Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger mit dem Bauamt
Hallo zusammen,
wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.
Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?
w.lensing
18.08.2014, 21:43
Ich weis nicht aus welhem Bundesland ihr seid. In NRW sind max 30 Qubikmeter umbauter Raum genehmigungsfähig. Priveligiertes Bauen im Außenbereich, ist im Prinzip nur noch für vollerwerbs Landwirte möglich.
Bin in der gleichen Situation wie ihr, im Ort darf kein Hahn krähen, außerhalb darf ich keinen Stall bauen.
Wir kommen aus NRW. Die Zwerghuhnställe haben etwa 4 m³, der Bauwagen etwa 12m³.
Zwar zahlen wir noch Genossenschaftsanteile und haben auch Traktoren zur Bewirtschaftung unserer Wiesen, jedoch ist dies keine reale Erwebsquelle. Wenn jemand eine Gesetzeslücke kennt, wäre ich sehr dankbar.
Oh, wie ärgerlich. Richtig kompetente Auskunft kann euch wohl nur ein Baurechtsexperte geben. Wahrscheinlich überschreitet ihr mit dem Bau des Carports die 30 cbm Grenze... Ich würde mir mal einen Beratungstermin bei einem fähigen Rechtsanwalt holen. Das kostet nicht die Welt und der kann einem dann sagen, ob es überhaupt eine Möglichkeit für euch gibt. Mit einer Rechtsschutzversicherung wäre auch eine Klage gegen einen ablehnenden Bescheid möglich, macht aber natürlich nur Sinn, sofern überhaupt Aussicht auf Erfolgt besteht.
Gruß Birgit
http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67
Ich würde es als Landwirt versuchen.
Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.
Viel Glück mit den Halunken...
Hallo Olympus
heißt " wir wohnen im Außenbezirk" auch "außerhalb der Bebauungszone" ?- dann könnte es echt schwierig werden , denn wenn du es als `Landwirt`versuchst, musst du auch saftig Beiträge zu Landwirtschaftskasse zahlen. Aber vielleicht wissen noch Andere besseren Rat. Vielleicht findest du auch hier im Forum noch Hinweise-sieh die Beiträge unten, oder vielleicht genehmigen die bei "Archehöfen" eher - züchtest halt paar Hühner-Rassen die auf der roten Liste stehen.
Viel Glück !
claudia61
19.08.2014, 08:45
Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.
Viel Glück mit den Halunken...
so kenne ich das auch. wird hier daher als ausweichmassnahme gerne genommen!
Hallo Laura, danke für den Link. Mit meinen Zwerghuhnställen bleibe ich unter 5 m³. Sollte somit kein Problem sein. Was den Bauwagen angeht habe ich noch keinen Gesetzestext gefunden. Räder sind dran und der Wagen wäre auch rollbar. Da wo er jetzt steht, stört er am wenigsten. Ich möchte vermeiden diesen alle 14 Tage zu verschieben.
Scheint als ob uns das Bauamt auf dem Kiker hat. Die haben auch Fotos von meinem abgemeldeten Auto und einem Tüv abgelaufenen Wohnwagen gemacht. (Haben unser Grundstück betreten). Ich vermute inzwischen dass Bauamt möchte so eine vor Jahrzehnten versäumte Baulast erpressen. (Es gab aber keine Äusserung in diese Richtung).
Ich würde ganz offiziell einen formalen Bauantrag stellen. Mir wollte man vom Ordnungsamt eine Kampfhundsteuer abknöpfen(750, statt 36€), obwohl Papiere und Schreiben vom Kreisveterinäramt vorhanden waren. Hund stand auf keiner Rasseliste. Trotzdem Stress. Erst als ich nach einem offiziellen Schreiben verlangte, welches einem Anwalt vorgelegt werden könne, machte man "nur" für mich (in 3 min) eine "Ausname". Na klar...
Wäre sehr gespannt, aus welchem offiziellen Grund bei euch kein Carport aufgestellt werden dürfe!
Vor allem: Was ist denn ein Carport für eine große bauliche Maßnahme, die ellenlang genehmigt werden muss?
Sind doch nur ein paar Holzbalken kreuz und quer mit 'nem Dach drüber :kein...
Da sollen die Bauämter mal lieber zusehen, wenn sie schon so akkurat sind, dass nicht immer mehr Glasfassaden in immer mehr historischen Altstädten das Stadtbild total versauen oder immer mehr außerortliche Neubausiedlungen immer mehr bislang unverbaute Landschaft, die regional teils schon echt Mangelware ist.
Wage mal zu behaupten, dass es hier im Eck keine 2 km² gibt, wo man nicht von einem Fleck aus irgendwo irgendwelche Siedlungen sieht...
Das empfinde ich als erheblich viel störender als ein doch eher niedriges und meist hinter Gehölzen teils verborgenes Carport im Außenbereich. Aber natürlich stecken hinter genannten Bauten erheblich lukrativere Einnahmen als hinter einem Carport, also ist so ein jahrhundertealtes Stadtbild mal eben etwas egaler, oder die freie Feldflur, nicht wahr :D?
Ich würde es genauso machen wie fradyc sagt, und das Amt in die Position zwingen, erklären zu müssen, das Wort "Rechtsanwalt" ist da immer was ganz spontanitäts- auslösendes...
Evtl. auch ein Möglichkeit, genehmigungsfreies Bauen. http://www.bad-bramstedt.de//media/custom/1844_73_1.PDF?1263460901?from=,2211
Genaue örtliche Bestimmungen müssen aber auch hier vom Bauamt angefordert werden.
w.lensing
19.08.2014, 11:12
Olympus du hast schlechte Karten. Ich hatte Glück und einen verständigen Sachbearbeiter. Aber wenn du schon Ärger mit dem Bauamt hast werden die wohl auf stur schalten.
Abgemeldeter Pkw und Wohnwagen betrift nicht das Bauamt, sondern Ordnungsamt, Abfallrecht. Der Bauwagen schon, den Zählt das Amt als Bauwerk ( hatte ich auch versucht ).
Du hast nur die eine Change, fahr zum Baauamt und rede rühig und vernünpftig mit den Leuten, oder versuch einen Ortstermin zu machen. Rechtlich was durchzudrücken hast du keine Change, es geht nur auf gütlichem Wege.
Um irgendetwas durchzudrücken mußt du Vollerwerbs Landwirt sein. Mit Stellungname der Landwirtschaftskammern und allem anderen was dazu gehört. Es heist nicht umsonst Previligiertes Bauen im Außenbereich.
Nicht falsch verstehen. Ich würde den Carport unter der Bedingung dass ich meine Ställe abreisse und den Bauwagen abschaffe bekommen.
Solange meine Ställe unter den 5m³ bleiben können die mir aber rechtlich nichts. Problem könnte der Bauwagen werden.
Und warum auch immer hat das Bauamt Fotos auf meinem Grund und von meinen Fahrzeugen geschossen.
Ich bräuchte einen Gesetzestext der mir den Bauwagen erlaubt.
Wie gesagt vermute ich etwas anderes hinter der Schikane.
"Ich bräuchte einen Gesetzestext der mir den Bauwagen erlaubt."
Eben nicht! Die brauchen einen Gesetzestext der Dir den Bauwagen verbietet! Diesen wirds nicht geben, sonst läge der schon längst im Briefkasten! Behörden muss man auch erst verstehen lernen...
Was für Genossenschaftsanteile meinst Du?
Wenn Du eine landwirtschaftliche Betriebsnummer (von früher) hast, können die Dir gar nix, auch wenn Du heute nicht mehr erwerbsorientiert wirtschaftest.
Kohlmeise
19.08.2014, 14:33
Leider sind die Gestzte hier in NRW echt gruselig. Selbst für ein Vordach über der Haustüre benötigt man eine Genehmigung. Manchmal habe ich das Gefühl auf meinem Grund nicht Herr der Lage und Entscheidungen zu sein.
Oft sind die Ansprechpartner in den Ämtern sehr speziel! Naja und gleich ist nicht eben gleich. Jede Stadt hat andere Vorgaben.
Bez. der Rechtsberatung erkundige dich vorher nach den Kosten.
Ich habe für ein kurzes Gespräch und ein Schreiben wegen Überbauung unverschämte 500 Euro gezahlt.
Ich wünsche dir viel Glück und starke Nerven.
Ich meine dass wir (mein Vater) noch immer an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlen, allerdings weiß ich nicht warum wir das noch tun? Das ist ein guter Ansatz, ich müsste meinen Vater fragen ob aus alten Zeiten ( von Oma und Opa) noch eine Betriebsnummer bekannt ist. Hoffentlich kann er sich erinnern, ist immerhin nicht mehr der jüngste mein Dad.
Den Bauwagen und die Ställe will man mir verbieten weil es sonst keine Genehmigung für den Carport gibt. Warum auch die Fahrzeuge weg sollen weiß ich nicht. Die haben uns beim Amtsbesuch jedenfalls ordentlich abgewartscht. Ich vermute dass die eine fehlende/versäumte Baulast von uns wollen, auch wenn nur durch die Blume gesprochen wurde.
Hinnehmen möchte ich das ganze nicht, daher suche ich entsprechende Gesetzestexte. Bei den Ställen habt ihr mir schon super geholfen. Nur Not muss ich den Bauwagen halt alle paar Wochen versetzen.
Olympus: Was ist eine Baulast, wenn ich doof fragen darf?
Und wie schon gesagt wurde; Fordere DU entsprechende Gesetzestexte von DENEN, bringe das Amt in die Position erklären zu müssen, wenn sie was wollen, denn meine Maxime ist nach wie vor: Da kann ja jeder aus dem Wald kommen und sagen, er ist der Förster...
Und der Bauwagen ist jederzeit beweglich, also ist das kein Bauwerk. Anders sähe das aus, wäre der auf zB Steinpfeilern aufgebockt; dann wäre er fest und nicht ohne weiteres beweglich...
Nö, DIE müssen DIR was vorlegen, was deren Forderung eine Handhabe verleiht, und nicht umgekehrt, und solange könnten die Kameraden mir mal im Mondschein begegnen, wie meine Oma immer so schön gesagt hat ;).
w.lensing
19.08.2014, 15:35
Bauen im Außenbereich, egal was, ist heute nur noch für Aktive Vollerwerbslandwirte möglich. Da hilft dir auch keine Mitgliedsnummer für die BG, und wenn du schon Krieg mit dem Bauamt hast (Baulast) dann vergiß es.
Ich habe die Geschichte schon hinter mir.
Da gibt es aber auch scheinbar Ermessenspielraum. In meiner Heimat in Südbaden wird das nicht so eng gesehen wie scheinbar in NRW.
Hier wird auch Nebenerwerbslandwirten die Privilegierung zugestanden. Mein Bruder hat in den vergangenen Jahren zwei Offenställe für seine Freilandrinder und zwei Holzschuppen (Häcksellager) ohne Genehmigung gebaut/bauen dürfen.
Ich würde ganz offiziell einen formalen Bauantrag stellen. Mir wollte man vom Ordnungsamt eine Kampfhundsteuer abknöpfen(750, statt 36€), obwohl Papiere und Schreiben vom Kreisveterinäramt vorhanden waren. Hund stand auf keiner Rasseliste. Trotzdem Stress. Erst als ich nach einem offiziellen Schreiben verlangte, welches einem Anwalt vorgelegt werden könne, machte man "nur" für mich (in 3 min) eine "Ausname". Na klar...
Wäre sehr gespannt, aus welchem offiziellen Grund bei euch kein Carport aufgestellt werden dürfe!
Hi hi! Für mich haben sie auch so eine Ausnahme gemacht als mein Anwalt sich bei denen gemeldet hat. :jaaaa:
Scheint wirklich so, als ob ich einen Rechtsbeistand brauche. Schade!
Die fehlende Baulast betrifft ein Nachbargrundstück. Dieser Baulast haben wir bisher nicht zugestimmt.
Ich finde es nur aberwitzig, dass die vom Bauamt tun und lassen können was sie wollen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Und was ist jetzt eine Baulast genau *frag* :)?
In dem Fall die Duldung einer baulichen Änderung. Kann ich mir gut vorstellen ... der Nachbar geht denen bestimmt auch schon auf die Nerven. Und vorallem hat der wegen der Hühner gestänkert. Da kommt bestimmt immer wieder was, und Du bekommst wohl Deine Genehmigung erst, wenn Du parierst.;)
Na diese Baulast hättste ja auch gleich näher beschreiben können. Nun dürfte jedem klar sein, wo beim Bock der Honig hängt. Denn, wenn Du nicht willst, dann wollen wir auch nicht... Dann bleibt ein Anwalt wohl die einzige Möglichkeit, nach einer Einwilligung.
franggenhuhn
19.08.2014, 18:16
Bauen im Außenbereich, egal was, ist heute nur noch für Aktive Vollerwerbslandwirte möglich. Da hilft dir auch keine Mitgliedsnummer für die BG, und wenn du schon Krieg mit dem Bauamt hast (Baulast) dann vergiß es.
Ich habe die Geschichte schon hinter mir.
...ganz genau so siehts bei uns in Bayern auch aus. Landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten....und OTon Herr Meyer vom Bauamt auf meine Anmerkung ich hätte doch Landwirtschaft angemeldet - und dann wäre ich doch privilegiert: "Dann bräuchte ich jetzt sämtliche Nachweise, dass sie mit ihren 20 Hühnern auch ordentlich Gewinn einfahren!" Oh wir haben alles versucht, sogar:" Aber wenn ich das Grundstück in Bauland umwandeln lasse - dann müßte es doch gehen!" Da hat er gelacht und meinte: "Das werden ihre Hühner aber nicht mehr erleben - sowas dauert halt einfach". Und bei uns war es auch so, dass ein "Bauwagen" auch nicht gegangen wäre. Darauf hat er nämlich gesagt: "Ohja, das ist ein alter Irrglaube, das die Leute denken, wenn sie jetzt Räder an ihrem Haus haben, dies genehmigungsfähig machen würde".
Ich bin sehr gespannt, wie es bei Dir weitergeht.
Liebe Grüße
Micha
"Ohja, das ist ein alter Irrglaube, das die Leute denken, wenn sie jetzt Räder an ihrem Haus haben, dies genehmigungsfähig machen würde".
Ein Bauwagen soll auch nicht Genehmigungsfähig sein, sondern Genehmigungsfrei. Ein Nachbar durfte keinen Unterstand für Weidetiere am Ortsausgang bauen und es wurde ohne weitere Rücksprache einfach ein Bauwagen hingestellt, dieser steht nun schon einige Jahre.
Wie verträgt sich das denn mit dem Tierschutzgesetz, wenn man keinen Unterstand bauen darf, ein solcher für die gehaltene Tierart aber explizit erforderlich ist... Haut sich das Vet- Amt dann mit dem Bau- Amt, wer nun recht hat?
