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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Vorgaben bei Hausschlachtung



Oliver S.
14.03.2015, 12:13
Liebes Hühnerforum,

für das Schlachten von Tieren gibt es ja rechtliche Vorgaben.
Manchmal liest man, dass diese nicht nicht 1:1 für Hausschlachtungen für den privaten Gebrauch gelten würden. Aber was gilt genau für Hausschlachtunegen? Unterscheiden sich die Richtlinien innerhalb Europas? (Es gibt in unserem Forum ja Leute aus unterschiedlichen Ländern).

Könntet ihr mal angeben, was man in Eurem jeweiligen Land darf wenn man selber für den privaten Gebrauch schlachtet? Was muss man beachten, was darf man nicht? Am besten noch mit einem Link zu einer Rechtsquelle.

Mal ein Beispiel: Die vermutlich am weitesten verbreitete Schlachtmethode für Hühner scheint das Köpfen zu sein (vgl. z.B. die Umfrage hier: http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/82982-Schlachten ). Zum Teil hört und sieht man, z.B. auch auf Youtube, dass auf das Betäuben vor dem Köpfen verzichtet wird. Ist das im privaten Bereich legal?

Gruss, Oliver