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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geflügelpest: Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 22.12.2014



hobbyzucht
22.12.2014, 16:18
Hallo zusammen,

die Geflügelpest beschert uns ja mal wieder viel Arbeit. Ich habe eben die heute verabschiedete Eilverordnung (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/Geflügleverbringungsbeschränkungsverordnung.pdf?__ blob=publicationFile) des Bundeslandwirtschaftsministeriums entdeckt und frage mich nun, was das konkret für uns kleine Hobbyhalter bedeutet.

Muss ich nun, wenn ich meine Enten zum schlachten bringe, diese alle (weil weniger als 60 Stück) auf den H5N8 Virus untersuchen lassen? Oder gilt diese Verordnung erst ab einer bestimmten Bestandsgröße?
Oder gilt sie für mich nicht, da meine Enten zusammen mit Hühnern gehalten werden?

Und bedeutet das auch, dass Enten und Gänse auf den Märkten nur noch nach vorherigem Test verkauft werden können?

Hier auch nochmal die Pressemitteilung des BMEL: http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/336-SC-EilverordnungGefluegelpest.html

Ich würde mich über Antworten und Quellen freuen.

Dankeschön!

JohannWesel
22.12.2014, 16:38
Hallo
also ich verstehe das so, dass du von der Verordnung betroffen bist, deine Enten also vor jedwedem Transport; sei es nun zum Schlachter oder sonstwohin, untersucht werden müssen. Es sei denn, du tust dies vor dem 28.12.
Grüße, Johann

p.s. komisch, dass eine so dringende Verordnung in einem so dringenden Fall erst greift, wenn nach Weihnachten die meisten Enten und Gäne bereits "verbracht" wurden. Scheint mir so, al ob man hier wieder eine rieen Schau abzieht, aber doch so, dass wirtschaftliche Interessen nicht gestört werden.

lakimeier
22.12.2014, 17:16
Ich habe vorhin einen Beitrag dazu im Fernsehen gesehen. Interessant ist, das am Ende im besonderen Maß darauf hingewiesen wird, das auch bei einem infizierten Tier nach Zubereitung desselben keine Gefahr mehr für den menschlichen Verzehr gegeben ist......
Ich überlege grade wer Ente und Gans zu Weihnachten roh verzehrt und überschlage bisweilen die Kosten für den Halter(der Speicheltest wurde angegeben mit 10€-30€ pro Tier).
Ich stelle fest: Da hatte mal wieder jemand ne Idee......

Kleener
22.12.2014, 17:23
Meine 20 vorbestellten Enten sind schon alle verküchifiziert und das was ich selber schlachte lass ich natürlich nicht untersuchen,alles Halsabschneiderei!

SuseL
22.12.2014, 17:28
@ Hobbyzucht

Wenn Du weniger als 60 Enten/Gänse hast, dann muss jede Ente/Gans, die Du ab dem 28.12.14 und dann 6 Monate lang irgendwo hin bringen willst, untersucht werden. Also auf den Markt geht daher es nur mit Untersuchung. In der Verordnung sind keinerlei Ausnahmen für Halter mit wenigen Tieren enthalten. Nur wenn Du die Tiere bei Dir zuhause lässt, entfällt die Untersuchung.

Leider steht in der Verordnung nichts von lebend und/oder geschlachtet. Ich würde mal denken, dass die Verordnung nicht bestimmt genug ist. Da sollte man doch mal beim Mininsterium nachfragen, was sie sich dabei gedacht haben! Ich maches das mal.


Wenn Du Enten/Gänse mit Hühner hältst, kannst Du nicht einfach eine beliebige Anzahl Hühner dazu tun. Es ist genau vorgeschrieben, wieviele Hühner auf welche Anzahl Wassergeflügel zu halten ist (siehe Anlage 2 zur Geflügelpestverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf).



komisch, dass eine so dringende Verordnung in einem so dringenden Fall erst greift, wenn nach Weihnachten die meisten Enten und Gäne bereits "verbracht" wurden. Scheint mir so, al ob man hier wieder eine rieen Schau abzieht, aber doch so, dass wirtschaftliche Interessen nicht gestört werden.