Oder sagt das Vet- Amt dann einfach "Zja, dann haben Sie die Tierhaltung halt einzustellen!"?
Kleine Frage am Rande, weil 's Thema grad angeschnitten wurde:
Wie lange dauert's denn, Weide oder Acker in Bauland umzuwidmen, und kann man das auch wieder rückgängig machen, oder ist die Fläche dann auf Teufel komm' raus als Weide oder Acker verloren?
Und warum muss man das überhaupt umwidmen? Kann man Flächen, die keiner mehr benötigt nicht einfach der Natur zurückgeben, zumal ältere Brachflächen ohnehin oft kleine Lebens- Oasen sind, auf denen sich Arten ansiedeln, denen ein wenig mehr Populationsstärke absolut nicht schaden würde?
Warum muss in Deutschland alles so widerlich durchorganisiert und bis auf den letzten Quadratmeter in fester Hand sein? Ehrlich, ich kann es mir absolut nicht vorstellen, der ich hier lebe und aufgewachsen bin, dass es irgendwo auf der Welt hunderte oder tausende, gar Millionen quadratkilometergroße Gegenden gibt, die keinem Menschen gehören, so sehr bin ich diese deutsche Kleinlichkeit gewohnt :(...
Bleibt bitte beim Thema, die Antworten waren bisher recht praktisch und pragmatisch.
@ okina Deutschland-Verwaltung-Bashing ist hier nicht zielführend.
...ganz genau so siehts bei uns in Bayern auch aus. Landwirtschaftliche Nutzflächen im Außenbereich sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten....und OTon Herr Meyer vom Bauamt auf meine Anmerkung ich hätte doch Landwirtschaft angemeldet - und dann wäre ich doch privilegiert: "Dann bräuchte ich jetzt sämtliche Nachweise, dass sie mit ihren 20 Hühnern auch ordentlich Gewinn einfahren!" Oh wir haben alles versucht, sogar:" Aber wenn ich das Grundstück in Bauland umwandeln lasse - dann müßte es doch gehen!" Da hat er gelacht und meinte: "Das werden ihre Hühner aber nicht mehr erleben - sowas dauert halt einfach". Und bei uns war es auch so, dass ein "Bauwagen" auch nicht gegangen wäre. Darauf hat er nämlich gesagt: "Ohja, das ist ein alter Irrglaube, das die Leute denken, wenn sie jetzt Räder an ihrem Haus haben, dies genehmigungsfähig machen würde".
Ich bin sehr gespannt, wie es bei Dir weitergeht.
Liebe Grüße
Micha
Das einzelne Bauprojekt muss nicht wirtschaftlich sein, sondern der ganze Hof. Sonst dürfte man ja nicht mal nen Schuppen bauen, oder von z.B. einer Kühlkammer alleine kann ja auch keiner leben. Diese Paragrafenreiter schiessen mit manchen Forderungen über das Ziel hinaus.
"Ich bräuchte einen Gesetzestext der mir den Bauwagen erlaubt."
Eben nicht! Die brauchen einen Gesetzestext der Dir den Bauwagen verbietet!
Im Außenbereich sind Gebäude und bauliche Anlagen verboten. Als bauliche Anlagen gelten auch Anlagen, die durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen. Das sind z.B. Bauwagen. Es gibt in NRW keinen Gesetzestext, in dem explizit steht, dass Bauwagen verboten sind. Es gibt in NRW aber einige Gerichtsurteile, in denen festgestellt worden ist, dass das Abstellen von Bau- und/oder Wohnwagen im Außenbereich auf eigenen Grundstücken nicht zulässig ist, weil sie durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen und sie somit als bauliche Anlagen gelten.
Das Geld für einen Anwalt kann man sich sparen. Eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg und ist rausgeworfenes Geld. Bei uns im Amt wird das immer mal wieder durchgeklagt, weil jemand meint, er könne das Gericht überzeugen. Bis jetzt hat es keiner geschafft.
Auch für die Ställe braucht man eine Baugenehmigung, weil in NRW auch kleine Gebäude genehmigungspflichtig sind, wenn ein Stall drin ist. Im Außenbereicht gibt es in manchen Städten und Kreisen keine Toleranz.
Eine landwirtschaftliche Betriebsnummer nützt auch nichts. Ich habe auch eine, so wie sie in NRW jeder haben sollte, der Hühner hat. Man bekommt sie, wenn man die Hühner bei der Tierseuchenkasse anmeldet. Deswegen ist man noch lange kein landwirtschaftlicher Betrieb.
Was ruht denn bitte nicht durch eigene Schwere auf dem Boden?
Den Heißluftballon muss man sicher anderswo genehmigen lassen.
Hühnerjette
19.08.2014, 21:26
Manchmal habe ich das Gefühl auf meinem Grund nicht Herr der Lage und Entscheidungen zu sein.
Ganz genau so ist es. Wie oft ich schon am thüringer Gartenzaun mit Passanten darüber lamentiert habe, was man heutzutage überhaupt noch auf eigenem Grund und Boden (!!!) darf. Das mit dem Innen- und Außenbereich wissen doch die wenigstenWie viel Zeit meines Lebens ich wohl aufbringen müsste, um Paragraphen zu studieren, nur um ja nicht gegen die Vorschriften zu handeln! In diesem Sinne Okina: :prost
Zum eigentlichen Thema: Hier in Thüringen darfst du auch NICHTS im Außenbereich errichten. GAR NICHTS. Nicht mal einen Kinderrutsche, ohne vorher zu Kreuze zu kriechen - allerdings mit mäßigen Aussichten. Insofern finde ich den genannten Vergleich "in der Stadt kein Hahn, außerhalb kein Stall" sehr treffend. Was ist das Ergebnis? Alle machens mehr oder weniger versteckt und ärgern sich schwarz, wenn ihnen letztlich doch das Bauamt aufs Dach steigt, um das mühsam errichtete Minigebäude, das der artgerechten Tierhaltung dienlich ist (zur Erinnerung: Wir reden ja hier nicht über einen Puff mitten im Wald, sondern über Hühnerställe und Werkzeugunterstände), wieder rückzubauen. Wozu? Mit welchem Sinn? Schon allein die Formulierung "weil sie durch eigene Schwere auf dem Boden ruhen" lässt mir die Steinpilze von vorhin doch wieder bis zur Gurgel stehen. Vielleicht kannst du den Bauwagen einfach in einem Baum aufhängen?!
Oder du machst es wie meine innerstädtischen Nachbarn - der Hühnerstall 2.0:
129700
(Allerdings finde ich es echt lästig, wenn der Hahn mir nachts um drei von seinem Tannenzweig aus volles Rohr ins Schlafzimmer brüllt. Adieu die Zeiten, in denen man bei 35°C das Fenster offen haben konnte...)
Eine bebauungsfreie Zone in Bauland umzuwandeln ist unglaublich schwierig bis unmöglich. Die größten Chancen haben die, die nahe an der Grenze zum "Innenbereich" ihr Grundstück haben. Dort kanns mal vorkommen, dass etwas geändert wird. Hier gab es jüngst eine Erbengemeinschaft, die mitten in der Stadt Nicht-Bauland besaß. Es hat ewig gedauert, bis die - rechts und links normale Wohnhäuser und normales Bauland - ihre Genehmigung zur Umwandlung hatten. Aus diesem Grunde statte ich unserer Behörde gleich gar keinen Besuch ab. Chancen hab ich eh keine.
Die Betriebsnummer für die Tierseuchenkasse ist ne andere als die fürs Finanzamt, bzw. für die Landwirtschaftskammer.
Hallo Olympus
Geh noch mal zum Bauamt und laß es dir schriftlich geben! sowohl mit dem Carport, wie auch mit den Kleintierställen und dem Bauwagen. Laß dir schriftlich zusichern, daß du bei Abbruch der Ställe und entfernen des Bauwagens einen Carport erstellen kannst!
Wenn es so ist, wie du vermutest, werden die dir dann - wenn du nichts in der Hand hast- den Carport auch nicht bei Abschaffung der Tiere genehmigen.
Habe ich recht verstanden, dein Opa hatte dort Landwirtschaft?
Wenn ja, gab es eine Betriebsauflösung, oder läuft das ganze noch als landwirtschaftlicher Betrieb, dann ist die Landwirtschaftskammer ein Ansprechpartner.
Gruß Quaki
Hunnenvolk
19.08.2014, 22:20
Schrecklich diese Bürokratie in Deutschland! Wir halten das ganz anders daheim. Nach dem Motto: wer lang fragt geht lang irr. Wohnen auch im Außenbereich und haben ohne irgendwen zu fragen einen Unterstand für die Schafe auf die Weide gezimmert, der steht nun seit fast 2 Jahren und bis jetzt noch keine Beschwerden, letzten Winter haben wir noch ein großes Stück Wald eingezäunt, ist ja Vorschrift bei Wildtierhaltung. Demnächst wird noch ein Stück vom Hof überdacht, da fragen wir auch erst nicht! Vorsichtshalber hängt auch ein Schild am Hoftor: Hier endet die Bundesrepublik Deutschland, sie betreten besetztes Gebiet! Mit Widerstand ist zu rechnen!
LG Hunnenvolk
kniende Backmischung
19.08.2014, 22:44
Es ist genau, wie Susanne sagt: Alles, was als Stall genutzt wird, ist bei uns (NRW) genehmigungspflichtig. Egal, ob es Räder hat oder nur 5 m³.
Und Bauwagen gelten als bauliche Anlage, sobald sie als Lagerraum oder Stall genutzt werden - auch, wenn sie mobil wären.
Wir sollten unseren Stall mit sofortiger Wirkung abreißen, weil sich Nachbarn über die Hühnerhaltung beschwert hatten. Da wurde uns genau das erklärt, was Susanne gesagt hat. Wir hatten einen Carport als Voliere umgebaut und einen kleinen Stall drinnen. Direkt am Nachbarzaun, wo er nicht stehen durfte, weil er als Stall diente.
Bei uns hat es geholfen, dass wir persönlich vorstellig geworden sind und um Verständnis für unsere Lage gebeten haben, dass wir die Hühner ja irgendwo unterbringen müssen.
Daraufhin wurde uns geraten, einen offiziellen Bauantrag für den Carport zu stellen und gestattet, den Stall solange stehen zu lassen, bis der neue am richtigen Platz aufgebaut war. Die haben sogar zu dritt mit meinem Mann zusammen beraten, wo auf unserem Grundstück denn der Stall problemlos gebaut werden darf.
Daraufhin haben wir eine offizielle Baugenehmigung mit allen Rechten und Pflichten bekommen.
Hat bei Bauabnahme 150 € gekostet.
LG Silvia
Es ist genau, wie Susanne sagt: Alles, was als Stall genutzt wird, ist bei uns (NRW) genehmigungspflichtig. Egal, ob es Räder hat oder nur 5 m³.
Das ist Blödsinn, ist in der BauO NRW §65 Absatz 1 Satz 49 geregelt. Kleintierställe bis 5 m³ sind genehmigungsfrei.
Hier steht auch nicht dass der Aussenbereich ausgeschlossen ist.
Probleme könnte mir der Bauwagen und der Wohnwagen bereiten, wenn ich nicht einen entsprechenden Gesetzestext finde.
kniende Backmischung
20.08.2014, 08:43
Kein Blödsinn. Zumindest darf ein solcher Stall nicht überall stehen - er muss mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben, sobald Tiere drin untergebracht werden sollen. Hab ich von unserem Bauamt schriftlich.
Du brauchst zwar einen herkömmlichen Stall fürs Zwergkaninchen nicht baulich genehmigen lassen, darfst ihn aber nicht überall aufstellen.
Ein Carport, der auch nur als solcher genutzt wird, darf dagegen auch direkt an der Grenze stehen.
Aber darauf wollte ich auch nicht hinaus. Mir hat geholfen, dass ich das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern gesucht habe. So hatte ich sogar ein halbes Jahr Zeit, den Stall an eine andere Stelle zu setzen, damit die Hühner nicht heimatlos wurden. Obwohl mir zuerst eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden war! Im Anschreiben stand "mit sofortiger Wirkung".
LG Silvia
er muss mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück haben
Die habe ich.
Mir hat geholfen, dass ich das direkte Gespräch mit den Sachbearbeitern gesucht habe.
Das hat mir den Ärger erst eingebrockt.
Es ist schön verschiedene Meinungen oder Auslegungen zu hören, was ich aber brauche sind Gesetzestexte in dehnen steht dass es verboten oder erlaubt ist.
Ich denke auch das Bauamt ist an solche Texte gebunden. Da hat das ganze dann nichts mehr mit Ermessensspielraum zu tun. (Den möchte mir man ja eh nicht einräumen, bzw mich erpressen).
Übrigens werden auf diesem Stück Land schon ewig Hühner in entsprechenden Ställen gehalten und niemanden hat es gestört.
Es ist schön verschiedene Meinungen oder Auslegungen zu hören, was ich aber brauche sind Gesetzestexte in dehnen steht dass es verboten oder erlaubt ist.
Dann wirst Du wohl selber mal nachschauen müssen, und schauen welcher § für Dich zutrifft.
http://www.baurecht.de/baugesetzbuch.html
Übrigens werden auf diesem Stück Land schon ewig Hühner in entsprechenden Ställen gehalten und niemanden hat es gestört.
Ich glaube kaum, dass es Sinn macht, sich darauf zu berufen, dass in der Vergangenheit geduldet wurde, dass Gesetze und Verordnungen nicht eingehalten wurden.
Es sieht für mich so aus als dürftest Du den Bauwagen stehen haben. Immerhin gab es eine Ortsbegehung und auf Grund dessen keine rechtlichen Auflagen. Jedenfalls nicht schriftlich und das ist was zählt. Weil denen aber Dein Bauwagen bzw. Deine Baulastentscheidung nicht zusagt, wird halt auf anderem Weg versucht was geht.
In Deinem Fall wird wohl nur noch ein Anwalt weiter helfen können. Oder eine andere Baulastentscheidung?!
Erkundige Dich in jedem Falle auch nach genehmigungsfreiem Bauen. Es dürfen meist nur bestimmte Maße nicht überschritten werden.
Ich drück Dir drei meiner Daumen...
Dann wirst Du wohl selber mal nachschauen müssen, und schauen welcher § für Dich zutrifft.
Hab ich doch schon. BauO NRW §65 Absatz 1 Satz 49 (die 5m³ Regelung). Die Zwerghuhnställe sind nicht mehr das Problem. (auch wenn es die Beamten gerne anders hätten).
Der Bauwagen unterliegt nicht dem Bauordnungsgesetz, daher finde ich in der Bauordnung NRW nichts darüber. Bitte auch zu beachten das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.
Der Bauwagen unterliegt nicht dem Baugesetz, daher finde ich im Baugesetzbuch nichts darüber.
