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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eierverkauf und Steuern



dehöhner
29.08.2006, 13:04
Hallo,

jede Woche bekommt eine Bekannte Eier von mir geliefert und sie gibt mir Geld für das Futter.
Wie sieht das eigentlich steuerlich aus ??? Ich verdiene ja nichts daran,
weil die Unkosten der Hühnerhaltung insgesamt höher sind als das was ich an Geld bekomme. Müßte ich das ggf. angeben bzw. darlegen ? Ich gebe ja nur 20 oder 30 Eier weg die Woche.
Gestern meinte meine Bekannte "man müßte ja grundsätzlich aufpassen, wenn mal einer anonym beim Finanzamt anruft...".
Ich erwarte das zwar nicht, aber man sollte ja über Rechtliches Bescheid wissen.

dehöhner

Beatrix
29.08.2006, 13:11
Hallo,
nach meinen Informationen müsstest du diese "Einnahmen"tatsächlich bei der Steuer angeben,kannst dagegen aber die Ausgaben ansetzen.Das ist aber der blanke Wahnsinn,weil du jeden Beleg für Hühnerausgaben aufheben musst.
Lass doch einfach in deinem Umfeld(an den passenden Stellen) verlauten,dass ihr euch in Naturalien austauscht.Du gibst ihr die Eier und sie gibt dir ab und zu einen Sack Futter.Wenn ihr beide nichts anderes behauptet,kann euch niemend an die Karre fahren.das zählt dann zur Nachbarschaftshilfe.
LG Trixi!

dehöhner
29.08.2006, 13:37
Hallo,

daran habe ich auch gedacht. Die Dame , die ich beliefere hat ein Caffee (und leckeren Kuchen :-*).
Gestern habe ich sie gefragt, ob sie auch Kuchen zum Mitnehmen verkauft. So kam es, daß sie mir 2 dicke Stücke Kuchen einpackte und ich ihr die 4 EUR wieder zurückgab, die ich vorher für die 20 Eier bekam. So war es eigentlich ein Tausch.
Vieleicht können wir das ja weiterhin so handhaben. Eier gegen Kuchen.

dehöhner

werkam
29.08.2006, 22:46
Um Steuern zahlen zu müssen, müsstest Du schon mehr als 20 Eier verkaufen. Du musst erst dann Steuern zahlen, wenn durch den Verkauf ein Gewinn entstehen würde, der sich bei Dir wohl nicht einstellt, bei der Menge. Und wenn Du Gewinne erzielen würdest, musst Du auch ein Gewerbe anmelden, danach wirst Du steuerlich veranlagt, aber das würde sich für beide Seiten nicht lohnen, weil unterm Strich wohl nur Verluste rauskommen würde.
Da würde wohl vorher die Dame mit dem Caffe Probleme bekommen, da sie Eier kauft ohne Rechnung, also kann man schon fast meinen, dass sie den Kuchen schwarz verkauft. also nicht bei der Steuer mit angibt. :o.

dehöhner
30.08.2006, 07:33
Gewinne habe ich sicherlich nicht. Im Gegenteil. Aber das ist ja der Punkt. Wenn z.B. jemand behauptet, daß ich viel mehr Eier verkaufe ??? Wer weiß das ?
Ich halte das übrigens für sehr unwahrscheinlich, daß da mal was kommt. Aber trotzdem bin ich bisher schon etwas vorsichtig gewesen wie ich was formuliere. z.B. hatte ich öfter die Situation, daß Leute aus dem Dorf hier an der Tür standen und Eier kaufen wollten. Ich verkaufe ja keine an der Tür, da ich ja feste Abnehmer und daher kaum mehr Überschuss habe. Sage dann immer, daß ich schon Leute habe, die ich regelmäßig beliefere, ich vermeide das Wort verkaufe.
Eine andere Frau aus dem Ort hat auch Hühner und gibt Eier weg an feste Kunden, sie hat es so ausgedrückt - daß sie feste Abnehmer hat. Sie möchte aber nichts an den Eiern verdienen, sie nimmt nur Futtergeld.

dehöhner

Eckard
30.08.2006, 09:46
Moin zusammen,

ja, ja, die Steuern.

Mehrwertsteuer wirst du nicht bezahlen müßen, da du das erst ab einem Betrag von 17.500 € Umsatz (nicht Gewinn! Umsatz!) pro Jahr machen mußt. (Stand 2005) Kommst du über diesen Jaresumsatz, so bist du verpflichtet, eine entsprechende Buchhaltung mit Mehrwertsteuer und Vorsteuer zu führen.

Ähnlich ist es mit der Einkommenssteuer. Nur weiss ich hier nicht die Grenze. Ab einem gewissen Umsatz mußt du ein Gewerbe anmelden, auch als Nebenerwerb und unabhängig von der Tatsache, ob du Gewinn erzielst oder nicht.

Ich habe als Kundin eine Hundezüchterin. Diese ist von Amtswegen verpflichtet, eine Buchhaltung zu führen. Mit der Mehrwertsteuer hat si zwar nichts zu tun, aber mit der Einkommenssteuer. Da sie mit der Hundezucht Verlust macht, senkt das auch ihre zu Zahlende Einkommenssteuer und sie bekommt jedes Jahr einiges zurücherstattet, von dem, was ihr Arbeitgeber für sie über die Lohnabrechnung an das Finanzamt bezahlt hat.


