Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : einstweilige Verfügung gegen die Stallpflicht statt Petition, Mitstreiter gesucht
Rainer69
29.11.2014, 02:48
Hallo zusammen,
wir hatten ja das Thema Petition diskutiert.
In den amtlichen Bekanntmachungen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die ausdrücklich das Verfahren eines Widerspruchs erwähnt.
Da ein schnöder Widerspruch einfach zu lange dauert, wäre eine Einstweilige Verfügung gegen die Aufstallunspflicht das Mittel der Wahl.
Vorteil: - geht schnell
- man hätte Rechtssicherheit
Nachteil: - man braucht einen Anwalt, da es nur sinnvoll ist, die EV bei einem Landgericht zu beantragen
- Amtsgericht würde zwar billiger sein und ohne Anwalt gehen, aber ich würde auch die Qualität des Urteils nicht so "wertvoll" einschätzen
- das kostet Geld, wieviel hängt ab vom Streitwert
Was aber schon das schwierigste sein dürfte: Einen Anwalt zu finden, der sich mit Rechten im Bereich Veterinär auskennt UND NICHT VORBELASTET ist durch Mandanten aus der industriellen Tierhaltung (Interessenkonflikt ! ) . Nach meinen heutigen Recherchen halte ich es fast für unmöglich, einen solchen Anwalt zu finden :(
Ein Wald- und Wiesenanwalt hilft uns hier wahrscheinlich nicht weiter.
Ich frage am Wochenende nochmal bei einem mit meinem Vater befeundeten Anwalt nach, ob er uns einen Tip geben kann.
Ohne einstweilige Verfügung, werden unsere Tierchen wohl eingesperrt bleiben müssen, da die normalen Widerspruchsverfahren sehr lange dauern und keine aufschiebende Wirkung haben.
Evtl. können uns Geflügelzüchtervereine helfen, einen geeigneten Anwalt zu finden oder beteiligen sich gar finanziell an der Verfügung.
Was ich auch noch nicht weiß, ist, ob eine EV bundesweit wirken würde, oder nur landkreisweise.
Das erstere wäre gut, da wir dann viele Mitstreiter hätten, die sich das finanzielle Risiko teilen könnten. Im 2. Fall wäre das schlecht, weil Kostenbelastung von oft nur wenigen getragen werden müßte.
Wäre überhaupt wer bereit, das Vorgehen zu unterstützen und sich finanziell zu beteiligen?
viele Grüße
Rainer
phoenix27
29.11.2014, 09:05
Bei allem , was sich politisch anhört , hab ich irgendwie nen Knoten im Hirn :(
Ich würde mich finanziell beteiligen , sofern es meine Möglichkeiten nicht übersteigt.
Hast Du vielleicht eine Hausnummer zu den Kosten?
LG , phoenix27
Hallo Rainer,
vielleicht hilft Dir das: Ich habe meine Tiere 2007 umwidmen lassen, meine sind nun "in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies". Das bringt erst mal nichts in Bezug auf Aufstallung, aber immerhin etwas in Bezug auf Keulung. Schutzimpfung ist dann zwar noch immer nicht erlaubt, aber die Ausnahme vom Tötungsverbott bei einem Seuchenfall in meiner Umgebung. Hier kann dann eine Einzelentscheidung getroffen werden.Ich hatte 2005-2007 regen Kontakt mit meinem zuständigen Veterinäramt.
Wegen dem Anwalt: Ich habe da 2005 mit dem Deutschen Tierschutzbund Kontakt gehabt, da wurden mir folgende Infos gegeben:
1. Eine Zivilrechtschutzversicherung deckt eine Stallpflicht (Hühneranliegen) nicht ab, man braucht da einen Anwalt für Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht.
Vielleicht kann da jemand eine geeignete Versicherung abschließen (nicht für jetzt, denn dann würde die nicht einspringen, sondern für den nächsten Fall?). Ich habe damals bei meinen Tieren erreicht, was ich wollte (mehr oder weniger), ohne Anwalt. Deswegen war ich nicht vorausschauend, was die Zukunft betrifft (und jetzt könnte ich ja auch nur oder beantragen, wenn es mich treffen würde). Da ich ja eh schon einen Sonderstatus habe, wird es mich wohl als eine der letzten treffen (wer hat sonst schon in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies). Meine Argumentation passt allerdings nur auf ganz wenige Halter (ausdrücklich nicht auf Züchter)- hier werden sie gerne als Kuschelhuhnhalter bezeichnet.
Wenn ich diesbezüglich jemandem helfen kann- bitte einfach nur anschreiben.
Grüße
Susanne
Bei den Aufstallverfügungen, jedenfalls in NRW, ist kein Widerspruchsverfahren möglich. Man muss klagen. Da die sofortige Vollziehung angeordnet ist, hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Der Rechtsweg wäre jetzt, gegen die sofortige Vollziehung anzugehen, damit die aufschiebende Wirkung einer Klage wieder her gestellt wird. Das geht schnell, weil es sonst keinen Sinn hat.
Ich glaube nicht, dass ein Gericht eine die sofortige Vollziehung kippt oder auch eine einstweilige Verfügung positiv bescheiden würde.
Ich versuche eine Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsanordnung zu bekommen. Sollte das nicht klappen, muss ich leider irgendwie eine Abdeckung bauen. Fragt sich nur wie.
