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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betragspflicht zur Berufsgenossenschaft



Torsten
27.03.2005, 00:17
Hallöchen
Ich hab mir noch ein Grundstück dazu gepachtet,sind nu 1,21ha und hab nu einen Betragszahlung für die Berufsgenossenschaft erhalten.Bin aber Arbeitnehmer und dadurch krankenversichert,wozu also noch sowas?Bin auch kein Landwirt.lediglich hab ich jede Menge Federvieh..35Hühner,im Moment so um die 25 Enten und bald kommen noch zu den 5 Gänsen 30 dazu.
Müßt Ihr sowas auch zahlen?Mir wurde gesagt,das es sich nach der Fläche sich errechnet und nix mit Gewinnen und so zu tun hätte ???
Gruß Thorsten

gaby
27.03.2005, 09:03
Leider bin ich in dieser Verlegenheit nicht. Hier kann man nichts pachten.
In jedem Fall erst mal Wiederspruch einlegen. Dann kommen bessere Begründungen. Krankenkasse nachfragen und Gemeinde. Im Süden der Republik läuft sowas ja eh immer anders.... :roll
Kann aber durchaus rechtens sein wg. Unfallgefährdung beim Hobby od. ä.
Gaby

Gert
27.03.2005, 09:06
ich glaube schon, das sie dich nun am A.... haben .
Incl Alterskasse und Landwirschaftliche Krankenversicherung.
Deshalb sind meine Hühner ja "nicht" auf der gepachtetet Wiese.
Die ist ja nur offiziell mein Brennhollager und Garten. Das bekommt man noch Beitragsfrei durch, man darf nur kein Vieh darauf halten oder Heu erzeugen. Mach denen glaubhaft das du die Wiese zur erweiterung deines Garten haben willst. zB willst du dir eine Streuobstwiese anlegen. Nur für dich !!! Und da läuft kein Huhn rum, denn 1 erzeugtes Ei und du bist Mitglied.

MichaelS
27.03.2005, 13:33
Hallo Thorsten,

das hängt mit der Fläche zusammen, schon beim Haus und Ziergarten ab 25ar kann dir das passieren (BG-Gartenbau). 1,2 ha ist ja aber auch keine Kleinigkeit. Ich würde auch noch mal mit den Leuten sprechen, ich selbst hab bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht (betrieblicherweise). Alterskasse und KV brauchst du wohl nichts machen, wenn nur Hobby und du nur wenig Arbeitsstunden glaubhaft machen kannst, außerdem bist du ja schon anderweitig versichert, darum gehts den Leuten eigentlich und nicht dich am A... haben.
Du bist mit der BG schon dann auf der sicheren Seite, wenn du deinen Nachbarn bittest, dir das Gründstück zu mähen und es passiert ihm dabei was, es ist unabhängig davon ob er damit etwas verdient oder nicht, er ist sozusagen nur vorübergehend beschäftigt. Müßte alles in den Broschüren stehen die du mit der Benachrichtigung erhalten hast, ebenso alles im Internet zu finden.
Gruß
Michael

Torsten
27.03.2005, 13:59
Hallo Michael
Danke für deine Antwort,hat mich ein Stück weitergebracht.Es geht also nur darum,wenn andere auf dem Grundstück "arbeiten",die wären somit versichert.Am Arsch hat mich keiner,weil nichts unrechtes passiert ist.Ich find es nur ne Schweinerei,das sich überall Initativen bilden,wie vom Bauernhof auf dem Tisch..oder Rettung der Obststreuwiesen..und dann hast nur Nachteile irgendwie..war auf dem Landwirtschaftsamt,wollte im Prinzip ne Landwirtschaft anmelden,um mir einen Gänsestall zu bauen,im Außenbezirk,bekam ich ned durch..auf der Gemeinde war auch nichts zu erreichen..wär ich Landwirt,wäre bis 75Kubikmeter alles genehmigungsfrei..für das Landwirtschaftsamt waren 50 Gänse zun wenig..denke,das es von vielen ein Traum nur ist,Tiere in einem Umfeld zu halten,wo sie sich wohl fühlen würden.
Grüßle Thorsten

Gert
27.03.2005, 15:19
klar bist du am Ar...
Die legen es immer so aus, das du zahlen musst, nicht so, das du die Vorteile hättest.

