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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafen bei Stallpflichtverstößen



ArminArend
22.08.2006, 17:53
Liebe Geflügelfreude !

Jetzt da dieser Wahnsinn wieder los geht, mache ich mir häufig Gedanken, was wir noch alles tun können (da die Petition fast unter Dach und Fach ist). Ein Aspekt sind die Leserbriefe, die wír schreiben müssen, um die Stallpflichtfreunde auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

Ein anderer Aspekt ist die Stallpflicht selber. Manche haben hier angekündigt, die Stallpflicht einfach ignorieren zu wollen. Ich kenne mich zwar in Wirtschafts- und Vertragsrecht recht gut aus, aber auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Ordnungsrechts bin ich eine glatte Null.

Gibt es einen unter Euch, der mir folgende Fragen beantworten kann oder der jemanden kennt, der diese Fragen zuverlässig beantworten kann.

1. Kann man sich gegen die Ordnungsstrafen die die Landkreise verhängen, wehren und wie?

2. Wenn Strafen in anderen Bereichen verhängt werden, heißt das Urteil of EUR XXX oder Y Tagessätze zu ZZ EUR. Was passiert im Fall einer Ordnungswidrigkeit, wenn jemand nicht bezahlen kann oder will, auch Knast?

3. Wenn man wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit belangt wird, dann gilt man wohl nicht als vorbestraft, oder?

4. Was ist aber, wenn man die Ordnungstrafe nicht bezahlt?

5. Wenn man die Tiere weiter in der Freiheit läßt, kann man sicherlich in Beugehaft genommen werden. Wie ist es dann mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

Ich glaube wir sollten alle wissen, was die Konsequenzen unserer Gedanken sind, wenn sie umgesetzt werden sollten.

Es wäre daher wirklich hilfreich, wenn sich einer uns Unwissenden erbarmen würde. Dem/den Wissenden ganz herzlichen Dank im Voraus!

Liebe Grüße

Armin

WILDFLOh
22.08.2006, 20:14
Hallo Armin,

so zuverlässig wie du möchtest ist meine Antwort wohl nicht, dennoch...

...kenne ich jemanden der während der letzten Stallpflicht von einem ämgstlichen Nachbarn verpfiffen wurde. Das kam dann zur Anzeige und ein nicht allzu geringes Bußgeld wurde verhängt.
Da der Bekannte von nun an seine Tiere unter Verschluß hielt kam das ganze nicht zur Verhandlung, jedoch musste die Kohle bezahlt werden...

Ich für meinen Teil hab übern Sommer (und noch) meinen Stall erweitert und Volieren gebaut. Ich riskiers nicht der Gelackmeierte zu sein. Und da die Seuche wie es scheint tatsächlich existiert, liegt es mir auch nahe Risiken zu meiden, d.h. keinesfalls das ich der Befürworter für die Stallpflicht bin. Mir als Hobbyzüchter besteht die Möglichkeit des Volierenbaus. Klar, grössere Betriebe brauchen da eine vernünftige Alternative... ???

Dennoch viel Glück beim Kampf gegen den Wahnsinn,

Simon, der sich auch rege im Netz am Kampf beteidigt...

PaterZwieback
22.08.2006, 21:59
Original von ArminArend

1. Kann man sich gegen die Ordnungsstrafen die die Landkreise verhängen, wehren und wie?

Wenn Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast,kannst Du zwar Widerspruch einlegen.Dann wird die Sache vor Gericht verhandelt und Du bezahlst dann Bußgeld und Gerichtskosten.Nur wenn Du beweisen kannst,dass Du nicht Schuld bist,hast Du eine Chance nichts zu bezahlen.

2. Wenn Strafen in anderen Bereichen verhängt werden, heißt das Urteil of EUR XXX oder Y Tagessätze zu ZZ EUR. Was passiert im Fall einer Ordnungswidrigkeit, wenn jemand nicht bezahlen kann oder will, auch Knast?

Wenn Du nicht bezahlen kannst oder willst bekommst Du etwa pro 20 Euro Bußgeld einen Tag Knast.Also für 200 Euro Bußgeld gehst Du 10 Tage in den Bau und futterst Dich auf Staatskosten durch.
Die Polizei nimmt Dich in Gewahrsam und bringt Dich auch in die Vollzugsanstalt,falls Du Dich zum Einsitztermin verkrümelt hast.
Dann wird nach Dir gefahndet.

3. Wenn man wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit belangt wird, dann gilt man wohl nicht als vorbestraft, oder?

Bis zu einem gewissen Tagessatz ist man nicht vorbestraft.
Habe den aber nicht mehr im Kopf.Mußt Du aber ein paar Tausend Euro hinblättern und es kommt zur Verhandlung,bist Du vorbestraft und ein Verbrecher.

4. Was ist aber, wenn man die Ordnungstrafe nicht bezahlt?

Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung und Dir werden die Tagessätze mitgeteilt.Bei nicht bezahlen gibt es dann Gefängnisstrafe in einer unseren Villen vom Staat.Genannt JVA.

