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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage ans Kollektiv: Ist hier jemand Besitzer eines Waldgrundstückes? :-)



JanaMarie
24.02.2015, 19:33
Hallo in die Runde,

ist jemand von euch im Besitz eins Waldstückes und könnte mir bei rechtlichen Fragen diesbzgl helfen? :)

Hintergrund ist der, dass uns von der Gemeinde angeboten wurde, die an unsere Hausgrundstücke angrenzenden Waldparzellen zu erwerben - Grundstücksbreite 15m, bis 30m "nach oben" - hieße ca 450qm pro Partei. Etwa die Hälfte der Anwohner haben Interesse bekundet, unter denen sollen dann die Kosten fürs Vermessen, den Notar etc aufgeteilt werden...

soweit, so gut - gerade die Nachbarn oberhalb von mir freuten sich, die Bäume zu Brennholz zu verarbeiten und das Grundstück dann - für was auch immer - zu nutzen... dass es nicht bebaubar sein wird, war uns klar... aber jetzt kommt das Verzwickte...

Im ersten Schreiben der Gemeinde stand nichts über die Konditionen - die haben wir jetzt im persönlichen Gespräch erfahren: da es trotz Kauf und Eintrag ins Grundbuch weiterhin Wald sei:

* darf nicht abgeholzt werden wenn nicht nachgepflanzt wird (was für mich ok ist, wollte eh nur die Hühner da laufen lassen)

* darf nicht eingezäunt werden :-[

Nun zu meiner Frage: wenn es doch MEIN Grund und Boden ist, tritt das dann nicht in den Hintergrund? es geht nicht um Pacht, sondern wirklich um Kauf, zu einem festgelegten Kaufpreis pro qm!

keiner der anderen will jetzt noch kaufen - denn wie gesagt: zum einen wollten sie Bäume fällen, zum anderen wollte natürlich jeder einzäunen, damit nicht Hinz u Kunz übers eigene Land läuft, die Hunde ihren Spaß haben können etc...

Hat irgendwer ne Idee für ein Schlupfloch im Gesetz? bzw ist irgendwer Eigentümer eines Waldstückes und kann mir sagen, ob das beides auch bei ihm gilt? ??? denn die Dame aus der Verwaltung beruft sich auf ein Gesetz, das bundeseinheitlich wäre.. fragt mich bitte nicht, welches :kein

viele liebe Grüße - und Danke an die, die den Text bis hierher gelesen haben :)

nbk
24.02.2015, 19:40
So was aehnliches hat man uns letztes Jahr auch angeboten.
Hat kein Mensch gemacht!
Rechtlich kann ich dir keinen Tip geben, dafuer gibts aber Profis.

Freddy
24.02.2015, 19:47
Wieso bekommt Ihr das mündlich mitgeteilt? An Deiner Stelle würde ich mich von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen, einer, dessen Gebiet das ist. Ich kenne das hier auch, das darf nicht eingezäunt oder abgeholzt werden. Wir selber haben so was auch nicht, nur denke ich einfach, das ist totes Land, was der Gemeinde als solches wohl gewinnbringend nichts nützt. Also soll es auf die gutgläubigen Bürger abgewälzt werden. Ob dem so ist weiß ich nicht, kann ich mir aber lebhaft vorstellen.

franggenhuhn
24.02.2015, 20:01
Hallo Jana Marie,

da wirst du vermutlich einen Profi brauchen. Aber das erste Schlupfloch wird es vermutlich schon da geben, wo Du nach einer Abholzung eine Neupflanzung vornimmst und diese dringend einen Wildschutzzaun brauchst - der würde nämlich reichen für Hühner. Aber für alles andere - Rechtsanwalt.

Liebe Grüße
Micha

Ernst
24.02.2015, 20:04
Nun zu meiner Frage: wenn es doch MEIN Grund und Boden ist, tritt das dann nicht in den Hintergrund? es geht nicht um Pacht, sondern wirklich um Kauf, zu einem festgelegten Kaufpreis pro qm!

Viele Gemeinden haben für ihr Gebiet eine Baumschutzsatzung erlassen. Vielleicht ist das auch bei Euch so. Das solltest Du erst einmal herausfinden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung


denn die Dame aus der Verwaltung beruft sich auf ein Gesetz, das bundeseinheitlich wäre.. fragt mich bitte nicht, welches

Doch, frage ich. Denn wenn sich die Gemeinde auf ein Bundesgesetz beruft, sollte man schon hinhören um welches Gesetz es sich handelt, oder wenn man es vergessen hat, noch einmal nachfragen. Denn sicher bringt Dir die Überprüfung dieser Aussage mehr, als hier Leute zu befragen, die die Situation vor Ort nicht kennen.

@ franggenhuhn

Neuanpflanzung als Grund für eine Abholzung, dürfte wohl etwas dünn sein.