Redcap
27.03.2005, 16:30
Ach Gert ...

wenn einen Unfall passiert und Du bist nicht in der BG, dann bist Du am Arsch. ;)

MichaelS
27.03.2005, 17:46
Hallo Gert,

ich seh das etwas anders. Es ist ein Zeichen unserer Zeit, daß jeder eine Rundum- Vollversorgungsmentalität hat, aber nichts dafür geben will.
Beim Haus regt sich keiner auf über die Gebäudeversicherung. Wenn dir die Bude abbrennt, dann bist du froh, daß was bezahlt wird. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, kannst du mir glauben.
Der beste Versicherungsfall ist immer der der gar nicht eintritt. Ich zahle daher gern in eine absolut nötige Versicherung ein, was ansonsten wirklich den Ruin bedeuten könnte. Kosten-Nutzen Rechnung ist hier fehl am Platz. Wie es dann im Einzelfall wirklich umgesetzt wird, darüber läßt sich streiten, kann durchaus besser sein.
Man wird ja auch nicht gezwungen sich Grund und Boden zuzulegen und die sich daraus zu erfüllenden Pflichten.

Hallo Thorsten,

da sprichst du ein echtes Problem an für das ich auch noch keine Lösung habe. Frag lieber nicht, wo mein Hühnerstall steht....

Gruß
Michael

Gert
27.03.2005, 18:24
Ich hab 1 a Wiese, wenn ich da Rasenmäh und mir ein Unfall passiert bin ich am Ar..., weil ich nicht in der BG bin.
Mäh ich den Rasen ums Haus, dann ist die Welt in Ordnung.

Also bin ich nur am Ar..., wenn ich was auf einen Grundstück tu, was laut Kataster "Landwirtschaft" ist.
Ist voll logisch. Seh ich klar ein.

Nun gibt es hier Grundstücke, deren hinteres Drittel Wiese/Acker war.
Also, beim Rasenmähen im den vorderen 2/3 alles im grünen Bereich.
Das hintere Drittel nur mit äusserster Vorsicht betreten, es sei den man ist in der BG. Das ist doch alles wiedersinnig.

Meiner Meinung nach, muss ein Landwirt in die BG und kein KFZ Mech, nur weil 3 Hühner auf einen Landwirtschaftlichen Grundstück ihre Eier legen und die anderen 45 auf einen Wohngrundstück.

MichaelS
27.03.2005, 19:16
Hallo Gert,
wenn dir beim Rasenmähen was passiert, egal wo, ist das kein Problem, denn du bist ja krankenversichert. Im Prinzip gebe ich dir Recht, es ist schon widersinnig. Bei den Grundstücksgrößen über die wir hier reden bewegen wir uns in einem Übergangsbereich. Bei x ha ist das ja klar, aber wo ziehe ich die Grenze ?. Mit der BG läßt sich im Einzelfall die Sache besprechen, die kennen die Praxis ja auch und haben Lösungsvorschläge (meine Erfahrungen).
Für mich selbst als kleiner Betrieb muß ichs ja machen, nicht nur wegen mir, sondern wenn mir doch jemand hilft und es passiert was.
Mit einer Fläche, auch privat, die über einen normalen Ziergarten hinausgeht ist halt ein erhöhter pflegerischer Aufwand verbunden und damit ein Risiko und das gilt es letztendlich abzusichern.
Beim Dachdecken meines Hauses habe ich auch brav alle Helfer (ohne Lohn) der Bau-BG gemeldet, als privater Bauherr. So ne Aktion geht über normale Reparaturen hinaus und man ist dazu verpflichtet! Das kostet zwar ein bischen aber im Ernstfall stände ich ohne ganz schön blöd da.
Ich möchte hier keine Werbung für unser Sozialsystem machen, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Ich finde aber, wer ein erhöhtes Risiko in die Welt setzt sollte dafür geradestehen. Ich habs auch satt Hobbyfußballer und Raucher über meine Beiträge zu finanzieren, aber wo ziehe ich die Grenze? Muß ich halt aktzeptieren, daß es (noch) so ist.