Genau deswegen kann ein Bauamt auch nicht dagegen entscheiden!
w.lensing
20.08.2014, 11:20
Um was für eine Baulast handelt es sich denn? Darum herum reden bringt nichts weiter. Wenn du einen Rat haben willst, dann schreib auch was los ist. Ohne Grund wird das Bauamt nicht aktiv. Für den Außenbereich gelten nunmal andere Regeln, mit denen andere auch klarkommen müssen. Das Bauamt sitzt hier am längeren Hebel.
Ps. Abgemeldeter Pkw und Wohnwagen, dazu dann noch Bauwagen, in der Nachbarschaft fänd ich auch nichtso prickelnd.
OmaWetterwachs
20.08.2014, 11:34
Hi,
ich habe ja nun auch leider durch Anzeigen unseres Nachbarn Bekanntschaft mit Veterinäramt, Bauordnungsamt und der Unteren Wasserbehörde gemacht.
Bauordnunsamt hat alles hier vermessen, fotografiert und wir warten noch immer auf den endgültigen Bescheid...
Was ich aber zwischenzeitlich gelernt habe ist immer Einspruch zu erheben und/oder zu erfragen auf welcher rechtlichen Grundlage die Auflagen/Bescheide beruhen, schriftlich, per Einschreiben.
LG
Kerstin
eierdieb65
20.08.2014, 11:47
Grüß dich
Vielleicht gibt es bei euch auch so etwas, wie ersennenes Recht.
Das wäre anzuwenden, für die Hühner, weil hier immer schon Hühner waren.
Und jetzt brauchst du, wegen neueren Tierschutzgesetzen einen neuen Stall.
Nur als Gedankenanstoß.
In unserer Umgebung gab es Umwidmungen.(Von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Bauland) Und Nutztiere sollten nicht mehr sein.
Der Bauer durfte (nach Gerichtsentscheid) großzügig umbauen und der Bürgermeister hat vor Zorn seine eigene Faust gebissen.(Er wollte direkt neben dem Bauern eine Siedlung bauen)
lg
Willi
Um was für eine Baulast handelt es sich denn?
Da, ganz versteckt:
Die fehlende Baulast betrifft ein Nachbargrundstück. Dieser Baulast haben wir bisher nicht zugestimmt.
Bitte auch zu beachten das dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.
Deswegen bringt es ja auch nicht allzu viel, wenn Dir hier Leute aus allen möglichen Bundesländern Ratschläge geben.
Die Kurzfassung:
Nach dem Krieg hat eine Familie im angrenzenden Wald einen Schwarzbau hochgezogen der über die Jahre weiter gewachsen ist. Da diese Familie Verwandschaft bei der Baubehörde hatte und noch hat, musste das Haus nie abgerissen werden. (Stichwort Duldung)
Der einzigste Weg der zu diesem Haus führt gehört uns. Jahrzehnte wurde unser Weg ohne ein entsprechendes Wegerecht genutzt. Dieses Haus soll demnächst verkauft werden, ist aber ohne entsprechendes Wegerecht nichts wert oder müsste vielleicht sogar abgerissen werden.
Ich möchte mich hierzu nicht weiter äussern.
w.lensing
20.08.2014, 12:48
Auch ich muß mich mit Wegerechten ärgern. Teils zu meinen Lasten aber auch teils zu meinen Gunsten. Ich kann dir aus meiner Erfahrung mit dem Bauamt, u.a. auch Hühnerstall im Außenbereich, nur raten ein vernüpftiges Gespräch zu suchen. Den längeren Arm haben sie. Gegen ein Notwegerecht zu dem Haus, bist du machtlos. Wird wenn nötig auch zwangsweise eingetragen.
Aha, da liegt also der Hase im Pfeffer: Vetternwirtschaft und, so würde ich es ausdrücken, suchen des eigenen Vorteils durch unlautere Mittel...
Wie wäre es, Du gehst mit dem Fall statt zu einem Anwalt an die Presse, zB die BILD, oder so ^^? Deren hervorstechendste Eigenschaft ist ja landauf, landab bekannt, aus den kleinsten Mücken die riesigsten Elefanten zu machen und mit ihrer manipulativen Propaganda sowohl nicht nur die Volksmeinung weitgehend entscheidend zu beeinflussen (ist ja deren Devise- Bild' Dir Deine Meinung :D), sondern auch bei manchen öffentlichen oder sonstigen entscheidungswichtigen Stellen die Meinungen stehenden Fußes um mindestens 180 Grad herumschnellen zu lassen :biggrin:.
Das würde ich sogar ausgesprochen überdenken, denn da Jahrzehnte kein Wegerecht vorlag, wird die Bude da wohl immer noch illegal stehen. Und jetzt versuchen sie's mit der Knüppelmethode, obwohl Du meiner Ansicht nach alles Recht auf Deiner Seite hast, denn es wurde doch Euer Grund und Boden jahrzehntelang mindestens ebenso illegal als Zubringer zu dem Haus genutzt...
Hoho, ich würde den Jungs vom Amt mal gleich die BILD und einen Anwalt auf die Fährte setzen, frecher geht es irgendwie kaum, und alles mal wieder fein unter dem Deckmantel des Rechtssystems. Aber nein, Deutschland ist nicht korrupt, und der achte Platz, auf dem es auf der Korruptions- Weltrangliste liegt, ist "von hinten zu sehen, also bei weitem nicht so schlimm", wie mir hier im Forum mal eine Userin weis machen wollte, als die Diskussion gerade aktuell war...
Das ist nun kein Verwaltungs- Bashing (was es schon beim ersten Mal in diesem Thread nicht war), sondern sind doch nun nicht unbekannte Machenschaften, dass manche gleicher sind als andere, wenn das Vitamin B stimmt, oder ;)?
PS:
Mich würde interessieren, ob Bauwagen, Ställe und Carport zugleich nun keinerlei Problem mehr wären, wenn Du dem Wegerecht gegen eine geringe Entschädigung (ist ja euer Land, wo der Weg drüber geht) zustimmen würdest.
PPS:
Solltest Du vielleicht mal anbieten, und wenn sie drauf eingehen, Dir das schriftlich geben lassen, und DANN an die Öffentlichkeit gehen, damit dieser Ringelpietz mal aufgedeckt wird, sonst geht das nämlich auch andernorts ungesehen und ungestraft immer so weiter... Ich finde die Sachlage nen Skandal, der publik gehört: Bauamt deckt illegal durch Verwandtschaft errichtetes Gebäude durch gesetzeskonforme "Duldung", und will nun vom Wegerechtsinhaber selbiges erpressen!
Das muss ans Tageslicht, genau wie seinerseits der Umweltbeauftragte mit seinem trophäen- erjagten Elefanten, der auch ungeschoren davon gekommen wäre, wäre das Bild vom Big White Hunter und seiner mannhaft niedergestreckten Beute nicht an die Öffentlichkeit gekommen...
Kommt mal wieder runter! Ihr regt euch ja mehr auf als ich mich.
Ich möchte mich weder an die Presse wenden noch mit dem Bauamt anlegen. Wie schon richtig beschrieben haben die den längeren Hebel. Ausserden werde ich nie etwas schriftliches zu solch einer Absprache bekommen. Damit soll jetzt auch gut sein.
Ich möchte mich einfach nur auf Gesetzestexte berufen wie z.B. §65. Wenn bezüglich des Bauwagen auch einen § gibt wäre ich für Hinweise dankbar.
Hallo Andreas,
Deine "guten" Tipps in allen Ehren. Aber was sollen die bringen. Du hast ja recht, dass manche Gesetze und Verordnungen nur schwer nachzuvollziehen sind. Das ändert aber nichts daran, dass Deine Vorschläge überhaupt nichts bringen.
Es gibt sicher immer hunderte von Versuchen, mit Tricks (z.B. Räder an der Hütte) die Duldung einer illegalen Hütte zu erreichen. Da wirst Du bei der Bildzeitung bestenfalls ein müdes Lächeln ernten. Kommen werden sie dafür sicher nicht. Um die zu begeistern müsste da schon jeden Tag jemand nackig auf dem Tisch der Hütte tanzen.
Aber was wäre denn, wenn jeder irgendwelche Hütten oder Verschläge so ins freie Gelände setzen könnte, wie er wollte. Das würde dir, als Naturliebhaber, sicher auch nicht gefallen. Oftmals ist es auch das Umweltamt, die untere Landschaftsbehörde oder ein ähnliches Amt, das darauf drängt, dass diese Bautätigkeiten nicht ausufern. Natürlich sind in einem Forum wie diesen fast alle dafür, dass dem Bürger bei diesen Aktivitäten freie Hand gelassen wird. Aber es gibt durchaus auch genug Gründe dafür, diesen baulichen Wildwuchs nicht ausufern zu lassen.
Ich rege mich nicht auf, sondern würde nur mit gleichen Kalibern zurück schießen.
Die Bude im Wald ist illegal, das Wegerecht von Euch nicht erteilt, und nun wollen die Euch offenbar genau deswegen an die Karre fahren. Soll man sowas dulden und darauf vertrauen, dass schon alles seinen gesetzestreuen Gang geht? Den ging es seit Errichtung der Gebäude nicht, und Ihr sollt nun dafür Schikanen erleiden.
Aber Du hast Recht, Olympus: Derlei balkenverbiegende Ungerechtigkeiten gehen mir immer viel zu nahe, und bislang hatte ich noch nie was davon, wenn ich für die Betroffenen Partei ergriffen habe... Von daher: Viel Glück, möge die Gerechtigkeit siegen *wovon ich nicht überzeugt bin* :(.
Ernst: Ja, da hast Du sicher recht, ich heiße eine Verbauung der verbliebenen offenen Landschaft mit egal was sicherlich als allerletzter gut, aber: Wenn das auf eigenem, bereits bebautem Grund stattfindet und nun wirklich Kinkerlitzchen ist wie zwei kleine Ställe und ein Bauwagen, dann ist das doch ok so und verschandelt die Landschaft nicht mehr als "ohnehin schon".
Ich möchte mich einfach nur auf Gesetzestexte berufen wie z.B. §65. Wenn bezüglich des Bauwagen auch einen § gibt wäre ich für Hinweise dankbar.
Hallo Olympus,
schau mal hier.
http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za433/whuette.html
Vielleicht hilft es Dir ja weiter. Hier geht es zwar um Pferdehaltung, aber das Problem dürfte genauso gelagert sein. Auf jeden Fall sieht es wohl nicht so gut für Dich aus.
Bauen im Außenbereich ist, egal in welchem Bundesland, äußerst problematisch. Das geht i.d.R. nur bei priviligierten Landwirten - und Leuten mit ganz viel Vitamin B.
Anscheinend hast Du Olympus mit deiner Anfrage schlafende Hunde geweckt, die aber wahrscheinlich sowieso bals aufgewacht wären, wenn das Haus verkauft werden soll und deine Vermutungen stimmen.
Lass Dir die Baugenehmigung für den Carport unter der Auflage geben, dass Du den Bauwagen verschwinden lässt. Wenn sie das tun sind denke ich deine Verdächtigungen nichtig. Sonst wirst du wohl auf den Carport verzichten müssen. Wohnwagen und Autos dürfen im Außenbereich übrigens nicht abgestellt werden.
Soweit ich das alles richtig umrissen habe, geht es doch "nur" um das Aufstellen eines Carports. Dieses Ding soll laut Amt, wegen anderen "Dingen" nicht genehmigt werden. Ich würde diese anderen Dinge lassen wie sie sind, es wurde ja auch nicht verlangt diese zu ändern. Den Carport würde ich Genehmigungsfrei bauen, z.B. würden mir 1,90m als Dachhöhe völlig ausreichen, auch müsste es für mich, wenns nicht anders geht, kein Bauwerk sein. Eine Art Sonnensegel würde doch auch reichen um vor Sonnenlicht und Niederschlägen zu schützen.
fradyc, es geht um Außenbereich. Da zählt u.U. schon ein Zelt als Bauwerk.
eierdieb65
20.08.2014, 15:07
"Wohnwagen und Autos dürfen im Außenbereich übrigens nicht abgestellt werden."
Geparkt aber schon, oder?
Das mit eigener Schwere stehen, trifft doch auch auf jeden Rasenmäher zu. Mein Rasenmäher (Aufsitzmäher mit eigenem Antrieb) hat meinen Wohnwagen an seine derzeitige Parkposition gebracht.
Regt sich wer auf, stelle ich ihn um. (Tüv hat er ja.) Die Versicherung kostet 7€/anno, das Pickerl (Tüv) 17€.
Und dem Tüv-Mann ist das Gewicht (Sitzstangen etc) so was von egal. Er schaut ja nicht rein. Lichter leuchten, Bremsen bremsen. 2 Stunden nach Abfahrt steht der Wohnwagen wieder wo er sein soll.
Da Bauwagen wohl Ausnahmen bilden (ohne Tüv?) habt ihr zu billig gekauft.
Wechsle den Bauwagen zur Not, gegen einen Wohnwagen aus.
Zum Wegerecht: Ich habe eines unterschrieben.
Die Nachbarin des Berechtigten sprach mich an, weil ich auf ihrem Grund kurzfristig parkte.
Ich entgegnete: Und sie sind gestern über meinen Grund gefahren.
Sie" Da ist ein Wegerecht" Ich "Aber nicht für sie, sondern für den Eigentümer von Grundbuchnummer ####.
Soll ich einen Schranken machen?"
Sie" Das dürfen sie nicht, weil Wegerecht." Ich" jeder Berechtigte würde einen Schlüssel für den Schranken bekommen. Unter Berechtigte fallen sie leider nicht. Wollen sie wirklich täglich einen Umweg fahren, nur weil ich vielleicht 2x im Jahr so viel Besuch habe, dass mein Besuch 2 Autos auf ihrem Gras abstellt?"
Wir haben mittlerweile eine akzeptabel gute Nachbarschaft.
Suche einen Kompromiss. Vielleicht was in der Richtung: Für das Wegerecht muss der Besitzer des Waldgrundstücks den Weg pflastern, erhalten, oder sonst was. Sie fuhren ja sonst auch drüber.
Oder die Schrankenlösung. 1 Besitzer: 1 Schlüssel. Wird sicher jeden nerven, jeden Besuch am Schranken abzuholen.(Oder 3 Bewohner, 3 Schlüssel) Bleibt ein Schlüssel stecken: abziehen und per Post zusenden.
lg
Willi
Bleibt ein Schlüssel stecken: abziehen und per Post zusenden.
...abziehen und im Fundbüro abgeben.
Ey, was für Affigkeiten, nur weil manchen scheinbar die Hutschnur zu eng ist (nicht dir, Willy, sondern den diversen Nachbarn).
