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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtlich: Freilauf legal?



Lisbet85
21.01.2014, 18:37
Rechtlich: Freilauf legal?

Darf ich rechtlich gesehen mein Nutztier Huhn frei laufen lassen ohne jegliche Umzäunung? Nach ÖSTERREICHISCHEM Recht?
Wo kann ich da nachfragen?

Der Grund, warum ich frage:
Gestern ist unsere Lieblingshenne Berta spurlos verschwunden!
Ich hab 10 Hühner seit etwa 3 Wochen frei laufen. Sie bleiben hauptsächlich auf meinem eigenen Nutzgrund.
Ich war gestern von 10.00 bis 16.00 Uhr weg, abends war Berta nicht im Stall, alle anderen schon auf der Stange.
Mein Hund war im Haus, der wars also nicht. Ich hab nirgendwo Federn oÄ gefunden, also kein Greifvogel.
Weil helllichter Tag war glaub ich auch nicht an Fuchs; Marder würd nicht die ganze Henne verschleppen...
Ich denke, es *könnte* ein Hund gewesen sein. Wir haben viele Spaziergänger mit Hund hier, einige leinen ihren Hund nicht an, trotz Ortsgebiet (offiziell Leinenpflicht).
Ein Nachbarhund (Jack Russel) erlegt Katzen, wenn er sie erwischt. Ein anderer Nachbarhund hat Berta auch schon vor 2 Tagen gejagt, aber auf Ruf der Besitzer wieder aufgehört.

ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?

Alles aber nur hypothetisch, ich weiß ja nicht was Berta passiert ist.

Pudding
21.01.2014, 18:53
ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?
Der Hund dürfte rechtlich nicht auf dein Grundstück aber du sitzt bestimmt nicht 24Std. am Tag neben deinen Hühnern um aufzupassen! Würde meine Hühner nie total ungesichert laufen lassen!
Schon klar ein Zaun hält nicht jeden Hund auf aber ich würde sagen 80% und bei den restlichen 20% haben die Herrchen ein bisschen mehr Zeit ihren Hund wieder einzufangen wenn er gerade dabei ist sich durchzuwursteln!
Mit Glück sind sie schnell genug!


So eine Frage hatten wir doch erst letztend hier im Forum oder?

APohl
21.01.2014, 19:08
ALSO: wenn meine Hühner freilaufen und ein unangeleinter Hund eine Henne erlegt, wer ist dann Schuld? Hühnerbesitzer oder Hundebesitzer?


Interessante Fragestellung, die aber wohl nur ein oesterreichischer Rechtsanwalt beantworten kann. Mein deutsches Rechtsempfinden meint: Der Hundehalter hat ordnungswidrig gehandelt, weil er den Leinenzwang nicht beachtet hat, außerdem hat er fremdes Eigentum geschädigt, wäre also schadensersatzpflichtig. Der Hühnerhalter hingegen hat auch nicht alles richtig gemacht, sondern grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfalts- und Fuersorgepflicht verletzt.
Ich hoffe, Deine Berta taucht gesund wieder auf!

Lisbet85
21.01.2014, 20:10
. Der Hühnerhalter hingegen hat auch nicht alles richtig gemacht, sondern grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfalts- und Fuersorgepflicht verletzt.
Ich hoffe, Deine Berta taucht gesund wieder auf!

Aber handle ich wirklich grob fahrlässig oder DARF ICH DAS?

APohl
21.01.2014, 20:38
Leinenzwang für Hühner gibt's bei Euch sicher auch nicht. ;-) Aber mal im Ernst: solange nichts passiert, sagt sicher keiner was. Aber grundsätzlich hast Du bestimmt auch in A Verpflichtungen, die sich u.a. aus dem Tierschutz- und dem Sachenrecht ergeben.

