Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzesgrundlage für ND-Impfung
Nicolina
05.11.2013, 21:53
Hi, hat jemand für mich einen link parat,
der die Gesetzesgrundlage für die ND-Impfung mit den zeitlichen Abständen belegt.
Also keine links zu Zuchtvereinen o.ä.
In der Geflügelpestverordnung bin ich nicht fündig geworden, oder ich habe es überlesen.
Danke!
( Hintergrund: Mein TA impft nur 2 x im Jahr, auf Nachfrage erhielt ich die Antwort:
"das reicht so", aber ich habe keine Lust iwann die Gelackmeierte zu sein.)
Günter Droste
05.11.2013, 21:59
§ 67 Abs. 2 GeflPestSchV in Verbindung
mit § 7 der Geflügelpest-Verordnung alter Fassung
=> Verpflichtung zur Gewährleistung eines ganzjährigen Impfschutzes
Nicolina
05.11.2013, 22:17
Danke!
Ich habe derweil noch den Wirkstoff gegoogelt mit dem geimpft wurde:
Nobilis MA5 +Clone30
http://www.msd-tiergesundheit.de/products/nobilis_ma5_clone30/nobilis_ma5_clone30.aspx
Und wenn ich die Info daraus richtig lese ( Dauer der Immunität: 6 Wochen ), dann müsste mit diesem Wirkstoff
ja sogar 9 x/ Jahr geimpft werden.
Was ich zudem nicht verstehe, ist warum auf der Impfbescheinigung gem.§7 der G-Pest-V von 2007 steht,
da in dieser Fassung ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf )
sich der § 7 auf Geflügelmärkte bezieht. (?) Oder ist das die neue Fassung?
Wontolla
05.11.2013, 23:08
Was ich zudem nicht verstehe, ist warum auf der Impfbescheinigung gem.§7 der G-Pest-V von 2007 steht,
da in dieser Fassung ( http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geflpestschv/gesamt.pdf )
sich der § 7 auf Geflügelmärkte bezieht. (?) Oder ist das die neue Fassung?
Schau mal den § 67 der Verordnung an.
In § 7 wird eine tiierärztliche Bescheinigung gefordert, die besagt, dass der Bestand offensichtlich frei von Seuchen ist. Die gleiche Forderung besteht vor dem Impfen gegen ND. Kurzfristig gilt daher die Impfbescheinigung auch als Bestandsbescheinigung nach § 7.
Der § 7 wurde mit Wirkung zum 8. Mai 2013 dahingehend geändert, dass die Bestandsbescheinigung nicht mehr grundsätzlich erforderlich ist, sondern nur wenn die aufgestellten Tiere von weiter her als einem benachbarten Kreis kommen.
Nicolina
05.11.2013, 23:38
Danke Wontolla, verstanden.
Über den Wirkstoff und die Wirkdauer mache ich mir jedoch weiter Gedanken,
zumal in der Bescheinigung kein Datum der erforderlichen Nachimpfung eingetragen wurde.
Günter Droste
06.11.2013, 07:50
In der jetzt gültigen Verordnung steht nirgends wo etwas betreffend die Impfverpflichtung bzgl. ND.
Bevor diese Verordnung erlassen wurde ist dieses jedoch aufgefallen und man hat sie um den § 67 Abs. 2 ergänzt.
Damit gilt insoweit § 7 der Uraltverordnung weiter. Aus dem § 7 der Uraltverordnung ergibt sich die Impfverpflichtung.
Wontolla
06.11.2013, 08:50
Weil es so schwer zu finden ist, ich finde es auf die Schnelle auch nicht, hier der § 7 von 2005 (Uraltverordnung, aber in Teilen noch gültig) im Wortlaut aus meinem Archiv:
§ 7
(1)Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. § 34 Abs. 1 Satz 2 der Tierimpfstoff-Verordnung gilt entsprechend. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
(2)Die zuständige Behörde kann für wissenschaftliche Versuche sowie für Hühnerbestände, die ausschließlich Hühner oder Eier für diagnostische Zwecke oder die Prüfung von Impfstoffen abgeben, Ausnahmen von der Impfpflicht genehmigen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
(3)(weggefallen)
(4)Hühner oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand nur verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, Geflügelschauen oder -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art nur verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
hagen320
06.11.2013, 10:20
Und wenn ich die Info daraus richtig lese ( Dauer der Immunität: 6 Wochen ), dann müsste mit diesem Wirkstoff
ja sogar 9 x/ Jahr geimpft werden.
