Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bruteier verschickt Käufer jedoch komisch.
Hallo,
ich habe im Internet Bruteier mit der Bemerkung das ich weder Post noch Hahn bin. Der Käufer bekam 20 Eier die 5 Tage alt waren. Nun bekam ich eine Beschwerde das nur 2 Befruchtet waren. Ich schrieb ihm das Es mir leid tut. Als nächstes bekam ich die Nachricht das er mir 15 Euro überwiesen hat und um Ersatz bittet. Ich war schockiert. Nun naja. Ich habe ihn gebeten mir wenigstens ein Bild zu schicken oder laut BDRG Richtlinien die Eier hartkochen und an mir unfrei zurückzuschicken. Jedoch drohte er mir heute mit einer Anzeige weil ich ihm das Geld zurücküberwiesen habe. Wie sieht es aus rechtlicher Sicht aus? Ich habe mich doch nicht strafbar gemacht oder?
Hallo Sussex,
ich gehe mal davon aus, dass Du eindeutig geschrieben hast, dass es "keine Bruteier" sind.
Damit bist Du auf der sicheren Seite, weil Du nirgends befruchtete Eier versprochen hast.
Das ist vermutlich irgend so ein Schnorrer, der versucht, Dich einzuschüchtern.
Ich würde nicht drauf eingehen....und demjenigen mit Sicherheit einen Kommentar in die Bewertung schreiben.
LG
Kirstin
Also ich habe auf einer Internetseite inseriert. Und dort hingeschrieben das ich wegen Befruchtung halt keine Haftung übernehme da ich weder Post noch Hahn bin. Ich verstehe manche nicht einen Jugendzüchter wie mich so zu erpressen. Naja. Ich biete ihn jetzt 12 Eier an. Und halt den Versand. Er will die auch nächste Woche haben, ich muss jedoch auch noch ins Krankenhaus da ich eine Tumorop habe..
Du hast ihm das Geld einfach so zurücküberwiesen? Wieso? Du bist weder Hahn noch Post.
Also ich habe ihm die 15 Euro die er mir überwiesen hat ohne Absprache zurücküberwiesen. Aber er bedrängt mich so derart.
Wie, du hast ihm Geld zurücküberwiesen und wills jetzt noch Eier umsonst hinschicken?
HähnchenHirte
17.03.2015, 19:31
Wenn er dir, wie du es geschildert hast, einfach so wieder Geld überwiesen hat und du es im zurückerstattet hast dann kannst du ja nichts dafür.
Damit ein Kaufvertrag zustande kommt müssen beide Parteien (Verkäufer+Käufer) zu einer Einigung kommen. Ist das nicht gegeben ist der Vertrag nichtig.
Hast du die BE auf Ebay reingestellt?
LG Moritz
Naja nun droht er mir auc. Ich weiß vor allem nicht einmal ob er die Wahrheit sagt weil er mir ja kicht mal ein Bild geschickt hat geschweige denn die Eier in der OVP. Soll ich euch mal den Link schicken von der Anzeige bei deiner tierwelt?
@HähnchenHirte: Nein, umgekehrt. Sussex hat dem Käufer das Geld einfach so zurücküberwiesen.
Also ich habe ihm die 15 Euro die er mir überwiesen hat ohne Absprache zurücküberwiesen. Aber er bedrängt mich so derart.
Lass dich von dem bloss nicht verrückt machen und schick ihm schon gar nicht neue Bruteier umsonst. Wegen was möchte er dich denn anzeigen? Etwa Betrug? :laugh
Naja nun droht er mir auc. Ich weiß vor allem nicht einmal ob er die Wahrheit sagt weil er mir ja kicht mal ein Bild geschickt hat geschweige denn die Eier in der OVP. Soll ich euch mal den Link schicken von der Anzeige bei deiner tierwelt?
Du hast ihm ja sowieso das Geld zurücküberwiesen. Mit Anzeige zu drohen ist unterste Schublade.
Er meinte da bei den 1 die 50% nicht befruchtet waren ist es für ihm Betrug. Außerdem habe ich mich nicht an der Regelung des BDRG gehalten. Er hat mir jedoch auch nicht die Eier gekocht in der länge nach durchgeschnitten zurückgeschickt.
Ich habe ihm die 15 Euro die er mir ohne Ankündigung überwiesen hat heute zurück überwiesen.
Hier ist der Link zur Anzeige:http://www.deine-tierwelt.de/kleinanzeigen/ich-biete-ganzjaehrig-sussexbruteier-von-reinrassigen-austellungstieren-bewertungen-von-sg-hv-a80816690/
Hallo Sussex..
bleib mal ganz ruhig, dreiste Leute gibt es immer wieder. Du hast alles richtig gemacht, ausser das Geld zurück zu überweisen. Das hätte ich nicht gemacht, denn du hast völlig zu Recht die Haftung für die Befruchtung ausgeschlossen.
Der zeigt dich nicht an, keine Sorge. ER müsste sonst anschliessend den Rechtsanwalt bezahlen.
Lg and stay cool
Wenn ich das mit dem Jungzüchter richtig interpretiert habe, bist du noch minderjährig?
An deiner Stelle würde ich mir jemanden suchen, der sich von diesem Käufer nicht einschüchtern läßt, und den statt deiner mal klarstellen läßt, dass du nichts mehr schuldig bist und gelassen einer eventuellen Anzeige entgegensiehst. Mir kommts grad so vor, als versucht da einer auf deine Kosten Bruteier umsonst zu kriegen. Schicke ihm auf keinen Fall nochmal Eier, lass dich auf keinerlei Diskussion ein. Lass jemand volljährigen (falls du wirklich noch Jugendlicher bist) für dich der Sache ein Ende machen.
...ich würde überhaupt nicht mehr mit dem diskutieren und auf seine e-mails nicht mehr reagieren.
Höchstens noch eine mail schicken ala:
Ort/Datum
Betrifft: unseren Schriftverkehr bzgl. meiner BE ANeige vom........in den Kleinanzeigen.....
Sehr geehrter Herr xy,
bezug nehmend auf obigen Vorgang teile ich Ihnen mit, dass ich nicht mehr willens bin mit Ihnen
diese Sache weiter zu diskutieren.
Ich bitte von weiteren e-mails abzusehen, sollten dennoch welche kommen, werde ich diese ungelesen löschen.
Falls Sie der Ansicht sind, in der Angelegenheit im Recht zu sein, erstatten SIe bitte Anzeige.
Ich werde den Vorgang dann meinem Rechtsbeistand zur weiteren Vertretung übertragen.
mit freundlichen Grüßen
xy
...und dann würde ich an Deiner Stelle wirklich absolut jeden Versuch der Kontaktaufnahme dieser Person
ignorieren und sollte er Dich weiter belästigen, direkt Anzeige bei der Polizei wegen Belästigung erstatten.