5. Wenn man die Tiere weiter in der Freiheit läßt, kann man sicherlich in Beugehaft genommen werden. Wie ist es dann mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

Das sieht dann nicht mehr so gut aus wie vorher.
Rebellen sind dem Staat ein Dorn im Auge.
Die Hühnervögel wirst Du dann im schlimmsten Falle los oder Du sperrst sie freiwillig ein bei 25 Tausend Euro Bußgeld. ;)

Ich glaube wir sollten alle wissen, was die Konsequenzen unserer Gedanken sind, wenn sie umgesetzt werden sollten.

Jeder ist für sich selbst verantwortlich und muß wissen was er tut.
Die Ausrede "Habe ich doch nicht gewußt" zählt nicht!

Meine Hühner bleiben draußen,egal was kommt.
Ich lebe im Erzgebirge und meine Hühner fressen Ihre Körner weiterhin draußen.Was liegen bleibt bis zum nächsten Tag fressen die Buchfinken und Eichelhäher.Sonst sieht man hier kein Wassergeflügel weit und breit.
Meine Hunde haben genauso Kontakt zu den Hühnern wie mein fast 4 jähriger Sohn,der die Hühner auch füttert. :o

Das Risiko an H5N1 zu sterben ist so gering!
Das Risiko von einem Auto angefahren zu werden oder an der menschlichen Grippe zu verrecken sind vielmals höher!

Dies interessiert aber keinen Seehofer,Mettenleiter oder die Medien.

Ich habe mich genug verrückt machen lassen letzten Winter und darauf folgendes Frühjahr.Ich war nur noch am schimpfen.
Nun ist Schluß.

Die können mich am A. lecken.

Wenn in 50 Kilometer was passiert sperre ich meine Hühner von alleine ein.
Aber nur dann und nicht pauschal.

Wenn in 5 Kilometer Nähe Rastplätze von Zugvögel wären oder ein Wassereinzugsgebiet oder ein Gewässer mit unzähligen Wasservögeln,dann hätte ich schon lange keine Hühner mehr!

Die Tiere dauerhaft einzusperren auf engstem Raum ist unter aller Sau.
Die merken es genau ob sie 1000 Quadtratmeter oder 20 Meter Voliere haben.Oder möchtet Ihr Euer Leben lang in Eurer Wohnung eingesperrt werden?Ich nicht.Nein Danke!

Noch einen schönen Abend wünscht Euch

Uwe.

ArminArend
22.08.2006, 22:28
Lieber Uwe !

Danke für die Hinweise.

Was für mich bei den "ermutigenden" Antworten verwundert, ist daß Du trotzdem nicht einsperren willst.

Wovon sind die Tagessätze abhängig? Die orientieren sich doch an der Person bzw deren Einkommen, oder? Gibt es da eine Formel oder wenigsten eine Bandbreite?

Siehst Du Chancen präventativ zu klagen, z.B. beruhend auf den offensichtlichen Interessenskonflikten und der Handhabung im Zoo, sowie der Behandlung der Tauben in Wermsdorf oder der Katzen allgemein, sowie wegen der Unverhältnismäßigkeit. Der erste, der es probiert hatte, ist ja unterlegen, der Taubenzüchter in Wermsdorf auch, aber damals war alles auch noch nicht ganz so offensichtlich. Außerdem waren es auch alles lokale Gerichte, so daß ander Gerichte nicht wirklich gebunden sind.


Hallo Simon !

Weißt Du wieviel der Bekannte bezahlen mußte, oder kannst Du es wenigstens herausfinden?

Auch Dir herzlichen Dank und mach Dir keine Sorgen, denn die Vogelgrippe existiert zwar, aber eine Seuche ist es zumindest derzeit nirgendwo.


Liebe Grüße an alle

Armin

PaterZwieback
22.08.2006, 23:13
Hallo Armin,

ich riskiers eben meinen Hühnern zuliebe.
Wenn es schief geht hatte ich eben Pech.

Entweder ich bezahl dann das Bußgeld in monatlichen Raten von 20 Euro die nächsten Jahre oder ich sitze ein.Dies werde ich sehen wenn es soweit ist.

Zum Bußgeld:

ja,dies hängt vom Einkommen ab.
Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze.
Am Besten du erkundigst Dich mal bei Deinem RA,falls Du einen hast.

Oder schaust mal hier (http://www.spormann.de/geld.htm)


Eine Einzelklage hat keinen Sinn!
Man wird immer den Kürzeren ziehen.

Wenn der BDRG klagen würde,dann sieht es schon etwas anders aus.
Guter Anwalt vorraus gesetzt.


Gute Nacht

Uwe

ArminArend
23.08.2006, 09:15
Guten Morgen, lieber Uwe!

Danke für Deine prompte Antwort. Ich habe ausnahmsweise schon geschlafen ...