Den Impfstoff gibt es aber mit 3 Monaten Immunität. Als kombiimpfstoff kostet er dann ca 20€.
Und wenn ich die Info daraus richtig lese ( Dauer der Immunität: 6 Wochen ), dann müsste mit diesem Wirkstoff
ja sogar 9 x/ Jahr geimpft werden.
Hallo Nicolina,
nach meinem Verständnis muss man bei dem Kombiimpfstoff zwischen zwei Dingen unterscheiden. Da ist einmal der ND Impfstoff, den Du nach Vorgabe des Gesetzgebers alle 3 Monate geben musst, und der IB Impfstoff, der die Tiere normalerweise für 6 Wochen immunisiert. Wenn dieser Impfstoff allerdings nach 3-4 Wochen noch einmal verabreicht wird, erreicht man eine Immunisierung, die über einen längeren Zeitraum anhält.
Nach korrekt durchgeführter Impfung wird in der Regel eine Immunität aufgebaut, die über 6 Wochen andauert. In infektionsgefährdeten Beständen sollte die erste Nachimpfung bereits nach 3 bis 4 Wochen erfolgen. Wird vor Legebeginn mit einem inaktivierten ND-Impfstoff und/oder IB-Impfstoff vom Typ Massachusetts nachgeimpft, kann eine Immunität über die gesamte Legeperiode erreicht werden.
Ich verstehe es so, dass man die Impfung mit dem Kombipräparat nach 3 bis 4 Wochen wiederholt, und dann im, vom Gesetzgeber geforderten, Rhythmus von 3 Monaten weiterimpft. Es gibt aber auch weiterhin einen Impfstoff, der lediglich gegen IB immunisiert. Den werde ich weiterhin verwenden. Ich habe vor einigen Wochen, zum ersten Mal den Kombiimpfstoff ausprobiert. Mir waren die Nebenwirkungen des IB Impfmittels zu heftig. Deshalb habe ich beim Tierarzt wieder den alten Impfstoff bestellt. Da es bei dem Impfstoff ja regelmäßig zu Lieferengpässen kommt. hole ich mir immer einen kleinen Vorrat. Da ist man dann vor unliebsamen Überraschungen sicher.
MfG
Ernst Niemann
Nicolina
06.11.2013, 23:55
Danke Hagen und Ernst,
so oder so, reicht demnach aber keine halbjährliche Impfung.
Und ich habe auch noch mal in den letzten Impfbescheinigungen nachgesehen:
Der selbe Wirkstoff.
Und bezahlt habe ich irgendwas um die 4,- Euro plus das selbe nochmal für die Ausstellung der Bescheinigung..
Ich muss dem TA wohl doch auf "die Füße treten".
Nicolina
08.11.2013, 00:19
Ich muss dem TA wohl doch auf "die Füße treten".
Telefoniert, mit der TA-Helferin, die dafür zuständig ist, und darauf hin (vermutlich das erste mal) der Beipackzettel gelesen wurde und um Rückruf bat.
Mit dem Ergebnis, dass ich, Dank I-Net und natürlich insbesonderem des HüFo´s, deutlich besser informiert war :(
Alle bislang erfolgten Impfungen (im sechs monatigen Abstand) waren nur 6 Wochen gültig.:(
Bei einer etwaigen Kontrolle somit für die Tonne!
Und das betrifft ja nicht nur mich, sondern alle Hühnerhalter, die von dort aus in das Impfschema aufgenommen worden sind.
Ich ärgere mich über das Vertrauen, dieses Praxis gegenüber.
Alle bislang erfolgten Impfungen (im sechs monatigen Abstand) waren nur 6 Wochen gültig.