LG
Kirstin
Kirche im Dorf lassen.....
Ein Betrug liegt hier im strafrechtlichen Sinne nicht vor. Zivilrechtlich wurde der Kaufvertrag rückgängig gemacht; der Käufer schuldet dir jetzt zudem die Ware, sprich die Bruteier. Nimmt er den zurückerstatteten Kaufpreis an, musst du keine Eier schicken.
Nebenbei: Wenn du minderjährig bist, kam schon kein gültiger Vertrag zustande, es sei denn, deine Erziehungsberechtigten genehmigten den Vertrag.....
Und Drohungen mit dem Anwalt sind immer allerletztes Niveau......ruhig bleiben.
eierschachtel
17.03.2015, 21:15
warum nur 15 EUR bei 20 Bruteiern? Müsste doch incl Porto mind. 40 EUR ausmachen... mysteriös alles...
Hatte übrigens schon 0 von 20 Bruteiern, die ich gekauft habe, befruchtet... Pech gehabt und fertig...
warum nur 15 EUR bei 20 Bruteiern?
wenn ich es richtig verstanden habe war die Befruchtung unter 50% deshalb nur 15€ Rückerstattung??
Maile ihm das er dir seine Telefonnummer übermitteln soll da du auf weitere Mails von ihm nicht mehr antwortest, dann lass einen Erwachsenen dort anrufen und dem Herrn mal den Kopf zurecht setzten!
Wenn er dich wieder bedroht dann erklär ihm solange er dir die unbefruchteten Eier nicht zurückgeschickt hat machst du garnichts!
Er hat keine Grundlage dich anzuzeigen!!!
Solche Leute wollen einfach nochmal BE umsonst abgreifen:angry!
Hühnerjette
17.03.2015, 22:30
Vor allem frage ich mich, was sich der "Käufer" von weiteren BE verspricht: Die Befruchtung wird innerhalb dieser Zeit wohl kaum besser geworden sein.
Darf ich fragen, wie alt du genau bist? Wenn unter 18, würde ich auch mal deine Eltern mit einbinden. Es kann ja nicht angehen, dass hier so gedroht wird. Klar ist das unschön für beide Seiten, aber zu solchen Einschüchterungstaktiken muss es nicht kommen. Schon gar nicht, weil er sich - wie du sagtest - ja selbst nicht an die Richtlinien hält. So lang er nicht belegt, dass die Eier wirklich so schlecht befruchtet waren, hätte ich auch kein Geld zurück überwiesen. Aber gut, das ist Geschichte. Sende ihm auf keinen Fall einen neuen Schwung!
Hallo,
bitte nicht einschlüchtern lassen!!!!!!!
Man versucht mich öffters wegen Korallen einzuschlüchtern was aber nicht klappt da ich voll im Recht bin und jede kleine Einzelheit aufschreibe. Ich sehe da kein Fehler was du dort geschrieben hast. Die versuchen nochmehr Eier zu bekommen. Es kann sehr gut sein das fast alle oder alle Eier befruchtet sind und er so tut das viel unbefruchtet sind. Bei mir tuen die immer so als wäre die Korallen nicht gut angekommen sind und ich Ersatz liefern soll. Von allen habe ich eine sehr sehr gute Bewertung das alles sehr gut angekommen sind daher bitte vorsichtig sein.
Kann man dort da nicht den Interessenten blockieren? Bei anderen Anzeign kann man es blockieren.
Also der Käufer hatte mir 15 Euro überwiesen damit ich ihm neue Bruteier schicke also 16 Stück inkl. Versand. Mit der Befruchtung war mir das komisch da sonst immer Leute in etwa 20/25 oder auch 13/15 klar kommt auch mal 19/30 vor aber naja. Ich habe keine Ahnung wieso er mir kein Bild geschickt hatte geschweige denn die Eier er ist der esten Überzeugung das 50% Befruchtet sein müssen. Sowas hatte ich bisher noch nie! Einlal hat mir eine Frau ihre 2 Adresse mitgeteil fäll mir gerade ein und die Eier sollen dann engeblich 1 Woche draußen gestanden haben die wolte mich dann auch Anzeigen, sie schickte mir ein Bild mit den Eiern und es waren schokobraune Eier naja was soll ich davon noch halten :laugh Vor allem habe ich keine Marans.
Hallo Sussex,
ich würde dir gerne helfen, aber der Sachverhalt verwirrt mich jetzt doch....
Der Käufer hat bei dir 20 Bruteier gekauft und den Kaufpreis auch gezahlt (Wieviel hat er denn gezahlt?).
Danach hat er die nur 50% Befruchtungsrate reklamiert und 16 neue Bruteier von dir gefordert und hierfür 15 € inkl. Versand überwiesen. Diese 15 € hast du zurückerstattet und keine neuen Eier versendet.
Ist das so richtig?
Was genau will denn der Käufer nun von dir? Wie kommt er auf 16 Eier und den Kaufpreis inkl. Versand von 15 €?
Und: Bleib höflich! Auch wenn die Gegenseite heftig und ausfallend reagieren sollte; du hast eine bessere Kinderstube und kannst dich auch ganz erwachsen unterhalten.
Wer weiß, ob der Käufer überhaupt unbefruchtete BE von versandgeschädigten BE unterscheiden kann.... :roll
Also, der Käufer hatte 20 Bruteier bei mir gekauft zum Normalpreis, sprich 1,50 je Ei und dann noch der Versand von 7 Euro. Als die Eier ankamen bei ihm war alles ok, es ware heil und so weiter, nach 10 Tagen schrieb er mich an, dass von den 20 nur 2 Befruchtet waren. Aber ich habe gerade auf den Kontoauszügen gesehen, das er nur 15 gekauft haben muss und keine 20! Also haben wir da schonmal das erste wo er mich *verarscht* hat. Und dann schrieb er mich an und forderte neue Bruteier. Ich dachte wenn er nochmal welche möchte. Und dann kommt er und schreibt er hat mir jetzt 15 Euro für 16 neue Bruteier als Ersatz überwiesen hat. Ich wusste nichts davon da nichts abgesprochen war. Ich habe ihn die 15 Euro zurücküberwiesen, jedoch nicht den Betrag den er mir für die 1. überwiesen hat. Er kann nur drohen nicht mal an den BDRG Richtlinien halten. Kann er mich eigentlich wegen Betrug anzeigen? Die Bruteier hat er ja bekommen.Die Sache mit dem macht mich schon richtig krank... Ja @Sandi das habe ich auch schon gedacht.
