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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo hört Hobbytierhaltung auf?



Wachtel
25.03.2005, 12:36
Hallo,


mal ne vielleicht schwere Frage:

Verkaufe relativ viele Eier an Nachbarn, Bekannte und wer sonst noch vorbei schaut. Da meine Eier nicht reichen kaufe ich noch welche von meinen alten Lehrbetrieb.

Nun habe ich auch angefangen Masthähnchen zu verkaufen.
Möchte nun mit Enten & Co abwechseln, und alles per Schild am Zaun mit anbieten.

Nun ist das ganze legal?
Bis wieviel kann man Erzeugnisse verkaufen ohne einen Betrieb an melden zu müssen?

Bin für jeden Tipp Ratschlag und Erfahrung dankbar.

MfG

max

klenerbauer
25.03.2005, 13:22
Alles was du neu und "alt" an Geflügel hälst, musst du sowieso melden. ich meine schädlich ist es ja nicht wirklich, wenn du soviel anbieten möchtest, aber es könnte ja mal auch einer vorbeischauen und zb impfnachweise oder ähnliches verlangen, und wenn du nicht geimpft oder das geflügel angemeldest hast, dann bist du angearscht, kann soweit gehen bis zur anzeige. aber ab wann die hobbytierhaltung aufhört hängt immer noch mit dir und der umgebung zusammen, mehr rat kann ich dir leider nicht geben.

gruß bauer

ostraqwert
25.03.2005, 14:29
dIE hOBBYTIERHALTUNG HÖRT IN DEM mOMENT AUF; IN DEM sIE MIT vERKÄUFEN gEWINNABSICHTEN hegen. Gewinnabsichten hegen hat nichts mit Gewinnen erzielen zu tun.
Ich würde sagen, Sie sind stark gefährdet als gewerblich eingestuft zu werden, da mit den Eiern auch Handel getrieben wird.
Einkauf und Verkauf von Eiern mit Gewinn.
Bekanntmacheung von Vermarktung an öffentlichen Verkehrsflächen.
Genaue Auskunft kann Ihnen nur das für Sie zuständige Finanzamt erteilen.

Gruß
JD

katja
25.03.2005, 17:08
Hallo Max,

Hier hatten ich das Thema schon mal im alten Forum gepostet. http://www.huehner-info.de/cgi-bin/YaBB/YaBB.pl?board=nutztier;action=display;num=11003395 38
Als Fazit kann ich nur sagen, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Konkrete Auskünfte können dir nur die Landwirtschaftskammer und das Finanzamt geben.

LG
Katja

MichaelS
25.03.2005, 19:57
Hallo Max,

Deine Frage ist wirklich etwas schwierig zu beantworten. Vor allem hängt es davon ab was DU willst. Wenn du mit deinen Hühnern nebenbei noch Geld dazuverdienen willst, d.h. auch An- und Verkauf von Produkten kommst du um eine Anmeldung wohl nicht herum, es gibt da die Möglichkeit als Kleinunternehmer. Wenn du einen Betrieb hast kannst du auch die Ausgaben dafür geltend machen.
Ich würde dir raten mal Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr abzuschätzen, damit du vielleicht mal ein Gefühl für die Größenordnung bekommst.
Geh auch mal in die nächste große gut sortierte Buchhandlung und kauf dir ein paar Bücher über Steuererklärungen für Unternehmer, Existenzgründer, ackere die dann durch, das lohnt auf jeden Fall, kannst dann Fehler vermeiden. In deinem Profil gibst du als Beruf Landwirt an, habt ihr selber eine?, dann wär das ja alles kein Problem. Die steuerliche Abgrenzung/Unterschied Landwirtschaft zu Gewerbebetrieb ist recht gut in einem AID Heft vom Ministerium beschrieben auch wegen den Grenzen für Warenzukauf etc., muß man sich auch reinarbeiten.
Impfen der Tiere ist für sowieso klar,was halt vorgeschrieben ist und TA für nötig erachtet, beim Schlachten mußt du an die Hygieneauflagen denken, da gibts sicher auch Literatur für Direktvermarkter.