Da würde wohl vorher die Dame mit dem Caffe Probleme bekommen, da sie Eier kauft ohne Rechnung, also kann man schon fast meinen, dass sie den Kuchen schwarz verkauft. also nicht bei der Steuer mit angibt.

Das ist so nicht ganz richtig. Als Unternehmer bist du darauf aus, Quittungen für Ausgaben jeder Art zu haben, damit du damit die Steuerlast drücken kannst. Da bietet es sich in diesem Fall eher an, das eine oder andere Stück Kuchen entweder selbst zu essen oder nicht in die Kasse einzubuchen, als auf eine Ausgabenquitung zu verzichten.


Gestern habe ich sie gefragt, ob sie auch Kuchen zum Mitnehmen verkauft. So kam es, daß sie mir 2 dicke Stücke Kuchen einpackte und ich ihr die 4 EUR wieder zurückgab, die ich vorher für die 20 Eier bekam. So war es eigentlich ein Tausch.

Nee, so funktioniert das nicht. Denn auch der Tausch von Naturalien ist Steuerpflichtig, wenn man denn über den Veranlagungsgrenzen ist. Zerpflücken wir aber dieses Beispiel mal.
Wir gehen davon aus, das beide Seiten ein angemeldetes Gewerbe haben, und nehmen für Eier und Kuchen den verminderten Steuersatz von 7 %.

Du hast 20 Eier geliefert und dafür 4 € bekommen. Umsatz 4,00 €. Abzuführende Mwst: 0,27 €. So hast du nun eigentlich nur noch 3,73 €. Wenn du nun den Kuchen kaufen willst, diesen kannst du ja steuerlich nicht geltend machen, da Kuchen nicht für die Ernährung von Hühnern vorgehsehen ist, mußt du nun aus deiner eigenen Tasche die 27 Cent wieder hinzufügen um den Kuchen bei der Frau kaufen zu können. Da du aber clever bist, kaufst du den Kuchen nicht zum eigenen Verzehr, sondern um ihn deinen Kunden anzubieten, quasi als Kundenbewirtung. Die 27 Cent mußt du nun immer noch an das Finanzamt abführen. Aber: Auf dem Kuchen mußt du ja auch 27 Cent Mwst bezahlen. Diese machst du als Vorsteuer nun geltend und kannst sie mit deiner Mwst-Schuld gegenüber dem Finanzamt verrechnen. Mit anderen Worten: Der Kuchen kostet die nun auch nur noch 3,73 €, auch wenn du 4 € dafür bezahlst hast. Du hattest also 4 € Umsatz an deinen 20 Eiern, netto also 3,73 €. Nun hattest du Fahrtkosten zum Cafe um die Eier auszuliefern. Hin und zurück 6 KM. An Fahrtkosten kannst du nun 1,80 € (6 x 0,30 €) von den 3,73 € abziehen. Bleiben noch 1,93 €. Zur Kundenbewirtung hast du ja nun den Kuchen gekauft. Netto für 3,73 €. Das sind Ausgaben und die ziehst du nun auch noch von den restlichen 1,93 € ab. Bleiben -1,80 €. Du hast nun also jetzt schon 1,80 € Verlust gemacht, obwohl du noch gar nicht Futter und so weiter abgerechnet hast. Einkommenssteuer wirst du in diesem Beispiel nicht bezahlen müßen.

Ich weiss, das Beispiel ist noch stark vereinfacht, aber so in der Art funktioniert das Prinzip.

Viele Grüße

Eckard

dehöhner
30.08.2006, 11:04
Na, Eckard, da bin ich ehrlich gesagt ja froh, daß ich nur so wenige Eier verkaufe. Der Aufwand ist ja viel zu hoch und kompliziert und ich liebe nicht gerade diese Buchführung.
Wegen den paar Eiern wollte ich ja keinen großen Aufwand.

dehöhner

Black Giants
31.08.2006, 23:01
Hallo!

Eine ähnliche Frage habe ich mir auch schon gestellt und nach langem Suchen rausgefunden, daß man jährliche Einnahmen aus landwirtschaftlicher Produktion bis ca. 1700,-€ als Verheirateter nicht angeben muß.
Das betrifft meines Wissens nach unveränderte Urprodukte.

Wobei als Urprodukte z.B. Eier, Honig, Getreide, Holz, Obst, Gemüse usw. angesehen werden.
Unverändert meint, man darf es nicht 'veredeln'. Man darf also z.B. Erdbeeren verkaufen aber Erdbeermarmelade nicht.
Landwirtschaftliche Produktion meint alle Produkte, die in direktem Zusammenhang mit Erde oder Wasser erzeugt werden. Ob gewerblich oder privat hat nichts damit zu tun.

Wäre toll zu wissen, ob diese Info stimmt und welche Produkte noch Urprodukte sind.
Zum Beispiel ob auch Ableger von Gartenpflanzen oder Gemüse-Jungpflanzen verkauft werden dürfen. :roll

Wir tauschen die Eier und Gemüse mit den Nachbarn.
Unser Honigkonsum ist seitdem beträchtlich gestiegen. :D

Stefan A
11.01.2008, 22:05
du must nur bezahlen wenn du mehr als 400€ im monat einnimst
stefan