Hühnerjette
21.01.2014, 20:57
Dir geht es doch um Schuld oder Unschuld und nicht um dürfen oder nicht dürfen, oder?
Vermutlich darfst du deine Hühner ohne Zaun laufen lassen. Passiert ihnen etwas, trägst du eine gewisse Mitschuld, da du sie hättest sichern können/sollen. Da aber nur dir ein Schaden entstanden ist, wird dir niemand an die Karre p******. Anders sieht es aber schon wieder aus, wenn deine Hühner bei anderen Schaden anrichten: Nachbars Beet, die befahrene Hauptstraße - einer weicht aus und fährt sich tot - und solche Scherze. Da wird man sehr wohl auf dich zukommen.

Ich bin auch nicht verpflichtet, mein Hoftor geschlossen zu halten, wohl aber dafür zu sorgen, dass mein Vierbeiner nicht nach draußen entwischt, um dort Schaden anzurichten. Allein für die geöffnete Pforte wird mich niemand behelligen, für den entlaufenen Hund aber schon.

Ebenso dürfte der Halter, der seinen Hund auf deinem Grundstück wildern lässt, egal ob mit oder ohne Zaun, zur Rechenschaft gezogen werden. So schaut es zumindest grob betrachtet in Deutschland aus. Genauere Auskünfte solltest du im österreichischen BGB (oder wie es bei euch heißt) oder dem Ordnungsamt bekommen.

Nichtsdestotrotz kann es trotz Tageslicht der Fuchs gewesen sein. Der hält sich an keine Uhrzeit, klick dich mal durch die entsprechenden Beiträge;)

Schade um dein Huhni...

Lisbet85
21.01.2014, 21:11
Mir ging's schon ums Dürfen, nicht um Schuld.
Ich weiß schon , dass ich selber schuld bin, wenn einem meiner Tiere was zustößt. Berta hat immerhin schon 2 Raubvogelangriffe nur mit leichten Verletzungen überlebt.

Ich glaub aber schon, dass es einen Rechtlichen Unterschied gibt, ob mein Huhn oder mein Hund ausbüchst und was anstellt.
Aber jetzt solls nicht mehr um Hunde gehen:
Was heißt BGB?
Ich denke, ich frag mal bei einem Rechtsanwalt nach, wegen Freilauf.

Hühnerjette
21.01.2014, 21:38
Ich glaub aber schon, dass es einen Rechtlichen Unterschied gibt, ob mein Huhn oder mein Hund ausbüchst und was anstellt.

Da bin ich mir eben nicht so sicher, ich würde es gleichwertig behandeln. Es ist doch eigentlich egal, ob mein Pferd, mein Huhn oder meine Katze ins Auto läuft und dabei Sach- und Personenschäden verursacht.

Du fragst dich also, ob du es darfst, das heißt, ob du strafrechtlich belangt werden kannst, wenn deine Hühner ohne Zaun herumlaufen (also auch, wenn sie friedlich in ihrer imaginären Begrenzung blieben). Darf ich fragen, warum du das wissen willst? Hat sich einer beschwert? Oder hat es was mit deiner Berta zu tun? Ist es einfach Interesse?
Für mich erschließt sich noch nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat, aber vielleicht stehe ich einfach auf dem Schlauch. Der Tag war lang;)

BGB ist unser Bürgerliches Gesetzbuch, da stehen solche Sachen unter Umständen drin. Welche Gesetzesbücher habt ihr denn in Österreich? Den Rechtsanwalt würde ich nur befragen, wenn es nix kostet. Wer ist denn bei euch für die Parkknöllchen und solche Sachen, also Ordnungswidrigkeiten, zuständig? DORT müsstest du Auskunft bekommen!

Nicolina
21.01.2014, 22:42
@Lisbeth
Im österreichischem Bundestierschutzgestz, bzw. der dazugehörigen Tierhaltungsverordnung steht unter 2.1: "Die Haltungssysteme müssen so gestaltet sein, dass die
Tiere nicht entweichen können." ( http://www.rund-ums-gefluegel.at/fileadmin/_/ama/pdf_files/Tierhaltungsverordnung_Anlage6.pdf9 )
Das lese ich ziemlich eindeutig so, dass du die Hühner nicht gänzlich frei laufen lassen darfst.