Ich glaube bald, dass wir nur darum seit fast 70 Jahren Frieden hier haben, WEIL jede Kleinigkeit und an sich lächerliche Kinderka...e bis ins allerkleinste Detailfitzelchen gesetzlich geregelt ist und in immer noch kleinere Krümelchen aufgesplittet wird...
Hühnerjette
20.08.2014, 16:36
@Ernst: Nicht jeder Außenbereich ist gleichzusetzen mit "freier" Landschaft. "Mein" Außenbereich befindet sich z.B. mitten zwischen zwei Kleingartenanlagen, die allesamt zahlreiche Hütten, Schuppen und sogar wohnhausähnliche Bebauungen aufweisen - auch die anderen Außenbereichsgrundstücke sind damit gepflastert (vermutlich DDR-Altlasten). Mein Grundstück liegt mitten drin, es hat einen Zaun und ein Tor, es sieht aus wie ein normaler Garten. Weshalb sollte ich dort nicht mit den hier zulässigen 10m² bauen dürfen? Na weil es die Vorschrift sagt, klaro.
Zersiedelung ist sicher nicht anzustreben, aber wenn ich nicht mal weiß, wo ich meinen Aufsitzrasenmäher unterstellen und meinen Apfelpflücker ablegen kann, wenn mal nicht Rasen gemäht (ich mähe nicht - nur am Rande) oder geerntet wird, ist bei mir das Maß voll! Man kann doch nicht ernsthaft (oh, da ist dein Name drin ;) ) erwarten, dass ich meine Gartengeräte jedes Mal von zuhause mit in den Garten schleppe und wieder zurück, wenn ich was auf MEINEM Grundstück machen möchte. Es müsste doch wenigstens einen kleinen Spielraum geben, aber es wurde schon richtig gesagt: Selbst ein Zelt ist mitunter als Bauwerk nicht geduldet. Ich liebe Bürokratie...
kniende Backmischung
20.08.2014, 16:44
Hat ja auch keiner gesagt, das Bürokratie logisch sein muss ;)
Meist gibt es noch einen Ermessensspielraum. Man hat aber den Eindruck, dass es den nur gibt, damit sich kleine Sachbearbeiter als Herrgötter der Baugenehmigungen aufführen können.
Manchen verdirbt es den Charakter, wenn sie so viel Einfluss haben :-[
LG Silvia
w.lensing
20.08.2014, 16:45
Also ich kann nur für NRW schreiben, es gibt einen Spielraum den man nutzen kann. Es sind bis zu 30m3 genehmigungsfähig. es ist sinnvol mit dem Zuständigen Bauamt vorab darüber zu sprechen. Es geht hier nicht darum Geräteschuppen und Hühnerställe zu verhindern, sondern um Partyhütten und Wochenendhäuser. Wenn man den zuständigen Leuten klarmachen kann worum es geht, findet sich auch oft ein Weg.
Hallo Hühnerjette,
ich sagte ja schon, dass man manchmal wirklich Probleme hat, die Sinnhaftigkeit mancher Gesetze und Verordnungen nachzuvollziehen. Aber trotzdem bin ich der Meinung, dass man sich nicht nur auf die Vernunft der Menschen verlassen kann. Das gilt insbesondere wenn sie ganz bestimmte Interessen haben. Jeder für sich hat auch bestimmt einen nachvollziehbaren Grund, warum er den Stall, die Hütte oder den Geräteschuppen haben möchte. Aber es gibt auch so etwas, wie ein öffentliches Interesse. Leider steht das den Wünschen oftmals entgegen. Zersiedelung der Landschaft ist z.B. so etwas.
"Mein" Außenbereich befindet sich z.B. mitten zwischen zwei Kleingartenanlagen, die allesamt zahlreiche Hütten, Schuppen und sogar wohnhausähnliche Bebauungen aufweisen
Die Tatsache, dass illegale Maßnahmen in der Vergangenheit, aus welchen Gründen auch immer, geduldet oder nicht geahndet wurden, kann auch keine Legitimation dafür sein, weitere illegale Baumaßnahmen zu rechtfertigen. Sicher gibt es oft Situationen, wo man sagt: "Na, da könnten sie aber mal fünfe gerade sein lassen". Aber selbst wenn der Beamte innerlich sogar Deiner Meinung ist, kann er sich auch nicht so ohne weiteres über Gesetze hinwegsetzen.Selbst wenn der Beamte des Bauamtes manchmal einen kleinen Ermessensspielraum hat, kannst Du davon ausgehen, dass es demjenigen, der den ausgeschöpft haben möchte, nie genug ist. Ich gebe zu, dass ich auch schon oft gedacht habe, dass etwas übertrieben ist. Aber unter dem Strich bin ich doch der Meinung, dass es ohne eine klare, verbindliche Rechtslage nicht geht.
Es wird auch für die Verwaltung manchmal schwierig, wenn sie anfängt guten Willen zu zeigen.
Hier mal zum besseren Verständnis, was ich meine, ein zugegebenermaßen extremes Beisspiel.
Ich war lange Jahre im Landschaftsbeirat der unteren Landschaftsbehörde des Kreises. Diese Beiräte haben ständig mit geplanten Bauvorhaben in der freien Landschaft zu tun. Eines Tages kam der Antrag eines Landwirtes, auf Genehmigung zum Bau eines Kuhstalls., der einen großen Teil seiner Weiden im außerörtlichen Bereich hatte. Um die Kühe nicht jeden Tag zum melken nachhause zu treiben, oder in der Wiese melken zu müssen, wollte er dort einen zusätzlichen Stall bauen. Ich war dagegen. Der Größere Teil des Beirates hatte Verständnis für den Bauern. Also ging die Empfehlung an die Landschaftsbehörde die Maßnahme zu genehmigen. So wurde der Stall gebaut. Nach 2 Jahren kam der Antrag auf Baugenehmigung eines Wohnhauses. Die Begründung war, das kalbende Kühe auch während der Nacht unter Aufsicht sein müssten. Die Meinung war, dass man, wenn man A sagt, auch B sagen müsste. So durfte er auch ein Wohnhaus bauen. Wieder nach Ablauf einer Schamfrist kam der Antrag auf Bau einer Scheune und eines Geräteschuppens. Nachdem man ihm Stall und Wohnhaus genehmigt hatte, war man der Meinung, dass es keinen Sinn machen würde, ihm den Rest zu verweigern.
Der Bauer hat 2 Söhne. Der Eine hat nun einen Hof im Ort, und der Andere einen Hof außerhalb des Ortes, in der freien Landschaft. Er liegt sogar im Landschaftsschutzgebiet. Wenn man da von vorn herein konsequent geblieben wäre, hätte man sich das ersparen können.
eierdieb65
20.08.2014, 17:38
Zusatz zu Ernstens Posting:
Und es gäbe 3 arbeitslose Familien mehr. Und es gäbe keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der Umgebung.
Alles hat mehrere Seiten. Nicht nur 2. Die Bauern zahlen doch wohl Steuern? Damit finanzieren sie diese Bauern, die nicht expandieren durften.
lg
Willi
OT Bitte um Entschuldigung
kniende Backmischung
20.08.2014, 17:53
Wenns kein Großerzeuger sondern ein "normaler" Landwirtschaftlicher Betrieb ist, find ich das nicht schlimm.
Da weiß ich von Genehmigungen, die viel eher vereitelt gehört hätten. In unserem Kreis brauchst du nur Vit.B und du bekommst deine Genehmigung für alles Mögliche >:(
LG Silvia
Willi, Du hast mal wieder überhaupt nicht verstanden worum es mir ging. Und was die Arbeitslosen anbelangt, ist es auch eine Milchmädchenrechnung. Es ist lediglich ein Arbeitsplatz mehr. Da die zu bewirtschaftende Fläche nicht größer geworden ist, ist es auch fraglich, ob die Fläche für 2 Betriebe heute noch reicht.
Wenns kein Großerzeuger sondern ein "normaler" Landwirtschaftlicher Betrieb ist, find ich das nicht schlimm.
Da weiß ich von Genehmigungen, die viel eher vereitelt gehört hätten. In unserem Kreis brauchst du nur Vit.B und du bekommst deine Genehmigung für alles Mögliche >:(
LG Silvia
Hallo Silvia,
sicher geht von der Genehmigung die Welt nicht unter. Aber trotzdem ist die Zersiedelung der Landschaft ein Problem für Umwelt und Natur. Es wäre auch noch etwas verständlicher, wenn die "normalen" landwirtschaftlichen Betriebe, wie Du sie nennst, boomen würden. Aber die Realität sieht doch wohl etwas anders aus. Gerade diese Betriebe sind schon fast komplett ausgestorben. In Dörfern, in denen früher 20-30 Bauern auf ihren Höfen ein Auskommen hatten, bewirtschaften nun ein oder zwei Landwirte die Flächen. Immer mehr landwirtschaftliche Gebäude stehen leer, weil man sie nicht so schnell umnutzen kann, wie die Höfe sterben. Da muss man nicht in der freien Landschaft, noch dazu im Landschaftsschutzgebiet einen neuen Hof aus dem Boden stampfen. Die sicher richtige Aussage, dass noch viel größerer Blödsinn genehmigt wird, ist da sicher auch kein richtiger Trost.
eierdieb65
20.08.2014, 18:13
Leider kann ich dir nicht ernsthaft antworten, Ernst. Denn es wäre OT.
Und OT wird bestraft.
sogar dafür könnte ich Punkte bekommen.
lg
Willi
Falls das Geld dafür vorhanden wäre, würde ich über einen Strohmann das nachbarliche Anwesen aufkaufen. Das würde viel Ärger in der Zukunft ersparen. Wer weiss, wer da nach kommt?
kniende Backmischung
20.08.2014, 18:17
Ernst, du schaffst es immer wieder, mich zu überzeugen :)
sogesehen hast du völlig Recht.
LG Silvia
Leider kann ich dir nicht ernsthaft antworten, Ernst. Denn es wäre OT.
Und OT wird bestraft.
sogar dafür könnte ich Punkte bekommen.
lg
Willi
Hallo Willi, Du solltest Dir nichts verkneifen. Wenn Du das Bedürfnis hast, irgendwelchem Ärger Luft zu machen, dann solltest Du es auch tun. Wenn es so derb ausfallen soll, dass Du Angst vor Strafe hast, dann kannst Du mir ja eine PN schicken. Da kommst Du dann ja auch ungeschoren davon. Ich werde sie auch lesen. Versprochen!
Eine Hühnerfabrik dürfte in einem Naturschutzgebiet gebaut werden, weil die die Bedingungen für die Privilegierung mit Leichtigkeit erfüllt.
Diesen Fall gab es vor einigen Jahren in Bayern.
Zu deutsch: Wenn der Profit stimmt, geht alles in der "Landwirtschaft".
Dieselheimer
20.08.2014, 19:48
Und der Nabu macht da noch voll mit.
GFG
Und der Nabu macht da noch voll mit.
GFG
Wie äußert sich das?
Heike H.
20.08.2014, 20:38
Hallo zusammen,
wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.
Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?
Da wirst du Pech haben.
bewegliche Ställe gehen. Im "Aussenbereich" darf halt nichts festes stehen.
Ganz blöd, dass ihr das Bauamt geholt habt....
Sprecht mit dem höchsten Vorgesetzten, macht Bilder...evt. kommt ihr noch drum rum.
In Brandenburg geht das so auch nicht.... ...
Mein Nachbar darf sich nichtmal einen Geräteschuppen auf sein eigenes Grundstück setzen. Ein paar hundert Meter weiter wurden anfang des Jahres ein paar kleine Fachwerkhäuser niedergerissen und nun kommt ein neumodernes Objekt drauf, welches gewiss den Dorfeffekt jetzt schon verhunzt obwohl es noch nicht fertig ist. Mir braucht keiner mehr was von Demokratie erzählen. Gesetze, die von oben herab schon missachtet werden und Leute die ehrlich sein wollen in den Hintern getreten werden....
Gruß
Petra
Gackelei
21.08.2014, 09:02
Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!
Gibt es für das illegale Gebäude die Möglichkeit von woanders her eine Zufahrt zu bekommen?
Oder dir eine Ecke von deinem Grundstück dafür ab zu kaufen.
Denn bevor ich ein Wegerecht eintragen lassen würde, würd ich lieber eine Ecke verkaufen!
Wegen dem Problem der Genehmigungen kann ich sonst leider nicht aushelfen.
Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!
Nein, wir werden keinen Eintrag zulassen.
Ich kann verstehen wenn hier einige Leute Dampf ablassen. Aber bitte, mein Problem ist nicht wie von Amtswegen mit mir umgegangen wird, sondern dass ich nicht weiß welche verbrieften Rechte ich habe.
Sollte der §65 nicht für den Aussenbereich gelten? Wenn nicht und wo kann ich das nachlesen?
Es fehlt mir ein entsprechender § für Bau und Wohnwagen da diese nicht von der Bauordnung erfasst sind.
Ich suche klare Gesetze die Aussagen "erlaubt oder verboten".
Meinungen helfen hier nicht weiter, rummoppeln über die Ämter schon garnicht. Mal etwas gehört zu haben bedeutet nicht unbedigt dass es richtig ist. Hobbyjuristen mit Ihren individuellen Auslegungen und Ansichten sind kontraproduktiv.
Ich brauche Gesetzestexte oder Musterurteile.
Dann befrage Anwälte und keine Hühnerfütterer!!!
Einstein
21.08.2014, 10:48
Guten Morgen,
Du kannst auch das Bauamt befragen, die müssten Dir eine rechtliche Beratung geben.
Ansonsten RA!
LG Ulrike
http://www.wagendorf.de/index.php/Spezial:Forum
Vielleicht solltest du die Frage mal dort stellen.
Wenn du eine Lösung dafür bekommst, denk an uns!
Zusätzlich würde ich mal die Landwirtschafstkammer befragen. Du besitzt Land und Traktoren und diese brauchen eine Maschinenhalle.( die man vielleicht später umwandeln kann).
Gruß, Laura
Hallo Olympus
Wenn wir bei der Gemeinde keine befriedigende Auskunft bekommen (wegen Verwandtschaft ect.) das Landratsamt gibt auch Auskunft, bei uns auf Wunsch mit Gesetzeshinweisen da muß sich dann auch die Gemeinde daran halten und kann keine eigenen Süppchen mehr kochen.
Gruß Quaki
Dann befrage Anwälte und keine Hühnerfütterer!!!
So sieht´s aus!
Sollte der §65 nicht für den Aussenbereich gelten?
Der §65 gilt auch für den Außenbereich. Es steht ja explizit drin, unter welchen Voraussetzungen einiges im Aussenbereich erlaubt ist und wann nicht. Wenn Du eine klare Aussage haben willst, musst du konkretisieren, welchen Absatz und welchen Satz genau du für dich auslegen willst.
Es fehlt mir ein entsprechender § für Bau und Wohnwagen da diese nicht von der Bauordnung erfasst sind.