Wirklich "komisch", dass das Weihnachtsgeschäft noch abgewartet werden kann. Nur ja die Geflügelindustrie nicht ärgern.

lakimeier
22.12.2014, 17:31
Die Großbetriebe haben bereits für das Weihnachtsgeschäft geschlachtet...ich habe grade nachgelesen, wielange eine Ente gefüttert wird. Wenn sies geschickt anstellen schlachten sie einfach zum 1. April und schon betrifft es sie nicht mehr.
Ärgerlich finde ich das auch da nur 60 Tiere untersucht würden, hingegen beim kleinen Halter aufgrund der darunter liegenden Menge alle. Das steht wohl in keinem Verhältnis.

hobbyzucht
22.12.2014, 18:03
@ Hobbyzucht

Wenn Du weniger als 60 Enten/Gänse hast, dann muss jede Ente/Gans, die Du ab dem 28.12.14 und dann 6 Monate lang irgendwo hin bringen willst, untersucht werden. Also auf den Markt geht daher es nur mit Untersuchung. In der Verordnung sind keinerlei Ausnahmen für Halter mit wenigen Tieren enthalten. Nur wenn Du die Tiere bei Dir zuhause lässt, entfällt die Untersuchung.

Leider steht in der Verordnung nichts von lebend und/oder geschlachtet. Ich würde mal denken, dass die Verordnung nicht bestimmt genug ist. Da sollte man doch mal beim Mininsterium nachfragen, was sie sich dabei gedacht haben! Ich maches das mal.


Wenn Du Enten/Gänse mit Hühner hältst, kannst Du nicht einfach eine beliebige Anzahl Hühner dazu tun. Es ist genau vorgeschrieben, wieviele Hühner auf welche Anzahl Wassergeflügel zu halten ist (siehe Anlage 2 zur Geflügelpestverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf).




Wirklich "komisch", dass das Weihnachtsgeschäft noch abgewartet werden kann. Nur ja die Geflügelindustrie nicht ärgern.


@SuseL, dass ich eine bestimmte Anzahl an Hühner halten muss ist mir bewusst und tue ich ja auch schon. So wie ich die Verordnung verstehe, geht es ihnen ja darum, dass keine Enten oder Gänse geschlachtet werde, die vielleicht am Erreger erkrankt sind aber noch nichts davon zu sehen ist, da Enten und Gänse nicht so schnell daran sterben wie Hühner.
Da ich aber Hühner in der Herde halte, würde ja ein entsprechender Ausbruch bereits durch die sehr frühzeitig sterbenden Hühner erkannt werden.

Was genau meinst du denn, dass in der Verordnung nicht von lebend und/oder geschlachtet steht?

SuseL
22.12.2014, 18:22
Was genau meinst du denn, dass in der Verordnung nicht von lebend und/oder geschlachtet steht?

In der Verordnung steht "Enten und Gänse". Überspitzt gesagt, ist eine tote Ente/Gans immer noch eine Ente/Gans oder ein Schlachkörper.

Da Du vermutlich selbst schlachtest, könnte das für Dich ein entscheidener Unterschied sein, wenn totes Geflügel nicht gemeint ist.

hobbyzucht
22.12.2014, 18:25
In der Verordnung steht "Enten und Gänse". Überspitzt gesagt, ist eine tote Ente/Gans immer noch eine Ente/Gans oder ein Schlachkörper.

Da Du vermutlich selbst schlachtest, könnte das für Dich ein entscheidener Unterschied sein, wenn totes Geflügel nicht gemeint ist.

Ich schlachte häufig selbst aber lasse wenn es mehr sind in einer Geflügelschlachterei schlachten. Die das eigentlich nur für kleine Halter macht. Für die ist diese Verordnung doch eine Existenzbedrohung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand mit max. 100 Tieren, die untersuchen lässt.