Original von PaterZwieback


Zum Bußgeld:

ja,dies hängt vom Einkommen ab.
Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze.
Am Besten du erkundigst Dich mal bei Deinem RA,falls Du einen hast.

Oder schaust mal hier (http://www.spormann.de/geld.htm)

Die Beschreibung der Tagessatzfindung ist gut, aber es ist genau das passiert, was ich befürchtet habe: hier geht es wieder ausschließlich um Strafrecht. Gibt es im Zivilrecht bzw Verwaltungs- und Ordnungsrecht überhaupt Tagessätze, da Ordungswidrigkeiten immer mit von der Behörde in deren alleinigem Ermessen (bis zur gerichtlichen Prüfung) festlegten Geldbußen festgelegt werden, und die nehmen doch eben keine Rücksicht auf Einkommensverhältnisse? Bin ich zu blöd oder könntest Du mir bitte nocheinmal weiterhelfen? >:(


Eine Einzelklage hat keinen Sinn!
Man wird immer den Kürzeren ziehen.

Wenn der BDRG klagen würde,dann sieht es schon etwas anders aus.
Guter Anwalt vorraus gesetzt.

Verbandsklagerecht ??? Das gibt es doch nur sehr restriktiv in Deutschland, oder? Wäre es da dann nciht besser einen eigenen Verein zu gründen wie es im Fall der GEZ-Gebühren für Unternehmen passiert ist (http://www.vrgz.org/). Der würde dann als Sammelbecken von betroffenen Personen anerkannt werden, die spezifisch dieses Ziel haben, beim BDRG sehe ich diese Willensbekundung und die Betroffenheit nicht. Oder was meinst Du?

Allen einen guten Tag!

Armin

Tyrael
23.08.2006, 10:46
Was für mich bei den "ermutigenden" Antworten verwundert, ist daß Du trotzdem nicht einsperren willst.

Was wundert dich daran? Ich sehe es auch nicht mehr ein. Vielleicht würde ich es einen Monat mitmachen und kann in der Zeit den Auslauf neu begrünen, aber mehr auf keinen Fall.
Mit den Gänsen müsste ich mir was einfallen lassen. Das sind Höckergänsemixe, die sind verdammt laut. :-X


Wenn in 50 Kilometer was passiert sperre ich meine Hühner von alleine ein.

Denkst du? Also ich sperre nicht ein, weil es nur 25km zum Dresdner Zoo sind ;)


Die Beschreibung der Tagessatzfindung ist gut, aber es ist genau das passiert, was ich befürchtet habe: hier geht es wieder ausschließlich um Strafrecht. Gibt es im Zivilrecht bzw Verwaltungs- und Ordnungsrecht überhaupt Tagessätze, da Ordungswidrigkeiten immer mit von der Behörde in deren alleinigem Ermessen (bis zur gerichtlichen Prüfung) festlegten Geldbußen festgelegt werden, und die nehmen doch eben keine Rücksicht auf Einkommensverhältnisse? Bin ich zu blöd oder könntest Du mir bitte nocheinmal weiterhelfen?

Bei Geldstrafen liegt die Grenze bei 90 Tagessätzen, d.h. ab 91 ist man vorbestraft. Geldbußen werden nicht nach Tagessätzen bewertet.

PaterZwieback
23.08.2006, 13:39
Hallo Armin,

ja,dass stimmt.
im Zivilrecht ist es anders.
Da bekommst Du ein Bußgeld ohne Rücksicht auf Dein Einkommen und Vermögen.Dies hängt auch von der Person ab,die es verhängt.
Du kannst auch ein Verwarngeld bis 40 Euro bekommen oder gleich ein Bußgeld.Hängt von der Person ab die es ausspricht.

Zum Beispiel bekommst Du 300 Euro Bußgeld ,weil Du die Hühner nicht eingesperrt hast.Sagst Du zu der Person zum Beispiel,dass es Dir egal ist und Du Deine Hühner weiter frei laufen läßt oder er Dich am A.lecken kann,sagt er dann (Beispiel) macht statt 300 Euro 1000 Euro.

Je mehr Du Einsehen hast,lieb bist und kuschst,desto geringer kann (muß aber nicht) das Bußgeld aussfallen.

Bei mir würde es sicher in die Tausende gehen,weil ich meine Fre..e nicht halten kann und ich mich um Kopf und Kragen rede :o

Nachdem Dir der Bußgeldbescheid zugestellt wurde,hast Du 14 Tage Zeit um Widerspruch einzulegen.
Darin mußt Du mitteilen,warum Du nicht bezahlen kannst oder willst.

Das Gericht kann dann Erzwingungshaft anordnen, wenn Du die Geldbuße nicht bezahlt hast und Du nicht erklärt hast, warum Du nicht zahlen kannst.

Im Bußgeldbescheid must Du auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein.

Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.

Du kannst die Vollstreckung jederzeit abwenden oder beenden, indem Du den geforderten Geldbetrag bezahlst. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht.

