Weihnachtsmann
25.10.2006, 01:19
Hier mal was Ernsthaftes aus dem Archiv der Uni Köln!!
Urteil des BGH vom 27. Juni 1961
Aktz.: I ZR 135/59 (OLG Stuttgart)
UWG § 3; ZPO § 286. - "Hühnergegacker".
Nicht-amtliche Leitsätze
1. Verstoß gegen § 3 UWG durch Werbung im Rundfunk mit Hühnergegacker für Eierteigwaren, die nur unter Verwendung von Trockenei statt von Frischei hergestellt werden.
2. Zur Zulässigkeit der richterlichen Beurteilung der Verkehrsauffassung im Sinne des § 3 UWG ohne Beweisaufnahme (Sachverständigengutachten, Meinungsumfrage)
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/central/archiv/veranstaltungen/ss00/gegacker.html
Urteil des BGH vom 27. Juni 1961
Aktz.: I ZR 135/59 (OLG Stuttgart)
UWG § 3; ZPO § 286. - "Hühnergegacker".
Nicht-amtliche Leitsätze
1. Verstoß gegen § 3 UWG durch Werbung im Rundfunk mit Hühnergegacker für Eierteigwaren, die nur unter Verwendung von Trockenei statt von Frischei hergestellt werden.
2. Zur Zulässigkeit der richterlichen Beurteilung der Verkehrsauffassung im Sinne des § 3 UWG ohne Beweisaufnahme (Sachverständigengutachten, Meinungsumfrage)
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/central/archiv/veranstaltungen/ss00/gegacker.html