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Enemy
20.02.2007, 06:45
Geflügel-Märkte und -Ausstellungen weiterhin verboten (http://www.trp1.de:80/t3/index.php?id=37&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5917&tx_ttnews%5BbackPid%5D=29)

Wontolla
20.02.2007, 09:13
Von: MARKUS MÜHLDORFER
Geflügel-Märkte und -Ausstellungen weiterhin verboten
19.02.07 17:13
Wegen der jüngsten H5N1-Ausbrüche in Großbritannien und Ungarn sind Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art bis auf weiteres grundsätzlich verboten.
Das nenne ich schlampigen Journalismus. Die Verbote existierten längst bevor den jüngsten H5N1-Ausbrüchen und sie bestehen auch in Zukunft. Die Freiheit, an die MM wohl glaubt, gibt es seit Seehofer nicht mehr.


aus derGeflügelpestschutz - Verordnung
§ 3
Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen ...
Dem staatlichen Veterinäramt Passau fehlt die Kompetenz für solche Verbote. Es macht nichts anderes als die Geflügelpestschutz - Verordnung in die Praxis umzusetzen.


weiter von MARKUS MÜHLDORFER
Das staatliche Veterinäramt Passau will mit dem Verbot eine Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest verhindern.
Irgendwie verdreht. Tatsache könnte nur sein: Es wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Oder das staatliche Veterinäramt Passau ginge wieder einen bayrischen Sonderweg. Oder MM fehlt Sachkenntnis.

weiter in der Geflügelpestschutz - Verordnung:


Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen für
1. Geflügelausstellungen und Geflügelschauen, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht worden ist,
2. für Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, soweit sichergestellt ist, dass das auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellte Geflügel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden ist.

und beim Journalisten:


Jedoch kann die Behörde unter Auflagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Anträge dafür müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Veterinäramt des Landsratsamtes Passau eingereicht werden.
Quak, quak, quak

Welche Auflagen der Journalist meint, weiß er selbst wohl nicht. Immerhin kann man seiner Information entnehmen, dass Anträge für Ausnahmegenehmigungen mindestens 14 Tage vor einer Veranstaltung eingereicht werden müssen.
Und dann sind auch in Passau Geflügel-Märkte und -Ausstellungen weiterhin nicht verboten, wenigstens nicht grundsätzlich.
:rofl :heul :stupid