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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betretungsverbot



franggenhuhn
07.09.2016, 22:25
Die nachfolgenden Ausführungen sind gültig für den Freistaat Bayern.

Aus gegebenem Anlass möchte ich unbedingt diesen Hinweis loswerden.

Die meisten wissen ja, was ich heuer im Frühling erlebt habe. Einer unserer besten Nachbarn wollte plötzlich nicht mehr, dass ich seinen Grund überquere (Zwei Meter bis ich auf meiner Wiese bin)

In die schriftliche Kündigung der Duldung war allerdings ein komplettes Betretungsverbot eingeschlossen inklusive einer Aufforderung meinen Ausgang (Gartentürchen) zu legalisieren...und sogar dafür war er zu dumm. Denn er meinte vermutlich egalisieren.

Nun zur rechtlichen Seite, die für etliche hier interessant sein dürfte.

Es gibt kein vom Besitzer auszusprechendes Betretungsverbot für Landwirtschaftliche Flächen.

Ein Betretungsverbot hierfür regelt in Bayern ausschliesslich die Staatsregierung.
Und hier das Landesnaturschutzgesetz § 25. Es gibt ein gesetzlich geregeltes Betretungsverbot für die Zeit des Aufwuchses (Landkreisabhängig, bei uns von 01. März bis 31. November).

Das dürfte jetzt für beide Seiten interessant sein. Für die anwesenden Landwirte und für Leute, denen es so geht wie mir.
Das eigentlich Schlimme an der Geschichte ist, dass ich mit meinem Problem bei zwei studierten Juristen vorstellig geworden bin. Einmal auf der Stadt beim Herrn Rechtsdirektor und privat bei unserem Rechtsanwalt. Beide hatten das Schreiben des Nachbarn in der Hand. Beide konnten mir bezüglich meiner Hühnerhaltung leider nicht helfen. Aber es hat auch keiner der beiden wirklich geholfen.
Das was ich hier habe, und dann noch schwarz auf weiß, erfüllt den Tatbestand der versuchten Nötigung. Da obiger Nachbar schon öfters solche Briefe verschickt hat und die älteren Leutchen sich vor Schreck auch noch daran gehalten haben, erfüllt es hier den Tatbestand der vollzogenen Nötigung.
Das habe aber ich mir im Internet raußgesucht und gefunden. Als ich unseren RA darauf angesprochen habe, hat er meine Vermutung bestätigt und ich durfte mir von seiner Rechnung 50,-- euro abziehen...:laugh

Inzwischen könnte ich fast selbst an Rechtsanwalt machen.

Verdienen würde ich da deutlich mehr.

Liebe Grüße
Micha

Nicolina
07.09.2016, 22:30
Als ich unseren RA darauf angesprochen habe, hat er meine Vermutung bestätigt und ich durfte mir von seiner Rechnung 50,-- euro abziehen...:laugh

Inzwischen könnte ich fast selbst an Rechtsanwalt machen.

Verdienen würde ich da deutlich mehr.

50,- Euro sind ja zumindest was- dafür dass du seinen Job gemacht hast ;)

zfranky
08.09.2016, 00:11
ui, sehr interessant!
Danke für die Info!