"Zuständige Behörde" in GeflPestSchV?
Hi zusammen
ich habe jetzt knapp ne Stunde den Text der >>GeflPestSchV<< (Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)) durchgekaut und habe immer noch keine Ahnung, welche Behörde nun die dort immer wieder genannte "zuständige Behörde" ist. (z.B. in §2 Satz 1)
Kann jemand mit fundierten Informationen weiterhelfen?
RE: "Zuständige Behörde" in GeflPestSchV?
Die zuständige Behörde ist immer das Veterinäramt das für Deinen Landkreis zuständig ist, sobald es um Tiere und deren Seuchen/Krankheiten geht. Also Bestandsmeldungen, Anzeigen von Krankheitsfällen etc. läuft immer über´s Vetamt. Ich hoffe Erfahrung der letzten Jahre ist genügend fundiertes Wissen ;)
liebe Grüsslis... Lexx