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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man das oder ist das betrug?



winnie23
26.03.2013, 07:07
Hallo

In den bekannten Kleinanzeigen werden Legehühner ( Hybriden) als reinrassige marans, araucana, Italiener Silber usw angeboten.
1. sind es teilweise Wucherpreise
2. sind es Hybriden
3. entsprechen die Tiere in keinster weiß dem Standard des bdrg

Ich inseriere für meinen Kollegen auch Legehühner weise aber immer darauf hin das es sich um Hybriden handelt.

gaby
26.03.2013, 07:20
In meinen Augen ist es Betrug. Wie die Gesetzeslage da ist, weiss ich nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen das es rechtens ist. Ist ja so eine Art *Etikettenschwindel* und das ist strafbar.

gg

Batakie
26.03.2013, 10:06
Solange niemand die Verkäufer anzeigt, werden sie das wohl weiter so machen.
Die meisten Leute, die so ein Huhn kaufen, merken erst später( wenn überhaupt ) das sie kein Rassehuhn gekauft haben.
Unwarscheinlich, das die Verkäufer jemals belangt werden.
Dann giebt es noch den Fall, das Junghähne als Junghennen an Ahnungslose verkauft werden.
Strenggenommen ist das auch Betrug, denn man wollte ja keinen Hahn sondern ein Huhn.
Oder man hat ein Rassehuhn gekauft, merkt aber erst zuhause, das es gravierende Mängel hat.
Oder man kauft Bruteier einer Rasse, es schlüpfen aber irgendwelche Mixe.

Wer würde den Verkäufer schon verklagen? Man fühlt sich verarscht und nimmt sich vor, das nächste Mal besser aufzupassen.

Gruß
Klaus

Lino
26.03.2013, 10:39
MMn stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um (arglistige) Täuschung oder Betrug handelt. Eine (arglistige) Täuschung hat im Gegensatz zum Betrug keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Betrug liegt vor, wenn der Täter mit rechtsswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer so täuscht, dass dem Opfer oder anderen materieller Schaden zugefügt wird.
Es ist mMn äußerst fraglich, ob in einem solchen Fall ein materieller Schaden vorliegt.

In der Regel werden die Anbieter dieser Tiere diese von Geflügelhändlern bezogen haben, die diese Hybriden selbst als 'Sussex, Italiener, Zwerg-Welsumer' usw. verkaufen. Insofern kann man den Anbietern der Kleinanzeigen nicht mal eine arglistige Täuschung unterstellen. Nur bei einer arglistigen Täuschung kann der Vertrag angefochten werden.

Den Geflügelhändlern könnte man mMn arglistige Täuschung unterstellen, diese ist aber an sich nicht strafbar, gibt jedoch dem Getäuschten das Recht, den Kaufvertrag anzufechten.

winnie23
27.03.2013, 14:24
Hallo

Bekomme schon Zuspruch aus dem Web das endlich mal jemand die Leute informiert.
Einige Verkäufer (Blender) reagieren ganz schön pampig

Bilder Diebe sind auch dabei....

Weltenbummler
27.03.2013, 14:41
Winnie, was glaubst Du wieviele Bilder von Uns schon bei Ebay waren.
Ich bin jetzt wirklich dzu über gegangen die Auktionen gleich dem Anwalt zu melden und das Originalbild an Ihn zu übermitteln. Die bekommen eine recht teure Abmahnung und gut ist. Ich habe lange die Leute selber angeschrieben und Sie gebeten das Bild zu löschen aber da bekam ich zu hören " Verklagen Sie mich doch".
Ich habe es auch miterlebt das ein Kumpel 10 Cemani BE für 38€ gekauft hat und aus den 10 Eiern kamen 6 Küken die rote Kammansätze hatten und im Schnabel weiß waren. Er hat das dann auch Preisgegeben und Ihm wurde gedroht. Heute habe ich Marans + gekauft und der Verkäufer meinte " Die hätte ich auch einfach als Marans anbieten können aber ich will ja auch nicht Betrogen werden". Die gibt es leider zu selten!

Ratisbona
27.03.2013, 15:15
Es ist vielfach so, daß Leute fremde Bilder ins Internet stellen und dabei die Urheberrechte verletzen. Vielfach ist diesen Personen dies auch nicht bewußt. Es gibt natürlich auch Internetseiten, die es darauf anlegen, daß Fotos heruntergeladen und ins Netz gestellt werden. Der Spaß ist dann nicht ganz billig, kostet so um die 1000 EURO, mit den ganzen RA-Gebühren. Ich denke da an ein sehr bekannte Seite mit Kochrezepten, da findest du für alles Bilder. Brauchst nur bei der Bildsuche Tomate eingeben, dann kannst die Warnung sehen.

