Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Haftung des Tierhalters für Kratzspuren an PKW aufgrund von Puten
Zerkratzen frei herumlaufende Puten einen geparkten PKW, so haftet dafür der Tierhalter regelmäßig nicht. Da das Zerkratzen von Fahrzeugen nicht zu den üblichen Eigenschaften von Puten gehört, trifft den Tierhalter kein Verschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Göttingen hervor. [...]
Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile (http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Goettingen_1-S-15555_Keine-Haftung-des-Tierhalters-fuer-Kratzspuren-an-PKW-aufgrund-von-Puten.news17157.htm)
Klingt Logisch :) hehe.. naja die deutsche Rechtsprechung eben.
PS: Tolle Homepage!
Huhnhilde
13.11.2013, 08:17
Was es alles gibt. Ich stelle mir gerade so einen dicken Truthahn vor, der auf meinen Kleinwagen hockt und vor sich hin scharrt... :o *Kopfkino aus*
eierdieb65
13.11.2013, 11:16
Ihr habt ja recht witzige Richter ;)
Da das Überfahren von Puten ja auch nicht zu meinen typischen Verhaltensweisen gehört .......:o
lg
Willi
Beachtet auch, aus welchem Jahr das Urteil stammt.
Landgericht Göttingen, Urteil vom 27.10.1955
- 1 S 155/55 -
Das steht oben klein und in grau, und es schiebt sich auch gerne eine Werbung drüber...
Viele Grüsse Antje
Also mein Onkel hat für die Schäden seines weißen Pfauenhahns (Spaziergang auf dem Mercedes vom Chef; nächtlicher Ausflug -> Gespenst gespielt -> Autofahrer erschreckt -> Auto im Graben versenkt) immer aufkommen müssen, da gab´s gar nichts. Halter haftet für sein Tier ;)
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