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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Voliere, genehmigungsfrei !?



Benny14
28.02.2015, 19:50
Hallo,

bevor mir jetzt gleich welche damit kommen, dass es je nach Bundesland anders ist, und ich einfach auf dem Amt anrufen sollte - Ja ich weiß!

Jedoch beschäftigt es mich gerade und ich möchte ungern warten, bis ich Zeit habe dort anzurufen!

Nun zu meinen Fragen:
Wie groß darf eine Voliere auf einem Acker (z.B. BW) sein? Ich habe gehört, dass allgemein "Gebäude" die kein Dach aufweisen, nicht genehmigungspflichtig sind. Jetzt ne andere Frage, was macht ein Dach aus? Ist etwas schon ein Dach, wenn es oben mit Volierendraht zu ist, oder erst wenn es "regendicht" ist?
Die Voliere würde natürlich aus Holz gebaut werden.

Was die letztere Frage betrifft, da sollte die Definiton von "Dach" ja bei jedem Bundesland dieselbe sein.

Egal aus welchem Bundesland, bitte trotzdem Erfahrungen schildern! Danke

MfG
Benny

SuseL
28.02.2015, 20:31
Hallo Benny,

in den meisten Bundesländern sind Gebäude bis 30 m³ Rauminhalt auf Grundstücken im Innenbereich genehmigungsfrei, sofern der Bebauungsplan sie nichts verbietet.

Aber, auf dem Acker im Außenbereich dürfen nur priviliegierte Personen (z.B. Landwirte) bauen, wenn das Gebäude dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Eine Voliere, mit und ohne Dach, wird als Gebäude gewertet. Die ist für Dich, wenn Du kein Landwirt bist, daher nicht genehmigungsfrei und leider auch nicht genehmigungsfähig.

Wenn Du die Voliere in Deinem Garten bauen willst, sollte es bei einer Größe unter 30 m³ kein Problem sein. In NRW wäre es auch da ein Problem, weil in den genehmigunsgfreien Gebäuden bis 30 m³ in NRW keine Ställe drin sein dürfen.

Das ist jetzt allgemeines Geschreibsel. Für tragfähige Auskünfte muss man die Örtlichkeit genau kennen.

Edit: Es gibt in den Bauangelegenheiten noch die Beschreibung von "Bauteilen, von denen eine Wirkung, wie von Gebäuden ausgeht". Das heisst, bausst Du irgendwas relativ Massives, zum Beispiel einen nach oben offenen Kasten, dann geht von dem eine Wirkung, wie von einem Gebäude aus und es ist gleich auch verboten. Ob das Dach offen, verdrahtet oder aus Holz ist, ist egal.

Hühnerjette
28.02.2015, 22:16
Ich schließe mich Susanne an: Im Außenbereich - egal welches Bundesland - ist eine Bebauung nicht vorgesehen, es sei denn, du bist Landwirt (oder Politiker). Bei uns (Thüringen) darfst du im Außenbereich nicht mal nen Sandkasten aufstellen, ohne einen Antrag zu stellen :(

Mit der Regelung möchte man eine "Zersiedelung" umgehen, also dass jeder auf seinem Äckerchen oder in seinem Randgärtchen Buden aufstellt, die unschön ausschauen und den Stil der Favelas imitieren ;)

Okina75
28.02.2015, 23:44
Na, dann sollen sie sich zuerst mal die ganzen in die Gegend wuchernden Neubaugebiete und WIndparks verkneifen- wäre ein optimaler Anfang!

Ansonsten weiß ich's nicht sicher, aber eine Voliere oder auch ein ganzer Volierenkomplex wirkt, wenn mit offenen (also nicht massiv verkleideten) Seiten und ebensolchem Dach, auch in der freien Pampa nicht wie ein Gebäude etc. ...

Was willst Du denn drin halten?

Hühnerjette
28.02.2015, 23:57
Andi, glaub mir: Du darfst NICHTS bauen. Nicht mal ne Rutsche aufstellen, wenn's hart auf hart kommt. Ein Bauwagen hat ja auch wenig mit einem Gebäude zu tun. Und was es da schon für Ärger hier im Forum gab...Ein Witz in anbetracht der Windkraftanlagen, da hast du sehr recht!