nbk
27.03.2013, 15:20
Die Preisgestaltung ist frei. Wer für ein Rassehuhn, z.B. 1000€ verlangt macht sich nicht strafbar.
Wenn er allerdings dann kein Rassehuhn liefert sondern ein hybridhuhn, dann sieht die Sache anders aus. (vorspielen falscher Tatsachen).
Auch ein Versuch ist strafbar;
Es ist allerdings die Absicht entscheidend.
Wenn der Käufer nach dem Kauf besser gestellt ist als vorher, liegt kein Vermögensschaden vor.
Wenn der Handelsübliche Wert des Huhns allerdings nur 10€ beträgt und der Kauf nur Vorgenommen wird, weil man aufgrund des Angebots oder der Werbung davon ausgehen muss, dass es sich um ein wertvolleres Rassehuhn handelt, liegt ein ganz klarer und klassischer Fall von Betrug vor.
Wenn dann das Geschäft allerdings nicht zustande kommt, weil der Anbieter Lunte riecht, kann er sich mit "Rückzug vom Versuch" rausreden.
arglistige Täuschung kann unabhängig gelten, da ja ein Vertrag geschlossen wurde ,dieser kann eben bei argT. angefochten werden. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Ich würde solche Anbieter sofort der Anzeigenplattform melden.

Pudding
27.03.2013, 15:21
Bilderklau ist bei Hunden und Katzen in Kleinanzeigen gang und gäbe!
Man kann diese Anzeigen auch melden dann werden sie gelöscht genauso wenn bei Anzeigen Unwahrheiten drin stehen!
Einfach auf melden drücken und den Grund eingeben!

Eigene Bilder nur mit Namen/ Bildquelle quer überm Bild posten dann wirds nicht geklaut!

Ratisbona
27.03.2013, 15:35
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das vorspielen falscher Tatsachen strafbar ist. Das heißt, der Verkäufer wird zu einer Strafe verurteilt. Ich selber beschäftige mich schon seit über 25 Jahren mit Traberpferden und kenne natürlich auch die Pferdehändler. Ein sehr guter Bekannter hat mir das folgendermaßen erklärt. Er inseriert ein Trabrennpferd in der Fachzeitschrift und verkauft es dann von Bayern nach Hamburg. Dem Käufer schickt er allerdings kein Pferd wie angeboten, sondern eine Fleckviehkuh. Rein rechtlich hat er keine Kuh geliefert, sondern ein fehlerhaftes Pferd. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, das ist klar. Eine Bestrafung gibt es aber noch lange nicht.

nbk
27.03.2013, 15:45
auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, ist es aber so;)

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


Es kommt ja auch nicht so einfach zur Verurteilung. Es braucht erst mal einen Kläger und einen Staatsanwalt der das Verfahren eröffnen will, dazu muss ein öffentliches Interesse vorliegen.

Mit "Vermögen" sind keine Millionen gemeint, da reicht schon ein Hunderter.

Ratisbona
27.03.2013, 16:00
So einfach ist es im Tierhandel nicht. Zuerst muß man da mal unterscheiden, bin ich ein gewerblicher Tierhändler, oder beschäftige mich als Hobbyzüchter mit dem Geschäft. Wenn ich mir heute am Geflügelwagen 10 Hybriden "Sussex" kaufe und übermorgen zum Kleintiermarkt fahre und diese als Sussex verkaufe, dann wird mir überhaupt nichts passieren. Der Käufer hat die Tiere gesehen und auch so gekauft. Wo liegt dann hier der Tatbestand des Betruges ? Wenn mir der Käufer auf die Schliche kommt und eine Anzeige erstattet, dann muß der Staatsanwalt der Sache nachgehen, egal ob öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. Meistens werden solche Vergehen natürlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Weltenbummler
27.03.2013, 16:04
Es braucht erst mal einen Kläger und einen Staatsanwalt der das Verfahren eröffnen will, dazu muss ein öffentliches Interesse vorliegen.

Mit "Vermögen" sind keine Millionen gemeint, da reicht schon ein Hunderter.


Das ist nicht Richtig,
ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.

Mariechen
27.03.2013, 16:12
Es ist leider auch auf Geflügelmärkten gang und gäbe, daß die gewerblichen Verkäufer ihre Hybriden wie Sussex+ oder Maran+ oder andere patentierte Kreuzungen als reinrassig anpreisen. Ich bohre da immer so lange nach, bis der Verkäufer endlich zugibt was er verkauft. Aber mit Anzeige gedroht habe ich nicht.

Meine Bekannte kaufte mal Grünlegerhennen und als die Hennen zu legen begannen, legte eine davon keine grünen Eier sondern normale. Sie stellte den Verkäufer zur Rede, der sagte nur: "Hauptsache, sie legt doch Eier!"

nbk
27.03.2013, 18:31
So einfach ist es im Tierhandel nicht. Zuerst muß man da mal unterscheiden, bin ich ein gewerblicher Tierhändler, oder beschäftige mich als Hobbyzüchter mit dem Geschäft. Wenn ich mir heute am Geflügelwagen 10 Hybriden "Sussex" kaufe und übermorgen zum Kleintiermarkt fahre und diese als Sussex verkaufe, dann wird mir überhaupt nichts passieren. Der Käufer hat die Tiere gesehen und auch so gekauft. Wo liegt dann hier der Tatbestand des Betruges ? Wenn mir der Käufer auf die Schliche kommt und eine Anzeige erstattet, dann muß der Staatsanwalt der Sache nachgehen, egal ob öffentliches Interesse vorliegt oder nicht. Meistens werden solche Vergehen natürlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Stimmt, aber für den Tatbestand des Betruges ist es (erstmal) relativ egal ob du privat oder Gewerbetreibender bist. Auch ein Geschäftsführer einer GmbH muss hier persönlich haften.