Mara1
22.01.2014, 07:37
@Nicolina
wenn ich das richtig sehe, geht es in dem Link um gewerbliche Tierhaltung. Es könnte gut sein, daß für ein paar privat gehaltene Hühner andere Vorschriften gelten.

@Lisbet85
Du könntest dich als erstes beim Ordnungsamt erkundigen, oder wie das in Österreich heißt. Wenn du da nicht weiter kommst kannst du immer noch einen Rechtsanwalt fragen, der allerdings einiges kostet.

In Deutschland wird es bei privat gehaltenen Hühnern ähnlich sein wie z.B. bei einer Katze. Man darf einer Katze Freigang geben, aber wenn sie etwas anstellt ist man dafür haftbar. Im Gegensatz zu einem Hund zahlt für eine Katze im Normalfall die Privathaftpflichtversicherung, sofern man eine hat. Meine deckt Hühner mit ab, da habe ich nachgefragt. Ich weiß aber nicht ob das bei allen Versicherungen so ist. Auch bei einem Huhn kann es durchaus teuer werden, wenn ein Auto ausweicht, oder wenn z.B. die wacklige Oma von nebenan vor Schreck vom Fahrrad fällt und sich etwas bricht, weil ihr das Huhn in die Quere kommt.

Grüße
Mara

Einstein
22.01.2014, 08:05
Guten Morgen,


ich glaube, eine Katze kann juristisch nichts anstellen, ein Hund schon.

Wenn Niederwild in mein Auto rennt und es zu einem Schaden kommt, dann gleicht meine Versicherung das nicht aus, den Schaden am Auto.
Ein Reh oder Wildschwein, welches Schaden anrichtet, wird durch die Versicherung abgedeckt.

Ein Huhn wird also keinen juristisch relevanten Schaden verursachen können.

Ich denke mal, ich DARF meine Hühner frei laufen lassen, DARF mich aber auch nicht beschweren, wenn ihnen dann etwas passiert, auch wenn das Grundstück nicht gesichert ist.

Als Hundehalter DARF ich mich auf was gefasst machen, wenn mein nicht angeleinter Hund auf einem fremden Grundstück unter Hühnern aufräumt.
Der Ärger wäre wohl richtig


LG Ulrike

APohl
22.01.2014, 09:25
In Paragraph 19 des Österreichischen Tierschutzgesetzes steht: "Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen."
Vielleicht hilft Dir das weiter.

Lisbet85
22.01.2014, 10:34
In Paragraph 19 des Österreichischen Tierschutzgesetzes steht: "Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen."
Vielleicht hilft Dir das weiter.
Soweit mache ich das ja. Sie können jederzeit in den Stall, der nachts verschlossen wird.

Früher war die Freilaufhaltung ohne Umzäunung ja das übliche Bild, so wird's wohl nicht gesetzeswidrig sein/ gewesen sein. So mein Gefühl.

Lisbet85
22.01.2014, 10:35
@Einstein :bravo Danke!

Mara1
22.01.2014, 12:06
Guten Morgen,


ich glaube, eine Katze kann juristisch nichts anstellen, ein Hund schon.

LG Ulrike

Eine Katze kann eine ganze Menge anstellen. Eine Katze wird zwar keinen Menschen zerfleischen, (naja, kommt auf die Größe der Katze an :laugh) sorry, das war ein Scherz. Einen Tiger wird sich ja kaum einer halten, außer er hat einen Zoo.

Aber mal im Ernst, klar kann eine Katze etwas anstellen, und klar ist man als Halter dafür haftbar. Nur, im Gegensatz zum Hundehalter wird ein Katzenhalter halt oft nicht erwischt oder kann nicht ermittelt werden.

