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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder das Hahnenthema - wo erlaubt?



dieflauschis
24.07.2015, 09:38
Hallo,

ich weiß da gibt es schon zig threads, dennoch noch mal eine konkrete Fragestellung:

Es gibt ja unterschiedliche Wohngebiete:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet

Reines, allgemeines etc......

An verschiedenen Stellen lese ich, dass z.B. im "allgemeinen Wohngebiet" bis zu 20 Hühnern (und ein Hahn) erlaubt sind.

Dennoch lese ich auch immer wieder von Klagen, Rechtstreits etc. - ich verstehe es also nicht. IST es nun erlaubt oder nicht? Oder grundsätzlich erlaubt, aber Klagen von einzelnen dann wieder okay (mit ungewissem Ausgang oder Auflagen bezüglich Stalldämmung und Zeiten?)


Kann jemand mal Licht ins Dunkel bringen? Ich zieh schon mal ne Sonnenbrille auf :cool:

elja
24.07.2015, 09:46
die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.
In allgemeinen Wohngebieten ist die Kleintierhaltung zur Selbstversorgung erst mal prinzipiell erlaubt. Aber es gibt viele Gemeinden, die die Hühnerhaltung dort verbieten. Deswegen gibt es so viele unterschiedliche Aussagen und auch Urteile. Und wenn einer klagt, dann hängt das auch vom Richter ab. Kommt der aus der Stadt oder hat was gegen Hühner wird er die Hahnenhaltung verbieten, anderrum sieht dann so ein Urteil ganz anders aus.

Für reine Wohngebiete gibt es recht strenge Regelungen in allen Bereichen. Dort darf z.B. auch keine Annahme für eine Reinigung sein.

Wenn Du also wissen willst wie es bei Dir ist, musst dort aufs Amt gehen und fragen. Aber Vorsicht, die erzählen gerne viel gequirlte braune Masse. Also jede gemachte Aussage belegen lassen!

Lexx
24.07.2015, 10:12
Tierhaltung in einem allgemeinen Wohngebiet muss ortsüblich sein und sich dem Wohnen unterordnen. Von daher ist eine Erlaubnis zu Selbstversorgungszwecken nicht von vornherein erlaubt. Diese magische Zahl 20 Hühner und ein Hahn geistert seit Jahren durch das Netz, eine Erstquelle oder das konkrete Urteil sind nicht mehr auszumachen und bezieht sich ursprünglich eigentlich auf Tierhaltung in einem Mischgebiet.
Bauliche Maßnahmen für eine Kleintierhaltung sind in allgemeinen und auch reinen Mischgebieten grundsätzlich erlaubt, für eine Nutztierhaltung nur in allgemeinen Wohngebieten, siehe allerdings zu obigen Bedingungen.

dieflauschis
24.07.2015, 10:36
Ah danke, das finde ich doch schon mal sehr erhellend.

Ciccina
24.07.2015, 11:01
Da es anscheinend überall anders gehandhabt wird: Frag bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach. Ich hab es so gemacht. In unserer kleinen Stadt ist die Kleintierhaltung erlaubt. Der Hahn zählt auch zum Kleintier. Ärger kann es natürlich trotzdem geben. Mir hat der Mensch vom Ordnungsamt bezüglich Hahn abgeraten. Nach langem Überlegen hab ich mich jetzt aber entschlossen doch einen zu nehmen. Er wird am 4. August bei mir einziehen.(ein Vorwerkbabyhahn) Ich freu mich schon so. Sollte es sehr viel Ärger geben kann ich den Gockel aber auch wieder zur Züchterin zurückgeben. Ich hoffe das wird nicht passieren. Drück mir mal die Daumen!

Liebe Grüße
Cicci

Lexx
24.07.2015, 11:13
Dein Ordnungsamt hat einen Fehler gemacht. Hühner sind keine (!!!) Kleintiere, sondern Nutztiere. Damit unterliegen sie anderen Gesetzen und Verordnungen. Das ist aber relativ häufig, so werden mancherorts auch Zwergziegen oder Minipigs erstmal pauschal als Kleintiere abgetan. Vor Gericht hätte aber diese Zusage vom Ordnungsamt keinerlei Bestand.

