Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühner in NRW wieder raus?
Hi!
Im örtlichem Radio wurde jetzt mehrfach gesagt, dass die Stallpflicht aufgehoben ist - zumindest hier und nur noch in den Gebieten, wo bereits infizierte Tiere gefunden wurden aufrechterhalten wird.
Allerdings traue ich dem nicht so ganz, da ich sonst keinerlei Infos dazu finde. Bei der Tierseuchenkasse wurde mir gesagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Tiere wieder raus dürfen. Welche das sind konnten sie mir nicht sagen, ich soll Montag wieder anrufen, dann ist jemand da der Bescheid weiß...
Wisst ihr mehr?
Laß' die "schlafenden Hunde" pennen und Deine Hühner raus! ;) 8)
Rrrrrriiichhhhtiiiiiig!
Wer viel "dumm" fragt, kriegt viel "dumme" Antwort.
Hast dich doch über Radio informiert. Das sollte doch reichen!
http://www1.dortmund.de/home/template0.jsp?ncode=home&smi=1.0&nid=57233
Das Veterinäramt informiert
Geflügel kann gegen Auflagen ins Freie gebracht werden
Das Ordnungsamt als Veterinärbehörde teilt mit, dass nach einer noch zu veröffentlichenden Allgemeinverfügung ab Samstag, 20. Mai, Geflügel in Dortmund wieder ins Freie gebracht werden kann, sofern folgende Auflagen befolgt werden.
Jeder Geflügelhalter, der seine Tiere im Freien halten will, hat dies dem Veterinäramt anzuzeigen.
Jedes verendete Tier ist unverzüglich dem Veterinäramt zu melden und für weitergehende Untersuchungen zur Verfügung zu stellen oder der Tierhalter lässt es selber auf Geflügelpest-Erreger im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Arnsberg untersuchen.
Wer Enten und/oder Gänse im Freien halten will, muss diese einmal im Monat mittels Rachen- oder Kloakentupfer virologisch auf Geflügelpest-Erreger untersuchen lassen. Als Alternative kann er sonstiges Geflügel, wie Hühner, Perl- oder Rebhühner oder Wachteln als Indikatortiere zu seinen Enten/Gänsen setzen.
Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, ein Register zu führen, in dem er jeden Zugang und Abgang eines Tieres mit Tierart, Datum und Abgeber/Empfänger dokumentiert. Die Geflügelhaltung ist gegen unbefugtes Betreten, insbesondere von betriebsfremden Personen, zu sichern.
Eventuell auftretender Schadnagerbefall ist ordnungsgemäß zu bekämpfen und zu dokumentieren.
Diese Regelungen treten einen Tag nach Veröffentlichung am Samstag, 20. Mai, in Kraft und sind zwingend zu beachten.
Für weitere Fragen sowie die Anzeige der Freilandhaltung steht das Veterinäramt unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 0231/50-2 97 76, -2 97 75, -2 50 04, -2 55 24.
Selbstverständlich kann die Freilandhaltung auch schriftlich bei der Stadt Dortmund, Veterinäramt, Postfach, 44122 Dortmund oder per E-mail (veterinaeramt@dortmund.de) angezeigt werden
Claudia01
21.05.2006, 20:57
Hallo,
hat jemand eine Auskunft, wie es in Mönchengladbach mit der offiziellen Aufstallungspflicht beschaffen ist?
Auf der Internetseite der Stadt ist die letzte Information (Pressestelle) dazu vom 28.04.2006 - seeeeeeeeeeeeeeehr aktuell........!! Die besagt halt, dass weiter Stallpflicht gilt - das war aber ja noch vor der neuen VO - und zu der gibt es bisher keine einzige Stellungnahme - jedenfalls keine, die ich gefunden hätte.
Da ich hier aber auch keine schlafenden Hunde wecken möchte, habe ich bisher von etwaigen Anrufen abgesehen.
Aber vielleicht weiss hier ja jemand mehr? Wäre doch schön zu wissen, wie die offizielle Rechtslage so ist.
Schönen Dank schonmal und
lg
Claudia
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