PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neues Tierschutzgesetz in Ö; Petition



warzitante
14.08.2017, 13:02
Bitte, lesen, :verweis und auch wenn ihr in D nicht betroffen seid, aber die Konsequenzen aus dem TSG nachvollziehen könnt: Bitte (!) unterschreiben.


https://www.openpetition.eu/at/petition/online/tierschutzgeschutzgesetz-2017

Privatpersonen und Tierschutzvereine ohne TH dürfen Tiere nicht mehr im www anbieten.
:help Was das für Fundtiere, Jungtiere, Notfälle bedeutet, kann man/frau sich ausmalen...
Danke! :blume

Pudding
14.08.2017, 14:19
In vielen Anzeigenportalen ist das verschenken von Tieren schon tabu und man wird verwarnt oder denn gesperrt bei mehrmaligem Verstoß!

Finde ein generelles Verbot auch absoluter Schwachsinn!

Aber wenns soweiter geht dann wird sterilisation jedweder Tiere Pflicht und öffnet den offiziellen Züchtern mit Papieren Tür und Tor für utopische Preise!
Dann gibts bald nur noch überzüchtete und kranke Viecherl, Hauptsache die Papiere stimmen!
Darauf läuft es hinaus und dann sitzen nur noch (kranke) Rassetierchen in den Tierheimen oder glaubt auch nur einer das das aussetzen ect. dann ausbleibt, neee:neee:!

elja
14.08.2017, 14:20
da hat eine Lobby ganze Arbeit geleistet!

warzitante
14.08.2017, 14:37
Danke für Euer Verständnis.
Lobby: Jetzt erst hat's bei mir geklingelt. Ich dachte, die "oben" hätten übers Ziel hinausgeschossen, den illegalen Welpen-(...) Handel aus tierquälerischer Haltung zu unterbinden. Aber dazu hätte es nur ausdauernde Undercoveraktionen gebraucht.
Vermutlich wird das Ziel erreicht. Ich wollte zumindest jede der Enten - von den 8+2, die bleiben dürfen - einmal brüten lassen. Das hieße noch 3 x 2 Küken in den nächsten Jahren. Dasraus wird voraussichtlich nichts.

Ahja, und der Verband öst. Rassegeflügelzüchter schweigt wieder mal lautstark.

forstgarten
14.08.2017, 14:43
Aber wenns soweiter geht dann wird sterilisation jedweder Tiere Pflicht und öffnet den offiziellen Züchtern mit Papieren Tür und Tor für utopische Preise!
Dann gibts bald nur noch überzüchtete und kranke Viecherl, Hauptsache die Papiere stimmen!
Darauf läuft es hinaus und dann sitzen nur noch (kranke) Rassetierchen in den Tierheimen oder glaubt auch nur einer das das aussetzen ect. dann ausbleibt, neee:neee:!

Widerspruch:
Ein Rassehundezüchter, der seine Passion ernst nimmt, verbessert die Gesundheit der von ihm gezüchteten Rasse.
U. a. tierärztliche Untersuchungen sowie diverse Gentests VOR Zuchteinsatz stellen dies sicher.
Die meisten Rassehundezüchter sind Hobbyzüchter, keine gewerblichen Züchter.
Denn bei verantwortungsvoller Zucht - ich kann hier nur für mich und andere FCI/VDH-Züchter sprechen - bleibt eh kein Geld über, im Gegenteil, es ist ein Hobby, wie man so schön sagt, wenn es Geld kostet.
Ich züchte Teckel, eine Arbeitsrasse (Jagd), an denen noch nie irgendetwas kupiert war, wo es dank Verhältnisregel zur Beinlänge auch keine Übertypisierung gibt. Sollte ein Welpe aus meiner Zucht mal nicht mehr in seiner Familie bleiben können, so nehme ich ihn zur Weitervermittlung zurück, der landet NICHT im Tierheim. Das habe ich erst dieses Jahr durch, nun lebt die Hündin in ihrer zweiten Familie. Sind also keine leeren Worte.
Daher bitte nicht alle über einen Kamm scheren und wenn ich das richtig verstehe, wären auch die kleinen Hobbyzüchter unter dem Dach der FCI (in Österreich dann ÖKV) Leidtragende des neuen Tierschutzgesetzes.

eierdieb65
14.08.2017, 14:51
Keine Angst.
Bauern dürfen weiterhin ihre Tiere im Internet anbieten. (Auch Hofkatzen, Hühner, Enten etc.)