Lisbet85
18.03.2015, 09:32
Dann bist du voll und ganz im Recht!
Er versucht nur an günstige BE zu kommen.
Ich würde nicht mehr auf seinen Kontakt reagieren.
Er kann nur leere Drohungen aussprechen. Wenn sie unbefruchtet gewesen wären, hätte er sie gekocht zurückschicken müssen, um vielleicht irgendeinen Schadenersatz fordern zu können.
Vogelbaron
18.03.2015, 09:59
Moin Sussex,
warum bist du nicht in der Schule!!
Auch ich denke, es ist nur warme Luft. Er müsste Dir soviele Dinge beweisen.
Die "Brutei-Geschichte" schon alleine.
Richtlinien-Okay aber kann er beweisen, wann er sie eingelegt hat, was sie bei Ankunft gewogen haben usw.
Eier verlieren ja nun auch an Gewicht.
Dann die Befruchtung:
Ich bin mir sicher, daß sie die Richtlinien nicht auf Versandeier beziehen.
Wie soll ein Züchter den da einer "Befruchtung "garantieren und dafür haften.
Glaubst Du der Typ würde wegen der paar Euro einen Anwalt, einen Sachverständigen und und und beauftragen, wenn der Ausgang so unsicher wäre.
NIEMALS.
Lehne Dich zurück und entspanne Dich.
Jetzt geht Gesundheit vor.
;)
Hallo Sussex,
da ist aber Einiges nicht gut gelaufen.
Das Wichtigste vorweg: Nein, er kann dich nicht wegen Betrugs anzeigen. Der liegt hier nicht vor.
Unglücklich ist natürlich, dass du die BE versendet hast, bevor du den kompletten Zahlungseingang kontrolliert hast.
Passiert dir aber beim nächsten Mal garantiert nicht mehr.
Bevor der Käufer aber irgendwas fordern oder mit etwas drohen kann, schuldet er dir noch den Restkaufpreis: 37€ für 20 BE - 29,5€ bezahlt: 7,5€.
Auf den ausstehenden Betrag wirst du aber vermutlich "sitzen bleiben".... Belass es dabei. Lehrgeld......
Er kann auch nicht die geringe Befruchtungsrate reklamieren; das ist eben in der Natur der Sache, dass es mal so und mal so läuft. Du hast eine 100% Rate auch nicht versprochen.
Er darf aber gerne neue BE fordern bzw. verlangen, aber muss dafür eben den regulären Preis zahlen. Du kannst dann selber entscheiden, ob du erneut einen Kaufvertrag mit dem Herrn eingehst oder nicht. In Deutschland gibt es keinen Zwang, einen Vertrag einzugehen. Es war also richtig von dir, die 15€ für die neuen BE zurückzuerstatten.
Also, kurz und gut: Nächstes Mal den Zahlungeingang erst kontrollieren, dann BE versenden.
Du wirst nicht angezeigt werden und Schadensersatz oder neue Ersatzeier kann der Käufer auch nicht fordern.
Ob du BDRG-Richtlinien eingehalten hast oder nicht, ist hier egal. Private Verbandsrichtlinien sind keine Gesetze.
kraienkopp
19.03.2015, 01:25
Hallo,
bevor hier noch mehr spekuliert wird stelle ich hier mal die relevanten Passagen der
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
1.6. Als Normalbefruchtung, die zu einer Ersatzleistung nicht verpflichtet, gilt bei leichten und mittelschweren Rassen eine Befruchtung von 75%, bei schweren Rassen 50%. Wenn Ersatzeier mitgeliefert werden, so gilt die Befruchtungsgarantie nur für die bestellte und bezahlte Stückzahl ausschließlich der zusätzlich gelieferten Eier.
1.7. Mängelrügen bezüglich Beschaffenheit oder Befruchtung der Bruteier sind spätestens innerhalb von 14 Tagen (vom Versandtag ab gerechnet) dem Verkäufer schriftlich zu unterbreiten.
1.8. Die Ersatzleistung für unbefruchtete Eier innerhalb der Garantiezeiten erfolgt durch Lieferung frischer Bruteier oder wenn dies nicht möglich ist, durch Rückzahlung des Stückpreises. Die Feststellung der Befruchtung kann nach einer Bebrütung von längstens 7 Tagen erfolgen. Jedes Ei, in dem durch die Bebrütung eine Veränderung vorgegangen ist, gilt als befruchtet. (Ein unbefruchtetes Ei ist unverändert wie ein frisches Ei.) Die Garantie kann von dem Käufer nur in Anspruch genommen werden, wenn er die unbefruchteten Eier hart gekocht und der Länge nach durchgeschnitten mit dem noch sichtbaren Kennzeichen des Verkäufers in dessen Verpackung portofrei zurücksendet. Der Verkäufer ist dann innerhalb einer Woche zur Ersatzlieferung verpflichtet. Bei ordnungsgemäßer Verpackung wird das Versandrisiko vom Käufer getragen.
Kurzum ist Sussex_ demnach zu Ersatz/Rückerstattung bei einer Befruchtung von unter 50% (schwere Rassen) verpflichtet. Solange der Käufer aber keinen Nachweis nach 1.8 erbringt ist alles was er fordert absolut haltlos. Das steht auch ganz klar so geschrieben! Dies sollte dem Käufer auch klar so mitgeteilt werden, ansonsten garnicht weiter reagieren, oder ihn an das Ehrengericht deines LV verweisen. Zum einen wäre das erstmal die wirklich zuständige Instanz, und zum anderen muss dort der Klagende erstmal mit (glaube ich) 300€ in Vorleistung gehen!
Ansonsten wäre es interessant, wenn du uns weiter berichtest wie es sich entwickelt. Meine Einschätzung ist, dass sich der Typ irgendwann nicht mehr meldet.
Lass dich nicht einschüchtern und werde erst mal wieder gesund!
Was ich so gelesen habe steht das ganze Forum hinter Dir.
Guten Morgen,
wke einige hier schon spekuliert haben, antwortete der Verkäufer mir nicht mehr. Ich bin gespannt was passiert. Ich erhielt von ihm keine Weiteren Drohungen zur Anzeige. Entweder hat er mich schon angezeigt oder er wollte nur halt an billigen BE kommen. Mit der Befruchtung von ihm kann ich nicht verstehen, denn selbst nach Österreich erhielt ich gestern Abend noch ne Nachricht, das nur 4 von 30 nict befruchtet waren, ich mache mir dennoch Sorgen und werde euch über den weiteren Lauf der Lage informieren. Achso ich habe mal im Internet nachgegoogelt, der Typ ist oder war Vereinsvorsitzender irgendeines Zuchtvereins.