Beispiel: Katze rennt über die Straße - so was tun Freigänger-Katzen ja schon gelegentlich, oder? Dabei kann natürlich alles mögliche passieren. Ein Auffahrunfall, oder einer fährt in den Graben weil er ausweicht, oder ein Radfahrer stürzt vor Schreck oder weil er ausweichen will.... das alles kann ganz leicht passieren, das kann Sachschaden und sogar Personenschaden geben, im Extremfall sogar einen Toten. Wenn z.B. ein Radfahrer blöd stürzt. Nur die Katze, die das ganze ausgelöst hat, ist wahrscheinlich davon gerannt, oder platt gefahren, und in der Regel steht da kein Katzenhalter mit Leine in der Hand daneben, den man haftbar machen kann. Wenn der Besitzer der Katze ausfindig gemacht werden kann, wird der aber sehr wohl zur Kasse gebeten. Oder seine Privathaftpflichtversicherung, die er dann hoffentlich hat.

Wenn mir hier eine Katze vor´s Auto rennt und ich deswegen in den Graben fahre, kann ich sicher sein, daß die Katze ungefähr 20 Doppelgänger in der Nachbarschaft hat, und folglich weiß ich nicht, wessen Katze es war. Und wahrscheinlich wird auch kein Nachbar kommen und sagen: Es war meine Katze und ich zahl dir natürlich ein neues Auto.

Bei Hühnern ist man in dem Punkt etwas im Nachteil, weil es nicht so viele Hühnerhalter gibt und Hühner auch nicht so weit spazieren gehen wie Katzen. Wenn also ein Huhn einen Unfall verursacht dürfte es nicht allzu schwer sein, festzustellen, wo das Huhn hin gehört.

Grüße
Mara

Einstein
22.01.2014, 12:31
Mara,


ich habe diese Aussage eher an den Abschluss diverser Haftpflichtversicherungen festgemacht, es braucht für eine Katze keine eigenen Haftpflichtversicherung, wohl aber für den Hund und die Pferde.


Aber, stimmt, die private Haftpflichtversicherung vernimmt den Schaden.


Und, Lisbeth,
früher war die Hühnerhaltung das übliche Bild, da war auch das übliche Bild, das Nachbars Hund frei durch das Dorf stromerte und es immer mal wieder Ärger gab, weil er das bete aller Legehühner gerissen hat.

Trotzdem hat erst die Gesetzgebung die Leinenpflicht erfunden.



LG Ulrike

jontom
22.01.2014, 12:58
Mara,


ich habe diese Aussage eher an den Abschluss diverser Haftpflichtversicherungen festgemacht, es braucht für eine Katze keine eigenen Haftpflichtversicherung, wohl aber für den Hund und die Pferde.


Aber, stimmt, die private Haftpflichtversicherung vernimmt den Schaden.


Und, Lisbeth,
früher war die Hühnerhaltung das übliche Bild, da war auch das übliche Bild, das Nachbars Hund frei durch das Dorf stromerte und es immer mal wieder Ärger gab, weil er das bete aller Legehühner gerissen hat.

Trotzdem hat erst die Gesetzgebung die Leinenpflicht erfunden.



LG Ulrike

Nur um das Richtig zu stellen, in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde(bei Pferde kenne ich mich nicht aus) keine Pflicht, allenfalls eine Empfehlung.

In Österreich kenne ich mich sowieso nicht aus.

Ich denke aber das jeder für Seine Sachen und Tiere haftet wenn sie Schaden verursachen.

Ob sie ausbrechen oder eh freilaufen. Und das die KFZ Versicherung zahlt bei Großwild aber nicht bei Niederwild liegt ausschließlich an dem abgeschlossenem Vertrag. Das kann man nämlich auch versichern.

Lisbet85
22.01.2014, 13:11
Bei meiner landwirtschaftlichen Haftpflicht müssten eigentlich auch Hühner mitversichert sein, Hund und Pferde sind jedenfalls mitversichert. Muss ich noch nachfragen.

eierdieb65
22.01.2014, 13:15
Grüß euch

Bei mir (Österreich!) sind die Hunde bei der Haftpflicht mitversichert.
Aber erst, seit ich unseren Versicherungsmakler drauf angesprochen habe.
Dann gabs ohne Preiserhöhung den Zusatz: Gratis mitversichert sind 2 Hunde.