Gruß
Michael

honigmayerhofer
28.03.2005, 16:36
Sobald du ein Grundstück gepachtet hast, musst du Beiträge an die Landw. Berufsgenossenschaft abführen. Natürlich hast du als Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter oder Selbsständiger, der nicht von der Landwirtschaft, Imkerei, Fischzucht im Haupterwerb lebt, bei einem evtl. Unfall keine Leistungen von der BG zu erwarten, da immer als erstes deine Hauptversicherer einspringen musst, aber zahlen musst du trotzdem.
Eine Befreiung wird dir nicht möglich sein.

Die Landw. berufsgenossenschaft ist nicht nur in der Hühnerhaltung bei gepachteten Flächen ein leidiges Thema.

HCS
28.03.2005, 19:37
Hallo miteinander,

als ich gerade den Thread gelesen hatte, traf mich erst mal der Schlag - unsere paar Hühner laufen im gepachteten Gartenteil rum. Dann habe ich mich googelnderweise aufgemacht, die Sache zu klären. Wie üblich ist das Ganze mal wieder Ländersache. Also: In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist Hühnerhaltung offenbar NICHT BG-pflichtig - wohl aber ein Gemüsebeet. Guckst Du hier: www.lsv.de/hrs/05mitgliedschaft_neu/mit01/mit01_01/01_01_05/index.html (http://). Im Ergebnis zwar nicht wirklich besser, aber immerhin anders. Muss also jederfür sein Bundesland klären.

Viel Spaß dabei
Hans-Christoph

MichaelS
28.03.2005, 21:06
Hallo,

Danke Hans-Christoph, www.lsv.de ist die Richtige Seite mit der viele Fragen beantwortet werden, bez, Flächengröße und Arbeitswerte. Die BG- Gartenbau, mit der ich zu tun habe, ist auch mit gelistet.
Mein Tip nochmal mit den Leuten reden und dabei gut argumentieren.

Gruß
Michael

Gert
28.03.2005, 21:46
Versicherungsfreiheit
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:
..................................
Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; das gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer oder ihrer Ehegatten unentgeltlich tätig sind.

Ich hab aber Kartoffeln und Kohl stehen, die ich selber esse und auch verfüttere.
Also>>> Beitrag

Carsten
29.03.2005, 08:51
Die Beitragspflicht hängt meinem Kenntnisstand (zumindest in Niedersachsen) von der Flächegröße ab und nicht von den gehaltenen Hühnern!

Mein Kumpel muss auch ein paar Euros an die BG zahlen, er hält keine Tiere. Seine Fläche beläuft sich auf ca, 5,5 ha. Letztes Jahr haben wir auf einer Wiese wuchernde Büsche abgemacht, da war er froh, dass er in der BG war, als er vom Anhänger gefallen ist!

Gert
29.03.2005, 10:53
Die hatten mich schon mal angeschrieben (mein "lieber" Nachbar hat mich angeschwärtzt). Zu der Zeit hatte ich noch keine Hühner, nur Kohl und Kartoffeln zur Eigenversorgung. Nach ca 8 Seiten Formulare und einigen Telefongesprächen haben sie eingesehen, das ich nur etwas Ödland nutze für ein paar Johannisberbüsche.