Unsere Jugend ist doch sonst immer cooler!
Mal ganz dezent gesagt....
Nimm den mittleren Finger und Streck ihn mal ganz freundlich aus! ;)
Nimm den mittleren Finger und Streck ihn mal ganz freundlich aus!
Nanana das ist aber kein gutes Vorbild!
Und sehen kann der Käufer das sowieso nicht:neee:!
Verkauf deine BE doch übers normale Ebay, Vorteile: Paypal, Support (gerade bei solchen Dingen) und du kannst deine positiven Bewertungen vorweisen!
Gwenhwyfar
19.03.2015, 07:15
Hallo,
bevor hier noch mehr spekuliert wird stelle ich hier mal die relevanten Passagen der
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
Kurzum ist Sussex_ demnach zu Ersatz/Rückerstattung bei einer Befruchtung von unter 50% (schwere Rassen) verpflichtet. Solange der Käufer aber keinen Nachweis nach 1.8 erbringt ist alles was er fordert absolut haltlos. Das steht auch ganz klar so geschrieben! Dies sollte dem Käufer auch klar so mitgeteilt werden, ansonsten garnicht weiter reagieren, oder ihn an das Ehrengericht deines LV verweisen. Zum einen wäre das erstmal die wirklich zuständige Instanz, und zum anderen muss dort der Klagende erstmal mit (glaube ich) 300€ in Vorleistung gehen!
Ansonsten wäre es interessant, wenn du uns weiter berichtest wie es sich entwickelt. Meine Einschätzung ist, dass sich der Typ irgendwann nicht mehr meldet.
Ich sehe das anders. Sussex ist zu gar nichts verpflichtet, weil es sich hierbei um eine interne Regel des Vereins handelt, die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. Die Formulierung von Sussex macht aber deutlich, dass das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht.
Wenn überhaupt, dann kann der Verkäufer aus Kulanzgründen eine Nachlieferung leisten.
Das würde ich aber auch nur nach entsprechendem Nachweis tun.
kraienkopp
19.03.2015, 10:23
Ich sehe das anders. Sussex ist zu gar nichts verpflichtet, weil es sich hierbei um eine interne Regel des Vereins handelt, die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. Die Formulierung von Sussex macht aber deutlich, dass das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht.
Wenn überhaupt, dann kann der Verkäufer aus Kulanzgründen eine Nachlieferung leisten.
Das würde ich aber auch nur nach entsprechendem Nachweis tun.
Leider hast du keine Ahnung von der Organisation, auch kann ich die Argumentation dass die "interne Regelung" nicht greifen soll nicht nachvollziehen. Es heißt eindeutig:
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage
die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift.absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
Hallo Kraienkopp,
vergiss nicht, dass es sich hier um Richtlinien handelt, nicht Gesetze.
Nur Gesetze sind bindend für alle, Richtlinien nur für Verbandsmitglieder.
kraienkopp
19.03.2015, 11:17
Bin ich hier die einzige Peron die die Posts genau liest? Hab doch bereits im vorigen Beitrag von mir den Sachverhalt bezüglich der Gültigkeit der Richtlinie klargemacht:
Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage
die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
Dann ist doch diese Aussage sinnfrei und entspricht in unserem Fall einfach nicht den Tatsachen:
Nur Gesetze sind bindend für alle, Richtlinien nur für Verbandsmitglieder. Zum letzten mal, Sussex_ kann nur als Verbandsmitglied ausstellen, und deswegen sind für ihn diese Richtlinien auch verbindlich!!!
Vogelbaron
19.03.2015, 11:54
Hmmm, also ich habe gerade erst letztens hier in der Klinik einen Fortbildung über Richtlinien gehalten.
Darum muss ich sagen das Richtlinien schon verbindlich sind und das nichteinhalten Sanktionen oder ähnliches nachsich ziehen kann.
Hier muss man jedoch den sogenannten Rechtsbereich sehen. Dieser ist bei Richtlinien stes klein und meist nur auf 2-3 Parteien beschränkt(hier waren es die DKG und der GKV Spritzenverband, bzw. Die Kliniken, die nach diesen Verorndungen abrechnen).Das ist auch der Unterschied zu einem Gesetz(für alle gültig!)
Jedoch sind dies alles Richtlinien einer ges. Verordnung und darum juristisch greifbar.
Richtlinien privater Vereinssatzungen sind eigentlich nur für die sich dazu verbindlich bekennenden Parteien bindend und am Ende bestenfalls zivilrechtlich durchzusetzen. Jedoch mir Kosten, die häufig nicht in Relation zum Nutzen stehen.
Oft werden Richtlinien auch mit Leitlinien verwechselt. Diese haben jedoch viel mehr Spielraum und dulden, ähnlich wie Standards, begründete Abweichungen. (hier sind jetzt keine Geflügel-Standards gemeint! )
Hallo Kraienkopp,
stimmt schon, Sussex muss/sollte sich an die Richtlinien seines Vereines halten, sonst gibt es -vereinsintern- Sanktionen. Der Käufer ist aber wohl kein Vereinsmitglied; ihm gegenüber gilt die Richtlinie nicht.
Zudem fussen die Richtlinien auch auf dem "normalen" Mangelrecht im Kaufvertragsbereich. So rechtsfrei ist es dann doch auch wieder nicht in Deutschland....
Die Diskussion scheint aber sowieso nicht mehr nötig zu sein; Sussex hat ja schon geschrieben, dass der Käufer sich nicht mehr gemeldet hat. Und das die Forenmitglieder das Verhalten des Käufers -Richtlinien und Vereine hin oder her- nicht prickelnd finden, kann man in den Beiträgen auch rauslesen...
Gwenhwyfar
19.03.2015, 13:25
Leider hast du keine Ahnung von der Organisation, auch kann ich die Argumentation dass die "interne Regelung" nicht greifen soll nicht nachvollziehen. Es heißt eindeutig:
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
Mea culpa...
Ich hatte den Link zu der Anzeige nicht geöffnet, darum war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um Ausstellungstiere handelt und Sussex demnach mit aller Wahrscheinlichkeit Mitglied des BDRG ist. (Wobei er auch Ausstellungstiere gekauft haben könnte ohne selbst Mitglied zu sein).
Trotzdem sehr nett, dass du dir gleich anmaßt zu wissen, von was ich Ahnung habe und von was nicht.
kraienkopp
19.03.2015, 13:36
Tut mir leid, aber das wird mir dann bald zu dumm mich ständig mit Leuten auseinanderzu setzen die zum einen keine Ahnung von der Organisationsstruktur (Unterschied Verein und Verband!!!) haben, und nicht fähig sind einen ganzen Thread vollständig zu lesen, sicherlich keine Satzungsordner besitzen, und deswegen doch garkeine Ahnung von der Materie haben. Aber dann doch ständig behaupten wollen im Recht zu sein. Leute die es selbst nicht besser wissen glauben das dann am Ende noch.