Und: Das Gesetz ist seit 1.7. in Kraft und wird derzeit grad überarbeitet. (Die Beamten haben, im Gegensatz zu den Politikern, keine Sommerpause.) Nach der Sommerpause gibt es erstmal Wahlen und dann wird eine "neue Novelle" :laugh
durchgewunken.

lg
Willi

warzitante
14.08.2017, 14:55
Danke, das wusste ich nicht. Auf der Homepage der Petition steht was von einem sehr langwieigen Weg, der nach erfolgreicher Petition beschritten werden müsste.

Und jetzt gleich nicht-ganz-OT: @eierdieb: Kennst DU irgendwen, der/die ein Warzenentenpärchen will?
Gesund, zutraulich, kräftig, verfressen, 3 Monate alt.
Irgendwo zwischen Gmünd und Radkersburg, Enns und Neusiedlersee?
DANKE!
(Habs bald auch in den NÖN)

eierdieb65
14.08.2017, 15:00
Wollen: JA
Dürfen? NEIN.

Die beste Frau von Allen hat mir Enten verboten.
Also: Leider Nein.

Hätte die Auswahl zwischen Scheidung und Enten, oder weiter glücklich verheiratet, ohne Enten.

lg
Willi

fradyc
14.08.2017, 15:09
Und heimlich? :pfeif

warzitante
14.08.2017, 15:20
www-Verkaufsplattformen nehmen keine Tieranzeigen mehr an.*)
Facebook & co, dort bin ich nicht. Das Leben ist eh schon so kompliziert. (Kleiner-Flitzer-Faden...)
Natürlich könnte ich meine Enten registrieren lassen, und dann von neuem www-Vermittlung versuchen.
Aber, wie zur VG-Zeit geschrieben: Angst vor Beprobung, und ev. Antikörper nach Erkältungen führen zum Ermorden meiner Tiere.
(bis zum Abend offline, danke für euer Interesse!)

Blindenhuhn
14.08.2017, 15:35
Hallo Warzitante, als das neue Tierschutzgesetz in Ö Gültigkeit erlangte, waren meine Bruteier schon im Brüter. Ich hatte die Hoffnung, überzählige Tiere (vor allem Hähne) öffentlich anbieten zu können.
Nach dem neuen TSchG habe ich dann unserem Tierheim "angedroht", die überzähligen Junghühner vorbeizubringen. Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
Laut der gesetzlichen Rechtsvorschrift für Zucht und Verkauf ist ein Anbieten von Geflügel, wenn es nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt, weiterhin nicht meldepflichtig.
Vielleicht hilft dir das weiter?

eierdieb65
14.08.2017, 15:40
Dies war eine Falschmeldung.
Nur registrierte Bauern dürfen, sogar mit Gewinnabsicht, ihr Geflügel im Internet anbieten.

Es gab mehr Paragraphen, und deshalb wird das Gesetz (die Novelle) novelliert.

lg
Willi

Blindenhuhn
14.08.2017, 16:27
Das ist mir schon klar!
Wenn schon so ein Schwachsinn beschlossen wird, müsste m.E. eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten von ca. 1/2 Jahr gegeben sein. Dann würde ich z.Bsp. nicht brüten, sondern halt einige 100 km fahren, um an Rasse-Junghühner oder Mixe zu kommen. Hier gibt es im näheren Umkreis nur Legehybriden.
Ich habe jetzt einmal an die Tierschutzombudsfrau geschrieben, mal schauen, ob und welche Antwort ich bekomme.
Wenn von dort auch nix Hilfreiches kommt, bleibt nur das Tierheim!:roll Die werden sich freuen, wenn ich mit einem Karton voll Junghähnchen ankomme.

