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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uckermark (Land Brandenburg)



OHGN
27.09.2006, 17:03
http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1546.1


Amtstierarzt informiert zur Geflügelpest
Der uckermärkische Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt hat heute über Auflagen zur Klassischen Geflügelpest informiert. Hintergrund sind zunehmende Anrufe im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung.

Drei Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) verlangen wegen der Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus über Zugvögel bereits die Aufstallung ihrer freilebenden Geflügelarten. Im Land Brandenburg ist keine Aufstallung vorgeschrieben, d.h. dass in der Uckermark sich das Geflügel noch frei bewegen kann.

Mit Wirkung vom 2. September 2005 wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Eilverordnung zur Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest erlassen. Diese Verordnung schreibt die stichprobenartige blutserologische Untersuchung von Beständen, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, vor. Diese Untersuchung muss im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005 erfolgen. Die Mitarbeiter des Gesundheits- und Veterinäramtes werden sich mit den entsprechenden Geflügelhaltern in Verbindung setzen.

Eindringlich wies Dr. Wendlandt darauf hin, dass sich alle Halter (auch Privathaltungen) von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Tauben und Laufvögeln beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, wo der Zugang, der Abgang, der aktuelle Geflügelbestand und die Verluste eingetragen werden müssen.

Der Amtstierarzt empfiehlt den uckermärkischen Geflügelhaltern einige Schutzmaßnahmen. Wildvogelsichere Unterbringung des Geflügelbestandes (wie zum Beispiel Überdachungen, wildvogelsicherer Zaun, vollständige Einfriedung usw.). können dabei hilfreich sein. Fütterung und Tränke sollte nicht im Freien durchgeführt werden, denn Wendlandt sieht die Gefahr, dass Wildvögel die gleiche Fütterungs- und Tränkstelle nutzen. Auch der Personenverkehr sollte eingeschränkt werden und fremde Personen sollten keinen Zugang in den Geflügelbestand haben. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten unbedingt durchgeführt werden. Hilfreich sind Desinfektionsmatten oder -bottiche vor der Anlage. Hygienekleidung ist nach Ansicht des Amtstierarztes zu benutzen. Insbesondere das Schuhwerk ist vor dem Betreten des Geflügelbestandes wechseln. Auch die Schadnagerbekämpfung sollte nicht vernachlässigt werden und in der jetzigen Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jäger stichprobenartig Untersuchungsmaterial von erlegten Wildenten und Wildgänsen (ganzer Tierkörper oder -köpfe) beim Gesundheits- und Veterinäramt abzugeben. Das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden Geflügels ist dem Fachamt in der Kreisverwaltung ebenfalls unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.

Für Rückfragen, Anzeigen, Probenentnahme bzw. -abgabe steht das Gesundheits- und Veterinäramt unter der Telefonnummer 03984/701139 gern zur Verfügung.
Das übliche Bla, Bla, Bla aber immerhin noch keine generelle Aufstallung :-/

conny
27.09.2006, 17:28
Hi,

also bleibt bei uns alles bis zum Februar 2007 beim Alten. :) Ist doch auch mal eine erfreuliche Nachricht.

LG
Conny

witte5
27.09.2006, 20:02
Wenn ich das richtig sehe, ist das vom 19.09.2005?

Wäre dann ja vom vergangenen Jahr ;)

Das hier dürfte besser passen:
http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1546.1
Aufstallgebot für Geflügel bis Ende Februar verlängert - Ausnahmegenehmigung in der Uckermark gilt weiter 14.08.2006
Der Zeitraum, in der die Bundesverordnung über das Aufstallungsgebot für Geflügel gilt, wurde bis zum 28. Februar 2007 verlängert.

Nach entsprechender Risikoeinschätzung hat Dr. Achim Wendlandt, Amtstierarzt des Landkreises Uckermark, entschieden, die kreisliche Allgemeinverfügung für Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallverpflichtung ebenfalls an diesen Termin anzupassen.