MfG
Michael

Wachtel
25.03.2005, 23:51
Klingt ja schon mal gut das alles.
Hatte hauptsächlich nur eins im Kopf-
die Futter- und andere Kosten zu decken.
Wenn mal ein Euro mehr drin ist würd ich mich zwar schon freuen aber kein muss- hauptsache.

P.s.: Habe leider leider keine Landwirtschaft(noch nicht)

MfG

max

Wachtel
25.03.2005, 23:53
noch vergessen zu schreiben:

bin bein Veterinäramt gemeldet.

Gruß

Armin501
17.04.2005, 11:18
Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist,
unterliegt das Gewerbe der Gewerbeaufsicht!
Alle anderen Gesetze wie Steuerrecht, Lebensmittelrecht
und,und kommen zur Anwendung.

Toffee
17.04.2005, 12:41
Bei unserem Finanzamt reicht es schon "am Marktgeschehen teilzunehmen" die Gewinnerzielung ist nur sekundär >:(.

Gruß,
Toffee

Onza
17.04.2005, 14:40
Nee Toffee, das scheint nur so.

Wahrscheinlich werden die Beamten, die entscheiden sollen, permanent mit dem Argument "ich mach das doch nur aus Spass" konfrontiert. Darum legen die diese im Gesetzt festgeschriebene Regel (Bundesweit!) so großzügig aus.

Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.

Ulrike

P. S. Diese Aussage bezieht sich nur auf die Sicht des Finanzamtes. Gewerbeaufsicht, Vet-Amt und was weiß ich noch, handelt möglicherweise anders.

Eckard
17.04.2005, 18:51
Moin zusammen,


Original von Onza

Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.




Oder aber das FA glaubt dir deine Verluste nicht und du hast die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

Viele Grüße

Eckard

Kawa
17.04.2005, 21:07
Ich würd mal eine vorsichtige Anfrage Richtung FA starten. Aber ich meine, dass alles was unter 10.000 Euro (DM?) erwirtschafteten Jahresgewinn liegt, ist Umsatzsteuerfrei.

Carsten
18.04.2005, 09:13
Original von Eckard
Moin zusammen,


Original von Onza

Du machst dann ein paar Jahre Verluste, was bei Hobby ja grundsätzlich der Fall ist, und schon hat das FA kein Interesse mehr. Auch deines nicht.




Oder aber das FA glaubt dir deine Verluste nicht und du hast die Steuerfahndung vor der Tür stehen.

Viele Grüße

Eckard

Wegen der paar Euro fangen die normal nicht an! Gerade das Finanzamt, die machens ich auch nur Arbeit, wo es sich wirklich lohnt!

Eckard
20.04.2005, 12:52
Original von Kawa
Ich würd mal eine vorsichtige Anfrage Richtung FA starten. Aber ich meine, dass alles was unter 10.000 Euro (DM?) erwirtschafteten Jahresgewinn liegt, ist Umsatzsteuerfrei.

Die Grenze liegt derzeit bei 17500 Euro im Jahr an Umsatz. Dafür kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen. Einkommssteuer wird trotzdem fällig bei Gewinn.

Viele Grüße

Eckard

Eckard
20.04.2005, 12:54
Wegen der paar Euro fangen die normal nicht an! Gerade das Finanzamt, die machens ich auch nur Arbeit, wo es sich wirklich lohnt!

Meine Erfahrungen sehen da etwas anders aus. Auch in Bezug auf das Ordnungsamt.

Viele Grüße

Eckard

thomasf
20.04.2005, 16:49
hallo,
ja der hinweis mit der gewinnerzielensabsicht ist nicht falsch. es geht letztendlich darum, das man nachhaltig (also auf wiederholung gerichtet) am wirtschaftlichen geschäftsverkehr teilnimmt (fremden leistungen anbietet) und man damit über die gesamte zeitspanne einen gewinn (überschuss über die ausgaben) erwirtschaftet oder zu erwirtschaften beabsichtigt (letzteres reicht bereits).
diese steuerrechtliche definition trifft immer zu, unabhängig von geflügel oder was auch immer und ist von dem steuerrechtlichen begriff der liebhaberei abzugrenzen. das ist die ertragsteuerliche würdigung. die umsatzsteuerliche ist davon zu unterscheiden. trifft die unternehmereigenschaft zu, so sind die lieferungen und leistungen zu versteuern. innerhalb der grenzen für kleinunternehmer kann darauf verzichtet werden. das hat aber keine bedeutung für die einkommensteuer.
die steuerfahndung wird nicht gleich kommen, aber eine nachversteuerung nach ´schätzung des gewinns mit entsprechenden tagessätzen wegen steuerhinterziehung oder so kann es schnell mal geben. das ist doch schnell gemacht.