Das ist so nicht richtig. Die ND Impfung ist für 3 Monate gültig. Da für die IB Impfung keine Impfpflicht besteht, gibt es dafür auch keine Gültigkeitsdauer. Lediglich der Impfschutz ist auf 6 Wochen begrenzt. Wenn die Kombiimpfung nach 3-4 Wochen noch einmal wiederholt worden wäre, hätte der Impfschutz, zumindest für IB auch für die 6 Monate gereicht. Aber dann hätte man für die Folgeimpfungen auch keinen Kombiimpfstoff mehr gebraucht.
MfG
Ernst Niemann
Vogelbaron
08.11.2013, 07:41
Ich bin da völlig entsetzt.
Der Tierarzt, zu dem ich extra nur wegen der Hühner gehe, wurde mir in meinem RGZV empfohlen.
Die im Verein impfen alle max. 3x im Jahr.
Der TA gibt nur das Clone 30 aus.
Im Verein sind 70% "alte Hasen"
Da bin ich nun aber echt enttäuscht.
Komisch ist nur, das die alle auf Märkte, Ausstellungen usw gehen, und das ohne Probleme.
Vogelbaron
08.11.2013, 07:50
Oder bedeutet das alles nur, daß die meisten halt nur für einen aktuellen Impfschutz sorgen, wenn sie mit ihrem Geflügel "auf Wanderschaft" gehen. Also verkaufen wollen, oder ausstellen???
Vogelbaron
08.11.2013, 10:15
Mag sich keiner "outen":cool:
Wontolla
08.11.2013, 10:36
Ich impfe meine Tiere so, dass einerseits ein umfassender Impfschutz gewährleistet ist und andererseits die Legeleistung nicht beeinträchtigt wird. Der Einfachheit halber beziehe ich mich auf den weiter oben angeführten Link (Nobilis® Ma5 + Clone 30):
http://www.msd-tiergesundheit.de/products/nobilis_ma5_clone30/nobilis_ma5_clone30.aspx
Daraus entnehme ich:
Nebenwirkungen
5 bis 10 Tage nach der Impfung können von Seiten des Respirationstraktes Impfreaktionen (wie Niesen, verschärfte Atemgeräusche) auftreten, die innerhalb von 1 bis 2 Wochen wieder abklingen. Das Allgemeinbefinden der Tiere ist dabei in der Regel nicht gestört. (..) Bei bereits legenden Tieren kann in der Folge vorübergehend ein Legeleistungsrückgang auftreten.
Nach korrekt durchgeführter Impfung wird in der Regel eine Immunität aufgebaut, die über 6 Wochen andauert. (..) Wird vor Legebeginn mit einem inaktivierten ND-Impfstoff und/oder IB-Impfstoff vom Typ Massachusetts nachgeimpft, kann eine Immunität über die gesamte Legeperiode erreicht werden.
Das wesentliche habe ich hervorgehoben.
Vogelbaron
08.11.2013, 11:01
Aha, dann bin ich mit clone 30 gelackmeiert, denn das hält stumpf nur 6Wo.
Okay, vielen Dank.
Schöner Mist!!
:(
Oder bedeutet das alles nur, daß die meisten halt nur für einen aktuellen Impfschutz sorgen, wenn sie mit ihrem Geflügel "auf Wanderschaft" gehen
Mag sich keiner "outen"
Warum? Kannst Du dir nicht vorstellen dass es auch Leute gibt die Verordnungen und Beipackzettel lesen und verstehen, sich dementsprechend ihre Impfplanung gestalten, und sich so im legalen Rahmen bewegen?
Aha, dann bin ich mit clone 30 gelackmeiert, denn das hält stumpf nur 6Wo.
Das ist nicht richtig. Wenn mit dem Impfstoff nach 3-4 Wochen noch einmal nachgeimpft wird, hält der Impfschutz länger an. Lies mal den Auszug aus dem Beipackzettel, der in Beitrag 9 steht.
MfG
Ernst Niemann
Vogelbaron
08.11.2013, 12:29
Hallo Ernst!
Hab alles ganz ganz ganz genau gelesen. Der Beitrag betrifft nicht das einfache Clone 30, sondern das"plus"
Bei Clone 30 steht eben nix von Impfschutz während der ganzen Legeperiode.