Wiederholen wir also hoffentlich ein letztes mal:
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
Als Mitglied des BDRG gelten diese Richtlinien in jedem Fall für den Verkäufer!!! Egal ob der Käufer organisiert ist oder nicht. Außerdem sind es ja keine "Richtlinien für den Bezug von Bruteiern"! Und wer genau gelesen hat, dem ist bekannt, dass der Käufer in diesem Fall ebenfalls organisiert ist. Siehe Beitrag #31!!!
Gwenhwyfar
19.03.2015, 13:43
Und nochmal: Für mich war es nicht ersichtlich, dass Sussex Mitglied im BDRG ist.
Wäre er das nicht, würden auch diese Regeln nicht für ihn gelten.
Aber mir tut es auch leid. Man hat bald gar keine Lust mehr, irgendjemandem hier zu helfen, wenn einem dann jedes Mal auf die unfreundlichste Art und Weise über den Mund gefahren wird. Immer gleich abwertend zu werden ist nicht grade die feine englische Art.
jetzt kommt mal wieder runter sonst hat der Döskopp von Käufer auch noch hier für Ärger und Streit gesorgt:wfahne!
Es ist so schönes Wetter draussen.......:blume!
Stimmt, Pudding.
Endlich mal wieder Sonne und sonnenbadende verschlafene Hühner!
Da wird man schon neidisch.....:cool:
Außerdem: Ned älles so bhäp sehe.....:roll. (Des verstehn jetzt nur echte Kehrwöchler und Brezelmampfer.)
moat-trakk-punk
19.03.2015, 15:39
Servus,
soweit mir bekannt ist unterwirft man sich beim BE Verkauf automatisch dieser Regelung. Dies ist quasi die Richtschnur für den Verkauf bei Streitigkeiten. Egal ob Mitglied im Verband oder nicht.
Käme es zu einem Gerichtsverfahren bei Nichtmitgliedern würde man wohl mangels anderer Regelung auf diese Richtlinie zurückgreifen und diese zu Rate ziehen.
Im Falle eines Vereinsmitglieds als Verkäufer natürlich noch viel einfacher... Der muss sich immer danach richten!
Auch hier zählt - Unwissenheit schützt vor Strafe/Haftung nicht.
kraienkopp
22.03.2015, 22:48
Direkt nicht, aber mal noch zwei Links mit den vollständigen Richtlinien:
http://www.huehnervielfalt.de/index.php?id=59
http://www.vitahof.de/downloads/richtlinien-fuer-die-lieferung-von-bruteiern.doc
Gwenhwyfar
23.03.2015, 07:17
Da steht aber auch eindeutig dabei, dass diese Bestimmungen für die Mitglieder des BDRG gelten. Dass sie generell für jeglichen Verkauf von Bruteiern auch außerhalb des Verbandes gelten ersehe ich daraus nirgends.
Und wenn dem so wäre, dann wäre es ja quasi untersagt, Bruteier von Mixen zu verkaufen. Das tun (auch hier im Forum) aber viele.
Ich bleibe dabei, dass meiner Ansicht nach diese Richtlinien für Nichtmitglieder nicht gelten. Aber wenn jemand einen entsprechenden Passus findet, der das Gegenteil besagt, dann lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.
Richtlinien des VDH gelten auch nicht für Züchter außerhalb des Verbandes.
Hühnerjette
23.03.2015, 08:15
Ich verstehe das aber auch so, dass Sussex Mitglied im BDRG ist, weil er ausstellt. Ist man nicht automatisch Mitglied, wenn man im Verein ist? Bzw. kann man ausstellen, ohne im BDRG zu sein? Man muss doch an Ringe kommen - abgesehen von der Tatsache, dass manche Ringe unter der Hand verkaufen...
franggenhuhn
23.03.2015, 09:29
....für mich war das einfach eine ganz miese Tour.
Nach der Rückmeldung der Österreicher über die Befruchtungsrate der dorthin versandten Eier ist für mich klar, dass da einer versucht hat super Bruteier günstig ein zweites Mal abzugreifen.
Ich hoffe sussex meldet sich noch mal und dass es ihm gut geht - denn Ärger und Stress ist das Allerletzte was er gerade brauchen kann.
Liebe Grüße
Micha
Gwenhwyfar
23.03.2015, 10:33
@Hühnerjette
Direkt schreibt Sussex hier nirgends, dass er selbst ausstellt. Ausstellungstiere kann sich jeder kaufen ohne im Verein oder Verband zu sein. Und dann kann auch jeder Bruteier von Ausstellungstieren verkaufen.
Aber vielmehr geht es mir hier nicht nur um Sussex, sondern um die pauschale Aussage, dass sich jeder, der irgendwelche Bruteier verkauft diesen Verbandsregeln zu unterwerfen hat. Und das sehe ich eben anders.
Aber selbst wenn Sussex Mitglied ist und sich den Regeln zu beugen hat, dann gilt das ebenso für den Käufer. Und dieser hat ja seinen Part auch nicht eingehalten. Sonst wären gekochte und halbierte Eier bei Sussex eingetroffen.
moat-trakk-punk
23.03.2015, 10:39
Servus Gwenhwyfar.
text genau lesen was ich schreibe sollte es zu auseinandersetzungen kommen werden diese - mangels anderer regelung - hinzugezogen...
seltsam, dass bei diversen "profiverkäufern" genau diese regelungen des bdrg aber immer ausgeschlossen werden, da sie eigene AGB's haben.
wenn es nicht so wäre - müssten sie dieses ja nicht machen...
und dieses bezieht sich jetzt nicht expliziet auf nur rassegeflügel und dass man keine mixe verkaufen darf
sondern um die regelung bei versand und reklamation....
aber wurscht...
Hühnerjette
23.03.2015, 10:51
Aus der Anzeige lese ich, dass es BE von bewerteten Ausstellungstieren sind. Deswegen ging ich auch davon aus, dass er selbst ausstellt. Und da Sussex selbst die BDRG-Richtlinien angesprochen hat, behaupte ich mal, dass er im Verein organisiert ist und sich auch daran halten würde - aber wie schon richtig erkannt wurde - der Käufer hält sich nicht daran.