nbk
27.03.2013, 18:37
Das ist nicht Richtig,
ein Öffentliches Interesse muss nicht gegeben sein denn das Interesse eines vermeindlich Geschädigten reicht da völlig aus.
Und wenn das vorspiegeln falscher Tatsachen nicht strafbar wäre,könntest Du jedes Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkaufen und es könnte Dir niemand etwas anhängen.
Also wenn ich betrogen werde kann ich klagen und es wird verfolgt sofern Ein Betrug vorliegt. Dies ist immer der Fall wenn Sich jemand an mir durch falsche Angaben die Er wissentlich gemacht hat bereichert.

Du hast es nicht richtig verstanden. Ein öffentliches Interesse muss für die Aufnahme des Verfahrens Vorhanden sein, also sonst wird es eingestellt. Anzeigen kannst du jeden auch ohne alles.
Und das vorspiegeln falscher Tatsachen an sich ist tatsächlich nicht strafbar, es müssen alle Faktoren gegeben sein, also ein Irrtum erregen, und vor allem ein Vermögensschaden.
Das einfache "Anlügen" wie du es vielleicht meinst, ist nicht strafbar. Wenn du selbst betrogen wirst, kann sogar jemand anderes Anzeige erstatten. Das geht nicht bei allen Delikten.

SetsukoAi
27.03.2013, 18:47
Ich schreibe immer solche Verkäufer an die entweder Bilder klauen oder mist verkaufen.

Würde auch jedem empfehlen das gleiche zu tun!

eierdieb65
27.03.2013, 19:27
Verwechselt bitte 2 Sachen nicht: Ein Strafverfahren und eine Schadenersatzklage (Privatklage mit Vorkasse). 1 braucht Zustimmung der Staatsanwaltschaft. 2 braucht nur einen Kratzer im Lack des (unversehrt) gekauften Rassehuhns.(übertrieben gesagt.)
Schadenersatz bedeutet dann: Ich will von dir ein echtes, gleichaltriges Rassehuhn aus deiner Zucht.
Geht Nicht? Weil du kein Rassehuhn hast?
Dann erst kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

Zu Bildern: Ohne Einverständnis veröffentlicht: Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung.
Unterlassungsurteil anstreben.
Offiziell für jedes Bild 10 000€ oder jeden Klick 1€ verlangen.

lg
Willi
.

nbk
27.03.2013, 20:21
nicht ganz, man kann eine privat Klage völlig unabhängig vom Strafverfahren führen. Dazu braucht es überhaupt kein öffentliches Interesse. Dort ist allerdings die Person, die was von der anderen will in der Beweislast. Deshalb sind solche Zivilklagen langwierig und teuer und machen bei geringen Streitwerten keinen sinn.
Manch einer schickt aber eine Strafanzeige aus taktischen Gründen voraus, nur das bringt meist nichts.
Vorteil einer Strafanzeige ist, dass man als geschädigter keine Kosten hat und der Staat die Initiative übernimmt, nur halt nicht bei einem einzelnen Huhn. Es wird bei einem Verfahren auch immer darauf geschaut, ob es eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verurteilung gibt. Wenn die Beweisführung zu schwierig, kostenintensiv oder aufwendig ist, wird bei Bagatellen halt oft eingestellt, meist jedoch gar nicht erst eröffnet.

eierdieb65
27.03.2013, 20:41
Exakt!

Anzeigen kann man nämlich ALLES:

Als ich eine (dienstliche) Anzeige wegen Sachbeschädigung legen wollte, erklärte mir der diensthabende Polizist " Das ist nicht strafwürdig"
Meine Antwort:" Sind sie Staatsanwalt? Wenn nicht, haben sie diese Anzeige aufzunehmen. Es obliegt der Polizei nicht, den rechtlichen Stellenwert einer Anzeige zu Beurteilen. Ich dürfte bei ihnen auch eine Anzeige machen, dass gestern Vollmond war, obwohl ich selber weiß, dass es nicht so ist, weil gestern Neumond war. Sie müssten diese Anzeige aufnehmen und protokollieren. Im Übrigen: Ich brauche für meinen Bericht die Protokollzahl dieser Anzeige und ihre Dienstnummer.
Dann wurde doch noch offiziell geschrieben:)

Die vorerst nicht "strafwürdige" Anzeige führte zu kriminalpolizeilichen Erhebungen und letztendlich zu 4 Jahren Haft.

lg
Willi

nbk
27.03.2013, 22:10
:cluebat:prost

eierdieb65
27.03.2013, 22:38
HIHI
Bin ich in 1 links, oder rechts? in 2 bin ich auf jeden Fall dabei;D

lg
Willi

nbk
27.03.2013, 22:43
na das kommt ganz drauf an:laugh Du wirst dich ja kaum selbst angezeigt haben? Der Knüppel kommt halt meistens von rechts, aber von links halte ich nichts...