Und ich kann mir halt ne ganze Menge vorstellen. Darum ziehe ich halt auch anderes in Erwähgung.
Irgendwie muß sich ja erklären, warum sogar die "Führungspersönlichkeiten" unseres Vereins nicht korrekt an die Impfanweisungen halten.
Und...auch wenn ich da möglicher Weise in ein Wespennest steche..... bin ich mir sicher, daß es auch im Forum Hühnerhalter gibt, die sich auch eher an den Erfahrungen anderer orientieren und eben weniger impfen oder nur wenn es einen Nutzen bringt, wie Austellung oder Verkauf. Oder sogar garnicht.
Ich möchte es nur gerne richtig machen, aber möglichst ohne 6 wöchiger Impfen, also muss ich den Impfstoff wohl wechsel.
Trotzdem ganz vielen Dank.
und natürlich gibt es Menschen, die lieber Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören.
Schließlich gibt es ja auch Menschen mir je 6 Fingern oder 3-4 Brustwarzen..
Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
Hallo Ernst!
Hab alles ganz ganz ganz genau gelesen.
Hallo Michael,
dann lass uns noch einmal versuchen auf einen Nenner zu kommen. Die Überschrift von Nicolinas Thread war "Gesetzesgrundlage für ND-Impfung" Sie hat uns mitgeteilt, dass der verwendete Impfstoff Nobilis MA5 +Clone30 sei. Ich habe sie so verstanden, dass sie von uns wissen wollte, was der Gesetzgeber für Impfintervalle vorschreibt. Der schreibt 3 Monate vor. Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Newcastle. Ob, wann und wie oft man gegen IB impft, bleibt jedem selbst überlassen.
Den Grund dafür, dass sich die "Führungspersönlichkeiten" eures Vereins nicht korrekt an die Impfanweisungen halten, wirst Du hier wohl auch nicht klären. Sicher wäre es sinnvoller sie direkt zu fragen, als hier alle mögliche Unterstellungen in den Raum zu stellen.
und natürlich gibt es Menschen, die lieber Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören.
Schließlich gibt es ja auch Menschen mir je 6 Fingern oder 3-4 Brustwarzen..
Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
Ich denke, dass die Menschen, die lieber den Beipackzettel lesen, als auf andere Hühnerhalter zu hören, nicht diejenigen sind, die 6 Finger oder 3-4 Brutwarzen haben, sondern die vernünftigeren.
Aber je erschlagender ein Thema in schriftlicher Form ist, desto lieber hört man doch oft auf die gekürzte Form aus "Erfahrunswerten"
Und wenn ich eines schon beruflicher Natur bedingt mit absoluter Sichheit weiß, dann das die meisten Menschen nicht gerne meterlange Beipackzettel lesen.
Es mag ja durchaus sein, dass viele Menschen meterlange Beipackzettel ungern lesen. Aber ich bin der Meinung, dass das kein Grund sein darf, lieber Personen blind zu vertrauen, die vielleicht auch zu faul waren den Beipackzettel zu lesen.
MfG
Ernst Niemann
Vogelbaron
08.11.2013, 14:49
Okay Ernst,... nun zum gemeinsamen Nennern.
Es ging im Laufe des Threads ja nicht mehr alleine um die Frage des Themenstarters, sondern um eine Unterhaltung über dieses Thema. Sonst wäre dieser Thread ja längst vorbei.
Bei MIR ging es um clone 30 und eine Frage bezüglich meiner Info`s aus "meinem" gerade langsam in Ungnade fallenden
RGZV. Wie bereits erwähnt, geht es mir für mich alleine darum, sich da korrekt zu verhalten.
Ich bin nicht der Meinung, daß man bei Vermutungen und nicht zwangsläufige Unterstellungen( vielleicht auch Fantasien) gerade hier besonders politisch korrekt muss. Es wird ja keiner persönlich angesprochen.
Ich denke allerdings erstrecht, daß man sich, aus blinder loyalität Tausender von unbekannten Menschen gegenüber, nicht selbst was vor machen muss. Dafür bin ich schon zu lange auf der Welt.