Eine Geldstrafe im Strafverfahren wird in Tagessätzen verhängt.
Dazu wird das monatliche Einkommen des Angeklagten durch 30 dividiert.

Das Ergebnis bestimmt die Höhe des Tagessatzes, wobei diese mindestens einen und höchstens 10.000 Euro beträgt.

Die Anzahl der zu zahlenden Tagessätze hängt von der Schwere der Straftat ab und beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.


Einen eigenen Verein zu Gründen wäre eine Möglichkeit eine Verbandsklage anzustreben.Da es aber genügend Verbände gibt wie den BDRG oder Tieschutzbund,Naturschutzbund usw. und diese Verbände nichts unternehmen aus welchen Gründen auch immer,wäre es zwar logisch aber nicht gerade erfolgreich einen Verband zu gründen um zu klagen.

Eine Klage würde außerdem riesige Kosten verursachen.
Für den BDRG mit 300 Tausend Mitglieder aber kein Problem.
Wenn jeder nur 1 Euro spendet würden 300 Tausend Euro für eine Klage wohl aussreichen.Wenn nicht,spendet jeder eben 2 Euro. ;)
Aber der BDRG ist ein träger Verband und will nicht ins Fettnäpchen treten.
Er will es mit den Obrigen nicht verscherzen und kuscht lieber als aufzumucken.Was da noch so intern abläuft wissen wohl nur die Landesverbände oder der Liebe Gott.
Ist mir auch egal!

Mehr kann ich Dir leider dazu nicht sagen.
Vieleicht kann hier im Forum zu den Bußgeldern und der Thematik Jemand mehr dazu sagen oder hat einen guten Anwalt an der Hand,den er mal kontaktiert?

Liebe Grüße

Uwe

PaterZwieback
23.08.2006, 13:56
@Tyrael

Die 50 Kilometer waren nur als Beispiel gedacht.
Soll heißen,dass ich sie wohl einsperren werde für 30 Tage,wenn in der Nähe ein Fall von H5N1 bekannt werden sollte.
Wenn man in der Sperrzone wohnt sowieso.
Die Kontrollen wären bestimmt zu intensiv um erwischt zu werden.
Denunzianten gibt es überall!

Also sagen wir mal ich lasse die Hühner raus wenn im Umkreis bis 20 Kilometer nichts gefunden wird.Ist sowieso alles Schwachsinn.
Meine Hühner haben keinen Kontakt zu den Enten in 200 Meter Nähe vom Nachbarn und auch keinen Kontakt zu Wasservögeln und Greifvögeln.
Wie sollen die dann H5N1 her bekommen?Durch die Luft?

Der Nachbar hält seit 2 Monaten ein paar Enten im Garten.
Freilaufend ohne jegliche Kontrollen,Sentinenteltiere oder dergleichen.
Da wird auch alles mißachtet was in der Verordnung steht.
Jeder Autofahrer der vorbei fährt sieht es.
Aber es ist möglich!


Tschüß Uwe

Tyrael
23.08.2006, 21:34
@PaterZwieback

Ähem... von den Verstößen deines Nachbarn brauchst du mir nichts zu erzählen :pfeif Ich kenne da jemanden der das auch so macht :roll

Die meisten Menschen wissen garnicht, dass Wassergeflügel untersucht werden muss. Jedem dem ich das erzähle, schaut mich ungläubig an ;D

Zurück zum Thema: Irgendwie müsste man Leute finden, die Bußgeld bezahlen mussten.

PaterZwieback
23.08.2006, 23:21
Original von Tyrael

Zurück zum Thema: Irgendwie müsste man Leute finden, die Bußgeld bezahlen mussten.


da wird es sicher ein paar geben die zivilen Ungehorsam begangen haben.
Wir Deutschen sind doch zu brav oder schlau und lassen uns nicht erwischen.

Bloß die ausfindig zu machen wird schwierig sein.
Da kann ja jeder sagen:"Ich mußte 500 Euro bezahlen".
Um es zu beweisen sollte der Bußgeldbescheid beigelegt werden. ;) ;D

Am besten eine Anzeige schalten bei DHD24. ;)

Würde mich auch interessieren was die Halter so für Summen hinblättern mußten.

Hier im Forum waren auch viele gehorsam und die es nicht waren haben sich nicht erwischen lassen.

Oder gibt es hier Bußgeldsünder ???

Los sprecht schon! :P


Liebe Grüße Uwe


Bußgeld (http://www.mt-online.de/mt/lokales/minden/?sid=&cnt=997770)

http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/11/552277.html

ArminArend
24.08.2006, 09:04
Original von Tyrael

Ähem... von den Verstößen deines Nachbarn brauchst du mir nichts zu erzählen :pfeif Ich kenne da jemanden der das auch so macht :roll

Die meisten Menschen wissen garnicht, dass Wassergeflügel untersucht werden muss. Jedem dem ich das erzähle, schaut mich ungläubig an ;D




Guten Morgen, Tyrael!