Wer schreibt, dass die Regelung für alle gilt? Es wurde doch nur ausgesagt, dass sich die Mitglieder des BDRG, also alle Vereinsangehörigen (oder??) , daran zu halten haben. Ob das nun für Sussex zutrifft, kann er uns nur selbst beantworten. Aber das ist ja gar nicht das Problem gewesen, da er sehr wohl gewillt war, seinen Part der Abmachung einzuhalten ;)
Wer schreibt, dass die Regelung für alle gilt?
Hier siehst Du wer das schreibt.
Servus,
soweit mir bekannt ist unterwirft man sich beim BE Verkauf automatisch dieser Regelung. Dies ist quasi die Richtschnur für den Verkauf bei Streitigkeiten. Egal ob Mitglied im Verband oder nicht.
Wenn Käufer und Verkäufer nicht in einem GZV sind, gelten für diese die Verbandsregeln natürlich nicht, es sei denn, sie einigen sich darauf. ABER, wenn es zu Streitgkeiten vor Gericht kommt, dann nehmen die Richter Regelungen von Verbänden ganz gerne her, wenn es keine gesetzliche Definition zu dem strittigen Thema gibt, z.B. welche Eigenschaften ein Brutei haben muss.
Das ist schön bei Unfällen mit Pferden zu beobachten. Da wird ganz gerne das, was die Deutsche Reiterliche Vereinigung postuliert, als Basis genommen.
kraienkopp
24.03.2015, 10:00
In diesem Fall ist wieder gut zu erkennen was passieren kann, wenn jemand wilde Thesen in den Raum wirft, und dem nicht umgehend widersprochen wird.
Und von wegen keine gesetzliche Regelung! Guckst du einfach mal hier (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ewgv1349_72dv/gesamt.pdf)!
@kraienkopp
wenn es Gesetze über die Beschaffenheit von Bruteiern gibt, ist doch alles klar.
Gwenhwyfar
24.03.2015, 10:25
Das liest sich, als ob das Gesetz für den gewerblichen Vertrieb greift. Ob es auch für den privaten Hobby Züchter greift, ist da nicht ersichtlich. Immerhin fallen nichtgewerbliche Halter unter bestimmten Voraussetzungen auch komplett aus der Handelsklassenverordnung raus.
Im Übrigen stelle ich mir den Nachweis, ob es sich tatsächlich um einen Mangel am Brutei, oder aber um einen Versandschaden/Brutfehler handelt vor Gericht sehr schwierig vor.
moat-trakk-punk
24.03.2015, 12:20
In diesem Fall ist wieder gut zu erkennen was passieren kann, wenn jemand wilde Thesen in den Raum wirft, und dem nicht umgehend widersprochen wird.
Und von wegen keine gesetzliche Regelung! Guckst du einfach mal hier (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ewgv1349_72dv/gesamt.pdf)!
Danke sehr - war mir noch nicht bekannt...
trifft aber auf den gewerblichen Betrieb zu - auf Brütereien mit mehr als 100 Tieren etc. und für kleinere gewerbliche gelten abs. 1 + 2 nicht...
aber nicht für den privatmann...
aber interessant zu lesen das man dann keine gebrauchten 10er kartons mehr verwenden dürfte...
bei gewerblichen erzeugern setze ich das voraus...
Hallo!
Hier melde ich mich wieder nach einem 10 tägigen Krankenhausaufenthalt. Also es verlief alles mit einigen Problemchen.
Nun zum Käufer, der Käufer hatte sich nicht mehr gemeldet also ich hoffe dahher doch mal, das der ganze Stress nun endlich ein Ende hat.
Danke für eure Prima Hilfe! :)
Du hast ein hanz anderes Problem: Di bietest ganzjährig Bruteier an, hegst somit einer Gewinnerzielungbsicht nach. D. H. auf gut Deutsch, du müsstest deinen "kleinstbetrieb" dem Finanzamt melden, auch wenn es nur Hobby ist. Ebenso brauchst Du eine Kennnummer nach Legehennenbetrieb Gesetz, da Du versendest.
Lau Fente
01.07.2017, 12:23
Hallo Ashley,
der Fred ist über 2 Jahre alt...
Beste Grüße, Stephan
Für den moralischen Zeigefinger ist es manchen wohl nie zu spät... :(
Also wenn die Themenerstellerin immer noch brütet, dann sollte mal jemand ganz schnell den Stecker ziehen oder Sussex_ vom Nest heben.....:scherzkeks
Stallknecht
02.07.2017, 01:34
Du hast ein hanz anderes Problem: Di bietest ganzjährig Bruteier an, hegst somit einer Gewinnerzielungbsicht nach. D. H. auf gut Deutsch, du müsstest deinen "kleinstbetrieb" dem Finanzamt melden, auch wenn es nur Hobby ist. Ebenso brauchst Du eine Kennnummer nach Legehennenbetrieb Gesetz, da Du versendest.
Kann mir das bitte mal jemand genauer erklären ? Also wenn ich zB. im Frühjahr bis zum Sommer ab und an mal überschüssige Eier im Netz anbieten würde, dann ist alles so machbar, oder dann auch auch schon nicht ?
Und wenn ich sie durchgehend anbieten würde, wäre es ein Strafbestand, falls nichts gemeldet ist, ich also auch keine Kennnummer nach Legehennenbetriebsregistergesetz habe ?
Ich dachte bisher, dass gilt nur für gewerbliche Betiebe mit mehr als 350 Legehennen und nicht für Hobbyzüchter mit nur wenigen Tieren.
Hallo Stallknecht,
ich habe das ganze Prozedere gerade hinter mir.
Bei Direktvermarktung (Abgabe ab Hof, Belieferung im Umkreis von 100km) und einem Hühnerbestand von unter 350 Tieren brauchst du keine Stallnummer!
Zum öffentlichen Verkauf (Markt, Einzelhandel, Abgabe an Wiederverkäufer) benötigt man Stallnummer, Packstelle und Eier müssen gestempelt werden, egal wie viele Tiere man hält.
Ich weiß jetzt aber leider nicht, wo der Versand einzuordnen ist???
Dementsprechend müsstest Du Dich wohl nur mit Deinem Finanzamt auseinander setzen....
Grundsätzlich gilt wohl jede Gewinn-Erzielung-Absicht als meldepflichtig beim Finanzamt.
Ob Hobby oder nicht entscheidet dann das Finanzamt.
Ich habe auch nur 260 Legehennen und wurde stellenweise belächelt, das ich alles anmelden wollte, da es ja nicht nötig wäre. Meine Hühnereier werden aber in einem Gemüseladen mit verkauft, so dass die Eier gestempelt sein müssen. Und auch nur auf diesem Weg kann ich eventuellen Überschuss auf einem Markt verkaufen, ansonsten hat man ohne stempeln nur die Direktvermarktung.