Ciccina
24.07.2015, 11:44
Hallo Lex,

tja....da kann ich aber nichts dafür. Meiner Ansicht nach kann ich nicht mehr tun als die Hühner anzumelden( worüber ich sehr belächelt wurde ), beim Ordnungsamt nachfragen. Wenn der Mensch mir falsche Auskünfte gibt....ich sehe das nicht als mein Problem. Über die Hühner (bis jetzt hab ich fünf- in Kürze werden es sieben und ein Hahn sein) hat sich bisher keiner beschwert. Ich wüsste auch nicht warum. Teilweise sind die gar nicht zu sehen, ich hab einen alten Garten mit vielen Versteckmöglichkeiten. Die Hühnchen verursachen kaum Lärm. Garantiert viel leiser als z.B. der Hund meines Nachbarn zu rechten Seite. Der arme Hund wurde nicht ans alleine bleiben gewöhnt - ein großer Fehler. Ab und zu kommt es eben doch vor dass Herrchen und Frauchen weg müssen. Er hat neulich 5 Stunden am Stück nur gebellt! Ich sag da auch nichts, also sollten die auch besser ruhig sein!

Lexx
24.07.2015, 11:59
Cicci, nicht falsch verstehen, gegen Dich sag ich nichts ;). Mir geht es nur darum, das dahingehend richtigzustellen, damit sich nicht andernorts jemand darauf berufen kann. Siehe die Sache mit den 20 Hühnern plus Hahn sind erlaubt, das wäre so ein Irrtum. Das Hühner Kleintiere sind, ist ein anderer. Für Dich ist´s in sofern nicht relevant, da Du ja Deine Hühner schon hast. Aber jemand anderes könnte das lesen und sich dann Hühner zulegen... und nachher ist das Geheule wieder groß ;)

Pudding
24.07.2015, 12:01
Wenn der Mensch mir falsche Auskünfte gibt....ich sehe das nicht als mein Problem
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Über die Hühner (bis jetzt hab ich fünf- in Kürze werden es sieben und ein Hahn sein) hat sich bisher keiner beschwert
da war bisher auch noch kein Hahn dabei und die sind meistens Stein des Anstosses!

Die Hühnchen verursachen kaum Lärm.
Hühner nicht aber ein Hahn schon!

Ciccina
24.07.2015, 12:13
@Lexx
Ich hab es auch nicht so verstanden, dass du gegen mich etwas sagst. Passt schon;-)

@Pudding

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da magst du Recht haben, den Beamten vom Ordnungsamt aber auch nicht, oder;-)

Wie gesagt, ich lasse es darauf ankommen und hab ja die Option den Hahn wieder zurückgeben zu können. In der Zwischenzeit werde ich mich weiter mit Eiergeschenken einschleimen;-)

Pudding
24.07.2015, 12:46
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da magst du Recht haben, den Beamten vom Ordnungsamt aber auch nicht, oder;-)

letztendlich bezahlst du nicht die vom Ordungsamt, garantiert nicht!

Ciccina
24.07.2015, 12:47
Pudding....welche Strafe würde es denn geben?

Lexx
24.07.2015, 12:53
Strafe gibt es eigentlich nicht. Kommt es allerdings zu einer Klage und geht es vor Gericht, dann zahlt der Verlierer, in den meisten Fällen der Beklagte Tierhalter, die Gerichtskosten... das geht schnell ins satte Fünfstellige :-X

Pudding
24.07.2015, 12:53
das weiss ich nicht da ich bis jetzt immer auf Nummer sicher gegangen bin:jaaaa:!

Schätze das es bis zu einer Geldstrafe oder einem Haltungsverbot gehen kann, kann nicht muss!

Ciccina
24.07.2015, 12:59
Also....ich denke nicht, dass ich sofort mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen habe. In der Regel läuft es doch so: Es geht eine Beschwerde ein, man wird aufgefordert etwas zu unterlassen usw. In meinem Fall müsste der Hahn entfernt werden, und gut ist es! Ich hab ja die Option den Hahn bei Beschwerden der Nachbarn zurück geben zu können.