Ich suche klare Gesetze die Aussagen "erlaubt oder verboten".
Ich habe irgendwo im Thread schon einmal geschrieben, dass es in NRW kein Gesetz gibt, in dem explizit ein § zu Bau- und Wohnwagen drin steht, der in deinem Fall anwendbar ist. Es gibt aber Kommentare zu Gesetzen und zur LBO, in denen so etwas drin steht. Außerdem werden Gesetze, wenn ein Umstand nicht explizit in einem Gesetz erfasst ist, von den Gerichten ausgelegt. Dein Fall, also Wohn- oder Bauwagen im Aussenbereich, wird regelmässig vor Gericht gebracht und regelmässig verlieren diejenigen, die die Wagen hin stellen.
Das ist keine Meinung. Ich weiß es, weil es bei mir im Arbeitsleben vorkommt. Gerichtsurteile dazu gibt es. Die kann man auch online finden. Juristische Datenbanken, in denen man sowas finden kann, sind in der Regel kostenpflichtig. Ich kann aus Datenbanken, die zum dienstlichen Gebrauch sind, nichts raus kopieren und hier einstellen.
Du kannst auch das Bauamt befragen, die müssten Dir eine rechtliche Beratung geben.
Das stimmt nicht. Das Bauamt darf keine Rechtsberatung machen.
Zusätzlich würde ich mal die Landwirtschafstkammer befragen. Du besitzt Land und Traktoren und diese brauchen eine Maschinenhalle.( die man vielleicht später umwandeln kann).
Wenn man kein Landwirt ist, darf man im Aussenbereicht auch keine Maschinehalle bauen. Wenn ein Gebäude legal errichtet ist und man es umnutzen will, muss man einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Den wird man in so einem Fall nicht genehmigt bekommen. Tut man es trotzdem, erlischt der Bestandsschutz für das Gebäude und man kann damit rechnen, dass eine Abrissverfügung kommt.
Nicolina
21.08.2014, 23:53
@Olympus
Der § 65 hilft dir nicht weiter ( http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67 ),
da dort weder die Ställe für die Hühner ( da du offensichtlich keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb führst) noch das geplante Carport zu den genehmigungsfreien Bauvorhaben zählt.
Im § 35 ( http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html ) ist alles geklärt, was im Außenbereich zulässig ist.
Dazu passt auch eine im WWW gestellte Frage an einen Anwalt: http://www.frag-einen-anwalt.de/was-ist-im-Aussenbereich-ohne-(Bau)genehmigung-erlaubt---f110051.html
Zum Bauwagen:
Auch dieser gehört zu "Bauwerken" siehe http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,3
"(2) Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen."
das er, (1) "nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden".
Was du machen kannst, ist um "Duldung" zu bitten.
Hunnenvolk
22.08.2014, 00:49
Puuuh, also nur das ichs jetzt richtig versteh: mitten in der Stadt/ im Dorf darf ich einen Hühnerstall bauen, aber vielleicht keine Hühner halten weils die Nachbarn stört. Im Außenbereich hab ich evtl keine Nachbarn dies stört, kann aber keine Hühner halten weil ich keinen Stall bauen darf!? Da sterben ja bald die Hühner aus!!!!
Spaß beiseite, bin gespannt was passiert wenn ich demnächst Stall Nr. 4 für meinen Grünleger-Mix Hahn mit seinem zukünftigen Harem baue :teuf1
Ne echt, da könnt ihr von mir halten was ihr wollt, aber wenn ich das hier so verfolge dann bestätigt das wieder meine Taktik: nicht lang fragen....machen!!!
Lg vom Anarchistenhof
Na ja, das Sprichwort "wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten" trifft auf jeden Fall zu. So lange sich niemand an den Ställen stört und keiner das Amt darauf aufmerksam macht, passiert nichts. Wehe dem, der Nachbar fühlt sich dann doch mal gestört und gibt eine Meldung ab... Dann nimmt das Elend seinen Lauf.
Hier bei uns ist die Stadt in diesen Dingen recht tolerant. Obwohl in allen Bebauungsplänen steht, das die Grundstückseinfriedungen nicht höher als 1,20 m sein dürfen, haben fast alle Leute ihre Gärten mit 1,80 m hohen Sichtschutzzäunen eingefriedet (wir übrigens auch). Da es alle anderen auch machen, beschwert sich auch keiner. Und die vom Bauamt laufen auch nicht rum und prüfen irgendwas nach.
Auf die Idee, meinen kleinen Stall genehmigen zu lassen, bin ich bisher nicht gekommen. Ich möchte bald eine neues, größeres Gartenhaus auf die Grenze zum Nachbarn bauen und darin meine 4 Hühner unterbringen. Da das Haus an sich unter 30 cbm ist, werde ich keine Genehmigung beantragen. Die würde ich nämlich nicht bekommen, nachdem was ich hier lese. Sollte der Nachbar natürlich Beschwerde einlegen, werde ich die Hühner entweder abschaffen oder einen kleineren mobilen Stall mit dem passenden Grenzabstand aufstellen.
Wenn man aber schon im Fokus des Bauamtes steht, sollte man es keinesfalls so handhaben...
Gruß Birgit
Einstein
22.08.2014, 09:20
Das stimmt nicht. Das Bauamt darf keine Rechtsberatung machen.
Guten Morgen,
Gut, dann nehme ich das zurück, ich dachte, mal so etwas gehört zu haben.
LG Ulrike
franggenhuhn
22.08.2014, 09:35
Puuuh, also nur das ichs jetzt richtig versteh: mitten in der Stadt/ im Dorf darf ich einen Hühnerstall bauen, aber vielleicht keine Hühner halten weils die Nachbarn stört. Im Außenbereich hab ich evtl keine Nachbarn dies stört, kann aber keine Hühner halten weil ich keinen Stall bauen darf!? Da sterben ja bald die Hühner aus!!!!
Spaß beiseite, bin gespannt was passiert wenn ich demnächst Stall Nr. 4 für meinen Grünleger-Mix Hahn mit seinem zukünftigen Harem baue :teuf1
Ne echt, da könnt ihr von mir halten was ihr wollt, aber wenn ich das hier so verfolge dann bestätigt das wieder meine Taktik: nicht lang fragen....machen!!!
Lg vom Anarchistenhof
....genau das hat der Themenstarter ja gemacht...Hühnerställe im Außenbereich gebaut ohne Genehmigung...
aber vielleicht gehts bei Dir ja wirklich gut! Weil wenn nicht, kannst Du für die Strafe die Du dann kriegst Deine Senfhühner vergolden lassen.
Liebe Grüße
Micha
eierdieb65
22.08.2014, 09:37
Grüß dich
Bei uns gibt es "Volksanwälte"
Die haben gratis Sprechstunden ( 2-3x im Jahr) in jedem Bezirk. Telefonisch sind die immer erreichbar.
Die haben sogar eine Fernsehsendung. "Bürgeranwalt", wenn Behördenwillkür vorliegt, bringen sie es öffentlich.
Die Volksanwälte sind zuständig, wenn man Probleme mit Behörden hat. Und die dürfen natürlich Rechtsauskünfte geben. Manchmal schreiben sie auch einfach einen Brief an die Behörde. Und alles wird gut.
Vielleicht gibt es bei euch ja auch so was, oder ähnliches. Erkundige dich mal.
lg
Willi
Hunnenvolk
22.08.2014, 11:18
@BiggiK: mit den Nachbarn gibts keine Probleme, im Gegenteil
@franggenhuhn: goldene Hühner haben auch was!
Na echt, jeder jammert nur rum wie schlimm Deutschland ist aber jeder zieht zu Kreuze und macht jeden Schwachsinn mit!
Nix für ungut. ...
Kamillentee
22.08.2014, 12:00
Sorry, aber wenn man so bockig wegen dem Wegerecht ist...
Was wäre denn jetzt so schlimm daran, die Leute zu ihrem Haus kommen zu lassen,
ihr hättet ja vor Jahren beim Bau schon Einspruch dagegen erheben können?
Davon abgesehen, muss es ja nicht unbedingt ein eingetragenes Wegerecht sein,
vielleicht kann man das auch mündlich vereinbaren, oder an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Richtig ist es natürlich nicht, euch so erpressen zu wollen.
raregroem
22.08.2014, 19:34
Meine Empfehlung: Befrage einen Rechtsanwalt mit Qualifikation Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das würde ich jedenfalls an Deiner Stelle machen - obwohl ich selbst juristisch ausgebildet bin und Zugriff auf unterschiedlichste Datenbanken habe....
Wenn die Nachbarn ihr Haus verkaufen wollen, brauchen sie dazu ein eingetragenes Wegerecht. Niemand wird ein Haus kaufen, dass er vielleicht nicht erreichen kann! Also ist das Haus ohne Wegerecht praktisch unverkäuflich. Da nutzt auch keine mündliche Zusage... So was ähnliches habe ich vor einiger Zeit im Fernsehen gesehen. Die Leute durften den Weg laut Gericht zwar noch zu Fuß benutzen, aber nicht mit Fahrzeugen. War für die Leute natürlich auch nicht gerade angenehm. Die hatten auch nur die Möglichkeit ihr Haus über einen Weg zu erreichen, der dem Nachbarn gehörte. Ich glaube das ganze ging vor Gericht und der Zugang zu Fuß wurde gewährt.
Ein Fachanwalt wäre wohl empfehlenswert....
Gruß Birgit
Sorry, aber wenn man so bockig wegen dem Wegerecht ist...
Ebenfalls Sorry, aber ein Wegerecht kann je nach Lage, länge des Weges und angestrebte Nutzung (Gewerbe) mal schnell eine 50% Wertminderung des belasteten Grundstück bedeuten. Das hat nichts mit bockig zu tun.
Was wäre denn jetzt so schlimm daran, die Leute zu ihrem Haus kommen zu lassen,
ihr hättet ja vor Jahren beim Bau schon Einspruch dagegen erheben können?
Aus einer Duldung kann mit der Zeit ein Gewohnheitsrecht entstehen. Das ist auch geschehen. Das Gewohnheitsrecht gilt nicht für Gebäude sondern für Personen. Wechselt jetzt der Eigentümer kann er sich nicht mehr auf das Gewohnheitsrecht berufen. Dies ist unsere Chance aus der Nummer rauszukommen. Wir bräuchten den Weg nicht mehr unterhalten und keine Haftung mehr übernehmen. Was glaubt ihr wieviel Kraft 120m Weg im Jahr kosten(instandhalten, räumen, Bäume schneiden etc.)? Zweitens schneidet dieser Weg genau die Mitte von zwei unserer Streuobstwiesen, soll heißen mehraufwang beim Mähen, beim Tiere umsetzen etc.. Drittens gehen uns durch diesen Weg ca 400m² verlohren. Die jetzigen Eigentümer dürfen weiter den Weg nutzen, aber nicht die neuen!
Davon abgesehen, muss es ja nicht unbedingt ein eingetragenes Wegerecht sein
Doch, sonst würde der Status des Schwarzbau nicht geändert werden, und das Haus wäre nichts wert bzw. müsste unter Umständen irgendwann abgerissen werden.
....genau das hat der Themenstarter ja gemacht...Hühnerställe im Außenbereich gebaut ohne Genehmigung..
Nee, das hat er nicht getan! §65 Absatz 1 Satz 49 (genehmigungsfreie Vorhaben)
Ich habe heute einen Anwalt beauftragt,alles andere wird die Zeit zeigen.
Entschuldigt wenn ich mich aus oberigen Grund ab jetzt etwas zurückhalte (Gegenseite könnte ja mitlesen).
Ihr könnt gerne weiter diskutieren und eure Erfahrungen austauschen.
Hi Olympus,
ich habe die Diskussion um rund Dein Problem verfolgt, hatte aber selbst nichts hilfreiches beizutragen und möchte Dir trotzdem noch viel Erfolg wünschen und hoffe, dass Du Dein Land zurück bekommst. Mich würde das auch sehr belasten.
LG Lindi:troest
franggenhuhn
23.08.2014, 08:57
Nee, das hat er nicht getan! §65 Absatz 1 Satz 49 (genehmigungsfreie Vorhaben)
Okay..Du hast es nicht getan. Dein Wohnort gibt Dir das Recht genau diese Hühnerställe zu errichten.
Aber eben nicht für Hunnenvolk: Der wohnt PLZ 96... und da ist es strafbar- Zwar werden erst Abmahnungen verschickt. Aufforderungen die Häuser abzureißen. Aber was ein echter Anarchist ist läßt sich davon doch nicht beeindrucken!!!! Und dann wirds halt strafbar.
Liebe Grüße
Micha
Liebe Grüße
Micha
Kamillentee
23.08.2014, 11:55
...
Aus einer Duldung kann mit der Zeit ein Gewohnheitsrecht entstehen. Das ist auch geschehen. Das Gewohnheitsrecht gilt nicht für Gebäude sondern für Personen. Wechselt jetzt der Eigentümer kann er sich nicht mehr auf das Gewohnheitsrecht berufen. Dies ist unsere Chance aus der Nummer rauszukommen. Wir bräuchten den Weg nicht mehr unterhalten und keine Haftung mehr übernehmen. Was glaubt ihr wieviel Kraft 120m Weg im Jahr kosten(instandhalten, räumen, Bäume schneiden etc.)? Zweitens schneidet dieser Weg genau die Mitte von zwei unserer Streuobstwiesen, soll heißen mehraufwang beim Mähen, beim Tiere umsetzen etc.. Drittens gehen uns durch diesen Weg ca 400m² verlohren. Die jetzigen Eigentümer dürfen weiter den Weg nutzen, aber nicht die neuen!
.
Das ist doch Quatsch, daß ihr den Weg instandhalten müsst!
Dies muss (wenn nicht anders vereinbart) der Nutzer des Wegerechts.
Den Weg könnte man ja außerdem auch um eure Wiesen drum herum führen.
Und ein Rechtsanwalt kann dich leicht mehr kosten,
als deine Wiesen durch den Weg an Wert verlieren,
vor allem bei solchen Auslegungs-Angelegenheiten mit öffentlichem Verwaltungsrecht,
denen ist's doch meist egal, was es kostet.....
Ich weiß, du willst solche Anregungen garnicht hören,
aber du merkst ja, es geht bei euch um "wie du mir, so ich dir",
und ein Entgegenkommen deinerseits würde dein Problem lösen.
Deine Anregung würde noch mehr Fläche verschlingen - ganz toll!
Lasst doch solche Diskussionen ...
kniende Backmischung
23.08.2014, 15:58
Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich Olympus gut verstehen! Wenn du jemandem ein Wegerecht gewährst und das eintragen lässt, dann hast du unter Umständen voll die goldene A....karte gezogen! Dann wird dein Grundstück sozusagen zum "dienenden" Grundstück und erfährt möglicherweise eine Wertminderung! Abgesehen davon, dass dann das eigene Grundstück zerschnitten ist.