Ashley hat etwas Furore gemacht (siehe auch Thread "Vitahof") und droht hier mit Anwalt und Co. Obwohl sie mit "Vitahof" nichts, aber auch garnicht zu tun hat. *hüstel*.
Mit diesem Hintergrund sollte man diese Aussagen bewerten.
Zur Kennnummer: Sinn und Zweck ist die Rückverfolgbarkeit der Speiseeier.
Ergo betrifft das Legehennenbetriebe. Ab welche Größe und was sonst noch zu beachten ist, hat Levcuso schon geschrieben.
Für Betriebe, die ihre Tiere zu "Vermehrungszwecken" halten, trifft dies nicht zu. Egal mit welcher Hühneranzahl.
Vertreibts Du irgendwas mit Gewinnabsicht, dauerhaft und beständig: Kleingewerbe. Gibt für wenig Geld einen Schein beim FA, Steuern fallen meines flüchtigen Wissens nach, nicht/wenig an.
Verkaufst Du alle paar Monate mal etwas, bist Du schlicht und ergreifend "privat" unterwegs.
Galla, danke, Du hast mir grad erspart, das selber zu schreiben.
Stallknecht
02.07.2017, 13:59
Den Faden hatte ja Sussex_ mal gestartet, da ging es ja um den Verkauf von Bruteiern. Und meine Frage bezog sich dahingehend eben auch nur auf Bruteier und nicht auf Speiseeier. Die Regeln für Speiseeier kenne ich, meine paar Eier schaffen wir eh hier alleine, da wurde noch nie was verkauft. Habe ich wirklich mal zu viele Eier, kriegen die Küken diese.
Aber angenommen ich würde überschüssige Bruteier zum Verkauf anbieten, wie sieht es denn dann aus ? Muss man das dann auch beim Finanzamt anmelden ? Ich dachte bisher das ist alles frei, weil man damit ja eh keinen Gewinn erzielen kann und nur dieser müsste ja ggfs. versteuert werden. :grueb
das ist richtig die Registrierung bezieht sich auf den Handel. der Verkauf ist die finanzielle seite
Nein, solange es im kleineren Rahmen bleibt, muss nichts gemeldet werden.
Vergiss' dieses magische Wort "Gewinn-Absicht"; jeder, der etwas verkauft, ist natürlich auf einen wirtschaftlichen Vorteil bedacht.
Es geht nur um das Ausmaß der Verkäufe.
Stallknecht
02.07.2017, 23:32
Ja und wo ist dann klein oder gross als Ausmass anzusiedeln ? Und vorallem wer will das überhaupt prüfen ? Da schaltet man zB. bei Ebay ne Kleinanzeige, was darauf hin wirklich weg geht, weiss doch niemand. Und einen wirtschaftlichen Vorteil würde ich mir auch nicht erhoffen, allerdings eine Verbreitung von frischem Blut oder wie auch immer, quasi eine Genreseve und Arterhaltung, so könnte man das nun ja auch nennen. ;) Wenn niemand grossartig Eier verkaufen würde, dann hätte ich meine Tiere ja nun auch nicht bekommen. Und Gewinn macht man damit eh nie, wenn man die ganzen Kosten gegen rechnet, also Stall, Volieren, Einstreu, Futter usw., dann würde nur der Verlust ein kleines bisschen geschmälert.
Aber ich sehe schon, im grossen ganzen reicht es aus, wenn man nur wenige Tiere hat, somit auch sehr wenige Eier und wo kein Kläger, da auch kein Richter. Und wenn man zudem nur Demeter - Bio füttert, dann legen die Tiere dennoch keine goldenen Eier. Wer also ernsthaft Gewinn machen will, der nimmt nur das billigste Futter und nicht die Edelmarke.
Lass' Dich nicht verrückt machen - nicht jeder, der auf 3x im Jahr auf einem Flohmarkt etwas verkauft, meldet eine GmbH an.....:laugh
Gewinn ist, was Du unmittelbar erlöst; Deine Nebenkosten (Stall, Futter, etc...) interessieren nicht. Verkaufst Du also Bruteier und bleibt Dir nach Abzug der Portokosten noch ein Plus, ist das Dein Umsatz/Gewinn. Da sind -streng genommen- ein Cent schon Gewinn.
Ich bin mir sicher, irgendwo im Steuerrecht gibt's eine Grenze, was noch als "privat" läuft...... würde aber als Anhaltspunkt es so sehen: 2-3 Verkäufe im Monat/ 20 Eier werden wohl keine gewerbliche Absicht haben.
Stallknecht
03.07.2017, 00:11
Ne so geht das nun nicht Galla ! Das Erzeugnis, also das Ei, ist eine Mischung aus Tier plus täglichem Futter usw. Selbst wenn man den Stall dabei heraus rechnen würde, so muss man generell die Produktionskosten vom Erlös abziehen ! Das was dann noch unter dem Strich übrig bliebe, das wäre ggfs. zu versteuern.
Oder glaubst du, dass all die Eierproduzenten ihre Betriebskosten nicht gegen rechnen dürfen ? Dann würde sie ja nur noch drauf legen. ;)
Und genau aus diesem Grund ist der Verkauf von Eiern an Nachbarn und Freunde im Prinzip auch genehmigt, denn das F. weiss genau, dass es sonst immer nur Verlustrechnungen geben würde.
Und da man ja nichts anmelden muss, was ich hier ja nun nochmals abgeklärt habe, ist es also ggfs. ein reiner Privatverkauf. Somit denke ich mal, dass ich in 2018 ein paar Eierchen verticken werde, denn zum Essen sind manche einfach viel zu schade.
Im Prinzip hast du sogar nochmals eine Barriere drin, alles unter 99 Cent ist in so einem Fall doch von der Steuer befreit. Also private Eintrittsgelder zB. , Eier usw. müsste man da ja dann gleich setzen können. :grueb Aber wer gibt schon gute Demeter - Bio Bruteier für 99 Cent ab ? Ich ganz sicher nicht. :neee:
Klar, betriebswirtschaftlich kommt alles mitrein - juristisch/steuerrechtlich nicht.
Den letzten Absatz Deiner Anwort......ich glaube, da steht mir einer auf dem Schlauch...... ??? Alles unter 99ct ist steuerfrei?
Stallknecht
03.07.2017, 01:01
Betriebswirtschaftliches Handeln und steuerrechtliche Veranlagungen hängen aber doch generell zusammen ! Das ist es doch worauf ich hinaus will, würde es also nicht als privat anerkannt oder veranlagt werden, so müsste man auch die Kosten abziehen, dann wäre es doch eher wieder ein Minusgeschäft mit Vorsteuer - und Verlustvortrag beim F. Daher kann so etwas steuerlich an sich doch nur im Rahmen von Stallgrösse bzw. Tierbestandsmenge berechnet werden und nicht abhängig vom Umsatz des Eierüberschusses sein. Ergo wäre alles wieder privat, solange sich der Tierbestand in einem kleinen Rahmen und Stall bewegt.