SuseL
22.12.2014, 19:31
Dass die Verordnung für die Schlachterei existenzbedrohlich ist, wird so sein, aber nicht viel helfen.

Andrerseits ist nach der Verordnung nur das Verbringen von nicht untersuchtem Geflügel eine Ordnungswidrigkeit. Der Schlachterei kann daher aus der Verodnung nichts passieren, wenn sie nicht selbst Geflügel transportiert.

Gwenhwyfar
23.12.2014, 11:26
Bin ich froh, dass meine Enten keine Reise gebucht haben.
Immer wieder was Neues. Als wäre die Stallpflicht nicht schon schlimm genug.

Günter Droste
23.12.2014, 11:53
Wenn man den einen Absatz aus der Presseerklärung aufgreift


"Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung, wenn sie sich mit dem hoch ansteckenden Erreger H5N8 infiziert haben. Das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere transportiert werden und die Seuche über Fahrzeug- und Personenkontakte weiter verbreitet werden kann, ist deshalb hoch", erläutert Minister Schmidt. "Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Tierbestände", so Schmidt weiter.

dann muss man feststellen, das im Hinblick auf eine evtl. Verbreitung eine grds. sinnvolle Anordnung getroffen wurde.
Das ein Gesetz/Vorordnung nicht rückwirkend in Kraft treten kann versteht sich eigentlich von selbst. Es bedarf immer einer Veröffentlichung - von daher hat der Termin wohl kaum etwas mit dem Weihnachtsgeschäfts zu tun, sondern berücksichtigt bereits die in der Verordnung enthaltene 7 Tages-Frist.
Und Ente/Gans meint selbstverständlich das lebende Tier, ansonsten stände da etwas von Schlachtkörper.
Großbetriebe schlachten dann, wenn das entsprechende Schlachtgewicht erreicht ist und nicht nach Kalender erst 3 Wochen später - dann wäre der Gewinn durch die Futterkosten pp. bereits wieder aufgebraucht.

Was meint ihr wohl, warum diese Zusage geommen ist?

Die Verbände der Geflügelwirtschaft hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium bereits am Wochenende zugesichert, die geplante Untersuchungsverpflichtung sofort umzusetzen.

Ich habe bereits 2005 auf Anordnung des VetAmtes in meinem Hühnerbestand Blutproben untersuchen lassen müssen.
Kosten? Keine, die wurden von der TSK getragen. Genau so wird es wahrscheinlich auch jetzt sein.
Bevor ich also mit meinen 20 Enten und Gänsen in einer gewerblichen Schlachterei (diese werden regelmäßig durch die VetAämter kontrolliert) auflaufe würde ich mich bereits jetzt beim VetAmt schlau machen wo ich diese Tupfer bekomme und wo die Untersuchung durchgeführt wird und wer diese bezahlt.

Gwenhwyfar
02.03.2015, 12:17
Hat denn irgendjemand von euch zwischenzeitlich Enten und/oder Gänse verkauft und kann evtl. berichten, wie das Prozedere von statten ging?

Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, verliert diese Verordnung zum Monatsende hin seine Gültigkeit, oder? Dann dürfen Enten und Gänse wieder ohne Untersuchung " verbracht" werden, oder?

Günter Droste
02.03.2015, 14:04
Die Verordnung ist im Januar 2015 geändert worden.
Die Änderungen findest Du unter http://www.bdrg.de/aktuelles-vogelgrippe.

Ja, die Verordnung läuft automatisch Ende diesen Monats aus.

Gwenhwyfar
02.03.2015, 14:32
Danke!

Mir erschließt sich zwar nicht, warum die Anzahl der gehaltenen Hühner oder Puten dabei die Anzahl der Hühner und Gänse nicht übersteigen darf, aber ich muss das wohl auch nicht verstehen.
Immerhin. ... die Verordnung läuft aus. Diese Information war mir wichtig, da eine meiner Enten fleißig brütet und ich nichts falsch machen will, wenn ich einen Teil der Nachzucht dann verkaufe.