SalomeM
15.11.2015, 01:51
Ich hoffe, es kennt sich jemand aus.
Geflügel darf ja in dafür vorgesehener Kartonage per Tierversand wieder verschickt werden.
Auf den Seiten der entsprechenden Anbieter steht folgender Satz:
"Versand oder Abholungen können nur erfolgen, wenn alle am Transport beteiligten Kuriere (Auftraggeber, Abholer, Zusteller) über die Zulassung nach VVV und EG VO1/2005 verfügen!"
Was bedeutet dies?
Ich wäre in diesem Fall der Auftraggeber. Oder ist der Auftraggeber das Unternehmen, welches den Auftrag an den Kurier weitergibt?
Bisher habe ich nur einmal Tiere per Versand erhalten. Da hat sich der Verkäufer um alles gekümmert und ich habe keinerlei Genehmigung benötigt.
Geflügel darf ja in dafür vorgesehener Kartonage per Tierversand wieder verschickt werden.
Auf den Seiten der entsprechenden Anbieter steht folgender Satz:
"Versand oder Abholungen können nur erfolgen, wenn alle am Transport beteiligten Kuriere (Auftraggeber, Abholer, Zusteller) über die Zulassung nach VVV und EG VO1/2005 verfügen!"
Was bedeutet dies?
Ich wäre in diesem Fall der Auftraggeber. Oder ist der Auftraggeber das Unternehmen, welches den Auftrag an den Kurier weitergibt?
Bisher habe ich nur einmal Tiere per Versand erhalten. Da hat sich der Verkäufer um alles gekümmert und ich habe keinerlei Genehmigung benötigt.