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Hallo, ich hab da mal eine Frage:
da mein Hühnerstall etwa 20 Meter neben einer Straße steht, stellt sich mir die Frage, ob Hühner hier eine erstzunehmende Gefahr darstellen. Wir haben zwar einen Steckzaun und die Hühner bleiben in der Regel drinnen, aber hi und da büxt schon mal eins aus. Falls da ein Autofahrer mal scharf bremsen muss wegen einem Huhn und da was passiert, könnte ich da belangt werden? Hat schon mal jemand so einen Fall erlebt?
Ich hoffe, dass so ein Fall niemals eintritt, aber man kann ja nie wissen.
Kratzeputz
28.04.2015, 13:01
Schau mal .... hier: http://www.huehner-info.de/gesetze/versicherung_haftpflicht.php gefunden
;)
Haltet Eure Hühner im Zau(n)m,
laßt den Fahrern ihren Raum.
Seit Ihr Schuld daran gewesen,
müßt Ihr allein die Federn lesen :-))
Danke!
Na ja, ich werde meine Hühner so weit es geht im Zaun halten, aber wenn denn mal eine drüberfiegt, dann hoffe ich, sie hält sich von der Straße fern. Wenn ich nochmal so drüber nachdenke, müsste im Falle des Falles eigentlich die Haftpflicht greifen. Für meine Pferde hab ich da ja extra eine abschließen müssen. Von Hühnerhaftpflicht hab ich noch nix gehört.
MonaLisa
30.04.2015, 11:05
Hier in Brandenburg gibt es eine spezielle sogenannte alte Ostversicherung (wurde von der Allianz übernommen), die schließt sogar explizit Schäden durch Hühner und Hunde mit ein.
Frag mal bei eurer Haftpflicht nach.
Gruß Petra
hab ich getan, Hühner sind bei uns auch mit eingeschlossen, hätt ich gar nicht gedacht :)
MonaLisa
04.05.2015, 15:50
Ich war damals auch sehr erstaunt..., aber es ist nützlich: bis zu 2 Hunde kann ich darüber auch kostenlos mitversichern, einfach genial.
Gruß Petra
wolfgang-wien
08.06.2015, 14:42
da möchte ich auch was sagen:
erstens muss ich meine hühner nicht kennzeichnen, beringen
es kann mir also keiner beweisen dass dieses huhn von mir stammt
zweitens verhält es sich hier mMn ähnlich wie im gelände
wenn ich ne wildsau oder ein reh niederfahre, so hilft mir auch nur mehr eine kaskoversicherung
in einem dorf muss man immer damit rechnen, dass einem ein tier über den weg läuft, hund, katze, huhn oder sonstiges
es liegt also mMn am autofahrer, umsichtig zu fahren und richtig zu reagieren
wer also sein auto aufs dachl legt, bloss weil ihm ein feldhase (oder auch ein huhn) über den weg läuft, ist selber schuld...
übrigens fällt das auch unter den "vertrauensgrundsatz"...
Was für ein Vertrauensgrundsatz?
wolfgang-wien
08.06.2015, 15:03
hast du keinen führerschein?
da möchte ich auch was sagen:
erstens muss ich meine hühner nicht kennzeichnen, beringen
es kann mir also keiner beweisen dass dieses huhn von mir stammt
Es ist schon erstaunlich, was mache Menschen für Auffassungen vertreten, wenn es darum geht, sich rechtlichen Verpflichtungen zu entziehen. Frei nach dem Motto: "Es kann mir ja keiner beweisen, dass ich für den Schaden verantwortlich bin. Also bestreite ich meine Schuld" Das sagt schon einiges über den Charakter aus.
zweitens verhält es sich hier mMn ähnlich wie im gelände
wenn ich ne wildsau oder ein reh niederfahre, so hilft mir auch nur mehr eine Kaskoversicherung
Das ist nicht richtig. Im Gegensatz zu einem Haustier gilt ein Wildtier, im juristischen Sinne als herrenlos. Es hat also keinen Besitzer, der im Schadensfall dafür verantwortlich ist. Bei einem Haustier dagegen ist der Besitzer sehr wohl in der Verantwortung.
in einem dorf muss man immer damit rechnen, dass einem ein tier über den weg läuft, hund, katze, huhn oder sonstiges es liegt also mMn am autofahrer, umsichtig zu fahren und richtig zu reagieren
Natürlich ist ein Autofahrer immer verpflichtet umsichtig zu fahren, um gegebenenfalls auf besondere Situationen reagieren zu können. Das endbindet einen Tierbesitzer aber nicht von seiner Aufsichtspflicht. Er hat seine Tiere so unterzubringen oder zu beaufsichtigen, dass sie, u. A. auch für den Straßenverkehr, keine Gefährdung darstellen.
wer also sein auto aufs dachl legt, bloss weil ihm ein feldhase (oder auch ein huhn) über den weg läuft, ist selber schuld...
Diese Aussage ist so pauschal natürlich Unsinn. Es kann auch bei umsichtigen Fahrstiel zu einem Wildunfall kommen. Wenn man schon den juristischen Begriff des Vertrauensgrundsatzes anführt, sollte man das eigentlich wissen. Das Problem ist nur, wie schon gesagt, dass keiner für das Wildtier verantwortlich ist. Aus diesem Grund sind solche Fälle über einen Versicherungsschutz abgesichert.
@Ernst: Das unterschreibe ich auch so. :jaaaa:
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