hallo meine orpintonente hat ihr erstes ei gelegt ist es nicht zu früh oder ist es normal das sie schon legt wie lange brauchen die jungen um sich zu entwickeln gruß tommy bin eben blutiger anfänger
Druckbare Version
hallo meine orpintonente hat ihr erstes ei gelegt ist es nicht zu früh oder ist es normal das sie schon legt wie lange brauchen die jungen um sich zu entwickeln gruß tommy bin eben blutiger anfänger
Hi tommy,
bin jetzt nicht so der Entenexperte, halte ja Gänse, aber eine Ente brütet 28-30 Tage. So viel weiss ich auch.
Allerdings ist die Rasse, die du hälst, eine schlechte Brüterin. Klappt oft ganz schlecht. Ein Brutautomat wäre von Vorteil.
Viel Erfolg mit der Brut und eine spannende Zeit.
Gruß Silke
Die ersten Eier kann man getrost essen, meistens sind sie nicht befruchtet, bzw. haben auch nicht das erforderliche Bruteimindestgewicht (bei Orpis 65 g). Die Ente muß sich da erst einlegen. Eier von März/April sind da schon eher gute Schlupfgaranten. Und da Orpingtonenten gute Leger sind, dann kommen da auch noch einige Eier nach.
Um festzustellen ob sie brüten will, lass ihr ein paar Eier (wenn kein starker Frost mehr ist) im Nest liegen, schreib mit Bleistift das Datum drauf und nimm jeden Tag das älteste raus und ab in die Küche zum Kochen damit. Wenn sie sich setzt, dann passt´s und ansonsten kannst Du wenn sie nach 3-4 Wochen immer noch keine Anstalten macht, auch Eier künstlich ausbrüten.
Hallo tommy1,
mit Enten und deren Eiern bin ich auch nicht so bewandert.
Fakt ist aber....solltest Du die Enteneier essen wollen ( was allerdings nicht als Frage gestellt war) dann musst Du beachten, dass diese nie roh verzeehrt werden sollen. Nur zum Backen oder gekocht verwenden. Enteneier solltest Du mindestens 8-10 Min kochen.
LG, Illy
Das mit dem mindestens 8 Minuten durchgaren stammt echt noch aus der Zeit als Enteneier als Hauptverdächtiger für Paratyphusinfektionen nach dem zweiten Weltkrieg galten. Heute nimmt man an, das diese These ein Schnellschuß war und auch das da Interesse bestand, Enteneier etwas vom Markt zu drängen.
Fakt ist (und das habe ich mir gestern noch vom Kreisvetamt am Telefon bestätigen lassen) sämtliche Eier sind gleich anfällig und auch für Hühnereier gilt die Empfehlung sie 8-10 Minuten zu garen! Werden Hühner und Enten gleich hygienisch gehalten und auch die Bademöglichkeit der Enten sorgfältig und regelmässig frisch gemacht, dann ist bei beiden das Risiko einer Salmonelleninfektion gleich hoch, bzw. gleich gering. Im Laufiforum machen sich viele, viele Foris seit Jahren mit frischen Enteneiern Eierlikör, Tiramisu, wachsweiches Frühstücksei und Spiegelei, wie man´s mit Hühnereiern auch machen würde. Und ein Entenei mit flüssigen Dotter ist was seeeeehr geiles... weil der Dotter nämlich größer ist :laugh
Hier wird nochmal erklärt, das Paratyphus mehr mit Hygiene als mit Ente zusammenhängt ;)
http://www.gesundheit.de/krankheiten...und-paratyphus
Hm..ich hab noch nie ein Enten-Ei gegessen. Wahrscheinlich hab ich da bisher was leckeres verpasst ?
Dennoch wäre ich bei roher Zubereitung vorsichtig. In der Gastronomie z.B. ist der Verbrauch von Enteneiern verboten.... sicher doch nicht ohne Grund ?
Wenn man allerdings "eigene" Enteneier hat und alles sauber und hygienisch ist, dann bleibt es jedem selbst überlassen...
LG, Illy
Seit wann ist in der Gastronomie der Verbrauch von Enteneiern verboten?
Lebensmittelrecht/Teil 2 Lebensmittel tierischer Herkunft und Speisefette/ 263 Verordnung über Enteneier:
§ 1-Kennzeichnung
§2
Verboten ist lediglich das Inverkehrbringen zum Verzehr von bebrüteten Enteneiern (also Balut)Zitat:
1) Betriebe, in denen andere Lebensmittel als Eiprodukte im Sinne der Eiprodukte-Verordnung vom 19. Februar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 537) gewerbsmäßig hergestellt werden, dürfen Enteneier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aufbewahren und verwenden. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
1. der Antragsteller zuverlässig ist,
2. der Betrieb hinsichtlich seiner baulichen Beschaffenheit und seiner Einrichtungen die notwendigen hygienischen Anforderungen erfüllt,
3. bei der Herstellung der Lebensmittel eine die ganze Masse durchdringende Erhitzung auf mindestens 100° C für mindestens 10 Minuten gewährleistet ist und
4. andere als in der nach Nummer 3 vorgeschriebenen Weise behandelte Lebensmittel in diesem Betriebe nicht hergestellt werden.
Die Genehmigung ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, daß eine zu ihrer Erteilung erforderliche Voraussetzung nicht vorgelegen hat. Sie ist zu widerrufen, wenn eine dieser Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist und diesem Mangel nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde zu setzenden angemessenen Frist abgeholfen wird.
(2) Räume, Einrichtungen und Geräte, die der Aufbewahrung von Enteneiern oder der Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung von Enteneiern dienen und dabei mittelbar oder unmittelbar mit Enteneiern, Teilen von Enteneiern oder unter deren Verwendung hergestellten Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal täglich, gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Besondere Aufmerksamkeit würde ich den relevanten Jahreszahlen 1927, 1954 und 1975 schenken.Zitat:
§3
(1) Es ist verboten, bebrütete Enteneier in irgendeiner Form zum Zwecke menschlichen Genusses in den Verkehr zu bringen.
(2) Soweit sie an andere abgegeben werden sollen, müssen sie wie folgt kenntlich gemacht sein:
(3) Für die Ausführung der Kennzeichnung gilt § 1 Abs. 1 entsprechend. Für die Kennzeichnung ist der Leiter der Brutanstalt oder der Halter von Bruttieren verantwortlich
Sorry...sollte heissen "rohe Enteneier" hat mir mal mein Bruder gesagt - und der sollte es wohl wissen, denn er ist Koch.
Ich ess nichtmal tagfrische Hühnereier roh und verwende auch keine Eier um Pudding oder Tiramisu zu machen. Im übrigen gilt für die Gastronomie auch, das Speisen welche rohes Ei enthalten, bzw. nicht ganz durchgegartes Ei nur für den Verzehr im Haus und nur an Personen, welche keiner Salmonellose-Risikogruppe angehören, abgegeben werden dürfen. Erstere müssen schnellstmöglich auf 7°C runtergekühlt und innerhalb von 24 Stunden ausgegeben oder eingefroren werden. Letztere innerhalb von 2 Stunden, nach Zubereitung, verbraucht sein.
Ist etwas mißverständlich formuliert, eingefroren werden müssen die Speisen frisch zubereitet, sobald sie heruntergekühlt sind, natürlich nicht erst nach 24 Stunden.Zitat:
Erstere müssen schnellstmöglich auf 7°C runtergekühlt und innerhalb von 24 Stunden ausgegeben oder eingefroren werden.