westroute von Nordafrika über Spanien und Frankreich nach Skandinavien; der Rest wählt die Ostroute über Südgriechenland und Türkei. Außerdem verläuft der Heimzug in die Brutgebiete der Vögel sehr zügig ohne lange Zwischenrasten. Denn der Bruttrieb treibt sie rasch zu ihren Brutgebieten.
Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse der Verschleppung hochpathogener Geflügelpestviren durch Wildvögel über weite Distanzen. Ehrenamtliche Vogelbeobachter und staatliche Vogelschutzwarten beobachten weltweit die Zugvögel, ein Auftreten klinisch kranker Vögel oder erhöhte Sterblichkeiten würden sofort registriert werden. Bisher wurden keine Auffälligkeiten gemeldet.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de
PRESSEMITTEILUNG: 03.02.2006 | 15:14 UHR | BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT (STMUGV)