Wurli
14.08.2017, 20:14
Wer seine Nutztiere div Kleintiere & Vögel bei der BH gemeldet hat darf diese weiterhin verkaufen.
Willhaben will nur Kohle und ne Nummer der BH

Die Ausnahmen https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009499

https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Tiergesundheit/Tierschutz/Tierschutzgesetz/

warzitante
14.08.2017, 20:22
Danke!
Irgendwann während der VG/Stallpflicht siteß ich auf diese www-Verordnung, wollte sie dann wieder suchen, nachdem zunächst bei "tieranzeigen.at" nichts ging, hab's dann aber nicht gefunden.

Ich versuche später am Abend, denen diesen Link zu schicken.

Jetzt erst gesehen: bka.
Also nicht Gesundheitsministerium.

Wurli
14.08.2017, 20:25
Tieranzeigen und Willhaben haben ihre eigenen Regeln und wollen wohl nicht davon abweichen....

Wurli
14.08.2017, 20:27
http://www.kleintierzucht-roek.at/oedast.html siehe Aktivitäten...
Obs dabei blieb!?

Sterni2
15.08.2017, 07:02
Als auf Willhaben nix mehr ging hab ich noch über www.tieranzeigen.at meinen Hahn einstellen können. Hühner sind ausgenommen von dieser Verordnung anscheinend. Das stand dort:

Update 05/2016 - Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 24.März 2016 wurden folgende Tierbereiche von der Meldepflicht ausgenommen, sofern der Verkauf der diesbezgl. Tiere nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt.

Bauernhoftiere (*1), Kleintiere (*2), Vögel (*3)

(*1): Eingeschränkt auf Geflügel
(*2): Eingeschränkt auf Chinchillas, Degus, Hamster, Kaninchen, Mäuse, Meerschweinchen, Ratten
(*3): Eingeschränkt auf Wellensittiche, Nymphensittiche, Kanarienvögel, Reisfink, Zebrafink, jap. Mövchen

warzitante
15.08.2017, 09:10
Danke!
Ich versuch's, wenn ich mit der "Morgenroutine" *) fertig bin!

*) Nannte das Pflegeheimpersonal hier in der Nähe die Wasch-und Fütteraktionen am Morgen

Sterni2
15.08.2017, 10:02
Ich musste meinen Führerschein kopieren und hinsenden ....

fradyc
15.08.2017, 13:59
da hat eine Lobby ganze Arbeit geleistet!

Sehe ich auch so. Wäre es ein Tierschutzgesetz, würden nicht genetisch gesunde Hofkatzen zwangskastriert, sondern sämtliche Qualzuchten, wie Pointfaktor, Plattnasen oder weiße Katzen. Kühe dürften nicht im Stall angebunden sein, nur weil kein Platz ist. Wenn ich keinen Platz für ´ne Kuh hab, kauf ich keine Kuh! So sieht´s aus wie ein Züchterbevorzugungsgesetz. Was macht ein Bauer, dem seine Katze auf der Straße liegt? Eine 1000€ Zuchtkatze nachkaufen, die im Dunkeln nix sieht? Die Angst vor Mäusen hat und nur ins Katzenklo käckert? Wieviele 1000€ soll man da ausgeben, bis man eine vernünftige gesunde Katze erwischt? Und dann soll er die wieder sterilisieren lassen ...


Und macht Euch nix vor, DE bleibt sicher nicht verschont, wenn sich das in AT durchsetzt. Die probieren eine Sache erstmal in 1-2 Ländern aus, wenn das dann angenommen wird, folgen die europäischen (bessser "demokratischen") restlichen Länder.

warzitante
16.08.2017, 11:26
Jetzt machen auch die Zeitungen mit: Keine Tiervermittlungsanzeigen mehr, von den üblichen Ausnahmen abgesehen.
Man/frau muss also durch die Gegend fahren und Zettelchen an Schwarze Bretter von Gemeindämtern pinnen...
Ich möchte nicht wissen, wieviele Tiere in der nächsten Zeit ausgesetzt werden.
Und meine Küken jage ich zum Bach runter oder wie.