Bis vor einiger Zeit gehörte uns unser Garten nicht, wir durften ihn nutzen. Dann wollte der Eigentümer ihn als Baugrundstück verkaufen. Das hätte bedeutet, dass unsere Einfahrt zur Zufahrtstraße zum hinteren Grundstück geworden wäre und wir unseren Garten (in dem jetzt die Hühner leben) verloren hätten. Wir hätten gegen die Zufahrt nix machen können, weil ein Wegerecht eingetragen war. Auch hätten wir in der Einfahrt nicht mehr parken können, weil ja der Zugang hätte frei bleiben müssen. So hätten wir auch noch einen Parkplatz im Vorgarten einrichten müssen, um nicht auf der Straße Parken zu müssen.
Wir haben in den sauren Apfel gebissen und das hintere Grundstück gekauft.
So kann uns nix mehr passieren :)
LG Silvia
Hunnenvolk
23.08.2014, 23:28
@franggenhuhn: ich bin kein ER sondern ne SIE. Anarchist... nicht ganz, eher Monarchist und auf dem Land auf dem MEIN Name steht da tu und lass ich was ich will solange ich weder Mensch noch Tier schade weil ich da Königin bin....Punkt.
Zu der Straftat: war jetzt neugierig und hab mal nachgelesen: Bayerische Bauordnung Art. 63 c.).... wir durften den Unterstand bauen und zwar ohne Genehmigung weil wir ein Land und Forstwirtschaftlicher Betrieb sind. Gut, die Tierhaltung haben wir als nicht gewinnbringend angemeldet, was auch der Wahrheit entspricht, davon steht auch nichts im Artikel. Naja schön zu wissen!
Die Hofüberdachung, mal sehn, wird .wie immer einfach gebaut sowie alle anderen Dinge auch.....
Aber lass das mal meine Sorgen.....oder auch nicht Sorgen sein.....
@Olympus: drück dir auch die Daumen, lass dir nur nichts gefallen!
LG Hunnenvolk
franggenhuhn
24.08.2014, 08:16
@franggenhuhn: ich bin kein ER sondern ne SIE. Anarchist... nicht ganz, eher Monarchist und auf dem Land auf dem MEIN Name steht da tu und lass ich was ich will solange ich weder Mensch noch Tier schade weil ich da Königin bin....Punkt.
Zu der Straftat: war jetzt neugierig und hab mal nachgelesen: Bayerische Bauordnung Art. 63 c.).... wir durften den Unterstand bauen und zwar ohne Genehmigung weil wir ein Land und Forstwirtschaftlicher Betrieb sind. Gut, die Tierhaltung haben wir als nicht gewinnbringend angemeldet, was auch der Wahrheit entspricht, davon steht auch nichts im Artikel. Naja schön zu wissen!
Die Hofüberdachung, mal sehn, wird .wie immer einfach gebaut sowie alle anderen Dinge auch.....
Aber lass das mal meine Sorgen.....oder auch nicht Sorgen sein.....
@Olympus: drück dir auch die Daumen, lass dir nur nichts gefallen!
LG Hunnenvolk
Sehr geehrte Frau Hunnenvolk,
also dann wohl eher Monarchistin. Selbstverständlich laß' ich das Deine Sorge sein. Was ich aber auf jeden Fall vermeiden wollte ist, das Neuforianer "Bauamt" suchen und auf Deine Ausführungen von Rechtsverständnis treffen und dann noch glauben, dass es wirklich so einfach ist unsere Gesetze zu umgehen.
Aber Du hast Recht - es kann mir eigentlich furzwurst sein. Aber die lauteste Klappe bei irgendwelchen Sanktionen haben eben dann Menschen die einfach mal bauen. Da kommt nachher mit Sicherheit kein: "OK - wir waren ja selber Schuld, eigentlich hätten wir uns vorher schlau machen müssen". Sondern meist nur ein: "Dieser beschissene, durchorganisierte deutsche Paragraphendschungel - und eigentlich müßte man doch auf seinem Land machen dürfen was man will!".
Ganz ehrlich: Gott sei Dank nicht!
Und offensichtlich geht das jetzt in die komplett falsche Richtung. Ich will nichts böses von Dir und ich wünsche Dir auf Lebenszeit, dass Ihr alle Eure Schwarzbauten behalten dürft. Aber ich möchte nicht, dass dieses Forum hier Anregungen bietet, die bestehenden Gesetze zu übertreten.
Liebe Grüße
Micha
franggenhuhn
24.08.2014, 08:55
....und nach nochmaligem Durchlesen: Deine Hofüberdachung darfst Du sowieso bauen, weil die nicht im Außenbereich ist.
Und da hast Du ausnahmsweise Recht: Auf Deinem Grund darfst Du bauen was Du willst - wenn er nicht im Außenbereich liegt. (Aufpassen auf Grenzabstand und Größe)
Wir reden hier von Bauen auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze (Außenbereich). Trifft das jetzt überhaupt für Dich zu?
Liebe Grüße
Micha
Wir reden hier von Bauen auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb der Bebauungsgrenze (Außenbereich).
Außenbereich ist in der Regel auch die Hofstelle und die direkt umliegenden Flächen.
eierdieb65
24.08.2014, 11:22
Grüß euch
Ich lese hier immer wieder Wertminderung durch Wegerecht.
Wie weit kann denn landwirtschaftliche Nutzfläche noch weniger wert werden?
Und meine Meinung: Ich habe doch hier nicht alles gekauft, renoviert, hergerichtet, planiert etc., damit ich es irgendwann verkaufe. Der theoretische Wert ist mir doch so was von egal, weil ich es nie hergeben werde.
Da ist mir gute Nachbarschaft wichtiger, als virtuelles Geld.
Die Nachbarn habe ich täglich, das Geld nie.
lg
Willi
Medienhuhn
24.08.2014, 12:10
Lieber Willi,
was die Wertminderung angeht, die bezieht sich nicht auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern auf das Anwesen als Ganzes. Hat man im Wald Leute die ruhig und friedlich ihrer Wege gehen, ist alles gut. Nun aber soll das „schwarzgebaute“ Haus versilbert werden, was nur möglich ist, wenn ein Wegerecht eingetragen wird.
Wer könnten dann die Käufer sein? Vielleicht jemand der da ein relativ lautes/geruchsintensives Gewerbe-Unternehmen ansiedeln will? Jemand der im Wad ein Rotlichtetablissement betreiben will? Jemand der dort KFZ oder Motorräder reparieren und natürlich auch testen will? Inklusive jeder Menge Publikumsverkehr, der dann womöglich den Weg zuparkt, Lärm verursacht etc.
Tausend Möglichkeiten, die den Wert der Immobilie des TE mindern könnten. Vielleicht will er ja nicht in D alt werden, sondern irgendwann sein Anwesen verkaufen um irgendwo anders sein Alter zu genießen? Vielleicht hat er Nachwuchs und denkt daran, dass die Kinder einmal die Möglichkeit haben sollten, das Anwesen zu einem guten Preis zu verkaufen? Vielleicht mag er auch einfach seine Flächen ungeteilt nutzen, also ohne stets zu beachten dass der Zufahrtsweg frei sein muss?
Einmal eingetragen, kriegt man das nicht rückabgewickelt, egal, wer dann im Waldhaus residiert.
Ich kann den TE gut verstehen – und ohne einen Carport kann man auch leben….Hoffentlich gibt es keine Rückbauverfügung für die Ställe und den Bauwagen – wobei der Wohnwagen und das abgestellte KFZ wahrscheinlich das erste Opfer der Behörden werden…
Liebe Grüße
Vom Medienhuhn
eierdieb65
24.08.2014, 12:23
So gesehen, hast DU recht.
Bei mir waren es ja nur 24m² (8x3m) Wegerecht. Ganz hinten (100m hinter dem Haus). Den Zaun habe ich einfach 3m zurückversetzt. Weniger wert wurde das Grundstück bei einem Preis von 1€/m² (der ortsübliche Preis für Nutzfläche) aber nicht.
lg
Willi
Hunnenvolk
24.08.2014, 13:18
Jap, is Außenbereich. 2,5 ha Land stecken nicht im Ort!
Ja, wollte eben ne Möglichkeit zeigen wies auch geht, muss ja keiner nachmachen der nicht will ;)
kniende Backmischung
24.08.2014, 13:41
So gesehen, hast DU recht.
Bei mir waren es ja nur 24m² (8x3m) Wegerecht. Ganz hinten (100m hinter dem Haus). Den Zaun habe ich einfach 3m zurückversetzt. Weniger wert wurde das Grundstück bei einem Preis von 1€/m² (der ortsübliche Preis für Nutzfläche) aber nicht.
lg
Willi
Wenn ich das richtig verstanden habe, so zerschneidet das Wegerecht das Grundstück des Themenstarters. Und, wie Medienhuhn bereits sagte, weißt du nicht, wen du da aufs Auge gedrückt bekommst, als neuen Nachbarn, wenn das Objekt, zu dem der Weg führt, veräußert werden soll.
Hast du einmal zugestimmt, kommst du aus der Nummer nicht mehr raus!
LG Silvia
eierdieb65
24.08.2014, 13:45
Soll ich jetzt nochmal schreiben, dass auch DU recht hast?
Oder wo war jetzt das Missverständnis?
lg
Willi
w.lensing
24.08.2014, 16:06
So mit Wegerechten habe ich meine eigenen Erfahrungen da ich auch Betroffener bin, Als Nutzer und auch mit solchem Belastet.
Das Wegerecht ist nicht einfach wünsch dir was, sondern du bedstimmst wo der Nachbar herfährt. Und du bestimmst auch wer die Kosten für den Unterhalt des Weges trägt. Und außerdem brauchst du das ganze nicht kostenlos zu dulden, du kannst dafür auch eine Entshädigung verlangen. Das kannst du alles im BGB nachlesen. Sprech darüber mit einem Rechtsanwalt der auch Notar ist, der kennt sich in solchen Sachen am besten aus. wilhelm
w.lensing
27.08.2014, 20:05
Hast du dir das ganze mal angesehen?
evtl belebe ich ja ein totes Thema...
aber bei mehr als 2.500m² Grundbesitz bist du Zwangsmitglied BG Landschafts und Gartenbau (oder so ähnlich die haben sich letztes Jahr umfirmiert), dass hat folgenden Vorteil du hast in der Regel ein Grundstück das relativ groß ist.
Und erlaubt dir folgende Handeln: solange das Carport und die anderen Bauten (Ställe/Bauwagen) min 7m von der Grundstücksgrenze entfernt sind und ein gewisses Volumen nicht überschreiten musst du das Bauamt zwar informieren, aber verbieten ist da nicht groß drin.
Ich habe auf 4.200 m² neben dem Haus, eine Garage 3x5m, Taubenschlag 2x2m, Gartenhütte 4x3m, Carport 6x4,5m und den Hühnerstall 4x2m
@Mag
auch im Außenbereich???? Ich wohne auch in NRW und ab "Hälfte Hof" ist Außenbereich. Also Haus und Stallungen nicht, aber Misthaufen, Hoftor, gepflasterte Fläche und 1,5 ha Weiden sind Außenbereich. Da ist selbst das große Hoftor nicht genehmigungsfähig, sondern nur geduldet. Und für den Hühnerstall (Gartenhaus 2x2m) haben wir mal sicherheitshalber erst gar nicht angefragt, sondern ihn relativ uneinsehbar gebaut. Und wir hatten einen Architekten mal da, weil wir ein Carport für den Schlepper bauen wollten und der gab uns den Rat zu warten, bis der bisherige Bearbeiter beim Bauamt in Rente geht :o
Die Mitgliedschaft in der BG hat mit dem Bauen nichts zu tun. Für das Bauen sind nur die Baugesetze zuständig. Im Außenbereicht darf man vieles nur, wenn man Landwirt ist und das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient! Wenn ein Landwirt sich auf seinen Wiesen z.B. einen Aussichtsturm bauen will, weil er genr aug einen Turm sitzt, darf er das auch nicht, weil es nicht seinem Betrieb dient.
ah okay, diese Außenbereich Geschichte war mir so nicht bewusst.
lebpatrick
07.09.2014, 00:15
Hallo zusammen,
wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.
Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?
Ich verstehe nicht warum sie den Bauwagen bemängeln und weg haben wollen, alles was mobile ist (alles was Räder hat oder leicht zu transportieren ist) können sie sich brausen !
Wenn der Hühnerstall auf Stelzen steht, säg die Beine ab und montiere Rollen daran, somit ist er mobile und man braucht keine Baugenehmigung mehr ! Außerdem ist allein die Aussage von denen eine Frechheit !
Ich würde an deiner stelle ein Anwalt aufsuchen und falls du in recht sein solltest sofort Klagen !
So würde ich es machen
Lg
kniende Backmischung
07.09.2014, 08:45
Hatten wir schon...auch mobil im Außenbereich nicht zugelassen, wenns hart auf hart kommt...da gelten besondere Regeln.
LG Silvia
Dotti-Hühnchen
16.02.2017, 17:02
Hier wurde schon ne Weile nix mehr geschrieben aber ich muss meinen Frust mal Luft machen: aufgrund der Stallpflicht haben meine Hühner diesen Winter viel zu wenig Licht gekriegt, und daher soll jetzt ein neuer Stall her, mit Voliere drum rum, und Dach, damit die nächste Stallpflicht nicht mehr so katastrophal endet. Also haben wir uns (auch hier) schlau gemacht, Abstand eingehalten, etc. nur jetzt kommts: wenn die Voliere ein festes Dach hat (und das sollte sie ja, wegen Sturm/Schnee im Winter) dann gilt die Voliere auch als umbauter Raum, und alle Umbauten Räume über 35 Kubikmeter sind genehmigungspflichtig. Also gut, dann lassen wir das Ding halt genehmigen, Grundriss gezeichnet, Aufriss gezeichnet, Flurkarte bestellt (50€!!!) und neuen Stall plus Voliere eingezeichnet. Dann sagt uns heute doch die Dame vom Bauamt, wir dürften den Antrag nicht einreichen, das müsste ein Architekt oder Bauingenieur machen. Wat bitte? Zum Glück kenne ich da jemanden, der mir den Antrag zum Selbstkostenpreis einreichen würde: 500€!!! Und wenn ich den nicht kennen würde, 1000€!!!!! Soviel kostet mein ganzer Stall plus Voliere und brandneuem Zaun nicht! Das ist doch wohl ne bodenlose Frechheit. Wie sollen wir denn die ganzen Vorgaben vom friesischen Looser Institut erfüllen, wenn wir nicht umbauen? Wie zur Hölle soll man sich denn in Deutschland an Gesetze halten ohne gleich zwei Monatsgehälter zu zahlen? Wieso kann ich den Scheiss nicht einfach einreichen, wir haben sogar die Stärke der Pfosten angegeben! Und wenn einer kommt von wegen Statik und Gefahr dass das Dach auf den Kopf... 35kubik entspricht 4x4m und 2m Höhe (etwa) das muss man nicht genehmigen lassen, da kann die doch genau so der Himmel auf den Kopf und so...
ich bin stinkewütend, Scheiss Bürokratie, scheiss FLI scheiss Vorgaben!
