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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer darf wo welche Fallen stellen? Ergänzung zur Rechtsprechung.



wolff56
14.05.2016, 21:24
Ich möchte den oben stehenden Beitrag von ***altsteirer*** um einen Hinweis zur Rechtsprechung ergänzen.

Die Einschätzung wo Fallstricke lauern ist wirklich schwierig. … und Gesetzestexte/Gerichtsurteile haben nicht unbedingt etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun.

http://www.ruebartsch-rechtsanwaelte.de/uploads/media/Raubwildjagd_kontra_Biberschutz_01.pdf.

Mist, jetzt funktioniert der Link wohl nicht.

Ersatzvariante:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=fangjagd+bernburg+

Unter der Überschrift: Raubwildjagd_kontra_Biberschutz - Rechnung ohne Bockert gemacht findet Ihr eine dreiseitig *.pdf zum download.

Einfach mal lesen was der Link zum Thema hergibt. Ich gehe auch davon aus, dass der in dem Urteil angewendete Rechtsgrundsatz auch für „befriedete Bezirke“ gültig ist und deshalb grade für die Hühnerfreunde mit Grundstück von Interesse ist.

Persönlich wäre ich froh wenn hier jemand berichten könnte, dass die unsichere rechtliche Situation aus dem Urteil inzwischen bereinigt ist.

Viele Grüße aus dem Fläming.

Bernd

http://www.zwerg-huehner.de

Stefanie
14.05.2016, 21:30
Der link funktioniert leider nicht, er führt zu einer Fehlermeldunng.

wolff56
14.05.2016, 21:41
Funktioniert der Ersatz-Link?

Ein Hinweis wäre gut.

Viele Grüße aus dem Fläming.

Bernd

http://www.zwerg-huehner.de

Stefanie
14.05.2016, 22:17
Funktioniert!

Redcap
15.05.2016, 01:45
So funktioniert der Link (ohne Punkt am Schluss)
http://www.ruebartsch-rechtsanwaelte.de/uploads/media/Raubwildjagd_kontra_Biberschutz_01.pdf