Wurli
16.08.2017, 11:34
Selbst das is verboten!
Auch wenn Katz & Hund (nicht behördlich gemeldete Zucht!) zu verschenken ist.

warzitante
16.08.2017, 12:41
Nein. Nach dem Link zum Bundeskanzleramt - betr. Kleintiere, die nicht überwiegend f. Gewinn gehalten werden - darf man doch sicher Tiere verschenken bzw. anderswo zum Verkauf anbieten.

Kleine Hoffnung ergrünt: auf "Landwirt.com" zeigt man sich offen für Kleinhaltungen, die nicht gewerblich blabla...

Wurli
16.08.2017, 12:42
Meinte auch Katz & Hund.

Geflügel & Kleintiere siehts zum Glück NOCH anders aus.

forstgarten
16.08.2017, 13:16
Sehe ich auch so. Wäre es ein Tierschutzgesetz, würden nicht genetisch gesunde Hofkatzen zwangskastriert, sondern sämtliche Qualzuchten, wie Pointfaktor, Plattnasen oder weiße Katzen. Kühe dürften nicht im Stall angebunden sein, nur weil kein Platz ist. Wenn ich keinen Platz für ´ne Kuh hab, kauf ich keine Kuh! So sieht´s aus wie ein Züchterbevorzugungsgesetz. Was macht ein Bauer, dem seine Katze auf der Straße liegt? Eine 1000€ Zuchtkatze nachkaufen, die im Dunkeln nix sieht? Die Angst vor Mäusen hat und nur ins Katzenklo käckert? Wieviele 1000€ soll man da ausgeben, bis man eine vernünftige gesunde Katze erwischt? Und dann soll er die wieder sterilisieren lassen ...


Und macht Euch nix vor, DE bleibt sicher nicht verschont, wenn sich das in AT durchsetzt. Die probieren eine Sache erstmal in 1-2 Ländern aus, wenn das dann angenommen wird, folgen die europäischen (bessser "demokratischen") restlichen Länder.

Hofkatzen sind nicht zwangsläufig genetisch gesund, das ist ein Märchen.
Ebenso wie das Märchen vom "von Haus aus" gesunden Mischling.
Sie KÖNNEN es sein, genauso aber unter Inzuchtdepression u. a. leiden.
Und es gibt sehr wohl verantortungsvoll gezüchtete gesunde Rassetiere,
auch Rassen, deren Gesundheit dank konsequent angewandtem Gesundheitsprogramm sich immer weiter verbessert.

Trotz allem frage ich mich auch, wo diese Überregulierungswut noch hinführen soll :-X
Haben wir sonst keine Sorgen???

fradyc
16.08.2017, 13:36
Hofkatzen sind nicht zwangsläufig genetisch gesund, das ist ein Märchen.
Ebenso wie das Märchen vom "von Haus aus" gesunden Mischling.
Sie KÖNNEN es sein, genauso aber unter Inzuchtdepression u. a. leiden.
Und es gibt sehr wohl verantortungsvoll gezüchtete gesunde Rassetiere,
auch Rassen, deren Gesundheit dank konsequent angewandtem Gesundheitsprogramm sich immer weiter verbessert.

Trotz allem frage ich mich auch, wo diese Überregulierungswut noch hinführen soll :-X
Haben wir sonst keine Sorgen???

Habe nix von dem Vorgeworfenen behauptet,
es gibt kranke Hofkatzen genauso wie gesunde Zuchtkatzen.

Beides aber nicht in der Mehrheit ...

Wurli
16.08.2017, 13:43
Wenn man sich so auf den Bauernhöfen umguckt gibt's da nicht all zu viele gesunde Katzen, besonders die Katzenwelpen :(
Ne Freundin kümmert sich um Streuner - das man da zu sehen bekommt ist...
Finde es sehr gut das die Freigänger kastriert werden "müssten"

fradyc
16.08.2017, 13:54
Das kann aber auch nach hinten los gehen. Bauer sagt sich: Wieso soll ich teuer Katzen kaufen und meine werden kastriert? Bauer meldet Katzenzucht an, Bauer hat nun Ausgaben, Bauer will keinen Verlust machen (Bauern können gut rechnen), Bauer produziert nun Katzen, Bauer ist nicht allein, viele Bauern produzieren nun Katzen ...