Da kommt mir eine Idee: Man könnte ja auf seinem Grund und Boden ein Windrad bauen lassen (sicher sind die genehmigungsfrei - Spielplätze nicht...) und DORT seine Hühner drin halten. Das werden definitiv güldene Eier...

Benny14
01.03.2015, 01:58
Hallo

Danke für die Antworten!

Also ich wollte natürlich Hühner darin halten. Jetzt sind sie am Dorfrand, und selbst da meckert man über den Hahn und wenn ich weiter außerhalb die Hühner halte passts wieder nicht.

Auf dem Grundstück steht sowieso schon ein Gartenhäuschen, ich denke ich werds einfach versuchen, kanns ja nich sein dass man garnichts mehr machen darf.
Ich dachte eine Voliere in gewisser Größe sei noch erlaubt, aber das man außerhalb, ohne Landwirt zu sein, überhaupt nichts "bauen" darf, hätte ich nicht erwartet.
Aber bei uns in der Gegend sind öfter mal Hütten zu sehen und wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich mein irgendwo hörts ja auf!

kniende Backmischung
01.03.2015, 08:38
Vielleicht kannst du ja das Grundstück ganz oder teilweise übernetzen und nen stabilen Zaun drumrum machen, im Zweifel mit Strom gesichert. Dann hast du auch nen sicheren Auslauf. Pfeiler fürs Netz aufstellen, wird sicher nicht als Gebäude gewertet.


LG Silvia

SuseL
01.03.2015, 08:39
@ Andi

Volieren haben aus der Ferne die Wirkung wie Gebäude. Glaub' es mir. Ich muss mich beruflich leider öfter mit irgendwelchen Baulichkeiten im Außenbereich herum schlagen. Es macht keinen Spass und die Gesetze mache ich auch nicht.

Hühnerjette
01.03.2015, 09:16
Benny, was du DARFST und was du letztlich MACHST sind zwei paar Schuhe. Du fragtest nach dem "Dürfen" ;)
Mein Garten liegt ebenfalls nicht im Innenbereich, allerdings hat es hier Kleingartenanlagencharakter. Die wenigsten Nachbarn wissen, dass sie eigentlich nicht mal ne Werkzeugkiste stehen haben dürfen ;)
Wir haben jedenfalls Hühner - und die schlafen auch nicht im Baum. Wenn einer was will, packe ich die Tiere ins Auto und fahre sie ins Bauamt. Da können sie ja dann wohnen. Alle 42 :biggrin;

Legal ist es deswegen aber noch lang nicht. Und es ist mein Eigentum, kein Pachtgarten.

Okina75
01.03.2015, 19:35
Ja, ich glaube Euch, Jette und Suse :(...

Das mit dem Einzäunen und Netz drüber ist aber eine findige Idee, finde ich ^^!

Benny14
01.03.2015, 20:48
@Silvia, ob das ganze dann auch Mardersicher ist, ist fraglich. Und den Zaun mit Strom "sichern" wird vermutlich auch etwas kostspieliger in der Anschaffung, wobei ich mich damit nicht auskenne.

Ja Jette, etwas Dürfen und Machen sind natürlich zwei paar Schuhe, aber ich konnte mir meine Reaktion darauf nicht verkneifen. Sorry!

Was Anderes, sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden, kann das eine "Lösung" sein? Ich kenne mich damit nicht aus, habe gerade gelesen, man müsste sich extra versichern, trifft das auch auf eine kleine Fläche von ca. 1600qm zu? Kostet mich die Anmeldung als nebenerwerbslandwirt etwas? Ich mache damit ja schließlich kein Gewinn, das soll ja nur ein Hobby sein... .

SuseL
01.03.2015, 21:20
Was Anderes, sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden, kann das eine "Lösung" sein?

Nein, das bringt nichts. Für die Privilegierung nach dem Baurecht wird von der Landwirtschaftskammer geprüft, ob der Landwirt ein Vollerwerbslandwirt ist. Wenn nicht, keine Privilegierung.

Wenn man eine bestimmte Grundstücksgröße an landwirtschaftlicher Fläche erreicht, ich meine das sind um die 2500 m², wird man Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag soll nicht ganz so billig sein.

