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Yvonne68
14.10.2015, 19:31
Also ich würde mal gern wissen bis wo es Hobby ist und wo fängt Massenhaltung an? Geht das nach der menge der Tiere in welchem stall oder so und so viele Tiere sind generell schon massentierhaltung.
Was denkt ihr oder was wisst ihr darüber, gibt es gesetzliche Regeln dazu?
Mhhh bin gespannt...:unsicher

wolff56
14.10.2015, 21:29
Also ich würde mal gern wissen bis wo es Hobby ist und wo fängt Massenhaltung an? Geht das nach der menge der Tiere in welchem stall oder so und so viele Tiere sind generell schon massentierhaltung.
Was denkt ihr oder was wisst ihr darüber, gibt es gesetzliche Regeln dazu?
Mhhh bin gespannt...:unsicher

Hallo,

ich glaube das hat nicht unbedingt etwas mit der Anzahl der Tiere zu tun.

Ob Hobby oder nicht wird ja bestimmt das Finanzamt interessieren. Da kommt es wahrscheinlich auf eine sog. Gewinnerzielungsabsicht an.

Wenn diese Gewinnerzielungsabsicht besteht rutscht man wohl ganz schnell aus dem Bereich Hobby. Ob man dann wirklich Gewinn erzielt ist vermutlich noch nicht einmal entscheident.

Die Folgen hinsichtlich notwendiger Gewerbeanmeldung usw kommen dann ggf. noch dazu.

"Massentierhaltung" wird es wohl sowieso nur mit Gewinnerzielungsabsicht geben.

Mit den bis zu 20 Hühnern im Wohngebiet hat das bestimmt nichts zu tun.

mfG
Bernd

Yvonne68
14.10.2015, 22:26
Hallo,

ich glaube das hat nicht unbedingt etwas mit der Anzahl der Tiere zu tun.

Ob Hobby oder nicht wird ja bestimmt das Finanzamt interessieren. Da kommt es wahrscheinlich auf eine sog. Gewinnerzielungsabsicht an.

Wenn diese Gewinnerzielungsabsicht besteht rutscht man wohl ganz schnell aus dem Bereich Hobby. Ob man dann wirklich Gewinn erzielt ist vermutlich noch nicht einmal entscheident.

Die Folgen hinsichtlich notwendiger Gewerbeanmeldung usw kommen dann ggf. noch dazu.

"Massentierhaltung" wird es wohl sowieso nur mit Gewinnerzielungsabsicht geben.

Mit den bis zu 20 Hühnern im Wohngebiet hat das bestimmt nichts zu tun.

mfG
Bernd

Danke, is schon sehr interessant dieses Thema...

wolff56
15.10.2015, 09:54
Danke, is schon sehr interessant dieses Thema...

Hallo nochmal.

Ich habe da einen Link gefunden, der einiges erklärt. Du must aber bis zu Ende lesen.

Der Ausgangspunkt ist dort die vom Finanzamt einem Selbständigen unterstellte Liebhaberei (fehlende Gewinnerzielungsabsicht und nur Verluste).

Das Gegenteil wird aber auch ganz gut abgehandelt.

Es kann in jedem Fall nicht schaden, die Rechnungen und Quittungen für alle Kosten gut aufzuheben, damit man ggf. die fehlende Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kann.

http://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33

mfG
Bernd

Anmerkung: Umsatz ist nicht gleich Gewinn.