Toffee
20.04.2005, 20:17
Also ich hab das FA schon hier gehabt :-X: Wegen 1,2 ha auf denen verträumt 7 Schafe stehen. Leider auch ein Bock was die Dame vom FA auch bemerkt hat:"Die Lämmer können sie doch gar nicht alle selber essen, das ist doch ein landwirtschaflicher Betrieb hier, das werden wir die nächsten Jahre entsprechend prüfen" usw. usw.
Sie hat mir auch gesagt, daß sie angehalten sind alle größeren Grundstücke persönlich zu besichtigen.
Wenn die meine 13 Hühner gesehen hätte, die zur der Zeit noch nicht hier standen hätte sie vor Glück wahrscheinlich abgehoben....
Gott sei Dank hat mein Steuerberater das abgebogen, das hätte ganz schön nervig werden können, und ich konnte einfach kein Einsehen bei der Frau bewirken (unsere Waschküche mit der gefliesten Hundedusche hat sie allen Ernstes als "Schlachtstätte" bezeichnet).

LG und habt Erbarmen mit den Leuten vom Finanzamt - denn sie wissen (oft) nicht was sie tun ! (HüFoianer sind naürlich ausgeschlossen 8) )

Toffee

thomasf
21.04.2005, 13:38
na, nur weil ein bock bei den 7 schafen steht begründet das noch keinen landwirtschaftlichen betrieb. so einfach gehts dann auch nicht. und so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle.

die flächen werden allerdings sehr genau beäugt. vielfach sind solche flächen die alter hofstätten etc. und damit historisch landwirtschaftliches betriebsvermögen. ihr könnte euch vielleicht vorstellen, was steuerlich passiert, wenn die dann bauland werden. das ist in der tat ein riesiges problem für die eigentümer.

Toffee
21.04.2005, 18:44
so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle

Äh - doch. Wir wohnten nocht nicht mal hier, waren noch mitten im Umbau, da bekam ich den Anruf wann der Ortstermin stattfände. Keine Ahnung wieso, der Vorbesitzer hat auch schon seit Ende der 70er keine LW mehr gehabt.

Toffee, die offenbar echt steuerverdächtig ist 8)

Eckard
21.04.2005, 20:48
Original von thomasf
und so einfach kommt ein beamter auch nicht rein zur kontrolle.



Zitat des FA-Beamten: "Wir waren gerade in der Nähe und haben gesehen das ..." und "in Ihren Unterlagen die wir haben stand das ... und das wollten wir uns mal genauer ansehen. Wo ist die Buchführung?"

Viele Grüße

Eckard

Kawa
21.04.2005, 21:26
Wir haben mal was von einem Handwerker machen lassen, nach ca. sieben Jahren stand das FA vor der Tür. Was war passiert? Der Handwerker wurde der Steuerhinterziehung bezichtigt. 8)

Klausemann
22.04.2005, 08:16
Schön blöd......der Handwerker .

Wahrscheinlich Rechnungen und Notizen alle aufgehoben, ständig unter angabe von Namen und Adresse beim Händler unterschrieben, oder mit IC-Karte oder Kundenkarte bezahlt.

Der gläserne Handwerker ( Konsument) 8)

thomasf
22.04.2005, 08:51
guten morgen,
die beamten mögen vielleicht vor der tür gestanden haben, aber rein dürfen sie nicht. so einfach geht das nicht. dafür gibt es die steuerfahndung, neuerdings auch was neues mit der umsatzsteuernachschau und die polizei. die buchführung einsehen ohne anordnung einer betriebsprüfung klingt auch illegal.