Wie der jüngste Fall im Zoo Dresden zeigt, besteht jedoch nach wie vor das Risiko, den Virus H5N1 aus dem Wildvogelbestand einzuschleppen. Deshalb ist insbesondere während des Vogelzuges im Herbst besondere Vorsicht und strikte Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen erforderlich:

- Anzeigepflicht als Geflügelhalter
- Beachtung der Indikatortierregelung
- unverzügliche Information über verendete Tiere
- Untersuchungspflicht für bestimmte Bestände
- wildvogelsichere Fütterung, Tränke, Lagerung von Futtermitteln und Einstreu
- Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie Betretungsverbot durch Unbefugte, Schädlingsbekämpfung, Verwendung von Schutz- bzw. Einwegkleidung, Reinigung und Desinfektion

Weitere Informationen können im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung in Prenzlau unter der Rufnummer (03984) 70 11 39 oder in der Nebenstelle Angermünde (03331) 26 84 51 erfragt werden.

conny
27.09.2006, 20:08
Ups, das hatte ich glatt überlesen, danke für den Hinweis. Bleibt Gott sei Dank trotzdem beim Alten.

LG
Conny

OHGN
27.09.2006, 20:38
OH je, die 2005 habe ich mit 2006 verwechselt :-[
Das war ein Versehen meinerseits, entschuldigt bitte.
Das Thema wäre damit wohl erledigt.

@witte5: Nein, das hier dürfte eher passen. (Du hast auch den falschen Link eingegeben, der Text in Deinem Beitrag ist aber richtig)
http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1984.1

Grüße Gerhard

witte5
27.09.2006, 20:49
Haha - hab ich ja mal wieder toll hinbekommen! Doppelt falsch hält besser :D :D :D

Das kommt davon, wenn man so viele Seiten gleichzeitig aufhat. Da verliert man schon mal den Überblick :roll

Und diesen Text konnte ich jetzt auch noch doppelt schreiben, weil meine Katze meinte, sie muss sich auf die Tastatur legen. :P

Das sah dann so aus: 55555555555555555555555555555555kkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkddddddddddddddddddddddddddddddeeeeeeeeeeeeeee e und dann war alle weg >:( :D

Gruß Inken

OHGN
27.09.2006, 22:11
Original von witte5
Das sah dann so aus: 55555555555555555555555555555555kkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkddddddddddddddddddddddddddddddeeeeeeeeeeeeeee e
Bei mir sieht das immer so aus, wenn ich vor Müdigkeit mit dem Kopf auf die Tastatur falle ;D

Enemy
14.10.2006, 07:42
Brandenburg:Neue Vogelgrippe-Gebiete ausgewiesen (http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/brandenburg-vogelgrippe/77128.asp)

OHGN
14.10.2006, 20:47
Original von Enemy
Brandenburg:Neue Vogelgrippe-Gebiete ausgewiesen (http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/brandenburg-vogelgrippe/77128.asp)


Dies betrifft zwar zum Glück meine Region (noch!!!) nicht, aber das will ja nichts heißen...
Es ist einfach zum Kotzen, dieses ständige Hin und Her und "was denn nun".
Langsam habe ich die Nase wirklich voll!

Gruß Gerhard

conny
15.10.2006, 20:09
Nabend,

in der Uckermark ist "nur" der Naturschutzpark Unteres Odertal ab dem 15.10.2006 von der Stallpflicht betroffen, laut Aussage Vet-amt Prenzlau.


LG
Conny

bruchfred10
16.10.2006, 22:11
Das stand heute in der Berliner Zeitung

Brandenburg
Ungefährliche Kraniche?

Tiere ziehen wieder übers Land - aber die Angst vor Vogelgrippe ist gering Jens Blankennagel

POTSDAM. Millionen Zugvögel machen derzeit Rast in Brandenburg, um Kräfte für ihren Weiterflug nach Süden zu sammeln. An den Wochenenden fahren zahlreiche Schaulustige aufs Land, um die Kraniche zu beobachten. Doch anders als vor einem Jahr werden sie nicht als Gefahr angesehen. Im Herbst 2005 war die Vogelgrippe das Thema der Saison. Die Angst ging um, dass sich die hoch ansteckende Variante der Tierseuche H5N1 von Asien kommend mit dem gewöhnlichen Grippevirus verbinden und eine Massenerkrankung bei Menschen auslösen könnte.

