PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Österreich: Zucht und Verkauf



Wurli
29.07.2015, 16:44
An die privaten Geflügelhalter; habt ihr das bzw. eure "Zucht" gemeldet wenn ihr eure Tiere verkauft habt?


bzw

Habt ihr das schon gelesen? https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1115823/BEGUT_COO_2026_100_2_1115823.html

Soll wohl Ausnahme aus der Meldepflicht geben
Inhalt und Begriffsdefinitionen

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs.

(2) In dieser Verordnung bezeichnen die Begriffe:



1.

domestizierte Ziervögel: Wellensittich (Melopsittacus undulatus), Nymphensittich (Nymphicus hollandicus), Kanarienvogel (Serinus canaria), Reisfink (Padda oryzivora), Zebrafink (Taeniopygia guttata forma domestica) und Japanisches Mövchen (Lonchura striata forma domestica);


2. domestiziertes Gefügel:


Haushuhn (Gallus gallus domesticus),
Haustruthuhn: domestizierte Form des Truthuhns (Meleagris gallopavo),Warzenente: domestizierte Form der Moschusente (Carina moschata),Hausente: domestizierte Form der Stockente (Anas platyrhynchos),
Hausgans: domestizierte Form der Graugans (Anser anser) und Höckergans (Anser cygnoides forma domestica),Haustaube: domestizierte Form der Felsentaube (Columba livia domestica),Hauslachtaube: domestizierte Form der Lachtaube (Streptopelia risoria),Hausperlhuhn: domestizierte Form des Helmperlhuhns (Numida meleagris),
Japanwachtel (Coturnix japonica);


3.

Kleinnager: die in der 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 3 genannten Tierarten.

Lisbet85
29.07.2015, 17:06
Auszug:
"§ 2. Nicht meldepflichtig gemäß § 31 Abs. 4 zweiter Satz TSchG ist die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs in folgenden Fällen:
1.
die private Haltung zum Zwecke der Zucht und damit verbundener Verkauf von Haus- und Heimtieren der Zierfische, domestizierten Ziervögel, von domestiziertem Geflügel, Kleinnagern und Kaninchen, wenn dies nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt,
2.
der Verkauf des Nachwuchs aufgrund einer einmaligen zufälligen unbeabsichtigten Paarung zweier geschlechtsreifer Hunde und Katzen in privater Haltung,
..."

Da werden sich die meisten rausreden können...

Wurli
29.07.2015, 19:21
Ja leider!

Dachte es wird langsam besser und dann sowas

Hoffe das mit Hund und Katz kommt nicht

Lisbet85
30.07.2015, 07:06
Ich frage mich gerade, ab wann es als gewinnbringend eingestuft wird.
Dürfte ich für ein verkauftes Tier nur die Futter- und sonstigen Kosten für selbiges einberechnen, oder dürfte ich mit dem Verkauf von mehreren Tieren die Kosten für alle Tiere reinwirtschaften? ...

eierdieb65
30.07.2015, 07:16
Du dürftest dann auch den Stallbau einrechnen.

Also vergiss Gewinn.
Die Steuer weigert sich, es anzuerkennen.

Lg
Willi

Lisbet85
30.07.2015, 07:34
Also vergiss Gewinn.
Die Steuer weigert sich, es anzuerkennen.
Was meinst du damit Willi? Kannst mir das bitte erklären?

Ich hab meine Tiere weder gemeldet, noch zahle ich extra Steuern dafür.

Wurli
30.07.2015, 07:57
Als "Privater" dürfte man aktuell ja gar keine Tiere verkaufen sofern man nicht dementsprechend als Züchter, Händler, Tierheim,... gemeldet ist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Verkaufsverbot von Tieren

§ 8a. (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen, soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.

(2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.

eierdieb65
30.07.2015, 08:01
Wenn du Gewinn, oder Gewinnabsicht hast, musst du den Gewinn versteuern.
Da du dann aber alles gegenrechnen darfst (Stall, Energie, Grundsteuer,......)
sagt die Steuerbehörde, das ist Liebhaberei und du kannst nivchts gegenrechnen, musst die paar Cent Einnahmen aber auch nicht versteuern, oder melden.

Lg
Willi

Lisbet85
30.07.2015, 08:38
Da du dann aber alles gegenrechnen darfst (Stall, Energie, Grundsteuer,......)
Und das darf ich auch?
Heisst also, in Ö interessiert das keinen (keine Behörde). So wie die generelle Anmeldung der Hühner.