Hühnerjette
02.03.2015, 00:12
Das haben wir hier auch schon alles durchgespielt. Erst mit Gewinnabsicht kannst du Landwirt sein, Hobby allein genügt leider nicht.

Ich verstehe deinen Unmut total. Man hat eigenes Land und darf darauf nicht bauen. Ein Witz! Ich mein, es soll ja kein Gebetsturm oder ein Empire-State-Gedächtnis-Building werden, sondern eine klitzekleine Hühnerherberge...

kniende Backmischung
02.03.2015, 22:11
@Silvia, ob das ganze dann auch Mardersicher ist, ist fraglich. Und den Zaun mit Strom "sichern" wird vermutlich auch etwas kostspieliger in der Anschaffung, wobei ich mich damit nicht auskenne.


Du schreibst, dass es ein Gartenhäuschen auf dem Grundstück gibt. Das kann doch als Schlafstall dienen.
Wie ist das Grundstück denn eingezäunt?
Ein Stromzaun muss nicht teuer sein, kommt drauf an, wie die Einzäunung bei dir aussieht. Danach richtet sich dann, was du an Strom verlegen kannst/musst, um die Hühner sicher unter zu bringen.

LG Silvia

Benny14
02.03.2015, 22:33
Das Gartenhaus entspricht jedoch nicht meinen Vorstellungen, bzw benutze ich 3 "kleine" Ställe für unterschiedliche Rassen.
Noch ist das Grundstück nicht eingezäunt, sind dann aber in etwa 200m Zaun bei 1500qm.

Für den Stromzaun als Voliere bräuchte man ja nicht ganz so viel, etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant. Problem is nur, dass das ganze auch Vogelgrippe sicher sein soll, d.h. teils überdacht und überdachbar bei Vogelgrippe.
Und selbst wenn, kann der Fuchs oder Marder sich doch bestimmt unter dem Zaun durchbuddeln oder? Gut da gäbe es andere Möglichkeiten, mit Gehwegplatten oder Draht im Boden...

kniende Backmischung
02.03.2015, 22:54
Unterbuddeln verhinderst du, indem du noch eine Reihe stromführende Litze in geringer Höhe direkt vor dem Zaun spannst. Stromführende Netze gibt es bis 1,70 m Höhe, da klettert keiner drüber oder schlüpft durch.
Wenn du stabile Eckpfähle setzt, kannst du auch noch ein Netz über den Auslauf spannen.

LG Silvia

Stefanie
03.03.2015, 05:36
Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......???

SuseL
03.03.2015, 20:46
etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant.

Das ist riesig für etwas, was man "illegal" in den Außenbereich stellen will. Das wäre mir definitiv zu gefährlich, weil man das als gutmütiger Amtsmitarbeiter beim besten Willen nicht mehr übersehen kann.




Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......

Ja, das stimmt.


Nach den Beschreibungen von Benny sind in der Nachbarschaft schon Zäune und viele Hütten. Vielleicht ist das doch nicht wirklich Außenbereich, sondern Gartenland oder sowas? Ich würde mich irgendwo erkundigen. Aber nicht unter meinem richtigen Namen und nicht unter Nennung des genauen Grundstücks. Lieber bei der Gemeinde, als beim Bauamt. Man muss schlafende Hund nicht wecken.

Benny14
03.03.2015, 21:22
Doch susanne, das ist wirklich Außenbereich. Die Hütten sind oftmals ganz unscheinbar vor bzw hinter ein paar Tannen versteckt. Bei uns ist es auch relativ "hügelig", da fällt nen Häuschen auch nich so schnell auf.

kniende Backmischung
03.03.2015, 21:24
Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.

LG Silvia

SuseL
03.03.2015, 22:02
Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.

Dann sehe ich das genauso!

Sandmann68
04.03.2015, 10:11
Benny, eine Frage wg. des Begriffs "Acker":
Wenn ich Acker höre, denke ich an eine landwirtschaftliche Fläche. Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
Nun habe ich aber herausgelesen, dass das Grundstück Dir gehört, also kann es eigentlich kein Acker sein, oder?
WENN es doch einer wäre, kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.

Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden ist schwierig; wir halten Pferde (und züchten auch) und was ich schon alles versucht habe, geht auf keine Kuhhaut. Alleine Auskünfte darüber zu kriegen, kommt dem Versuch nahe, einer Kuh das Fliegen beizubringen.
Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind. >:(
Und wie es oben schon hieß, die BG-Beiträge sind auch nicht gerade günstig.