Hallo Rainer,
versuche es mit einer Kanzlei für Pferderecht.
Die sind zwar auf Pferde spezialisiert, haben aber schon mal alle Kenntnisse und Kontakte hinsichtlich der Veterinärbehörden.
LG
Kirstin
Hallo
Der "Bauernverband" des jeweiligen Landes könnte evt. Ansprechpartner sein.
Gruß Quaki
Rainer69
30.11.2014, 20:35
Hallo zusammen,
ich hatte gestern ein Telefonat mit einem Anwalt.
Der hat mir abgeraten, da die einstweilige Verfügung wenig Aussicht auf Erfolg hätte, teuer ist, und dann auch nicht die allgemeine Stallpflicht aufheben würde, sondern nur im Falle des Klägers.
Macht also keinen Sinn.
Meine Überdachung für die Hühner habe ich nun fertig, nur die Laufenten sitzen noch im Stall, weil es da mit Überdachung irgendwie nicht so richtig geht. Da muß ich mir noch was einfallen lassen.
viele Grüße
Rainer
Anwalr macht ja eh erst Sinn, wenn Du die Befreiung beantragt hast und diese abgelehnt wurde.
Ich kann leider nicht deutlicher werden, aber zumindest für B-W gilt gerade im aktuelle Fall, dass man sehr gute Chancen hat, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Vielleicht ist das in anderen Bundesländern auch so.
Und schon 2005/2006 war es so, dass man mit Enten und Gänsen bessere Chancen hatte wie mit Hühnern.
Ich drücke die Daumen!
Susanne
Trio Infernale
30.11.2014, 22:40
Hallo Rainer,
eine globale Entscheidung wirst du nur mit einem Klägerbund erreichen. Allerdings ergibt sich die Aufstallpflicht aus dem deutschen Seuchenschutzgesetz. Eine Klage ist meiner Meinung nach nur beim Bundesverwaltungsgericht einreichbar. Das wird allerdings eine (Un)Menge kosten. Allerdings soll eine Überarbeitung anstehen die Volierengehaltenes Geflügel bei geringem Befallsdruck ausschließt. Wie wir alle wissen ist Justitia nicht gerade für Problembetontes Arbeitstempo bekannt. Derzeit wird wohl noch daran gebastelt was alles unter eine Voliere fällt. Dach, nich Dach, Maschenweite, Mindermenge oder nich und all der Kläderädätsch.
Also das typische: Von der Wiege bis zur Bahre; Formulare,Formulare.
Derzeit wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine einstweilige Verfügung gegen die Aufstallpflicht geben. Allerdings wäre mit einem geneigten Amtsveterinär eine bedingte Ausnahmegenehmigung im Privatbereich unter Umständen möglich. Sicherlich nur bei Duzbekanntschaften. Allerdings kann die Unterzeichnung einer Petition dieses Verfahren erheblich beeinflussen. Einerseits unterstreicht sie unbedingten Handlungsbedarf und öffentliches Interesse, andererseits müssen Petitionen entsprechend bearbeitet werden. Je mehr eine Petition unterschrieben um so höher die Einstufung des öffentlichen Interesses und der Dringlichkeit. Wenn jeder von uns diese propagieren würde und entsprechende Unterschriften sammelt, wird die auch entsprechend verhandelt werden müssen.
Hier kann man sich zusammensetzen und eine solche Petition erarbeiten:
https://www.openpetition.de/
Es wäre vorerst nur ein Schritt, aber auch die längste Reise beginnt mit dem ersten. Sorry das ich da nicht wirklich gute Nachrichten habe. Tu mir bitte eine Gefallen, grüß mir mein Mecklenburg. Is doch sooooooo weit weg.
Do is mine Heimat, do bün ick to Hus !!
Rainer69
30.11.2014, 23:23
Hallo Trio...,
ja, ich hatte mich auch schon damit abgefunden, das die Verfügung nicht realistisch ist.
Auch wenn es uns im aktuellen Fall wohl nicht mehr hilft, sollten wir das mit der Petition anschieben.
viele Grüße
Rainer
Trio Infernale
30.11.2014, 23:29
Ich bin zu allen Schandtaten bereit !!
Mord fällt aus, sozialverträgliches Ableben kann aber in Betracht gezugen werden.
Vielleicht könnte man hier einen passenden Text ausformulieren und dann eine solche Petition auf den Weg bringen.
Liegt doch eigentlich in unserem Interesse.
Rainer69
30.11.2014, 23:39
Hallo Trio,
Johann hatte einen Vorschlag für einen Petitionstext eingestellt, ich hatte ihn dann etwas weiterentwickelt:
http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/80694-Petition-erstellen?p=1169633&viewfull=1#post1169633
Vielleicht sollten wir dort in dem Thread gemeinsam die Petition "entwickeln" und dann veröffentlichen.
(Ich werde nur morgen bis Mittwoch nicht viel Zeit haben).
Um nicht parallel zu posten, sollten wir diesen Thread "sacken lassen" und uns im anderen austauschen.
viele Grüße
Rainer
PS: und gute N8 für heute...
bommi1966
01.12.2014, 13:16
Hallö, in Hamburg wird das Mittel des Widerspruchs nicht erwähnt! Im Gegenteil in Hamburg steht gleich drin, dass es keine Ausnahmen für Hobbyhalter gibt! :schlaumeier
LG aus Hamburg von bommi1966
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