Quaki
24.02.2015, 20:13
Hallo
Kann dir nur melden, wie es bei uns in Baden-Württemberg ist.
Abholzen zur Neubepflanzung ist nur möglich, wenn die Bäume wirklich raus müssen, zu alt, zu nahe beieinander, krank oder morsch.
Oder du bestellst einen Wirbelsturm*lol
Meist ist das Landschaftsschutz, da darf nicht eingezäunt werden.
Sind es alte Bäume, die nach und nach raus müssen, kannst du dazwischen junge kleine Bäume setzen und einen Wildschutzzaun gegen das Verbeißen von Rehen usw. aufstellen, aber da mußt du dich vorher genau erkundigen.
Es ist auch möglich, daß vorgeschrieben wird, welche Bäume dort gepflanzt werden müssen.
Vor allem, wenn du gedenkst zu kaufen, laß dir alles, wirklich alles von der Gemeinde vorher schriftlich geben.
Gruß Quaki

SuseL
24.02.2015, 20:15
Wenn das Wald ist, gilt das Bundeswaldgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/ Den Anwalt würde ich mir sparen. Der kostet Geld nur Geld und kann den Wald auch nicht wegbeamen.

Wald darf man nicht einzäunen, nicht beseitigen und jeder draf drin rum laufen. Nicht gerade das, was ihr wolltet.

Tanny
24.02.2015, 20:18
ich würde zunächst auch erstmal ganz genau prüfen, was bei Euch an Baumschutzbestimmungen gültig ist.

Als Waldbesitzer hast Du nämlich eine Menge Pflichten hinsichtlich der "Pflege" des Waldes.

Zudem ist der Eigentümer auch haftbar, wenn jemandem in diesem "Wald" etwas passiert z.B. ein Ast auf den Kopf fällt.

Da Ihr nicht einzäunen dürft, könnt Ihr fremden Zutritt nicht wirklich verhindern - also eine Versicherung für das Gelände wäre sicher sinnvoll.

Dann solltet Ihr prüfen, wie hoch die Grundsteuer ausfällt (vermutlich wird es unter Grundsteuer A fallen - dann ist es nicht so viel, wird es Grundsteuer B zugerechnet, zahlt ihr genau soviel pro qm, wie Ihr auch für Euer restliches Grundstück zahlt.

Fällt es unter Grundsteuer A (landw. Fläche) müsst Ihr damit rechnen, dass innerhalb kürzester Zeit die Landwirtschaftskammer auf der Bühne erscheint und mit ihr die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (und die ist teuer). Das sind dann Pflichtmitgliedschaften. Um da raus zu kommen, braucht man starke Nerven und einen langen Atem.

Das sind so die Sachen, die Ihr unbedingt vorher abklären solltet, bevor Ihr Euch das Stück Land andrehen lasst.
Das wird schon einen guten (finanziellen? ) Grund haben, warum die Gemeinde verkaufen und nicht verpachten will.

LG
Kirstin

JanaMarie
24.02.2015, 20:28
Ich danke euch schonmal für die vielen Antworten - und ja, es war das BWG, es war mir nur eben nicht mehr eingefallen :)

Ihr bestätigt, was ich vermutete habe.. es macht aus Sicht der zukünftigen Besitzer - also uns - keinen Sinn, die Grundstücke zu kaufen... Hintergrund aus Sicht der Gemeinde war der, dass bisher das Forstamt die Parzellen "verwaltet" undgepflegt hat, die aber aufgrund Ärger untereinander die bestehende Vereinbarung aufkündigen wollten (so stand das auch in dem Schreiben) und deshalb eben zum Kauf anbieten, damit die Gemeinde selbst sich nicht drum kümmern muss und somit aus der Verantwortung raus :bash

Ok, dann verabschiede ich mich weiter von dem Gedanken an 900qm (mein Nachbar wollte seins nicht und man konnte ankreuzen, wenn man in so einem Fall auch an dessen Fläche interessiert ist) Waldfreilauf fürs Federvieh :(

Leo_mv
24.02.2015, 20:33
Wald ist Goldstaub pur. Wenn der Preis nicht unverschämt ist würd ich den komplett nehmen! Und Brennholz kannst du da allemal draus machen. Was spricht dagegen dann wieder ein paar neue Buchen und Eichen zu setzen? Bei so miniparzellen ist das doch keine arbeit. Ich hab nur Acker hinterm Haus. Da gibt es keine chance zu erweitern :(

JanaMarie
24.02.2015, 20:37
Wald ist Goldstaub pur. Wenn der Preis nicht unverschämt ist würd ich den komplett nehmen! Und Brennholz kannst du da allemal draus machen. Was spricht dagegen dann wieder ein paar neue Buchen und Eichen zu setzen? Bei so miniparzellen ist das doch keine arbeit. Ich hab nur Acker hinterm Haus. Da gibt es keine chance zu erweitern :(

Naja - außer den ein oder anderen Baum zu fällen und dafür einen neuen zu pflanzen, hats eben keinen Nutzen für mich... wen ich nichtmal die Hühner drauf laufen lassen kann? nee, soviel Brennholz brauch ich nicht, dass der Preis sich dafür lohnt.. teuer ist er nicht, der qm - aber für den Gesamtpreis (inkl,. Vermessung etc) kann ich mir die nächsten 20Jahre fertig geschnittenes Brennholz vor die Tür liefern lassen :-[

bedar
24.02.2015, 20:38
Ich würde auch sofort kaufen wenn der Preis stimmt.
Darf man halt nur als Wald nutzen.