Diese ganze Sentineltiertabellen sind doch der selbe Mist, wie die Stallpflicht, auch die Untersuchungen waren nie notwendig, hätte nicht selbst Seehofer letzteres eingesehen, wäre man ja gar nicht auf den Gedanken der Sentineltiere gekommen. Also was willst Du damit sagen ??? :-/


Guten Morgen, Uwe!

Die von Dir ausgesuchten Artikel (Vielen Dank!) beweisen, daß Reagieren zu spät ist. Dann hat man u.U. paar Tage geschunden, paar Euro bezahlt, aber am Ende sind die Tiere doch im Stall. Wenn die Petition in trockenen Tüchern ist, will ich mal schauen, ob man nicht doch einmal etwas beginnen kann, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.


An alle anderen Forenbesucher!

Hier sind vier Leute die versuchen eine Lösung zu finden, wie man einer Stallpflicht vorgreifen oder aushebeln kann, wenn sie dann kommt. Hat niemand anders Ideen? :o Oder bin ich einfach zu anstrengend? :-[

Euch allen einen schönen Tag

Armin

gaby
24.08.2006, 10:43
Du bist nicht anstrengend. Mir fällt nichts ein, außerdem habe ich seit der Bekanntgabe das die Niederländer ab 1.Sept. einsperren müssen etwas die Hoffnung und den Mut verloren.
gg

Tyrael
24.08.2006, 10:46
Diese ganze Sentineltiertabellen sind doch der selbe Mist, wie die Stallpflicht, auch die Untersuchungen waren nie notwendig, hätte nicht selbst Seehofer letzteres eingesehen, wäre man ja gar nicht auf den Gedanken der Sentineltiere gekommen. Also was willst Du damit sagen

Ich wollte damit sagen, dass ich es auch so mache. Ich habe zu viele Sentineltiere und mein Wassergeflügel wird nicht untersucht. Warum auch?
Ich erzähle nur Leuten die mich nach der Stallpflicht fragen (auf Arbeit, Nachbarn usw.) gern was man eigentlich machen müsste. Glücklicherweise sieht man meine Tiere nicht von der Straße aus und die Nachbarn sind alle nett.
Mich würde brennend interessieren ob überhaupt jemand sein Wassergeflügel untersuchen lässt. Ich muss heute Nachmittag mal meinen TA anrufen und nachfragen.

Wenn du wirklich was ausrichten willst, dann brauchst du eine Demo wie in Berlin, nur besser 10 - 100 mal größer und Seehofer muss vor Ort sein. Das wirst du jetzt aber nicht schaffen. Die meisten Menschen werden immer erst wach, wenn es zu spät ist. In diesem Fall quasi, wenn die Tiere wieder rein müssen und selbst dann würden bei weitem nicht so viele erscheinen.

ArminArend
24.08.2006, 12:06
Original von gaby
außerdem habe ich seit der Bekanntgabe das die Niederländer ab 1.Sept. einsperren müssen.
gg


Hilfe :o Wo hast Du denn das gefunden? Das wäre entsetzlich !!!

Spann mich bitte nicht zu lange auf die Folter. :please

Liebe Grüße

Armin

ArminArend
24.08.2006, 12:09
Original von Tyrael

Ich wollte damit sagen, dass ich es auch so mache. Ich habe zu viele Sentineltiere und mein Wassergeflügel wird nicht untersucht. Warum auch?
Ich erzähle nur Leuten die mich nach der Stallpflicht fragen (auf Arbeit, Nachbarn usw.) gern was man eigentlich machen müsste.

Na, dann sind wir ja doch einer Meinung, hatte mich auch gewundert :)

Liebe Grüße

Armin

PaterZwieback
24.08.2006, 12:26
Original von Tyrael
Wenn du wirklich was ausrichten willst, dann brauchst du eine Demo wie in Berlin, nur besser 10 - 100 mal größer und Seehofer muss vor Ort sein. Das wirst du jetzt aber nicht schaffen. Die meisten Menschen werden immer erst wach, wenn es zu spät ist. In diesem Fall quasi, wenn die Tiere wieder rein müssen und selbst dann würden bei weitem nicht so viele erscheinen.

Genau meine Meinung!
Nur große Demos mit tausenden von Leuten würden vieleicht Seehofer und andere die das Sagen haben umdenken lassen.
Garantiert ist dies aber auch nicht aber wäre anzunehmen.
Kannst Du aber zum jetzigen Zeitpunkt vergessen!!!

Was anderes wüßte ich auch nicht.
Eventuell noch eine Klage über den BDRG.
Ehe dies aber zustande kommt ist das Kind schon lange in den Brunnen gefallen.

Man soll die Hoffnung zwar nicht aufgeben aber es sieht nicht rosig aus.
Es werden garantiert im Herbst Wildvögel mit H5N1 gefunden werden oder es wird ein zweites Wemsdorf geben. :o

Die nächste Stallpflicht kommt bestimmt bzw.haben wir die schon.
(Risikogebiete)

Gruß Uwe

witte5
24.08.2006, 15:51
Wenn in 5 Kilometer Nähe Rastplätze von Zugvögel wären oder ein Wassereinzugsgebiet oder ein Gewässer mit unzähligen Wasservögeln,dann hätte ich schon lange keine Hühner mehr!