Übrigens Haftpflicht: Die würde nur bezahlen, wenn ich SCHULD bin. Wenn die Hunde entlaufen, weil jemand den Zaun beschädigt hat (nur als Beispiel für schuldlos), würde die Versicherung nicht bezahlen und ich auch nicht und die Versicherung des geschredderten Pkw auch nicht......

lg
Willi

Mara1
22.01.2014, 15:47
Das ist in Deutschland anders, zumindest wenn es um einen privat gehaltenen Hund geht. Da bist du als Halter in jedem Fall haftbar, wenn der Hund etwas anstellt. Egal ob Schuld oder nicht. Anders ist es nur bei nicht privaten Hunden, also z.B. bei einem Polizeihund, dem Diensthund eines Wachmanns oder dem Wachhund eines Bauern oder ähnliches. Da kommt es glaub ich drauf an, ob der Hundehalter Schuld ist. Aber als privater Hundehalter wirst du in D immer zur Kasse gebeten, egal ob Schuld oder nicht. Du kannst dann höchstens versuchen, das Geld von jemand anderem zurück zu kriegen, also in deinem Beispiel von demjenigen, der den Zaun beschädigt hat. Kann gut sein daß das in Österreich anders ist.

Hier in Ungarn wären meine Tiere (Hunde und Pferde) in der Grundstücksversicherung automatisch mit drin. Eine extra Tierhaftpflicht kennt man hier garnicht, und eine Privathaftpflicht haben auch die wenigsten. So unterschiedlich ist das, je nach Land, je nach Vertrag usw.

Grüße
Mara

Hühnerjette
22.01.2014, 18:31
Nur um das Richtig zu stellen, in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde(bei Pferde kenne ich mich nicht aus) keine Pflicht, allenfalls eine Empfehlung.


Falsch. Seit 2013 sind sowohl Chip als auch Hundehaftpflicht PFLICHT in einigen Bundesländern. Was'n Wortspiel ;) Kampf- und Listenhunde sind fast überall zu versichern. Zuwiderhandlung wird mit ordentlichen Bußgeldern geahndet. Hier braut eben wieder jeder sein eigenes Süppchen und kein Mensch steigt durch.


Bei meiner landwirtschaftlichen Haftpflicht müssten eigentlich auch Hühner mitversichert sein, Hund und Pferde sind jedenfalls mitversichert. Muss ich noch nachfragen.

Das wäre möglich, ist in Dtl. auch nicht ausgeschlossen.

Hier ein interessanter Link zur Rechtssprechung, der meine Vermutung bestätigt: http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/714254/Ungleiche-Freiheit-fur-Huhn-und-Katz

Nicolina
22.01.2014, 22:14
@Mara1.
Die Tierhaltungsordnung ist dem österreichischem Bundestierschutzgesetz "untergeordnet",
daher wird dieses wohl richtig sein ( Zitat aus http://www.rund-ums-gefluegel.at/index.php?id=aufzucht0) "Seit 1.1.2005 gilt in Österreich ein einheitliches Bundestierschutzgesetz. Bisher war der Tierschutz Ländersache, und Österreich hatte zehn Landestierschutzgesetze (Salzburg hatte zwei). Das Bundestierschutzgesetz bildet natürlich auch die rechtliche Grundlage für jegliche Geflügelhaltung in Österreich. So sind verschiedene Produktionsfaktoren wie z.B. die Fütterung, Streuqualität, Mindestflächen pro Tier etc. hier verankert. Das Gesetz gilt für jede Art von Tierhaltung in Österreich - von der Nutztierhaltung über Zoos und Zirkustierhaltungen bis hin zur Heimtierhaltung – und betrifft daher auch jeden Haustierbesitzer"


( Und weil bei mir der link aus dem anderen Beitrag nicht funktioniert, hier nochmal: http://www.rund-ums-gefluegel.at/fileadmin/_/ama/pdf_files/Tierhaltungsverordnung_Anlage6.pdf )