Angenommen du machst eine Veranstaltung und verlangst Eintrittsgelder, dann musst du diese versteuern ! Nicht aber wenn der Preis unter 1 Euro liegt, also zB. bei 99 Cent. So macht man das doch oftmals bei einer für jedermann offenen Abifete usw. Genau genommen könnte man 1000 Eintrittskarten für je 99 Cent verkaufen, ohne mit dem Fiskus Ärger zu bekommen. Nimmst du aber zB. 1,50 Euro, dann will er seinen Obolus natürlich sehen.
Alles unter einem Euro ist steuerfrei? Gibt's dazu auch eine Quelle?
Stallknecht
05.07.2017, 00:45
Ich denke mal das sollte sich im Steuerrecht finden lassen, notfalls mal einen Steuerberater fragen. Wenn sich nichts geändert hat, was man ja bei diesen ganzen fast heimlich gemachten Gesetzesänderungen niemals so genau weiss, dann dürfte obiges heute noch passen.
Drakulinchen
08.07.2017, 01:54
Ich verkaufe auch meine Eier - halte mit Küken, Gockel 138 Hühner. Davon sind momentan 60 Legehennen- wobei da die ausfallen beim Legebetrieb die in der Mauser sind, die grad glucken - ich habe momentan im Durchschnitt 25 Eier die ich verkaufe.
Also ich wäre ja froh, wenn sich das Finanzamt für mich interessieren würde: ich hätte hier Kosten die den Eierverkauf enorm übersteigen: alleine das Kükenfutter ist sehr teuer - und die Küken brauchen noch lange bis die Eier legen... Impfung 1/4jährlich gesetlich vorgeschrieben gegen Newcastle - Futter der Legehennen, Wasserkosten, sonstige TA Kosten, Strom, Eintreu und Entsorgung , ARBEITSTZEIT, Tieranschaffungskosten da ich auch immer mal angefangen habe, auch Tiere nachkaufe, zwar brüte ich auch aus (Brutapperatkosten, Strom) aber das muß man auch rechnen...
Also ich würd mich freuen wenns Finanzamt käme - denn auch ohne Arbeitszeitberechnung bin ich bei ALLEN Kosten immer noch im Minus - bei mir sind die Futterkosten durch Eierverkauf wieder drin - aber wenn ich TA, Stroh, Wasser /Strim kalkuliere, dann bin ich wieder im Minus - und da sind die Tiere/Unterbringung im Stall, Arbeitszeit nicht gerechnet.
Arbeitszeit - selbst wenn ich Mindestlohn rechnen würde - ich bin jeden Tag 2h minimum beschäftigt - alleine die Arbeitszeit wäre bei Verfütung mehr als ich wöchentlich für die Eier bekomme.
Da kann ich aber viele Bruteier verkaufen bis ich da auf Null rauskomme..
Das Finanzamt weiß schon, warum sie es als Hobby ansieht : sieht nett aus: ich verdiene monatlich 200 E an den Eiern - aber bei 160 E im Monat Futterkosten siehts dann schon anders aus: sind 40 E "Gewinn" - rechnet man Strom /Wasser/Einstreu/Entsorgung auf, dann bist schon im Minus auch wennst Deine Arbeitzeit mit Null berechnest und die Imfungen/TA kosten/Tierneukäufe untern Tisch fallen läßt...
Das Finanzamt meldet sich wenn sie Gewinne vermuten: solange es offensichtlich ist, daß es ein Hobby ist, wird sich das Finanzamt hüten: denn sobald mir das Finanzamt "Gewinne" unterstellen" würde, würde ich denne alleine die Kosten aufrechnen die belegbar sind - und dann noch Arbeitszeit geltend machen. Fahrtkosten zum TA/Futterbeschaffung/Heu/Stohbeschaffung hab ich da auch noch nicht berücksichtigt...
Ich hab noch keine BE verkauft - aber wenn das FA käme, dann würd ich mich da freuen: wenns kein Hobby ist, dann würd ich noch Geld rausbekommen am Ende,,
Das was hier die Leute im Forum betreiben ist Hobby, Liebhaberei.
Mag sein daß man paar E bekommt - aber wirtschaftlich gesehen ist das ganze eben nur ein Hobby und kein Erwerb da man meist mehr KOsten als Nutzen hat. Uns selbst wenn jmd mehr verdienen würde als Ausgaben da sind - es gibt gewisse Freigrenzen die jmd dazuverdienen darf.
Gut geschrieben, Drakulinchen.
Die meisten Tucken in diesem Forum (ich meine Hühner!) legen "goldene" Eier. :laugh Die besten unter uns können gerade Mal die Futterkosten durch (Brut)Eierverkauf rausholen. Alles - Liebhaberei...
Buschhahn
08.07.2017, 23:20
Nein, solange es im kleineren Rahmen bleibt, muss nichts gemeldet werden.
Vergiss' dieses magische Wort "Gewinn-Absicht"; jeder, der etwas verkauft, ist natürlich auf einen wirtschaftlichen Vorteil bedacht.
Es geht nur um das Ausmaß der Verkäufe.
Nun lasst mal alle die Kuh im Dorf! Wer von Euch kauft denn kein Getreide beim Bauern von nebenan und das ohne Rechnung?
Stallknecht
11.07.2017, 01:52
Drakulinchen, ganz meine Worte ! Das F. weiss, dass da nix zu holen ist. ;)
Buschhahn : Ich kaufe zB. kein Getreide beim Bauen, weil ich hier vor Ort leider nix finden kann was Demeter - Bio wäre. Und meine Hühner legen eh nicht viele Eier, dazu brauchen die Brahma noch rund 1 Jahr um mal erst soweit zu sein. Rechnet man also die normalen 44 Euro an Futterkosten bei normalem Futter und normaler Wartezeit, so ergäbe das am Ende des Jahres bei einer Eierzahl von 220 Eiern einen Gewinn von ca. 14 Euro pro Henne ! Dabei gilt es aber keine Hähne gross zu füttern und das Demeter - Bio - Futter kostet nun doch so einges mehr, mehr als 100 Eier kommen meist auch nicht dabei herum, also ist der Verlustvortrag ggfs. endlos lang und einen finanz. Überschuss gibt es eh niemals ! :D
Ich habe gerade wieder 4 sehr störrische Glucken, mal wieder keine Eier.... so sieht die Realität nun mal aus.
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