Ernst
24.02.2015, 20:42
Die ganze Sache steht und fällt wohl mit der Frage, ob in diesem Fall der Begriff Wald noch gilt. Wenn die Waldparzelle in viele kleinere Parzellen aufgeteilt wird, und diese bebauten Grundstücken zugeschlagen werden, wäre es auch vorstellbar, dass das Landeswaldgesetz Saarland zur Anwendung kommen könnte. Das könnte man sicher noch juristisch abklopfen. Letztlich ist es eine Frage der Definition.

Auszug aus §2 des Landeswaldgesetzes Saarland

(3) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder
mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen
sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes

nbk
24.02.2015, 20:49
450qm und Wald?? - Wohl kaum!

Wie gross ist den die Gesamtfläche und was grenzt die andre Hälfte (also die Grundstücksabgewandte)?

JanaMarie
24.02.2015, 20:56
Sehr gut Ernst - ich danke dir dafür :bravo Hab auch schon nen Anwalt kontaktiert, der gleichzeitig Hühnerhalter, Jäger und Mitglied bei uns im Landesverband ist, wir telefonieren nächste Woche nochmal, seine Frau richtet ihm meine Frage bzgl dessen schonmal aus, vl fällt ihm was dazu ein, wie wir das umwidmen könnten...

Aber, zur Frage von nbk - "eigentlcih" grenzt da auch Wald dran.. ABER es liegen quasi auf Höhe der zu verkaufenden Parzellen ein Hundeplatz, ein Schützenhaus und der alte Sportplatz, der heute für Feste vermietet wird.. es geht also um die Parzellen, die an die hier gezeigte rechte Häuserseite angrenzen, wie gesagt - Grundstücksbreite, bis 30Meter Länge (das konnte man selbst eintragen, also auch 15x10 war möglich bei der Interessensbekundung bzgl Kauf):

https://www.google.de/maps/place/Kr%C3%A4merbergstra%C3%9Fe,+66578+Schiffweiler/@49.3629563,7.1401371,353m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x4795c76ca1477439:0xf0982 d54df9b7631

nbk
24.02.2015, 21:30
Ah ok! Also doch Wald:)

Ernst
24.02.2015, 21:49
Ich denke, dass es weniger eine Rolle spielt, was dahinter liegenden Flächen für einen
Charakter haben, sondern ob man die in kleine Parzellen zerteilte Fläche rechtlich weiterhin als gesamte Waldfläche sieht. Unter ökologischem Aspekt, wäre es sicher sinnvoller, wenn es als Gesamtfläche den Staus eines Waldes behalten würde, und damit auch weiterhin den damit verbundenen Schutz genießen würde. Denn ein Gehölz ist für die Natur sicher wertvoller, als ein Hühnerauslauf mit einem Berg Brennholz darauf.

mm66
24.02.2015, 22:03
Ich glaube, es ist für JanaMarie erst einmal wichtig, wie das Gelände zur Zeit "deklariert" ist, bzw. als was es verkauft wird. Ist es Wald, naturgeschützter Bereich, Teil eines Naturschutzgebietes oder gar Ausgleichsfläche? (Ja, auch bewaldetes Gebiet kann Ausgleichsfläche sein!)

Davon hängt ganz entschieden die weitere Nutzung ab. Je nach Deklaration und rechtlicher Lage liegen vielleicht auf dem Stück Nutzungslasten (ähnlich wie Baulasten auf Grundstücken) auf dem Grundstück. Die (untere) Naturschutzbehörde, sowie die Gemeinde/Stadt müsste da Auskunft geben können, auch schriftlich.

Zwiehuhn_Neuling
25.02.2015, 00:36
Hi,

zuerst mal, Wald kann auch besseres Holz enthalten als Brennholz - muß man einen Fachmann fragen.
Zum einzäunen: Für die Hühner reicht ein mobiler Zaun. Der ist AFAIK egal wo immer zulässig.
Wenn du den mobilen Zaun immer an der gleichen Stelle aufstellst ist das auch ok - mobil ist mobil (deshalb sind auch viele "mobile" Anhänger mit Werbung dekorativ in Feldern an der Autobahn - feste Werbung ist verboten)

. . . und noch ein Gedanke: Schönheit vergeht, Hektar besteht. Land ist nicht vermehrbar und daher wertstabil bis steigend.

Für mich hört sich die Situation an wie "Kaufempfehlung". (Ich weiß dass das Wald bleiben muß . . . ich mach selber Holz . . .)
Die "kleine" Parzellengröße währe für mich das Hauptproblem. Wie soll man einen Baum fällen bei 10 Meter Breite?

. . . da fällt mir noch was ein: Wenn ihr mit dem Habicht Probleme habt würde ich die Hühner nicht in den Wald lassen, Wald ist Habichtland.

Gruß Johannes