Andere Bauern halten auch gern Hunde ...

Wurli
16.08.2017, 13:59
So passierts leider auch...

Auch Händler die im zb Ausland billig Hunde kaufen und in Ö-. verkaufen.

Aber die dürfen das legal!
Aber DU darfst zb nicht Omas Liebling zu vermitteln/verschenken "feilbieten" weil die sich zb nicht mehr drum kümmern kann...
Es sei denn du bist reg. Züchter, Landwirt, Händler

forstgarten
16.08.2017, 14:02
Habe nix von dem Vorgeworfenen behauptet,
es gibt kranke Hofkatzen genauso wie gesunde Zuchtkatzen.

Beides aber nicht in der Mehrheit ...

Den Beweis für die jeweiligen Mehrheiten bist du mir noch schuldig.

fradyc
16.08.2017, 14:21
Oder Du mir das Gegenteil? Denke nicht ...

forstgarten
16.08.2017, 14:32
Oder Du mir das Gegenteil? Denke nicht ...
Du hast die Behauptung aufgestellt, nicht ich ;)

fradyc
16.08.2017, 14:45
Und Du widerlegst sie nicht ...

Dein Zwingername?

forstgarten
17.08.2017, 11:45
Und Du widerlegst sie nicht ...

Dein Zwingername?

Oh doch - aus meiner Zucht - und nur dafür kann ich mit Sicherheit (Fakten als Hintergrund) sprechen - gibt es DEUTLICH mehr gesunde als an irgendwas evtl. erblich (oft ist Krankheitsursache nicht zu ermitteln, vor allem, wenn es dafür noch keinen Gentest gibt) Bedingtem erkrankte Tiere :jaaaa:

forstgarten
17.08.2017, 11:45
Und Du widerlegst sie nicht ...

Dein Zwingername?

Oh doch - aus meiner Zucht - und nur dafür kann ich mit Sicherheit (Fakten als Hintergrund) sprechen - gibt es DEUTLICH mehr gesunde als an irgendwas evtl. erblich (oft ist Krankheitsursache nicht zu ermitteln, vor allem, wenn es dafür noch keinen Gentest gibt) Bedingtem erkrankte Tiere :jaaaa:

Blindenhuhn
17.08.2017, 15:55
Ich verstehe da was nicht, vielleicht könnt ihr mir das ja erklären:
Wenn man z.Bsp. bei Willhaben Geflügel inserieren möchte, muss man entweder Landwirt oder Züchter sein und das entsprechend nachweisen. Als "Züchter" sind Menschen mit Gewerbeberechtigung in den Bedingungen definiert.
Es gibt doch aber so viele (Kleintier-)Züchter, die die Zucht hobbymäßig betreiben (auch die meisten RÖKler). Dürfen die dann alle nicht inserieren, weil sie keinen Gewerbeschein haben?

Wurli
17.08.2017, 15:57
Du brauchst nur die Nummer der BH wo du deine Tiere gemeldet hast.
+ ev Ausweise, Formulare die du ausfüllen musst
Aja zahlen musst auch.

Blindenhuhn
17.08.2017, 16:10
Ich habe meine Tiere letztes Jahr per mail der BH gemeldet, aber Nummer habe ich nie nicht erhalten.:-X

Wurli
17.08.2017, 16:12
Frag bei der BH nach, die sagen/schicken dir dann deine Betriebsnummer.

Blindenhuhn
17.08.2017, 16:13
Danke!:blume

warzitante
17.08.2017, 19:33
Auf Seite 2 vom Faden steht, dass man sein Geflügel nicht registrieren lassen muss, wenn es überwiegend nicht gewerblichem zweck dient. (Nochmal danke für den Link, hatte vergessen, wo das stand) Wurdemir auch von der BH Wr.N: bestätigt.