Anders, als zunächst befürchtet, blieben bei der herbstlichen Passage der Zugvögel in Brandenburg Todesfälle in Folge der Vogelgrippe aus. Als dann im Frühjahr bei der Rückkehr aus dem Süden doch Vögel starben, löste dies fast schon hysterische Reaktionen aus. Doch nur Wildvögel starben an H5N1. Nicht zuletzt die Einführung der Stallpflicht verhinderte ein Überspringen der Erkrankung auf die 8,3 Millionen Stück Federvieh im Land. "In Brandenburg haben wir in diesem Jahr 21 Fälle von H5N1 bei Wildvögeln gezählt", sagte der Chef des Brandenburger Landeslabors, Roland Körber. Der letzte Fall war im Mai. Trotzdem schätzen Experten auch jetzt die Gefahr hoch ein, dass die Krankheit auf das Nutzvieh überspringen könnte.

Generell galt die Stallpflicht zwar bundesweit nach dem Frühjahr weiter, doch den Bundesländern stand es frei, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die werden großzügig gehandhabt und gelten in Regionen, in denen sich keine großen Geflügelbetriebe befinden. "In Brandenburg unterliegen mehr als 95 Prozent der Fläche den Ausnahmegenehmigungen", sagte der Sprecher des Potsdamer Agrarministeriums, Jens-Uwe Schade. Nun haben die Veterinäre von Land und Kreisen vier neue Restitutionsgebiete festgelegt, in denen die Stallpflicht gilt: ein Gebiet bei Ketzin zwischen Potsdam und Brandenburg/Havel, das Areal nördlich des Sperrgebietes am Gülper See im Westhavelland sowie zwei Gebiete entlang der Elbe in der Prignitz.

"Die Gefahr ist im Herbst nicht so hoch, wie im Frühjahr, wenn die Vögel aus dem Süden kommen", sagte Schade. Dann sei eher mit Todesfällen zu rechnen. Gäbe es eine akute Gefahr, hätten bereits vermehrt H5N1-Fälle in Skandinavien und Nordosteuropa auftreten müssen, von wo die Vögel kommen. Trotzdem werden in Brandenburg an den Sammelpunkten der Zugvögel wieder Speichel- und Kotproben für Untersuchungen genommen. Die Kreise sind mit Schutzausrüstungen ausgestattet. "Die Vogelgrippe gibt es seit vielen Jahrzehnten bei Wildvögeln, das kann der Mensch nicht verhindern", so Schade. Doch die Nutzvögel sollen geschützt werden. "Es ist immer möglich, dass die gefährliche Krankheitsvariante durch den Reiseverkehr eingeschleppt wird."

Das Landeslabor ist vorbereitet. Bis zum Sommer konnte nur das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems den Nachweis über den H5N1-Virus führen. "Nun können wir es selbst", sagte Laborchef Körber. Dies sei sozusagen die A-Probe. Die B-Probe mache zur Sicherheit weiterhin Riems. Dank der neuen Tests verkürze sich bei einem Todesfall die Zeit bis zur Rückmeldung an Behörden und Bevölkerung um ein bis zwei Tage. Bis Ende September hat das Labor knapp 3 000 Wildvögel auf H5N1 untersucht, dazu kamen 1 500 Stück Wirtschaftsgeflügel. Die Landesregierung stellte vier zusätzliche befristete Stellen bereit, auch die Forstverwaltung schickte zwei Helfer.

Der Geflügelwirtschaftsverband ist mit den Ausnahmegenehmigungen im Land zufrieden. Das meiste Mastgeflügel werde sowieso in Ställen gehalten, sagte Geschäftsführerin Ursula Schimmrigk. Einbußen durch die Stallpflicht hätten aber jene 15 Prozent der Hühnerhalter erlitten, die in die Freilandproduktion investiert haben. Deshalb will der Verband erreichen, dass sie ihre Eier auch dann als Freilandeier verkaufen können, wenn sie ihre Hühner in überdachten, seitlich mit Drahtgeflecht gesicherten Ausläufen halten.

Berliner Zeitung, 16.10.2006