Natürlich ist es "richtiger" die Fachinfo`s zu lesen. Du machst sowas, ich meistens auch aber halt nicht immer.
Andere wohl fast nie. Oft ist das subjektiv sogar besser, mal einen Zettel auszulassen, sonst bliebe das Medikament im Schrank.
In einem anderen Thread geht es gerade um eine FB Hühner-Irgendwas. Halten wir es denn für unmöglich, das es dort auch Mitglieder gibt, die auch hier Mitglied sind.
P.S. Danke für Deinen Beitag. Das schätze wirklich ich sehr!!
Nun nochmal zurück zum gemeinsamen Nenner:
6 Wochen Impfschutz : ja
Verlängern durch zeitiges Nachimpfen bei MG5+Clone 30: ja
Ich wurde falsch beraten:ja
Viele Leute werden warscheinlich aus persönlichen, warscheinlich wirtschaftlichen Gründen bei der Impfpflicht besch.....:ja
Die Anzahl der Menschen, die Beipackzettel nicht lesen ist größer als warscheinlich angenommen: Ja
Nicolina
08.11.2013, 22:18
Hallo Ernst,
so oder so reichen aber 2 Impfungen (ND) nicht.
Und eben diese "Gesetzesgrundlage der 3 Monate" steht aber nirgends ( oder ich finde das nicht).
Sondern nur das:
§ 67 Abs. 2 GeflPestSchV in Verbindung mit § 7 der Geflügelpest-Verordnung alter Fassung
=> Verpflichtung zur Gewährleistung eines ganzjährigen Impfschutzes
Und wenn das:
"Anwendungsgebiet(e)
Aktive Immunisierung von Hühnern gegen die Infektiöse Bronchitis und die Newcastle- Krankheit (atypische Geflügelpest).
Zur Vorimpfung bei nachfolgender Anwendung eines inaktivierten ND-Impfstoffes und/oder IB-Impfstoffes vom Typ Massachusetts oder zugelassener Kombinationsimpfstoffe, die IB- bzw. ND-Komponenten enthalten.
Beginn der Immunität: 3 Wochen nach Impfung
Dauer der Immunität: 6 Wochen.
Wird vor Legebeginn mit einem inaktivierten ND-Impfstoff und/oder IB-Impfstoff vom Typ Massachusetts nachgeimpft, kann eine Immunität über die gesamte Legeperiode erreicht werden."
in der Packungsbeilage steht, und eben nicht vor Legebeginn mit einem inaktiven ND-Impfstoff nachgeimpft wurde,
wie bei mir der Fall (da auf jeder Bescheinigung der selbe Wirkstoff steht), dann sind es doch offensichtlich auch für ND nur diese 6 Wochen.
Nicolina
08.11.2013, 22:29
Die Anzahl der Menschen, die Beipackzettel nicht lesen ist größer als warscheinlich angenommen: Ja
Ich hatte hier nicht einmal einen Beipackzettel.
Ich hatte mich einfach auf die Kompetenz der TA-Praxis verlassen,
erst durch einen anderen Threat bin ich stutzig geworden ( in dem es um halbjährliche/ 1 x Legedauer zu gebene Impfung ging, die aber in den Nacken verabreicht wird und nicht wie ich es kannte, über das Trinkwasser) Und darauf hin habe ich beim TA nachgefragt und im Verlaufe dessen eben auch erst den Beipackzettel im www. gelesen.
Nicolina
18.11.2013, 23:13
Nun wird hier auch vierteljährlich geimpft.
Allerdings soll jetzt für jeden Hühnerhalter, der durch die Praxis betreut wird,
die 1000er Menge bestellt und abgegeben werden.
Könnte ich mir rein rechtlich diese Menge auch mit anderen Hühnerhaltern teilen?
Kennt sich damit jemand aus?
Das Problem mit dem Teilen ist alleine schon der Impfschein, der auf deinen Namen lautet.
Desweiteren, ist es so das der Arzt den Bestand vor der Impfung begutachten sollte.
Ich würde mit dem Arzt sprechen, ob du dich mit noch anderen zusammen tun kannst.
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