Benny14
04.03.2015, 17:38
Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Insofern werd ich das wohl riskieren bzw erstmal mit meinen Nachbarn reden.

@Sandmann, ja es ist schon quasi "ackerland", früher war da das Rebrecht drauf, dass wurde dann aber verkauft. Meinem Opa gehört das Grundstück (kein Landwirt) und er hat das Grundstück schon viele Jahre (40ca.).

Benny14
04.03.2015, 17:41
Das mit dem pachten lassen von einem Landwirt klingt garnichtmal so schlecht, werde darüber nachdenken. Habe ansich auch gute Beziehungen dafür.

Sandmann68
04.03.2015, 17:42
Erkundige Dich mal und versuch's. DER darf nämlich im Außenbereich bauen.

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SuseL
04.03.2015, 19:43
Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.

Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.



kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.

Auch das stimmt nicht. Der Landwirt darf was bauen, was seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Wenn der Landwirt nun irgendwo auf einem gepachtete Stück Land einen Stall oder eine Voliere für 20 Hühner baut und die nicht mal selbst nutzt, kann er nicht nachweisen, dass das dauerhaft einen nennenswerten Ertrag bringt. Somit dient die Hühnerhaltung nicht seinem Betrieb und daher darf der Pächter es dann auch nicht.

Mal so zur Orientierung, wann Hühnerhaltung lohneswert sein kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem jemand um 5000 Hühner halten wollte und noch aus einer Fläche mit Bäumen Gewinn erzielen wollte. Die Landwirtschaftkammer hat das alles geprüft und für nicht wirtschaftlich sinnvoll befunden.


Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.

Genauso ist das. Da beissen sich die Gesetze.

Sandmann68
04.03.2015, 20:57
Landwirtschaftliche Flächen sind in erster Linie Landwirten anzubieten. Erst wenn hier kein Käufer gefunden wird, kann das Grundstück anderweitig abgeboten werden. Deshalb ist es hier so schwierig, geeignete Flächen zu erwerben.
Dass auch hier Gewinnabsicht nachgewiesen werden muss, ist mir neu bzw. wusste ich nicht.
Hier wurde das hin und wieder so praktiziert und wurde nicht beanstandet. Ist das generell so oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Sandmann68
05.03.2015, 06:47
So, nun noch mal vom PC aus, dann kann ich besser Texte einfügen. :)


Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.


Wie gestern schon, muss ich Dir hier widersprechen.

Das hier sagt das Gesetz über Veräußerungen von landwirtschaftlichen Flächen (Quelle: http://www.anwaltskanzlei-scholtz.de/news/genehmigung-der-veraeusserung-landwirtschaftlicher-flaechen-2011-02-18.htm):
"Die Veräußerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks ist nicht beliebig möglich, sondern muss behördlich genehmigt werden; die Einzelheiten regelt das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG). Hintergrund hierfür ist, dass Grund und Boden in der Land- und Forstwirtschaft der maßgebende Produktionsfaktor ist, aber nicht in unbeschränktem Umfang zur Verfügung steht. Deshalb soll der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz in erster Linie den Landwirten zugute kommen und einer Verringerung landwirtschaftlicher Flächen entgegengewirkt werden.
Dies bedeutet nun nicht, dass ein Flächenerwerb durch Nichtlandwirte überhaupt nicht möglich ist, doch sieht das GrdstVG eben eine Genehmigung vor. Sie darf versagt werden, wenn die Veräußerung zu einer „ungesunden Verteilung“ von Grund und Boden führen würde. Eine ungesunde Bodenverteilung liegt in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt (das wäre auch ein „Hobbylandwirt“, der Landwirtschaft nicht als Haupterwerb betreibt) veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und ein Erwerbsinteresse zu den Bedingungen des nicht genehmigten Kaufvertrags anmeldet."
Meine halbe Familie arbeitet beim Notar, deshalb war mir das geläufig.

Aber mehr schreib ich nicht mehr zu diesem Thema, sonst sind wir zu sehr OT (obwohl die Rechtslage schon für Hobbytierhalter mehr als interessant ist).

kniende Backmischung
05.03.2015, 21:37
Aber der Landwirt dürfte das Grundstück einzäunen, wenn er es als Weide nutzen wollte.
Das wär doch schon mal was.

