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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verstoß gegen das Postgeheimnis?



witte5
08.01.2007, 21:08
Wir diskutieren hier zu Hause gerade eine Frage und kommen doch zu keinem Ergebnis.

Verstößt es gegen das Postgeheimnis, die guten Sitten oder was auch immer, wenn man hier im Forum Post (Briefe oder Mails) die man von Politikern, Abgeordnete, Parteien oder Behörden - also öffentlichen Personen - erhält, hier einstellt?

Bei Pressetexten usw. hatten wir ja schon mal das Urheberrecht am Wickel. Ich wüßte aber nicht, dass das auch für Briefe gilt?

Wenn ich selber was schreibe ist das ja mein Text, mit dem ich m. M. nach machen kann, was ich will, sofern natürlich keiner beleidigt oder bloßgestellt wird. Oder liege ich selbst da schon falsch?

Würde mich mal interessieren, wie da so die Foren(-rechts)lage ist ???

Gast
08.01.2007, 21:10
solange es sich um eine rein sachliche antwort handelt, und der politiker dir nciht von seinen eheproblemen oder seinem coxkonsum erzählt ist es kein problem.

masterjonas
08.01.2007, 21:11
also ich würde sagen: ja.

aber das ist meine meinung.

ich denke, dass man den urheber des briefes/textes um erlaunis bitten sollte.

masterjonas
08.01.2007, 21:12
Original von Godfather
solange es sich um eine rein sachliche antwort handelt, und der politiker dir nciht von seinen eheproblemen oder seinem coxkonsum erzählt ist es kein problem.


ja aber keine zitate

gaby
08.01.2007, 21:14
Hier im Forum haben wir uns so geeinigt um niemanden auf die Füsse zu treten: Private Kontakte und geschäftliche Mails od. Briefe dürfen nicht veröffentlicht werden, es sei denn beide Parteien stimmen zu (da liegen wir auch nah am Gesetz, Ausnahme sind sog. *offene Briefe*).

Briefe und Mails von Ämtern mit allgemeingültigem (und von *öffentlichem Interesse* ) Inhalt können veröffentlicht werden sofern sie keine Verunglimpfungen enthalten.

gg

witte5
08.01.2007, 22:51
Danke für eure Auskunft, obwohl - so richtig schlau bin nicht wirklich.

Kaue jetzt schon ne geraume Weile auf den Wörtern "privat", "offener Brief" und "von öffentlichem Interesse" herum.
Irgendwie ist das ganz schön dehnbar.

Praktisches Beispiel - ich finde an sowas lässt sich das immer am besten verdröseln:
Wenn ich für meine Hühner schreibe ist das ja immer privat. Schreibe ich also rein: das ist ein offener Brief, der wird ins Netz gestellt.

Kommt dann hoffnungsvollerweise von einer gewählten Person oder Amtsperson eine Antwort ist das auch privat, er/sie weiß aber ja dass das öffentlich ist. Der Inhalt - da gehe ich mal von aus - ist automatisch von öffentlichem Interesse. Hm ???

Ich merke schon, ich fange an zu fuzzeln. Vielleicht sollte ich das lieber auf sich beruhen lassen und ihr löscht es dann im Zweifelsfalle oder ich verzichte auf das einstellen ;) :) ???

Gast
08.01.2007, 22:55
na wenn du nach dem grund für diese schwachsinnsaktion des aufstallen fragst, dann ist die antowrt durchaus von öffentlichem interesse.

gaby
09.01.2007, 06:39
Nein, nein! Ein offener Brief wird dem Empfänger nicht zugestellt. Es ist eine Zusammenfassung von sachlichen Argumenten die an eine bestimmte Person gerichtet ist und keiner Antwort bedarf.

Privat ist es wenn Du alleine betroffen bist und der Empfänger direkt angesprochen wird.

Schreibst Du z. B. ein Amt wg. VG an und Du bekommst eine Standartantwort oder eine Aufzählung von Gesetzen zurück ist das von allgemeinem Interesse. Nur wenn Du schreiben würdest: * Der Sachbearbeiter xy teilte mir mit das ich meine Hühner nicht über das Grundstück laufen lassen darf weil da Steine liegen* und die Antwort sich nur auf Dein steiniges Grundstück bezieht geht das eben nicht.

Klar ist das dehnbar wie Kaugummi, aber deshalb nichts mehr öffentlich zu machen wäre der falsche Weg. Im Zweifelsfall fragst Du einfach (hier die zuständigen Mod.) jemanden der das beurteilen kann (äh od. soll, od glaubt was zu wissen od..... ???) Am einfachsten fragst Du Dein Gegenüber ob er/sie mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.

gg

witte5
09.01.2007, 14:37
Original von gaby
Nein, nein! Ein offener Brief wird dem Empfänger nicht zugestellt. Es ist eine Zusammenfassung von sachlichen Argumenten die an eine bestimmte Person gerichtet ist und keiner Antwort bedarf.

Ein offener Brief wird dem Empfänger doch zugestellt. Irgendwie ja auch logisch, weil derjenige ja wissen muss, dass er sich gefälligst zu äußern hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Brief

Aber deine Antwort bringt doch etwas Licht in das Dunkel. Ich denke ich habe jetzt besser verstanden, wo die Trennung zwischen privat und von öffentlichem Interesse zu finden ist. ;)

Teilweilse müsste es doch auch helfen, wenn man den Namen rausnimmt oder nur einzelne Textpassagen wiedergibt ???

Euch zu fragen ist natürlich auch eine gute Idee :)

Und weil deutsche Politiker nichts anderes zu tun haben, als auf meine Hühnerbriefe zu antworten, ist die erste Sammlung schon unterwegs :o :D :P:-[ :rofl

gaby
09.01.2007, 16:07
ok, muss nicht zugestellt werden. I. d. R. wird dann z. B. in einer Zeitung der Brief veröffentlicht.

gg

Klausemann
09.01.2007, 20:41
Hallo Witte,
ich denke der feine Unterschied ist , ob du Briefe , wie du sagst von Beamten, Politiker, Behörden usw, veröffentlichst , also die sich in ihrer Eigenschaft als solches äussern, oder ob du von diesen Menschen als Privatleute, die ja auch ein Persönlichkeitsrecht haben , Briefe veröffentlicht.

Ich denke da liegt der Hase begraben .

Gruss Klaus