Hamster
30.03.2005, 15:38
Hi Torsten,
als wir uns den Resthof hier gekauft hatten, kamen sie bei uns auch an. Ich habe als Antwort eine Mail hingeschickt, daß wir keine Landwirtschaft betreiben, daß wir keine Angestellten haben und uns um unsere paar Hühnchen selber kümmern. Das ist fast zwei Jahre her, und ich habe nie wieder etwas davon gehört.
Gruß, Brigitta

Torsten
30.03.2005, 16:07
Hallöchen
Hab mich entschlossen,das ich den Betrag erstmal bezahle,ohne Kommentar,weil ich kein Landwirt bin und dementsprechend wenig an Maschinen hab.Falls ich dennoch ein Bauern damit beauftragen müßte,Heu zu pressen o.ä.,wär ich auf der richtigen Seite.Kann auch schlecht abschätzen,wieviel Gänse ich brauche,um es richtig zu beweiden.Gänsehaltung ist auch ned grad einfach wegen der Lärmbelästigung!!Fange dies Jahr mal mit 30Gänsen an+eigene Brut,wennn es mal klappt.Die Enten werden den Rest tun,hab 17Stück vom Januar und die legen jetzt schon wieder.6Eier hab ich ich vom März nun auch schon,bei 5 Weibchen könnt das noch ne Menge werden.Meine 3Gänsedamen kann ich ned sagen,hab sie erst seit letzten Jahr,da fehlt mir jegliche Erfahrung.Haben bis jetzt 5Eier gelegt,aber bauen kein Nest sondern kann sie aus der Wiese oder vom Acker einsammeln.Ein befreundeterZiegenzüchter würd im Sommer Gras mähen,wenn bei Ihm das Futter knapp werden sollte,somit wär es eh besser,wenn ich in der Bg wäre,wie es dann das nächste ajhr aussieht,weiß ich noch nicht,erstmal abwarten und schaun,wie ich mit der Fläche klarkomm bzw mein Federvieh.
Danke allen,die mir Infos gegeben haben ;)
Grüßle Thorsten

Carsten
30.03.2005, 16:45
Wieviel sollst Du denn bezahlen im Jahr?

Torsten
30.03.2005, 18:24
Hallo Carsten
114Euro
Grüßle Thorsten

Carsten
31.03.2005, 17:10
Das ist nicht gerade wenig!

Würde mit den leuten einfach mal telefonieren und mir Vor- und Nachteile aufzählen lassen!

gismo22100
06.11.2010, 22:55
ist nicht ganz richtig wenn du alleine ohne gewinn als privatperson bist brauchts du nix zahlen.bei mir ham sie' :biggrin:s auch versucht.ich habe 10x einspruch eingelegt bei der 11 mahnung habe ich gesagt verklagt mich doch.das isz jetzt 5 jahre her und es kommt nix von denen.

vogthahn
07.11.2010, 08:52
das ist so nicht richtig: ich glaube, das ist in jedem Bundesland verschieden geregelt, aber ab einer bestimmten Fläche (in Sachsen sind es 3000 m2) muß der Besitzer in die BG einzahlen, egal ob er Tiere hält oder nicht
schon das Mähen einer Wiese wird als "landwirtschaftliche Tätigkeit" aufgefaßt und entsprechend abkassiert :roll

Quaki
07.11.2010, 19:47
Hallo
Richtig Vogthahn
Ab einer bestimmten Fläche muß der Pächter oder der Besitzer in die BG einzahlen.
Wenn einer davon mehrere Grundstücke hat und bezahlt, ist es am Günstigsten wenn dieser die BG bezahlt, da die Grundgebühr meist um einiges höher ist als der Versicherungspreis des Grundstückes.

Bei uns bezahlt der Pächter die BG, da er seine Grundstücke und die Grundgebühr sowieso zahlt.
In einer Erbengemeinschaft mit mehreren Grundstücken wird von den Eigentümern die BG bezahlt, es sind mehrere Pächter.
Aber die Grundstücke müssen bei der BG versichert sein, egal wer bezahlt.

Gruß Quaki