LG Silvia

Stefanie
06.03.2015, 05:27
Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert.

Diese Auskunft find' ich interessant. Ist das tatsächlich so, dass die sich erst kümmern müssen, wenn sich jemand beschwert? Und wenn sich niemand beschwert, unternehmen auch sie nichts? Ist das die Regel/gängige Praxis, in jedem Bundesland? Susanne, wie sind denn da deine Erfahrungswerte?

Vorstellen könnte ich's mir schon, denn wie in allen öffentlichen Nehörden herrscht ja auch hier eher Personalmangel. Die werden eher keinen Mitarbeiter nur dafür herumschicken, um nach Zäunen und Buden in der Landschaft zu suchen .......... Oder täusch' ich mich ...?

kniende Backmischung
06.03.2015, 07:39
In der Regel ist es auch bei uns so, dass sich erst jemand beschweren muss.
Allerdings wird' s in dem Moment problematisch, wo man dann mit dem Amt aneinander gerät :-X
Da muss man unter Umständen auch nach Jahren alles wieder abreißen. Ob du das riskieren willst, um dann vielleicht nicht zu wissen, wo du deine Hühner unterbringen sollst?

LG Silvia

SuseL
06.03.2015, 18:54
@Sandmann

Danke für die Info. Das wusste ich definitiv nicht. Den Landwirten wird hier sehr viel Land von anderen weg gekauft. Die Landwirtschaft beschwert sich oft darüber. Dass die Landwirtschaftkammer ein Instrument hätte, die Landverkäufe zu verhindern und es nicht anwendet, ist merkwürdig. Wenn wieder ein Verkauf ansteht und wir irgendwie involviert sind, werde ich die Verwaltungskollegen mit Fragen löchern, damit sie sich schlau machen, wieso das hier so ist, wie es ist.


@Stefanie

Grundsätzlich ist es so, dass verbotene Dinge beseitigt werden müssten. Da überall viel zu wenig Personal ist, wird es nicht immer gemacht, weil einfach nicht genug Zeit ist. Wenn Beschwerden kommen, wird natürlich immer reagiert und der Vorgang bearbeitet.

Ich habe schon gehört, dass manche Ämter alle Vörgänge von sich aus verfolgen, die man z.B. von der Straße aus sieht. Das, was man nicht sieht, bleibt dann erstmal. Oder es wird alles verfolgt, was im Außenbereich ist, während man sich im Innenbereich zurück hält. Oder alles was in Naturschutzgebieten nicht rein gehört, muss weg, oder... Da wird jede Behörde ihre eigene Arbeitsweise haben.

Mitunter gibt es auch Weisungen von vorgesetzten Behörden, dass irgendein Tatbestand ab einem bestimmten Zeitpunkt zu verfolgen und zu beheben ist. Z.B. Dauerwohnen in Wochenendhäusern. Dann muss man ganz gezielt gucken, wo im Kreisgebiet es sowas geben könnte, alle Fälle bearbeiten und die Dauerwohnenden dort raus befördern.

Die Auskunft eines Amtsmitarbeiter, dass man quasi machen kann, was man will, wenn es den Nachbarn nicht stört, wäre bei uns unmöglich. Hier wird erläutert, was erlaubt ist und was nicht. Wenn jemand dann doch anders handelt, tut er das und muss die Folgen tragen oder auch nicht.

Was vielleicht noch wichtig ist: Wenn man irgendwas illegal errichtet hat und erwischt wird, kann man die Genehmigung noch beantragen. Wenn die Genehmigung möglich ist, wird man sie bekommen und alles ist gut. Ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, dann bleibt es illegal. Manchmal wird es geduldet, manchmal muss es weg. In jedem Fall erhält ein illegales Vorhaben nie Bestandschutz. Auch dann nicht, wenn es 100 Jahre steht. Duldung können ohne Angabe von Gründen zurück genommen werden.


Für Benny ist das aber egal. Er hat mündlich fast einen "Freibrief" bekommen. Wenn er mit Augenmaß irgendwas macht und sich mit den Nachbarn nicht zerstreitet, wird es wohl gut gehen.