Schrecklich diese Bürokratie in Deutschland! Wir halten das ganz anders daheim. Nach dem Motto: wer lang fragt geht lang irr. Wohnen auch im Außenbereich und haben ohne irgendwen zu fragen einen Unterstand für die Schafe auf die Weide gezimmert, der steht nun seit fast 2 Jahren und bis jetzt noch keine Beschwerden, letzten Winter haben wir noch ein großes Stück Wald eingezäunt, ist ja Vorschrift bei Wildtierhaltung. Demnächst wird noch ein Stück vom Hof überdacht, da fragen wir auch erst nicht! Vorsichtshalber hängt auch ein Schild am Hoftor: Hier endet die Bundesrepublik Deutschland, sie betreten besetztes Gebiet! Mit Widerstand ist zu rechnen!
LG Hunnenvolk
Bei uns waren die Herren letztes Jahr und haben eine Baugenehmigung verlangt von einem Schuppen, der ca. 1958/59 gebaut wurde - also 2 Jahre ist nix! Sollte nur 700 Euronen kosten plus unser Genehmigungskosten
Dotti-Hühnchen
16.02.2017, 17:26
Bei uns waren die Herren letztes Jahr und haben eine Baugenehmigung verlangt von einem Schuppen, der ca. 1958/59 gebaut wurde - also 2 Jahre ist nix! Sollte nur 700 Euronen kosten plus unser Genehmigungskosten
Also ich möchte nicht meinen Ausweis zurückgeben, und die Monarchie wieder... aber Spaß beiseite, wir wohnen mitten im Dorf, kannste Gift drauf nehmen dass das einer sieht, und davon abgesehen will ich mich auch an die Gesetze halten... Warum wird einem das nur so schwer gemacht? Fluuuuuhuuuch auf den Bürohelden der sich dieses Gesetz ausgedacht hat!!! Für jeden Scheiss gibt's Steuerschlupflöcher, aber Hauptsache Otto Normalbürger wird mal schön gegängelt. Grrrrrrrrrrr👹👹👹👹👹
Dotti-Hühnchen, ich gehe am Montag zu Bauamt, aber ich wollte nur eine Voliere im Außenbereich beantragen.
Die Dame von VetAmt wollte auch helfen, wenn der Bauamt bockig wird... "Das ist doch nicht feste Gebäude, nur für gewisse Zeit, danach kann man alles wieder in Ordnung bringen", meinte Die... (edit), meine Gänse liegen keine goldene Eier und Hühner auch nicht, das ich jede 3 Monate die Voliere baue und abbaue und meine Weide wieder ansähe. Die hat echt ein Knall. Wir sind seit 3 Monaten im Knast und die weiss nicht wie lange noch, es ist so Gefährlich da draußen, auf kein Fall die Tiere rauslassen. Im unseren Kreis keine Funde gewesen, nur rum herum, und von eine Seite Hamburg, welche schon Stallpflicht aufgehoben hat.
@Dotti-Hühnchen
schicke es Deinem landrat mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass das schnellstens genehmigt wird, damit Du auch weiterhin Deinen Aufstallpflihten nachkommen kannst, ohne Tierquälerei zu betreiben.
Wenn er da eine ablehnende Antwort oder so schickt ala nicht zuständig, mache einen offenen Brief draus an die Medien mit der Frage: an wen wende ich mich denn jetzt?
Also ich möchte nicht meinen Ausweis zurückgeben, und die Monarchie wieder... aber Spaß beiseite, wir wohnen mitten im Dorf, kannste Gift drauf nehmen dass das einer sieht,........
Bei uns hat man das auf Luftaufnahmen vom Katasteramt gesehen!
Würde auch das Landratsamt, am Besten den Landrat persönlich, samt dem Veterinäramt einschalten und eine Kopie an den Landwirtschaftsminister und das Regierungspräsidium schicken und dies der Dame auf dem Bauamt mitteilen, in etwa so: Denke Sie brauchen sich vorerst nicht darum zu kümmern, Landrat und Landesregierung werden nun eingeschaltet, da es sich um eine Seuchenschutzvoliere handelt.
Würde auch das Landratsamt, am Besten den Landrat persönlich, samt dem Veterinäramt einschalten und eine Kopie an den Landwirtschaftsminister und das Regierungspräsidium schicken und dies der Dame auf dem Bauamt mitteilen, in etwa so: Denke Sie brauchen sich vorerst nicht darum zu kümmern, Landrat und Landesregierung werden nun eingeschaltet, da es sich um eine Seuchenschutzvoliere handelt.
Ich würde als erstes mit einem Zeugen zum Bauamt fahren - eben damit man was in der Han hat und dann erst RA, Landratsamt usw. usw.....
Wenn erst die Damen und Herren angeschrieben werden, denn hat man nichts in der Hand und das Bauamt wird sich rausreden und etwas anderes behaupten
wenn die Voliere ein festes Dach hat (und das sollte sie ja, wegen Sturm/Schnee im Winter) dann gilt die Voliere auch als umbauter Raum, und alle Umbauten Räume über 35 Kubikmeter sind genehmigungspflichtig.
Schlag die mit ihren eigenen Vorschriften und Paragrafen,und bau ein Dach zum (auf-)klappen.Falls eine Voliere zu groß ist und eine Genehmigung braucht,dann bau zwei kleine.
Sprich,plane und baue so das du keine Genehmigung brauchst.
Tut mir leid, aber auch ein Dach zum Aufklappen würde bei unserem Bauamt als umbauter Raum gelten. Die unterscheiden in "feste Bauten" und "fliegende Bauten". Als "feste Bauten" gelten Häuser, Ställe, Unterstände, Garagen, etc., egal ob Klappdach oder nicht. Unter "fliegenden Bauten" versteht man nicht vom Wind davon getragene Provisorien, sondern Marktstände, fahrbare Schäferwohnwagen, fahrbare Werbeschilder, etc., wenn diese auch tatsächlich nach einigen Wochen bewegt werden.
So musste ein Metzger bei uns seine Werbetafel, montiert auf einen Wagenunterbau alle 3 Wochen um mindestens 10 m versetzen, damit das nicht als "fester Bau" galt.
Aber selbst dann kommt man in Deutschland oft nicht um Genehmigungen drumherum. Auch das Aufstellen von "fliegenden Bauten" braucht in Deutschland noch Genehmigungen, die bekommt man nur etwas leichter und kostengünstiger, als bei festen Bauten.
Auch 2 kleine Bauten, statt ein großes, funktioniert nicht, für die zählt der gesamte umbaute Raum pro Grundstück.
Leider bezweifele ich auch, dass das Einschalten von Landrat, etc. etwas bringt. Die sagen doch nur: Haltet euch an Vorschriften und Gesetze und zahlt gefälligst, wenn ihr Hühner halten wollt. Aber probieren geht über studieren, einfach ausprobieren, vielleicht bringt es ja etwas.
Dotti-Hühnchen
17.02.2017, 07:49
Tut mir leid, aber auch ein Dach zum Aufklappen würde bei unserem Bauamt als umbauter Raum gelten. Die unterscheiden in "feste Bauten" und "fliegende Bauten". Als "feste Bauten" gelten Häuser, Ställe, Unterstände, Garagen, etc., egal ob Klappdach oder nicht. Unter "fliegenden Bauten" versteht man nicht vom Wind davon getragene Provisorien, sondern Marktstände, fahrbare Schäferwohnwagen, fahrbare Werbeschilder, etc., wenn diese auch tatsächlich nach einigen Wochen bewegt werden.
So musste ein Metzger bei uns seine Werbetafel, montiert auf einen Wagenunterbau alle 3 Wochen um mindestens 10 m versetzen, damit das nicht als "fester Bau" galt.
Aber selbst dann kommt man in Deutschland oft nicht um Genehmigungen drumherum. Auch das Aufstellen von "fliegenden Bauten" braucht in Deutschland noch Genehmigungen, die bekommt man nur etwas leichter und kostengünstiger, als bei festen Bauten.
Auch 2 kleine Bauten, statt ein großes, funktioniert nicht, für die zählt der gesamte umbaute Raum pro Grundstück.
Leider bezweifele ich auch, dass das Einschalten von Landrat, etc. etwas bringt. Die sagen doch nur: Haltet euch an Vorschriften und Gesetze und zahlt gefälligst, wenn ihr Hühner halten wollt. Aber probieren geht über studieren, einfach ausprobieren, vielleicht bringt es ja etwas.
Ja und da du auch in Hessen wohnst, fürchte ich, es ist das selbe bei uns. Mein Mann hatte auch schon die Idee mit dem abnehmbaren Dach, aber in dem Moment, wo wieder Stallpflicht herrscht und du das Dach draufbaust, hättest du ja einen umbauten Raum... da muss ich mich noch mal schlau machen.
Es ist ja nicht so, dass wir das gar nicht genehmigt bekommen, das würden die schon machen. Das Problem ist, dass es ein Heidengeld kostet. Viel zu viel Geld, da du deine Unterlagen nicht selbst einreichen darfst. So kann ich mir das nicht leisten mit dem neuen Hühnerstall.
Stefanie
17.02.2017, 08:11
Dotti-Hühnchen, ginge es nicht, dass Ihr einen fertigen Carport/Doppelcarport kauft und den dann zur Voliere macht? Solche Carports haben doch meist eine Statik für's Bauamt dabei, damit der Antrag ohne Probleme durchgeht.
Dotti-Hühnchen, ginge es nicht, dass Ihr einen fertigen Carport/Doppelcarport kauft und den dann zur Voliere macht? Solche Carports haben doch meist eine Statik für's Bauamt dabei, damit der Antrag ohne Probleme durchgeht.
Was bringt dir die Statik, wenn man keine Baugenehmigung bekommt?
Klaro die fertige Statik erleichtert die Genehmigung - nur wenn man generell keine bekommt, denn bringt das auch nichts.
Stefanie
17.02.2017, 08:27
Was bringt dir die Statik, wenn man keine Baugenehmigung bekommt?
Klaro die fertige Statik erleichtert die Genehmigung - nur wenn man generell keine bekommt, denn bringt das auch nichts.
So wie ich die Frage verstanden habe, will das Bauamt nur genehmigen, wenn eine professionelle Statik dabei ist, und das würde die Sache sehr verteuern. Darum dachte ich, ein Fertig-Carport mit Statik wäre vielleicht eine Lösung. Wobei ich die veranschlagten Kosten nicht kenne und nicht weiß, ob ein Fertigteil etwas bringen würde.
Schlag die mit ihren eigenen Vorschriften und Paragrafen,und bau ein Dach zum (auf-)klappen.Falls eine Voliere zu groß ist und eine Genehmigung braucht,dann bau zwei kleine.
Sprich,plane und baue so das du keine Genehmigung brauchst.
T............Auch 2 kleine Bauten, statt ein großes, funktioniert nicht, für die zählt der gesamte umbaute Raum pro Grundstück. ............
Das bringt sogar jede Menge!
Wenn ich 2 einzelne Bauten habe, die 5cm getrennt aufgebaut sind, denn habe ich 2 Bauten! Und die könnten dann in die regel kommen, das die Zwei von der Größe her genehmigungsfrei sind.
War bei mir auch so! Großer Nur-Dach-Schuppen, der seit über 60 Jahren so steht - da sollte ich auch auf einmal eine Baugenehmigung für beschaffen! - Mein Vorschlag dann für die Herren, ich trenne den Bau in 3 Bauten auf und schon sind sie Genehmigungsfrei (was technisch kein Problem war)! Und schon waren die Herren nach längerem murren und hin und her verschwunden. Denn 3 Bauten von je 2x2x2m (bitte nicht an den Zahlen festklammer) sind genehmigungsfrei. Und wenn ich es getan hätte, denn hätte ich 3 unabhängige und genehmigungsfreie Bauten in einem Abstand von 3-5cm gehabt.
Übrigens die anschliessende Vermessung für das Katasteramt ging dann auf Staatskosten, weil der Bau schon vor 1960 da stand. Aber auch dieser ging erst nach längeren hin und her, murren und gemecker von Seiten der Beamten! Da stand zum Schluss unsere Tagespresse und mein Anwalt neben mir und da konnten oder wollten die Herren wohl nicht mehr und zeigten ihre großzügige Seite ;)
............
Auch 2 kleine Bauten, statt ein großes, funktioniert nicht, für die zählt der gesamte umbaute Raum pro Grundstück.......
Wenn das so wäre, denn könnte kaum jemand noch etwas genehmigungsfrei bauen, denn fast überall steht schon das Wohnhaus auf dem Grundstück und wo nichts steht, da würden ganz andere Gesetze erst einmal greifen - z. B. müsste es erst einmal Bauland sein oder auf der freien Wiese, müsste man u. a. ein aktiver Landwirt sein und und und...
So wie ich die Frage verstanden habe, will das Bauamt nur genehmigen, wenn eine professionelle Statik dabei ist, und das würde die Sache sehr verteuern. Darum dachte ich, ein Fertig-Carport mit Statik wäre vielleicht eine Lösung. Wobei ich die veranschlagten Kosten nicht kenne und nicht weiß, ob ein Fertigteil etwas bringen würde.
Zitat aus dem ersten beitrag: "Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt."
Stefanie
17.02.2017, 08:39
Zitat aus dem ersten beitrag: "Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt."
Hein, der erste Beitrag ist von 2014.
Dotti-Hühnchen hatte sich kürzlich neu mit ihrer Frage angehängt, siehe post #127. Und da geht es darum, dass das Baumat zwar zur Genehmigung bereit ist, aber nur, wenn das Ganze von einem Architekten berechnet ist.
Dotti-Hühnchen
17.02.2017, 08:47
Hein, der erste Beitrag ist von 2014.
Dotti-Hühnchen hatte sich kürzlich neu mit ihrer Frage angehängt, siehe post #127. Und da geht es darum, dass das Baumat zwar zur Genehmigung bereit ist, aber nur, wenn das Ganze von einem Architekten berechnet ist.
Korrekt. Und in der Bauordnung steht explizit, dass zwei verschiedene Gebäude nur dann genehmigungsfrei sind, wenn sie räumlich und inhaltlich unabhängig voneinander sind. zwei Gebäude bauen und dann beide für die Hühner nutzen geht also nicht, würde dann als eins zählen.