Wurli
17.08.2017, 20:48
Mein ATA meinte man MUSS auch ein Huhn odg melden.

warzitante
17.08.2017, 21:16
Stimmt nicht.

http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/98960-neues-Tierschutzgesetz-in-%C3%96-Petition/page2

Blindenhuhn
22.08.2017, 10:33
Frag bei der BH nach, die sagen/schicken dir dann deine Betriebsnummer.

So, heute habe ich endlich die Dame von der BH erreicht und kann folgendes berichten:
Sie wusste nicht so richtig Bescheid und war der Meinung "verschenken" geht nach wie vor. Hatte dann einen Anruf vom Amtsvet, der wiederum die Landwirtschaftskammer informiert hat.
Ich bekomme jetzt von der Landwirtschaftskammer eine Betriebsnummer und damit soll ich dann zum Amtsvet. gehen, der mir dann eine entsprechende Bestätigung ausstellt, damit ich die Tiere öffentlich anbieten kann.
Na, warum einfach, wenn's umständlich auch geht!:)
Natürlich sind bei beiden Ämtern Gebühren zu entrichten.

eierdieb65
22.08.2017, 10:38
Habe ich dir doch gesagt: Bauer darf.
Mit der Betriebsnummer und dem Arztzettel biste zum Bauern geworden.
Jetzt darfst du auch (kleinen) Gewinn machen.

lg
Willi

Blindenhuhn
22.08.2017, 10:41
Ja, das wusste ich schon: Bauer und Gewerbetreibende dürfen!:jaaaa:
Mir war nur nicht klar, dass man so einfach zum Landwirt werden kann!

Das ist ja klasse! Hoffentlich krieg ich dann auch die landwirtschaftliche Nutzfläche dazu (die ich schon immer wollte)! Natürlich auch Wald (für Brennholz)!:laugh

eierdieb65
22.08.2017, 10:45
Wäre gar nicht mal ausgeschlossen.

Ich habe landwirtschaftlich genutzte Grünfläche mitten im Ort. (Obstbäume und Hühner machten es möglich.)

lg
Willi

Blindenhuhn
22.08.2017, 10:49
Super!!!

Natürlich hat der Amtsvet. gleich bemerken müssen: "Da müssen Sie aber damit rechnen, dass Sie kontrolliert werden"
Ich drauf: "Jederzeit, gerne"!;D

Wurli
22.08.2017, 11:04
Ich hab den "Wisch" per email bekommen ganz ohne Probleme g

warzitante
22.08.2017, 11:04
bei willhaben dürfen privatpersonen grundsätzlich nicht. Bestätigung der BH hin oder her.

Blindenhuhn
22.08.2017, 11:06
Ich bin ja dann keine Privatperson mehr, sondern "Landwirt"!:laugh

Wurli
22.08.2017, 11:07
Und "Züchter" jetzt wo du massig Hähne und Hennen hast :laugh

Blindenhuhn
22.08.2017, 11:08
Genau!:roll

Zusammengefasst:
Züchter, Vermehrer, Landwirt und Gewerbetreibender (durch meine berufliche Tätigkeit)!
Da kann ja dann nix mehr passieren!:kicher:

Blindenhuhn
29.08.2017, 11:04
Ich habe heute Antwort von unserer Tierschutzombudsfrau Dr. Wagner bekommen:

Danke für Ihre Mitteilung.

Die Informationen des Villacher Tierheimes sind gültig weil das BGBL II Nr. 70/2016 bezüglich Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs gilt.



Damit dürfen Sie ihre Junghühner auch öffentlich anbieten.

Dann hätte ich mir ja das ganze Theater mit Landwirtschaftskammer, Amts.vet. usw. ersparen können?!>:(

Wurli
29.08.2017, 11:07
Naja Willhaben bzw Tieranzeigen haben halt ihre eigenen Regeln... die strenger sind.

Wurli
10.09.2017, 18:30
Da kann man gespannt sein was geändert wird... http://www.vienna.at/umstrittenes-tierschutzgesetz-gruene-erarbeiten-vorschlag-zur-aenderung/5447103