Hallo Uwe,
selbst in so einem Gebiet gibt es noch ein paar "Unverbesserliche" mit Hühnern. ;)

Das nur mal auf die Schnelle. Finde das Thema schon sehr interessant und werde es nachher von Anfang an durchackern.

Tyrael
24.08.2006, 17:38
@Armin : Schau mal hier (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=6264&page=7) den letzten Beitrag an.

Oder eben hier (http://www.animal-health-online.de/aktuell.htm)

ArminArend
24.08.2006, 17:46
Danke, Tyrael, aber damit bin ich auch nicht weiter. Da muß es doch eine Quellenangabe geben, zur Not halt in holländischer Sprache. Sonst kann ich nicht glaubwürdig zitieren.

Andererseits vielleicht wäre es besser wenn weniger Leute davon wüßten, nicht daß wir schlafende Hunde wecken. ;)

:-[ oh ! Da hatte ich den zweiten link übersehen. Trotzdem eine "richtige" Quelle wie Reuters oder eine große Tageszeitung wäre mir lieber gewesen.

Liebe Grüße nach Dresden

Armin

Tyrael
24.08.2006, 17:50
Mhh... Könnte das hier (http://www9.minlnv.nl/servlet/page?_pageid=104&_dad=portal30&_schema=PORTAL30&p_item_id=129695) drin stehen? Ich kann leider nicht so gut niederländisch ;D

witte5
24.08.2006, 18:04
So, bin jetzt durch:

@Uwe, Tyrael. Wenn ein Fund vorliegt gelten doch meines Wissens die EU-Sperr und Beobachtunszonen:
http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753458/DE/07-SchutzderTiere/Tierseuchen/Vogelgrippe/SchutzmassnahmenH5N1.html__nnn=true

Da muss man sich doch eigentlich gar keinen Kopf machen, ob man noch weiter rausläßt oder nicht. Finde diese Maßnahmen sind absolut ausreichend und zeitlich begrenzt.
Das ist für mich der einzig nachvollziehbare Grund, meine Tiere einzusperren. Alles was darüber hinausgeht ist in meinen Augen Humbuk.

@Armin
Deine Fragen gehen doch wohl in diese Richtung:
Ziviler Ungehorsam (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=10097)
Ich habe auch schon ein paar mal versucht, das Thema "Trotzdem rauslassen" als eine Form des Widerstandes aufzugreifen. Die Resonnanz war leider gleich Null.
Anderenfalls könnte ich mir schon vorstellen, dass man schon mal sammeln geht um "erwischten Einzelkämpfern" im Notfall finanziell unter die Arme zu greifen.
Ich meine, dass das breit angelegte öffentliche Rauslassen der Tiere gegen die Stallpflicht ähnlich einer Demo eine gute Wirkung haben könnte.
Nur, wie gesagt, wenn keiner mitmacht nützt das ganz nix.

Das mit den Tagessätzen war schon sehr interessant zu lesen.
Bei den ersten Ordnungsgeldern wurden bei der letzten Stallpflicht Beträge von 30,-- bis 500,-- € hier im Forum genannt, von Leuten die gehört hatten, dass jemand von einem Nachbarn angeschwärzt wurde. Letztlich immer eine Ermessensentscheidung der örtlichen Behörden.
Dass sich das ganz schnell auswächst, wenn man rebelliert, kann ich mir gut vorstellen.
Leider kenn ich mich da auch nicht weiter aus und kann selbst für mich keine "Marschroute" vorweisen. Ich lass das auf mich zukommen und solange sage ich allen: Die können mich mal..

ArminArend
24.08.2006, 18:32
Original von Tyrael
Mhh... Könnte das hier (http://www9.minlnv.nl/servlet/page?_pageid=104&_dad=portal30&_schema=PORTAL30&p_item_id=129695) drin stehen? Ich kann leider nicht so gut niederländisch ;D

Du bist große Klasse :laola

aber leider habe ich noch nie so wenig holländisch verstanden wie auf dieser Seite. :-[

Kennt hier jemand jemanden, der das sicher übersetzen kann ?!?

Bis später

Armin

cochinkiller
24.08.2006, 19:36
Ich kenne einen , der einen kennt , der kann das übersetzen . :-)

Es ist der gleiche Müll , den wir auf deutsch vorgesetzt bekommen , wenn eingestallt werden muss . Fast identische Fassung , nur in NL . Zusätzlich steht dort , ein Kontrolldienst überwacht die Einhaltung der Stallpflicht. Auch dürfen geimpfte Tiere nach erfolgter Vollimpfung ( eine Woche nach der zweiten Impfe ) im Freilauf bleiben . Das war´s eigentlich . Also auch nix wichtiger als der Text für Deutschland.


