OHGN
27.09.2006, 17:03
http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1546.1
Amtstierarzt informiert zur Geflügelpest
Der uckermärkische Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt hat heute über Auflagen zur Klassischen Geflügelpest informiert. Hintergrund sind zunehmende Anrufe im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung.
Drei Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) verlangen wegen der Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus über Zugvögel bereits die Aufstallung ihrer freilebenden Geflügelarten. Im Land Brandenburg ist keine Aufstallung vorgeschrieben, d.h. dass in der Uckermark sich das Geflügel noch frei bewegen kann.
Mit Wirkung vom 2. September 2005 wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Eilverordnung zur Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest erlassen. Diese Verordnung schreibt die stichprobenartige blutserologische Untersuchung von Beständen, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, vor. Diese Untersuchung muss im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005 erfolgen. Die Mitarbeiter des Gesundheits- und Veterinäramtes werden sich mit den entsprechenden Geflügelhaltern in Verbindung setzen.
Eindringlich wies Dr. Wendlandt darauf hin, dass sich alle Halter (auch Privathaltungen) von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Tauben und Laufvögeln beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, wo der Zugang, der Abgang, der aktuelle Geflügelbestand und die Verluste eingetragen werden müssen.
Der Amtstierarzt empfiehlt den uckermärkischen Geflügelhaltern einige Schutzmaßnahmen. Wildvogelsichere Unterbringung des Geflügelbestandes (wie zum Beispiel Überdachungen, wildvogelsicherer Zaun, vollständige Einfriedung usw.). können dabei hilfreich sein. Fütterung und Tränke sollte nicht im Freien durchgeführt werden, denn Wendlandt sieht die Gefahr, dass Wildvögel die gleiche Fütterungs- und Tränkstelle nutzen. Auch der Personenverkehr sollte eingeschränkt werden und fremde Personen sollten keinen Zugang in den Geflügelbestand haben. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten unbedingt durchgeführt werden. Hilfreich sind Desinfektionsmatten oder -bottiche vor der Anlage. Hygienekleidung ist nach Ansicht des Amtstierarztes zu benutzen. Insbesondere das Schuhwerk ist vor dem Betreten des Geflügelbestandes wechseln. Auch die Schadnagerbekämpfung sollte nicht vernachlässigt werden und in der jetzigen Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jäger stichprobenartig Untersuchungsmaterial von erlegten Wildenten und Wildgänsen (ganzer Tierkörper oder -köpfe) beim Gesundheits- und Veterinäramt abzugeben. Das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden Geflügels ist dem Fachamt in der Kreisverwaltung ebenfalls unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.
Für Rückfragen, Anzeigen, Probenentnahme bzw. -abgabe steht das Gesundheits- und Veterinäramt unter der Telefonnummer 03984/701139 gern zur Verfügung.
Das übliche Bla, Bla, Bla aber immerhin noch keine generelle Aufstallung :-/
Amtstierarzt informiert zur Geflügelpest
Der uckermärkische Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt hat heute über Auflagen zur Klassischen Geflügelpest informiert. Hintergrund sind zunehmende Anrufe im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung.
Drei Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) verlangen wegen der Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus über Zugvögel bereits die Aufstallung ihrer freilebenden Geflügelarten. Im Land Brandenburg ist keine Aufstallung vorgeschrieben, d.h. dass in der Uckermark sich das Geflügel noch frei bewegen kann.
Mit Wirkung vom 2. September 2005 wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Eilverordnung zur Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest erlassen. Diese Verordnung schreibt die stichprobenartige blutserologische Untersuchung von Beständen, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, vor. Diese Untersuchung muss im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005 erfolgen. Die Mitarbeiter des Gesundheits- und Veterinäramtes werden sich mit den entsprechenden Geflügelhaltern in Verbindung setzen.
Eindringlich wies Dr. Wendlandt darauf hin, dass sich alle Halter (auch Privathaltungen) von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Tauben und Laufvögeln beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, wo der Zugang, der Abgang, der aktuelle Geflügelbestand und die Verluste eingetragen werden müssen.
Der Amtstierarzt empfiehlt den uckermärkischen Geflügelhaltern einige Schutzmaßnahmen. Wildvogelsichere Unterbringung des Geflügelbestandes (wie zum Beispiel Überdachungen, wildvogelsicherer Zaun, vollständige Einfriedung usw.). können dabei hilfreich sein. Fütterung und Tränke sollte nicht im Freien durchgeführt werden, denn Wendlandt sieht die Gefahr, dass Wildvögel die gleiche Fütterungs- und Tränkstelle nutzen. Auch der Personenverkehr sollte eingeschränkt werden und fremde Personen sollten keinen Zugang in den Geflügelbestand haben. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten unbedingt durchgeführt werden. Hilfreich sind Desinfektionsmatten oder -bottiche vor der Anlage. Hygienekleidung ist nach Ansicht des Amtstierarztes zu benutzen. Insbesondere das Schuhwerk ist vor dem Betreten des Geflügelbestandes wechseln. Auch die Schadnagerbekämpfung sollte nicht vernachlässigt werden und in der jetzigen Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jäger stichprobenartig Untersuchungsmaterial von erlegten Wildenten und Wildgänsen (ganzer Tierkörper oder -köpfe) beim Gesundheits- und Veterinäramt abzugeben. Das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden Geflügels ist dem Fachamt in der Kreisverwaltung ebenfalls unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.
Für Rückfragen, Anzeigen, Probenentnahme bzw. -abgabe steht das Gesundheits- und Veterinäramt unter der Telefonnummer 03984/701139 gern zur Verfügung.
Das übliche Bla, Bla, Bla aber immerhin noch keine generelle Aufstallung :-/