Wurli, dann dürfte man ja nur von den Kleintiermärkten aus verkaufen, nicht von daheim? Das hab ich bis jetzt noch nie gehört.

Wurli
30.07.2015, 08:47
Eigentlich gar nicht, ist ja auch ein öffentlicher Platz/Veranstaltung.
Vom Gesetz her dürfte man aktuell nur verschenken als Privater.

Muss wohl nur an die BH melden... erkundige mich da gerade...
Würde auch gelten wenn du zb deinem Hund nen Platz suchen würdest + was verlangen willst.

BH Steyr hat sogar ein Onlineformular.

Denke mal das es eeeher Strafen hagelt wenn man Hund oder Katzenwelpen anbietet

PS Die haben sogar was für Hühnerhaltung http://ftp.steyr.at/magsteyr/formulare/Meldeformular-Gefluegel-undVoegelhalter.pdf

Verkauf http://ftp.steyr.at/magsteyr/formulare/Meldeformular-Zuchtmeldung.pdf

Lisbet85
30.07.2015, 09:07
Eigentlich gar nicht, ist ja auch ein öffentlicher Platz/Veranstaltung.
Die Märkte, die auf öffentlichem Gelände stattfinden sind aber angemeldet, als Verkäufer muss man auch ein Formular ausfüllen.
Und die kleinen Märkte von den einzelnen Vereinen finden meist auf privatem Gelände statt.

Da sehe ich kein Problem für den Verkauf.

Wurli
30.07.2015, 09:13
Denke sobalds öffentlich ausgeschrieben ist KÖNNTE man Probleme bekommen!?

Glaub aber nicht das die Leute da sind das zu kontrollieren & bestrafen!?

Lisbet85
30.07.2015, 09:23
Denke sobalds öffentlich ausgeschrieben ist KÖNNTE man Probleme bekommen!?
Warum denn? Das ist doch vom Veranstalter gemeldet.

Ich mach mir da jedenfalls keinen Kopf.

eierdieb65
30.07.2015, 09:46
Wie gesagt

Durch Verkauf auf einem Kleintiermarkt, machst du keinen Gewinn im Sinne des Gesetzes.
Ich habe auch auf einem Kleintiermarkt verkauft.
Der Amtsveterinär kam 1x vorbei, war über die Qualität der Tiere begeistert, die Käfige und alles drum und dran gefielen ihm auch sehr und er ist wieder abgezogen.

Rechne mal nach wurli:
Ein Hahn, den du für 10€ verkaufst hat im halben Jahr sicher 8€ gekostet (Futter, Wasser, +die Glucke wollte auch gefüttert sein (oder der Brüter wollte Strom)
Dann hast du im halben Jahr 2€ "Gewinn". Aber nur, wenn du keine 5€ Standgebühr bezahlen musst. (Vereinsmitglied zahlt aber Mitgliedsbeitrag)
Wenn du 100 Hähne verkaufst, interessiert es die Steuer immer noch nicht.
Bis 250 Hühner gilt in Österreich als Hobbyhaltung.

Wie viele Beamte sollen sich mit deinem erzielbaren "Gewinn" beschäftigen?

lg
Willi

Wurli
30.07.2015, 09:48
Es geht ja um den Verkauf; nicht Gewinn... schon das Anbieten wäre Strafbar

Noch was neues in Begutachtung; für Märkte https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1115841/BEGUT_COO_2026_100_2_1115841.html

Lisbet85
30.07.2015, 09:54
Und trotzdem, da "kräht kein Hahn danach".

Wurli
30.07.2015, 09:58
So ist es...
Ausgenommen Katz und Hund; da wurde schon gestraft

eierdieb65
30.07.2015, 09:59
Wurli von wann ist denn dieser Entwurf?

Gesetz ist er jedenfalls nicht.
Entwürfe gehen eigentlich nie direkt in Gesetze über.
Da wird noch einiges geändert.

lg
Willi

Wurli
30.07.2015, 10:03
http://www.bmg.gv.at/home/Ministerium/Begutachtungsentwuerfe/In_Begutachtung_Verordnungen_zum_Thema_Tierschutz
Ende der Begutachtungsfrist: 21.August2015.