Ein witziges hat dieser Text aber doch :
weer verplicht kippen, ganzen en ander pluimvee, ook watervogels, af te schermen.

sind verpflichtet, Geflügel, Gänse und anderes Federvieh, auch Wasservögel , abzuschirmen.

Tolle Unterscheidung nicht wahr ?

ArminArend
24.08.2006, 21:17
@cochinkiller

Na, wenn das kein Service ist. Herzlichen Dank. :danke

Übrigens was wunderst Du Dich darüber, daß holländische Behörden auch nicht intelligenter sind als die deutschen ? Behörden sind leider eben meistens Behörden, wenig Ahnung aber dafür umso mehr Macht und je mehr Macht desto arroganter. (auf kommunaler Ebene auf dem Land gibt es ja durchaus vernünftige Leute, aber auf Landes- und Bundesebene wird die Luft halt immer dünner)

Ein Beispiel aus einem Land von dem viele deutsche Landskeute schwärmen oder zumindest träumen: Kanada. Die Behörden wollten an Japan Geflügel liefern können und haben deshalb die Regeln für das Schlachten von Geflügel so verschärft und dadurch so teuer gemacht, daß jetzt das Geflügel, insofern es noch in Kanada gemästet wird, zum Schlachten nach USA gebracht wird! (Das mit Japan im großen Stil ist trotzdem nichts geworden, so wird mir berichtet.) Bei so Schildbürgerstreichen bin ich immer zwischen Verzweiflung und Schadenfreude hin und her gerissen.

Nochmals vielen Dank!

Armin

becki
25.08.2006, 07:44
Seid bitte nicht böse, wenn ich zum Ausgangsthema zurückkehre. Ich habe ein wenig nachgedacht und nachgelesen:

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man sich wehren, indem man innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch (für ganz genaue: nicht Widerspruch, das ist was anderes, sondern Einspruch) einlegt. Die Behörde wird dann prüfen, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhält. Wenn sie das tut (das wird meistens der Fall sein), schickt sie die Akten über die Staatsanwaltschaft ans Amtsgericht. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht noch selber ermitteln will oder das Verfahren einstellt, kommt es im Regelfall zur Gerichtsverhandlung. Hier gilt wie auch im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Staatsanwaltschaft dem Betroffenen die schuldhafte Begehung der Ordnungswidrigkeit nachweisen muss.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren werden Geldbußen festgesetzt (deshalb wird es auch Bußgeldverfahren genannt). Hierbei sind zwar auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, aber Tagessätze werden nicht "verhängt".

Geldbußen werden nicht ins Bundeszentralregister / Führungszeugnis eingetragen - sie zählen nicht als Kriminalstrafen.

Weil die Geldbuße nicht als Kriminalstrafe zählt, wird sie auch nicht einfach in eine Haftstrafe umgewandelt, wenn man nicht zahlt. Wenn eine Geldbuße nicht bezahlt wird (und man nicht darlegt, dass man nicht zahlen kann), dann wird sie vollstreckt bzw. beigetrieben: Der Gerichtsvollzieher kommt und schaut, was er so mitnehmen kann... Hier kann (nicht muss) - durch das Gericht - auch Erzwingungshaft (wegen einer Geldbuße maximal sechs Wochen) angeordnet werden. Ob der Gerichtsvollzieher kommt oder Haft angeordnet wird, richtet sich im Zweifelsfall danach, was mehr bringt und schneller geht. Da die Erzwingungshaft die Zahlung der Geldbuße erzwingen soll, kommt man hier nicht um die Zahlung herum.
Auch die Erzwingungshaft wird nicht ins Bundeszentralregiser / Führungszeugnis eingetragen.

Habe ich jetzt alle Klarheiten beseitigt? ;)

Grüße aus der Pfalz
Becki

ArminArend
25.08.2006, 07:51
Liebe Becki!

Da sind sie die Anworten auf meine Fragen !!! Kann nicht sagen, daß ich vom Inhalt begeistert bin, aber von der Darlegung schon.

Herzlichen Dank! :danke

Dir einen schönen Tag.

Armin

Klausemann
25.08.2006, 10:46
Becki hat das sehr gut geschildert, wie sich eine geringfügige Sache zu einer Kostenexplosion entwickeln kann.

Den Trick mit dem Einspruch finde ich recht genial. Immer fleissig schreiben und die Gegenstelle in Zugzwang setzen 8) .

Entweder man kommt mit durch oder man zahlt. Probieren kann man es ja ;)

becki
25.08.2006, 11:36
Eine "nette" Kleinigkeit gibt es noch zu ergänzen: Wenn Einspruch eingelegt wird, kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße festsetzen als im ursprünglichen Bußgeldbescheid geschehen. Es gibt hier kein "Verschlimmerungsverbot"!

