Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baugenehmigung für das neue Hühnerhaus ?
<Landhuhn>
05.05.2013, 18:34
Hallo habe mal wieder ne Frage ,
ich habe mir ein Gartenhaus gekauft welches die Maße 3x3m hat ,mit Dachüberstandt 3,2x3,2m,
das Haus soll auch ein kleines Fundament haben so 15-20 cm dick oder so.
Brauch ich dafür eine Baugenehmigung ,habe im Internet soviel verschiedenes gesehen das ich nicht weiß was denn jetzt stimmt.
Das Haus ist natürlich für die lieben Hühner,ich wohne in einem ländlich gelegendem Dorf,ja das wäre glaube ich nun alles was es zusagen gäbe...achja 3m grenzabstand wären möglich.....
<Landhuhn>
05.05.2013, 19:27
Hat denn keiner Erfahrung damit?...
hagen320
05.05.2013, 19:31
Icxh würde beim Bauamt nachfragen denn es gibt für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Vorschriften. Ortsbereich ist zb was anderes als Außenbereich.
Edelweiß
05.05.2013, 19:37
Wir wollten sowas auch machen und haben beim Bauamt nachgefragt. Die waren so wahnsinnig pingelig ich sags Dir!
Wir hätten das an den Zauen ran gebaut. Hinter uns ist keiner nur ein Feldweg und dann Felder und Äcker. Wir hätten uns von den Bauern der Felder eine schriftliche Genehmigung holen müssen, dass sie einverstanden sind, wenn das Gartenhaus Schatten wirft und so ging das!!!
Soweit mir bekannt ist, braucht man für jedes Gebäude mit Fundament erst mal eine Baugenehmigung. Nicht mal ein Gartenhaus irgendwo im nirgendwo darf man bauen ohne Genehmigung.
Nicolina
05.05.2013, 23:16
Hier findest du die Landesbauordnung für S-H http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true.
Dazu: §
63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a)Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit
Ausnahme von Garagen, Verkaufs-und Ausstellungsständen bis zu
30 m³ im
Außenbereich bis zu 10 m³
umbauten Raumes,...“
Sofern du nicht das nicht im Außenbereich errichten willst,
ist dieses Gartenhaus genehmigungsfrei ( der Dachüberstand zählt nicht mit,
sofern darunter der Boden nicht befestigt wird ).
Als Außenbereich wird grundsätzlich der Bezirk eines Gebietes bezeichnet, der der Landwirtschaft vorbehalten ist,
und (gr.) Bauvorhaben i.d.R. nur privilegierten Landwirten genehmigt werden. ( "Privilegiert" bedeutet in diesem Fall,
das die LWS auf Dauerhaftigkeit geprüft wurde.)
Grüne Wiese
06.05.2013, 19:24
bis 20Kubik meter umbauter raum ist ein Gartenhäuschen,Hühnerstall nicht genemigungspflichtig!!!mit oder ohne Fundament.Ich habe als Fundament in sand gelegte Betonplatten 30x30 genommen langt vollkommen,und eine Hütte 3x3x2,10m darauf gestellt im Baumarkt nachfragen die verkaufen Gartenhäuser die wissen es auch.nicht bei den Ämtern nachfragen ,da kommt wenn du Pech hast ein Übereifriger Beamter und macht dir das leben schwer.
MarcelH.
09.05.2013, 18:42
Hi,
also grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig ist Quatsch. Ich wohne in BW, was grundsätzlich 30 m³ bedeuten würde, aber bei uns sind einfach keine Nebengebäude zugelassen. Keine. Punkt.
Also ich würd mich eher vorher mal beim Bauamt erkundigen. Ob du dich dann daran hälst oder nicht, ist eine andere Sache...
Nicolina
09.05.2013, 23:59
Hier steht das was für Schleswig-Holstein gilt. Und da der Themenersteller (wo ist er hin ;) ) in S-H wohnt,
ist das das für ihn gültige:
Hier findest du die Landesbauordnung für S-H http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true.
Dazu: §
63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a)Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit
Ausnahme von Garagen, Verkaufs-und Ausstellungsständen bis zu
30 m³ im
Außenbereich bis zu 10 m³
umbauten Raumes,...“
Sofern du nicht das nicht im Außenbereich errichten willst,
ist dieses Gartenhaus genehmigungsfrei ( der Dachüberstand zählt nicht mit,
sofern darunter der Boden nicht befestigt wird ).
Als Außenbereich wird grundsätzlich der Bezirk eines Gebietes bezeichnet, der der Landwirtschaft vorbehalten ist,
und (gr.) Bauvorhaben i.d.R. nur privilegierten Landwirten genehmigt werden. ( "Privilegiert" bedeutet in diesem Fall,
das die LWS auf Dauerhaftigkeit geprüft wurde.)
Grüne Wiese
10.05.2013, 19:51
MarcelH. Schau mal in der Landesbauordnung nach,dann wirst du Feststellen das deine Aussage QUATSCH ist PUNKT:jaaaa: ach bei meiner nachfrage bei einem mir gut bekannten Bauleiter wurde mir zugesichert das 30m3 umbauter raum genemigungsfrei ist,:jaaaa:Sonst müsste jedes Gartenhäuschen genemigt werden:jaaaa
:vielposten also erst informieren und dann Schreiben,das andere QUATSCH schreiben:stop.
Sofern du nicht das nicht im Außenbereich errichten willst,
ist dieses Gartenhaus genehmigungsfrei ( der Dachüberstand zählt nicht mit,
sofern darunter der Boden nicht befestigt wird ).
Bei der Berechnung des umbauten Raumes zählt de Dachüberstand mit! Wenn das Haus nichtgerade 3 m hoch ist, dürfte es aber trotzdem noch passen.
<Landhuhn>
10.05.2013, 21:05
Haaaaaallllloooo,
vielen dank erstmal für die ganzen antworten
Ich habe mir die Links alle mal durch gelesen und werden das Haus in den nächsten Tagen auch aufbauen,damit die Hühnchen auch einziehen können.
Das haus hat übrigens glaube ich ca. 20 qm umbautenraum
<Landhuhn>
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