Mein Problem: es steht nicht wirklich was in der Bauordnung zu Hühnerställen, und es gibt mir auch keiner ne Auskunft, mein Mann hatte da so eine unglaublich zuvorkommende, ausgesprochen nette Dame vom Bauamt am Telefon die sehr angepisst reagierte als er nachfragte, und ihm erklärte, sie sei nicht für seine Beratung zuständig. Wo sollen wir denn dann die Infos herbekommen, bitteschön? Es leuchtet mir auch nicht wirklich ein, warum eine mit Draht verkleidete Voliere als umbauter Raum gelten soll, ein Carport, der eben den Draht nicht hat, aber nicht...
Es geht auch gar nicht so sehr um die Statik (glaube ich) sondern nur darum, das man als Bürger keinen Antrag einreichen darf, sondern einen Architekten beauftragen MUSS...
Erreiche da heute klar niemanden. Geht keiner ans Telefon. Wäre ja auch zu viel verlangt, von den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die mit unseren Steuermitteln bezahlt werden....
Das bringt sogar jede Menge!
Wenn ich 2 einzelne Bauten habe, die 5cm getrennt aufgebaut sind, denn habe ich 2 Bauten! Und die könnten dann in die regel kommen, das die Zwei von der Größe her genehmigungsfrei sind.
War bei mir auch so! Großer Nur-Dach-Schuppen, der seit über 60 Jahren so steht - da sollte ich auch auf einmal eine Baugenehmigung für beschaffen! - Mein Vorschlag dann für die Herren, ich trenne den Bau in 3 Bauten auf und schon sind sie Genehmigungsfrei (was technisch kein Problem war)! Und schon waren die Herren nach längerem murren und hin und her verschwunden. Denn 3 Bauten von je 2x2x2m (bitte nicht an den Zahlen festklammer) sind genehmigungsfrei. Und wenn ich es getan hätte, denn hätte ich 3 unabhängige und genehmigungsfreie Bauten in einem Abstand von 3-5cm gehabt.
Übrigens die anschliessende Vermessung für das Katasteramt ging dann auf Staatskosten, weil der Bau schon vor 1960 da stand. Aber auch dieser ging erst nach längeren hin und her, murren und gemecker von Seiten der Beamten! Da stand zum Schluss unsere Tagespresse und mein Anwalt neben mir und da konnten oder wollten die Herren wohl nicht mehr und zeigten ihre großzügige Seite ;)
@hein
1. Du lebst in einem anderen Bundesland, da gibt es unterschiedliche Bebauungsvorschriften, was bei dir genehmigt wurde, muss in Hessen nicht klappen und umgekehrt. Gut ich gebe zu, ich schrieb nicht explizit von Hessen, da gebe ich dir Recht. Eigentlich ist das Baurecht sogar Kreissache und die Gemeinde muss auch noch zustimmen, sowie die Naturschutzbehörde, etc. Eingereicht wird beim Kreis, der leitet das an die verschiedenen Ämter weiter.
2. Du hattest einen "Altbestand", da gelten schon wieder andere Regeln, als bei einem Neubau.
3.
Wenn das so wäre, denn könnte kaum jemand noch etwas genehmigungsfrei bauen, ...
Da hast du Recht Hein, bei uns hier darfst du kaum noch etwas ohne Genehmigung bauen. Genau dieser Umstand verschafft meinem Mann, teilweise mir und unserem Freund mit seinem Ingenieursbüro das tägliche Brot.
Oder sagen wir mal so, unser Bauamt kennt uns. ;)
@hein
1. Du lebst in einem anderen Bundesland, da gibt es unterschiedliche Bebauungsvorschriften, was bei dir genehmigt wurde, muss in Hessen nicht klappen und umgekehrt. .........
Hessische Bauordnung (HBO)
„Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55:
1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Nachtrag: http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Leitfaeden/___55_HBO.pdf
Hier noch etwas genauer: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=3&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-PflSchGAVHEpP1&doc.part=S&toc.poskey=#docid:169492,85,20121201
Hessische Bauordnung (HBO)
„Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55:
1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Nachtrag: http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/fileadmin/Downloads__alle/Leitfaeden/___55_HBO.pdf
Und eben in dem von dir verlinkten HBO steht:
1.1 Gliederung der Anlage 2:
Die Genehmigungsfreiheit nach § 55 HBO beinhaltet nur selbständige Einzelvorhaben und nicht Teile eines einheitlich auszuführenden Gesamtvorhabens. Es darf kein zeitlicher und untrennbar funktionaler Zusammenhang bestehen.
Wenn sie die Gebäude zur Haltung und Unterbringung von Nutztieren bauen will, besteht leider dieser funktionelle untrennbare Zusammenhang.
Glaub mir Hein, das haben wir schon probiert und wurde nicht genehmigt.
Dotti-Hühnchen
17.02.2017, 10:34
So ihr Lieben, ich habe eben mit dem zuständigen Mitarbeiter im Bauamt gesprochen, der für das Baurecht zuständig ist.
1. Ist der Stall weniger als 30m³, dann ist er genehmigungsfrei. Passt.
2. Wenn man eine Umzäunung um den Stall baut, und diese mit Draht verkleidet, ist das auch kein Problem.
3. Kommt jetzt eine erneute Stallpflicht, und dann baut man da noch ein Dach drauf (fleissige Heinzelmännchen können das ja vorbereiten) dann gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Daher muss auch das nicht genehmigt werden.
Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.
Und genau das werden wir jetzt tun.
Ich danke euch für eure tollen Tipps und Anregungen, ohne euch hätte ich wohl nicht noch mal beim Amt angerufen. Und bedenkt: das ist alles Auslegungssache, aber der Herr vom Bauamt meinte, deswegen würde uns niemand einen Strick draus drehen, eben weil es gesetzlich nicht genau geregelt ist.
Und eben in dem von dir verlinkten HBO steht:
Wenn sie die Gebäude zur Haltung und Unterbringung von Nutztieren bauen will, besteht leider dieser funktionelle untrennbare Zusammenhang.
Glaub mir Hein, das haben wir schon probiert und wurde nicht genehmigt.
Und da reichen die 30m3 für einen Stall nicht?
Das man, wenn man genehmigungspflichtig bauen will einen Architekten benötigt, das dürfte jedem klar sein!
Was glaubt ihr, warum ich viele kl. Ställe habe und wenn sie auch nur 5cm auseinander stehen und wenn - wie bei mir in einem Fall 2 Ställe gegenüber stehend und in der Voliere ist komplett quer durch ein 2-4cm breiter Spalt der natürliche Verbund nicht gegeben - logo, ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Gebäude besteht auch nicht! In dem einen wohnten offiziell meine Tauben (Vögel) und in dem Anderen meine Hühner (Nutztiere).
Die sind beide genehmigungsfrei da sie unter der genehmigungsfreien Qubikmeterzahlen liegen und da wird überhaupt nicht erst gefragt! Denn wer schlafende Hunde weckt, der kann auch gebissen werden! Und jetzt stehen z. B. die 2 Ställe da seit über 20 Jahren und wurden schon mehrmals ohne Mängel vom Bauamt beeugt und sind auch vom Katasteramt schon eingetragen worden!
184395 hier der Auszug vom Katasteramt mit den 2 gegenüberliegenden Ställen -
jeder einzelne Stall ist nicht genehmigungspflichtig und daher auch nicht durch die Voliere (3-5cm Abstand) verbunden.
Übrigens, ein Zuchtfreund von mir hat einen Stall - das Fundament ist 2mtr. über den Boden hoch und mit einem Dach geschützt. Fundamente sind laut Gerichtsurteil auch genehmigungsfrei - weiss allerdings nicht ob das aktuell auch noch so ist! Er hat nach dem/seinem Gerichtsurteil jahrelang seine Brieftauben da drin gezüchtet. Vielleicht muss man auch etwas Fantasie...........
Dotti-Hühnchen
17.02.2017, 10:48
Du wohnst in einem anderen Bundesland, oder? Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, und in Hessen ist es eben so, dass man das nicht darf. Schliesst eine Voliere direkt an einen Stall (egal ob nun Hühner oder Tauben) dann gilt das als zusammenhängend. Und 5cm Abstand würde ja dann nicht mehr konform mit dem Seuchenschutzrecht gehen. Denn durch die 5cm könnte dann die Terroristengans gezielt... Ich kann also zwischen Stall und Voliere keine 5cm lassen. Und selbst wenn, in Hessen gilt das als Einheit, wenn die Voliere und der Stall von den Hühner genutzt werden.
So ihr Lieben, ich habe eben mit dem zuständigen Mitarbeiter im Bauamt gesprochen, der für das Baurecht zuständig ist.
1. Ist der Stall weniger als 30m³, dann ist er genehmigungsfrei. Passt.
2. Wenn man eine Umzäunung um den Stall baut, und diese mit Draht verkleidet, ist das auch kein Problem.
3. Kommt jetzt eine erneute Stallpflicht, und dann baut man da noch ein Dach drauf (fleissige Heinzelmännchen können das ja vorbereiten) dann gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Daher muss auch das nicht genehmigt werden.
Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.
Und genau das werden wir jetzt tun.
Ich danke euch für eure tollen Tipps und Anregungen, ohne euch hätte ich wohl nicht noch mal beim Amt angerufen. Und bedenkt: das ist alles Auslegungssache, aber der Herr vom Bauamt meinte, deswegen würde uns niemand einen Strick draus drehen, eben weil es gesetzlich nicht genau geregelt ist.
PERFEKT - genauso ist es!! Und wenn die Umzäunung etwas höher (ca. 250cm) ist, denn kann auch keiner was sagen! Sie ist eben Wolfssicher und wie geschrieben - nächste Geflügelgrippe, da muss dann eben ein Dach drüber. Ok, Grippe noch aktuell - also sofort!
.........Und 5cm Abstand würde ja dann nicht mehr konform mit dem Seuchenschutzrecht gehen. Denn durch die 5cm könnte dann die Terroristengans gezielt... ........
Das Seuchengesetz hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun! Das sind 2 Paar Schuhe! Wenn baurechtlich die 5cm Abstand da sind und genügen, oder alles als ein Zaun dargelegt wird, denn ist alles ok! (Super neuer Tip! - Zaun, da hab ich noch gar nicht dran gedacht! Klaro, der Auslauf muss doch durch einen Zaun....... (Perfekt)
Kommt dann das Seuchengesetz, denn ist man verpflichtet, diese Lücke zu schliessen und macht das dann natürlich gesetzestreu auch!
Und der Rest wurde gerade von Dotti-Hühnchen geschrieben
......... Und selbst wenn, in Hessen gilt das als Einheit, wenn die Voliere und der Stall von den Hühner genutzt werden.
Das ist, glaube ich, überall so! Darum ja kl. Stall und Voliere bis zur genehmigungsfreien Größe.
Oder gerade gelesen, Stall bis zur genehmigungsfreien Größe und dann hoch einzäunen! Bei der aktuellen Seuchengefahr muss natürlich nach dem Seuchengesetz die Einzäunung überdacht werden - Klaro, Überdachung der Einzäunung ist nur für den Seuchenfall ;)
Oder gerade gelesen, Stall bis zur genehmigungsfreien Größe und dann hoch einzäunen! Bei der aktuellen Seuchengefahr muss natürlich nach dem Seuchengesetz die Einzäunung überdacht werden - Klaro, Überdachung der Einzäunung ist nur für den Seuchenfall ;)
Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..
Schwarzwälder
17.02.2017, 11:58
Keine Ahnung ob das jetzt schon jemand geschrieben hat, trotzdem:
In B-W darf auch ein Meister oder Techniker des Bauhauptgewerke z.B: (Zimmermeister, Bautechniker) Gebäude mit bis zu 300 m² Grundfläche planen und einreichen. Wohngebäude bis zu 150 m². Ich denke anderen Bundesländern ist die LBO (Landesbauordnung) ähnlich. Eine Statik ist bei Untergeordneten Bauten nicht zwingend nötig, hier reicht oft: Nach zimmermannsmäßigen Erkenntnisse.
Also Frag mal bei einem Zimmermeister: für einen Obolus + Unkosten +Materialeinkauf über die Firma denke ich würde es möglich sein.
Gruß Stefan
Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..
Das ist bei mir in Nds. auch so!
Nur was genehmigungsfrei ist, das ist genehmigungsfrei - auch mit Luftaufnahmen!
Darum ist es ja auch so wichtig, das man sich genau daran hält und nicht mehr als erlaubt macht! Und das man das natürlich auch z. B. mit 2 getrennten Gebäuden - in diesem Fall bzw. Beispiel auch schafft.
Glaubt ihr, ich habe das aus Spass gemacht - die dürfen nicht mal mit einem dünnen Zwirnfaden verbunden sein!
Oder was glaubt ihr, warum die letztes Jahr bei mir auf dem Grundstück standen und von einem uralten Schuppen eine Baugenehmigung haben wollten! Das war super klar auf der Luftaufnahme zu erkennen. Und auch da hätte geholfen das Dach zu trennen und 2cm Abstand dort zu integrieren. (war übrigens nur ein Nur-Dach-Schuppen ohne Wände usw. eben nur ein Dach! Dach getrennt und 3 kl. Schuppen daraus gemacht - deren Größe eben unter der Genehmigungspflicht lag wäre ok gewesen.
Aber denn habe ich bei dem Schuppen noch ein uraltes Gesetz und uralte Unterlagen gefunden. Und schon war auch ohne Trennung des Daches alles paletti.
Nachtrag: Der funktionelle untrennbare Zusammenhang war schon beim Bauamt eingetragen. 1 Teil Geräteschuppen, ein Teil Vorratsraum Stroh und Heu und ein Teil Holzschuppen. Und schon hätte jeder Raum seinen eigenen Zweck erfüllt und das Bauamt hätte nichts machen können. Aber dann habe ich die alten Unterlagen usw. gefunden und ich musste nichts machen. Im Gegenteil! Katastereintrag und Vermessung des Schuppens musste auf Staatskosten gemacht werden.
Ergo: Stall unter 30m³ und Voliere, die das Dach erst dann drauf kriegt, wenn eine erneute Stallpflicht ausgerufen wird: keine Genehmigungspflicht da gesetzlich nicht vorgesehen.
Und genau das werden wir jetzt tun.
:daumenhoch Viel Spaß beim bauen.
Und da reichen die 30m3 für einen Stall nicht?
@hein
Warum zitierst und fragst du da mich? :-[ Nicht ich will bauen, das war Dotti-Hühnchen.
Mit solchen Bauerntricks kannst du vielleicht dein Bauamt bezirzen, bei uns funktioniert das definitiv nicht. Die werten sogar Google-Map Bilder aus und verlangen von 1000en den Rückbau von zu großen Terrassen, Gartenhäusern, Carports etc.. Sorgt regelmäßig für Wirbel hier, aber muss man hinnehmen..
da werden Altbaumbestände auf dem Grundstück wie Anno Dunnemals plötzlich wieder attraktiv ;)
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