Gruß
Becki

ArminArend
25.08.2006, 14:22
Ich glaube, dank Becki, dürfte vielen von uns der Gedanke an ein Ignorieren der Stallpflicht (ziviler Ungehorsam) vergrault worden sein, das Risiko ist einfach nicht zu deckeln. :o

Wichtig wäre daher etwas zu tun, bei dem jeder von uns seinen Beitrag selbst bestimmen kann. In meinen wegen der Petition schlaflosen Nächten ist mir aber ein Gedanke gekommen, der jetzt aber nicht reifen kann, weil ich erst die Baustelle Petition (und die bringt mich noch in mein Grab) abgeschlossen sein muß, bevor ich was anderes anfange und irgendwann sollte ich wohl auch mal wieder was verdienen ! - Bloß wann ? :juggle

Armin

witte5
25.08.2006, 16:28
Original von Klausemann
Den Trick mit dem Einspruch finde ich recht genial. Immer fleissig schreiben und die Gegenstelle in Zugzwang setzen 8) .

Zumindest könnte man ja versuchen, den als einzige Alternative möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bei Einhaltung der Stallpflicht als "mildernden Umstand" ins Spiel zu bringen.
Ob es hilft, wage ich allerdings auch zu bezweilten >:(


(und die bringt mich noch in mein Grab)
Oh bitte nein! Das nicht auch noch! :o

Amin, mir ist trotz der tollen Ausführungen von Becki noch nicht der Gedanke gekommen, meine Hühner jetzt wieder einzusperren. Gegen Gesetze zu verstoßen birgt immer ein Risiko für den einzelnen und ist natürlich nichts, was man jemandem empfehlen kann.
Ich glaube, dass die, die hier in der Nähe in den Kleingärten ihre Hühner draußen haben, nicht einmal wissen, dass sie das nicht dürfen.

Jedenfalls bin ich der Meinung, dass es schon Sinn macht, auch mal ein Gesetz nicht zu befolgen, wenn die Schmerzgrenze überschritten wird.
Die Menschen in der DDR haben es uns vorgemacht.
Ich bin jedenfalls nicht bereit zu allem Ja und Amen zu sagen. Wie weit ich das Spielchen durchhalte, kann ich im Moment aber auch nicht sagen. Noch hat mich ja keiner gemaßregelt ;)

Klausemann
25.08.2006, 16:36
Ich denke es kommt letztlich auch drauf an wie Massiv der Vorwurf ist.

Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit , so fern sie Bestand hat würde ich gutes Geld nicht Schlechtem hinter her werfen.

Das lohnt sich einfach nicht

ArminArend
25.08.2006, 17:11
Original von Klausemann
Ich denke es kommt letztlich auch drauf an wie Massiv der Vorwurf ist.


Ich gebe Dir völlig recht Klausemann, es kommt auf den Vorwurf an. Und bei uns, d.h. z.B. zumindest bei Inken und mir könnte eine Behörde vermuten, daß wir wissen was wir tun und dann wegen bewußtem Gesetzesbruch eine Höchststrafe verfügen, ein Exempel statuieren, das wären mickerige EUR 25.000. Das ist was ich mit zu riskant meine, das ist nicht mehr kalkulierbar.

Aber ich muß zurück zur Petition, ich verabschiede mich daher erst einmal aus diesem Forum.

Liebe Grüße

Armin

witte5
25.08.2006, 17:31
Original von ArminArend

Original von Klausemann
Ich denke es kommt letztlich auch drauf an wie Massiv der Vorwurf ist.


Ich gebe Dir völlig recht Klausemann, es kommt auf den Vorwurf an. Und bei uns, d.h. z.B. zumindest bei Inken und mir könnte eine Behörde vermuten, daß wir wissen was wir tun und dann wegen bewußtem Gesetzesbruch eine Höchststrafe verfügen, ein Exempel statuieren, das wären mickerige EUR 25.000. Das ist was ich mit zu riskant meine, das ist nicht mehr kalkulierbar.

Aber ich muß zurück zur Petition, ich verabschiede mich daher erst einmal aus diesem Forum.

Liebe Grüße

Armin

Tschüß Armin - sag Bescheid, wenn wir was helfen können.

Für den ersten Teil habt ihr natürlich beide recht.
Was das "wissen was wir tun" angeht, müssten sie mir das aber auch erst einmal beweisen. Das hieße ja entweder meinen Rechner auseinandernehmen oder anhand der IP nachweisen, dass Inken - Witte - Forum und hier ich zu Hause ein und dieselbe Person sind.

Das dürfte zumindest für den ersten Vet-oder Ordnungsamts-Besuch, bei dem ich mich genauso doof stellen werde, wie alle anderen: "Wieso in der Zeitung stand doch nichts von....?" noch etwas schwierig werden. ;)

Oder andersherum, wenn man mir gleich damit kommt: Sie haben da im Forum das und das geschrieben, käme das ja einem Lauschangriff gleich :o
Aber dann hätte man wohl auch keine Schwierigkeiten, die Presse bei derartigen Machenschaften zur Berichterstattung zu bewegen 8)